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Die nächste Delegiertenversammlung findet statt am

22. November 2017.

Beginn ist um 10 Uhr im MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe Oktober 2017



Ursula Funke, Präsidentin

Wir lassen auch nach den Wahlen nicht nach!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben beim Deutschen Apothekertag in der letzten Woche einen Bundesgesundheitsminister erlebt, der sich bei einem Apothekertag in noch nie dagewesener Deutlichkeit und Klarheit hinter die inhabergeführte Apotheke vor Ort gestellt hat. Nach wie vor steht er zu seinem Wort, alles dafür tun zu wollen, um die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wiederherzustellen. Und Hermann Gröhe sieht auch, dass das eben nur funktioniert, wenn der Versandhandel auf das europarechtlich notwendige Maß zurückgeführt wird. Natürlich fanden der Apothekertag und damit diese Rede nur zehn Tage vor der Bundestagswahl und damit in der heißesten Phase des Wahlkampfes statt. Allerdings war der Auftritt des Bundesgesundheitsministers authentisch und glaubwürdig.

Bei der Diskussion, zu der alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen waren, nahmen die gesundheitspolitischen Sprecherinnen von CDU/CSU und Die Linke, Maria Michalk und Kathrin Vogler, teil. SPD und Die Grünen haben keine Vertreter entsandt – eine Tatsache, zu der sich jeder seine eigene Meinung bilden kann.

In dieser Runde wurde deutlich, dass neben der Problematik des Versandhandels die Themen Honorierung, Medikationsplan, Nachwuchs, Lieferengpässe sowie pharmazeutische Dienstleistungen bei den Gesundheitspolitikern platziert und sehr wohl bekannt sind.

Wir werden sie nach der Wahl, während der Koalitionsverhandlungen und dann im politischen Alltag mit Nachdruck an ihre Worte erinnern!

Dank der Wahlkreisbotschafter sind wir in ganz Hessen mit den Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort im Gespräch. Ich bin sicher, dass es hier unzählige Gespräche, Apothekenbesuche und Kontakte gegeben hat und noch gibt.

Unabhängig vom Ausgang der Wahl am kommenden Sonntag haben wir gemeinsam mit dem Hessischen Apothekerverband ein Netzwerk aufgebaut, das wir auch in Zukunft lebendig halten müssen. An dieser Stelle möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen danken, die sich vor Ort in hervorragender Weise engagieren und somit unser aller Anliegen und Ziele voranbringen.

Wir werden nicht müde, für die Zukunft unseres Apothekerberufs und unserer Freiberuflichkeit zum Wohle unserer Patienten einzutreten!

Ich möchte Sie ermuntern, am Sonntag von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen! Demokratie lebt von freien Wahlen!

Ihre


Ursula Funke


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© Foto Landesapothekerkammer Hessen

Kinderbetreuung während der Zentralen Fortbildungsveranstaltung in Gießen

Auch in diesem Herbst bietet die Landesapothekerkammer Hessen während der Zentralen Fortbildungsveranstaltung wieder eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung ist selbstverständlich kostenlos und soll den Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme erleichtern.

Am Samstag, 11. November 2017, und am Sonntag, 12. November 2017, werden Kinder jedes Alters von erfahrenen Erzieherinnen betreut, während sich ihre Eltern der Pharmazeutischen Fortbildung widmen können. In einem kleineren Zimmer neben dem großen Saal der Gießener Kongresshalle spielen und basteln die Kinder gemeinsam. Auch für einen kleinen Imbiss wird gesorgt.

Um besser planen zu können, bitten wir die Teilnehmer bis Freitag, 10. November 2017 − 12:00 Uhr, in der Geschäftsstelle anzumelden (Telefon: 069 979509-11).

Sollte aber der Fortbildungswunsch erst plötzlich und ganz spontan entstehen, so ist es auch nicht problematisch, die Kinder unangemeldet mitzubringen. Das Organisationsteam im Foyer hilft Ihnen gerne weiter.


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© Foto Stadthalle Gießen GmbH

97. Zentrale Fortbildung in Gießen

Am 11. und 12. November 2017 findet die 97. Zentrale Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen statt.

Veranstaltungsort: Kongresshalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen

Thema: Palliativpharmazie

 

Samstag, 11. November 2017

15:00 – 15:15 Uhr

Eröffnung und Begrüßung
Ursula Funke
Präsidentin der LAK Hessen

15:15 – 16:15 Uhr

Leid lindern als medizinischer Auftrag – Grenzen und Möglichkeiten der Palliativmedizin
Dr. med. Bernd Oliver Maier
St. Josefs-Hospital Wiesbaden, Med. Klinik III,
Palliativmedizin und Onkologie, Wiesbaden

16:30 – 17:30 Uhr

Palliativpharmazie – Rechtliche, ethische und psychosoziale Aspekte
Prof. Dr. H. Christof Müller-Busch
Ltd. Arzt i. R. Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Berlin

17:45 – 18:45 Uhr

Schmerztherapie bei Palliativpatienten
Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Achim Schmidtko
Pharmakologisches Institut für Naturwissenschaftler,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

 

Sonntag, 12. November 2017

09:15 – 10:15 Uhr  

Grundlagen der palliativmedizinischen Symptomkontrolle
Constanze Rémi
Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin, Abteilung Apotheke, Klinikum der Universität München, München

10:30 – 11:30 Uhr

Neue orale Tumortherapeutika – was muss ich wissen, wenn der Patient in der Apotheke steht?
Jürgen Barth
StiL-Studienzentrale, Justus-Liebig-Universität, Medizinische Klinik IV, Universitätsklinikum Gießen, Gießen

11:45 – 12:45 Uhr

Musik, Meditation und Phytopharmaka – Komplementärmedizinische Ansätze in der palliativen Versorgung
Jörg Riedl
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Lübeck

Moderation: Prof. Dr. Dieter Steinhilber, Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

Das Progamm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus. Kinderbetreuung ist vorgesehen. Telefonische Anmeldung (mit Altersangabe des Kindes) unter 069 979509-11 erbeten.

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© Foto Chinnapong/shutterstock.com

Palliativpharmazie – Schnupperkurs

Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutischen Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.

Da die Bevölkerung immer älter wird, werden typische Alterserkrankungen und damit auch begleitende Therapien zunehmen. Neben der Geriatrischen Pharmazie wird das Thema Palliativ Care eine immer größere Bedeutung erlangen.

Am 3./4. November 2017 findet in Kassel in Kooperation mit der APPH ein Schnupperkurs „Palliativpharmazie“ statt. Der Kurs soll Interesse an der Palliativversorgung wecken und als Vorbereitung auf die Zertifikatfortbildung „Palliativpharmazie – Der Apotheker als Teil des Palliativ Care Teams“ dienen.

Es ist die Teilnahme an einer Hospitation geplant, um Einblicke in den Versorgungsalltag von Palliativpatienten und Palliativ Care Teams zu erhalten. Im Anschluss ist Zeit für den gemeinsamen Austausch eingeplant.

Ebenso wird in Gruppen erarbeitet, welche Aufgabe die einzelnen Mitglieder des Palliativ Care Teams haben und wo die Leistungen des Apothekers benötigt werden.

Details können Sie dem unten stehenden PDF sowie dem >> Veranstaltungskalender der LAK Hessen entnehmen.

 

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Interdisziplinäre Fortbildung: Ärzte und Apotheker im Dialog

„Koronare Herzerkrankungen“: Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker

Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Die gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen.

In dieser Fortbildungsreihe wird praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet. Das besondere Augenmerk gilt dabei denjenigen Patienten, die nicht wie erwartet auf die Medikation ansprechen. Warum wirken einige Medikamente bei manchen Menschen besonders stark und bei anderen fast gar nicht? Ein kurzer Exkurs in Wirkmechanismen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen wird auf alternative Therapieoptionen führen und den Teilnehmern zeigen, wann und wie individuelle Abweichungen von Leitlinientherapien nötig und möglich sind.

Die Fortbildungsreihe greift mit jeder Veranstaltung ein Krankheitsbild auf. Das Thema wird im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt. Die Teilnehmer sind eingeladen, auch eigene Fragen und Fälle mitzubringen.

Termin

30. November 2017, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Leitung

Prof. Dr. med. Klaus-Reinhard Genth,
Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Referenten

Dr. Kirsten Menke,
N.N.

Ort

Landesärztekammer
Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt am Main

Kosten

30,00 Euro

Anmeldung

Christina Ittner, Tel. 06032 782-223, Fax 069 97672-67223
E-Mail: christina.ittner@laekh.de
Online: über die Homepage der >> Landesärztekammer.     

 


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Workshop: „Pharmazeutische Betreuung"

Die Landesapothekerkammer Hessen bietet gemeinsam mit der Apothekerkammer Nordrhein, der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz und der Apothekerkammer des Saarlandes einen Workshop zur „Pharmazeutischen Betreuung" an. Die Kammern setzen damit die Idee der ABDA-Wochenend-Workshops „Patient & Pharmazeutische Betreuung“ auf regionaler Ebene um.

Datum:                        Samstag, 18. November 2017
Ort:                              Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Ost
Adresse:                      Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn
Uhrzeit:                        09:30 bis 18:00 Uhr
Beginn der Vorträge:   10:00 Uhr
Teilnehmergebühr:      140,00 Euro (inkl. Mittagsimbiss, Buchung einzelner Seminare ist nicht möglich)
Zielgruppe:                  Apotheker(innen), Pharmazeut(inn)en im Praktikum

Seminarthemen (jeweils 2 Stunden):

Medikationsmanagement bei Diabetes-Patienten
Referentin: Apothekerin Dr. Kirsten Menke, Dreieich

Medikationsmanagement bei chronischen Erkrankungen in der Schwangerschaft
Referentin: Apothekerin Dr. Katja Renner, Wassenberg

Cannabis in der Apotheke
Referenten: Apotheker Dr. Christian Ude, Darmstadt und
Dr. Mario Wurglics, Institut für Pharmazeutische Chemie, Goethe-Universität,
Frankfurt am Main

Die Anmeldung erfolgt  >> online oder per Telefax 069 979509-22. Ausführliche Informationen können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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© Foto ABDA

Weiterbildung im Bereich Geriatrische Pharmazie – neuer Seminarzyklus 2017

Zu den in dieser Weiterbildung vermittelnden Inhalten gehören die Optimierung des Medikationsprozesses für geriatrische Patienten sowie die Lösung arzneimittelbezogener Probleme, um die Versorgung dieser speziellen Patientengruppe zu verbessern. Selbstverständlich wird Ihnen auch ein Einblick in die rechtlichen Grundlagen sowie andere interessante Themen rund um den geriatrischen Patienten vermittelt.

Somit begleiten und optimieren Sie den Medikationsprozess, erfassen, analysieren, lösen und verhindern arzneimittelbezogene Probleme und verbessern die Arzneimittelversorgung geriatrischer Patienten hinsichtlich der Wirksamkeit, Sicherheit und Rationalität. Sie arbeiten dabei eng mit Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen zusammen und bieten ihre Dienstleistungen in Offizin, Krankenhaus und Alten- und Pflegeheimen an.

Während der Weiterbildung sind mindestens 100 Seminarstunden zu absolvieren sowie ein dreitägiges Praktikum – entweder in einem Pflegeheim oder einer geeigneten geriatrischen Station eines Krankenhauses. Dieses Praktikum ist die Grundlage für die anzufertigende Projektarbeit.

Seminarthemen der Weiterbildung

  • Rechtliche Grundlagen/Sozialgesetzgebung

  • Bereiche der Seniorenversorgung/Lebensumfeld von Senioren

  • Geriatrie und Besonderheiten der geriatrischen Pharmakotherapie

  • Geriatrisches Assessment

  • Arzneimittelbezogene Probleme

  • Patientenindividuelles Medikationsmanagement

  • Enterale Ernährung/Arzneimittelgabe über die Sonde

  • Biographische und biologische Aspekte des Alterns

  • Palliativversorgung/Sterbebegleitung

  • Hilfsmittel und Medizinprodukte

  • Compliance im Alter

  • Einrichtungsbezogenes Medikationsmanagement

  • Ungeeignete Arzneiformen bei geriatrischen Patienten

  • Kommunikation in schwierigen Fällen

Der Seminarzyklus besteht insgesamt aus fünf Blöcken, diese müssen alle gebucht werden. Die Blöcke III und IV finden in Mainz statt:

03.- 05.11.2017

02.- 03.02.2018

13.-15.04.2018

17.-19.08.2018

16.-18.11.2018

Der Gesamtpreis für den Zyklus beträgt – nach Aufnahme neuer Inhalte – 1.685,00 Euro.

Nach Abschluss des Zyklus bekommt der Teilnehmer von der jeweiligen Apothekerkammer die Zusatzbezeichnung „Geriatrische Pharmazie“ verliehen. Eine Anmeldung zur Weiterbildung ist vor Beginn des Seminarzyklus erforderlich.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der >> Landesapothekerkammer Hessen sowie auf der Homepage der >> ABDA.


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© Foto Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt

Vortragsveranstaltungen im Wintersemester 2017/18

In Kooperation mit der DPhG LG Hessen RG Rhein/Main und der Goethe-Universität Frankfurt am Main bietet die Landesapothekerkammer Hessen, Region Frankfurt am Main, eine Vortragsreihe zum Themenschwerpunkt „Neue orale Therapieansätze“ an.

24.10.2017

Prof. Dr. med. Edelgard Lindhoff-Last
CCB Cardioangiologisches Centrum Bethanien, CCB Gefäß Centrum, CCB Gerinnungs Centrum, Frankfurt am Main

Neue orale Antikoagulantien (NOAKs)

14.11.2017

PD Dr. med. Johannes Vermehren
Medizinische Klinik I, Universitätsklinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Direct-acting antiviral agents (DAAs) gegen Hepatitic C

05.12.2017

 

Dr. Eric Martin
Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld

Neue orale Antidiabetika

09.01.2018

Dr. Dorothee Dartsch
CaP Campus Pharmazie GmbH

Orale Krebstherapie

30.01.2018

Sven Siebenand
Stellvertretender Chefredakteur der Pharmazeutischen
Zeitung (PZ), Avoxa GmbH, Eschborn

Neue Arzneistoffe 2017 – eine kritische Bewertung

 

Die Vorträge finden jeweils um 20.15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal).

Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.

Alle Informationen können Sie auch über den untenstehenden Link herunterladen.

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© Foto Africa Studio/shutterstock.com

Allgemeiner Hinweis des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Abgabe von Cannabisblüten

Dem Regierungspräsidium Darmstadt liegen Kundenbeschwerden bezüglich der Abgabe von Cannabis Flos in hessischen Apotheken vor. Beanstandet wurde, dass die Behältnisse (Dosen) der niederländischen Firma ungeöffnet an den Kunden verkauft und das Arzneimittel als Rezeptur abgerechnet wurde.

Das Regierungspräsidium Darmstadt nimmt dies zum Anlass, auf Folgendes hinzuweisen: Bei Cannabis Flos handelt es sich um ein Arzneimittel, das nach § 6 Abs. 1 ApBetrO zu prüfen ist (ähnlich wie Kamillenblüten). Bei Vorliegen eines gültigen Zertifikats ist gemäß § 6 Abs. 3 ApBetrO mindestens eine Identitätsprüfung erforderlich. Im Falle von Cannabisblüten reicht eine mikroskopische Prüfung aus.

Auf das >> Merkblatt zum rechtlichen Status von Medizinalcannabis auf der Homepage des Regierungspräsidiums wird verwiesen.


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Wichtige Informationen zum Thema Notfalldepot

Das Notfalldepot ist eine Zusammenstellung von Arzneimitteln, die selten gebraucht werden, aber unter Umständen lebensnotwendig sind und daher schnell beschaffbar sein müssen. Um die einzelnen Apotheken von der Bevorratungspflicht gemäß ApBetrO § 15 Absatz 2 zu befreien, werden diese Medikamente in den Notfalldepots der Landesapothekerkammer Hessen bevorratet und können dort jederzeit im Notfall von Apotheken abgerufen werden. Wie der Name „Notfalldepot“ sagt, sind die dort gelagerten Arzneimittel ausschließlich zur Versorgung in Notfällen, d. h. im Erkrankungsfall und akuter Lebensbedrohung vorgesehen.

Entnahme

Für die Entnahme aus dem Notfalldepot nimmt die Apotheke, die ein Präparat für einen akuten Notfall benötigt, unter der angegebenen Telefonnummer Kontakt mit dem nächstliegenden Notfalldepot auf und fordert das Präparat an. Anschließend kann das Präparat von der bestellenden Apotheke gegen Quittung abgeholt werden. Das Präparat wird der abholenden Apotheke in Rechnung gestellt. Die notwendige Dokumentation, z.B. von Blutprodukten, erfolgt im Notfalldepot und in der abholenden Apotheke.

Bei Lieferengpässen ist die Entnahme eines Impfstoffs aus dem Notfalldepot der Landesapothekerkammer Hessen aus präventiven Gründen nicht zulässig.

Die für lebensbedrohliche Fälle benötigten Arzneimittel dürfen nicht für eine Reiseprophylaxe verwendet werden.

Die Landesapothekerkammer Hessen betreibt Notfalldepots an fünf Standorten:

Klinikum Darmstadt
Universitätsklinikum Frankfurt am Main
Klinikum Fulda gAG
Gesundheit Nordhessen Holding AG
Lahn-Dill-Kliniken GmbH

Folgende Präparate sind gemäß § 15 Abs. 2 ApBetrO eingelagert (*nur in Frankfurt am Main):

Botulismus-Antitoxin (vom Pferd)*
Diphtherie-Antitoxin (vom Pferd)* (derzeit nicht verfügbar)
Schlangengift-Immunserum Viper*
Tollwutimpfstoff
Tollwut-Immunglobulin
Varizella-Zoster-Immunglobulin
C1-Esterase-Inhibitor*
Hepatitis-B-Immunglobulin
Hepatitis-B-Impfstoff,
Digitalis Antitoxin*

Eine Bevorratung der Notfalldepots mit Betäubungsmitteln ist nicht möglich, daher empfehlen wir, jeweils eine Packung eines Opioid-Pflasters und eines sublingual anzuwendenden Opiats an Lager zu legen.

Informationen über die Notfalldepots und deren Bestückung finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen. 

Bevorratungspflicht

Von den Notfalldepots abzugrenzen ist die Verpflichtung der Apotheke, bestimmte Arzneimittel zusätzlich zu den zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendigen Arzneimitteln zu bevorraten. Nach § 15 Abs. 1 sind daher in der Apotheke vorrätig zu halten:

  • Analgetika

  • Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung

  • Glucocorticosteroide zur Injektion

  • Antihistaminika zur Injektion

  • Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgasintoxikationen

  • Antischaummittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen

  • Medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension

  • Tetanus-Impfstoff

  • Tetanus Hyperimmun-Globulin 250 I.E.

  • Epinephrin zur Injektion

  • 0,9 %ige Kochsalzlösung zur Injektion

  • Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung

Diese Arzneimittel können – unter spezieller Kennzeichnung – problemlos im normalen Generalalphabet gelagert werden.

Weiterhin muss der Apothekenleiter nach § 15 Abs. 2 ApBetrO sicherstellen, dass Opioide in transdermaler und transmucosaler Darreichungsform entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurzfristig beschafft werden können. Nachdem in der Regel eine kurzfristige Beschaffung über den Großhandel und eine Bevorratung der Notfalldepots mit Betäubungsmitteln nicht möglich ist, empfehlen wir Ihnen, zumindest jeweils eine Packung eines Opioid-Pflasters und eines sublingual anzuwendenden Opiats an Lager zu legen.

In der Landesapothekerkammer Hessen wurde eine Empfehlungsliste für die Bestückung der Notfallbevorratung in der Apotheke erarbeitet, die Sie auf der Homepage als >>  PDF-Datei  herunterladen können.

Versorgung von Palliativpatienten im Notdienst

Von den gesetzlichen Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung zum Unterhalt von Notfalldepots in Apotheken und bei den Landesapothekerkammern ist die Bevorratung für die Notfallversorgung von Palliativpatienten abzugrenzen. Um die Versorgung der Schmerzpatienten rund um die Uhr sicherzustellen, haben das Hessische Sozialministerium, die Landesapothekerkammer Hessen und der Hessische Apothekerverband gemeinsam eine Vereinbarung geschlossen und eine kurze Liste mit Arzneimitteln für die Notfallversorgung von Palliativpatienten erarbeitet. Sie werden dringend gebeten, die dort aufgeführten Arzneimittel (s.u.) im Notdienst an Lager zu nehmen, so dass der behandelnde Arzt diese Arzneimittel nach Rücksprache mit der Apotheke verordnen kann.

Diese Vereinbarung ist für alle Beteiligten ein wichtiger Schritt. Davon profitieren zuallererst die schwerstkranken Patienten, denen schnell und unbürokratisch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Die Ärztinnen und Ärzte können sich darauf einstellen, welche Arzneimittel in den Apotheken vorrätig gehalten werden und wir Apothekerinnen und Apotheker haben damit Planungssicherheit und wissen, welche Medikamente aus diesem Bereich im Notdienst gefragt sind.

Arzneimittelbevorratung für Palliativpatienten

Arzneistoff

Darreichungsform

Dosierung

Morphin

Injektionslösung

10 mg/ml

Morphin

Tropfen

20 mg/ml

Morphin

Retardtabletten

30 mg

Fentanyl

Pflaster

25 µg/h

Fentanyl

Nasenspray

0,1 mg/Einmaldosis

Lorazepam

Plättchen

1 mg

Diazepam

Rektallösung

5 mg

Dimenhydrinat

Suppositorien

150 mg

Dimenhydrinat

Tabletten

50 mg

Haloperidol

Tropfen

2 mg/ml

Butylscopolamin

Injektionslösung

20 mg/ml

 

Diese Liste finden Sie auch auf der Homepage im Downloadbereich unter dem Menüpunkt >> Arbeitshilfen.

Ein Merkblatt zum Aushang zum Notfalldepot und zur Notfallbevorratung in der Apotheke können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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© Foto Robert Kneschke/shutterstock.com

Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

Die Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 8. November 2017 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt.

Angemeldet werden können Auszubildende, die mit der Ausbildung zum Schuljahr 2016/17 begonnen haben. Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.

Bei Auszubildenden, die am Tag der Zwischenprüfung noch nicht volljährig sind, muss der Anmeldung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden.

Anmeldeschluss: Freitag, 22. September 2017

 

Abschlussprüfungen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2017/18

Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 21. November 2017 in Frankfurt am Main und in Kassel statt.

Die praktische Abschlussprüfung wird am 17. Januar 2018 in Frankfurt am Main und in Kassel durchgeführt. Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen im Regionalbereich Kassel wird die Abschlussprüfung nur in Frankfurt am Main durchgeführt. Dies wird umgehend nach Anmeldeschluss bekannt gegeben.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA können Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Gemäß Prüfungsordnung soll die Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt werden, wenn die Gesamtleistung in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0 beurteilt wird. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können bei der Landesapothekerkammer Hessen (Telefon 069 979509-41) angefordert werden.

Anmeldeformulare zur regulären Abschlussprüfung sowie zur Wiederholungsprüfung werden den Auszubildenden direkt zugehen.

Anmeldeschluss: Freitag, 6. Oktober 2017


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Termine für Begleitenden Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1: 5. bis 16. März 2018

Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.


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Fortbildungspunkte Pseudo Customer – how to…?

Wie für die Teilnahme an den ZL-Ringversuchen erhalten Sie auch für die Teilnahme an den Pseudo Customer-Besuchen Fortbildungspunkte.

Im Gegensatz zu den Ringversuchen, wo das Zentrallabor eine entsprechende Bescheinigung versendet, müssen Sie für den Pseudo Customer die Punkte in der Kammer unter Angabe des Namens beantragen, da aufgrund des Datenschutzes die Auswertung anonym erfolgt. Wenn Sie die Bescheinigung über den Pseudo Customer-Besuch einreichen, erhalten Sie eine Bescheinigung der Fortbildungspunkte.


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Merkblatt: Wichtige Notrufnummern im Überblick

Auf unserer Homepage finden Sie in der Rubrik Service nunmehr eine Übersicht der wichtigsten Notfall-Rufnummern als PDF-Download, wahlweise in >> Farbe oder >> Schwarzweiß.


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AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet

Thema:
BtM-Recht; Abholung, BtM

Frage:
Was geschieht mit den Betäubungsmitteln, die schon bestellt und geliefert sind, aber nicht innerhalb der Gültigkeit des Rezeptes (7+1Tag) abgeholt werden?

Kommentar:

Das BtM-Recht regelt die Gültigkeit des Rezeptes anhand des Abgabezeitpunktes.
"Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden:
...
die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz".

Das vorhandene Rezept ist zu diesem Zeitpunkt bereits verfallen und darf nicht mehr beliefert werden. Die schon bestellten und in der Apotheke verfügbaren (in die BtM-Kartei aufgenommenen) BtM gehören damit ganz normal zum Warenlager der Apotheke.

Für eine Abgabe ist eine erneute Verordnung notwendig.

Quelle: AMINO-Datenbank


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Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

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LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

Konzept, Redaktion, Layout, Satz & Grafik:
AzetPR
Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg
Tel.: 040 413270-31
E-Mail: info(at)azetpr.com

Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: monatlich. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos, etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.


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Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

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