LAK aktuell Ausgabe Juli/August 2017
LAK aktuell Ausgabe Juli/August 2017
Gesundheit muss bei allen Parteien zum Wahlkampfthema werden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gemeinsam ist es uns gelungen, das Thema flächendeckende Arzneimittelversorgung in die Politik zu tragen. Das hat nur geklappt, weil überall in Deutschland in den Apotheken und darüber hinaus diese Problematik thematisiert wurde – Sie alle haben dazu beigetragen und dafür gilt Ihnen mein Dank.
Nun heißt es Endspurt. Wir müssen es gemeinsam weiterhin schaffen, dass das Thema Gesundheit im Allgemeinen und Arzneimittelversorgung durch die Apotheke vor Ort bei allen Parteien zum Wahlkampfthema wird. Weder bei der ABDA in Berlin noch bei uns gibt es hier ein „Sommerloch“. Auf allen Ebenen werden fortlaufend Gespräche geführt und Überzeugungsarbeit geleistet.
Aber dafür müssen wir gemeinsam – jede Kollegin und jeder Kollege – weiterhin am Ball bleiben und verdeutlichen, dass es keine bessere Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln gibt als mit unserem flächendeckenden System der inhabergeführten und wohnortnahen Apotheken.
Sprechen Sie mit den Kandidaten für die Bundestagswahl der einzelnen Parteien vor Ort, aber auch mit den Kommunalpolitikern. Wichtig ist, die Information an die breite Basis der Politik zu bringen. In den Parteien muss gerade an der Basis das Bewusstsein geschärft werden, dass es für die Menschen – also die Wähler - keinerlei Vorteile bringen wird, wenn sie durch ausländische Großkonzerne versorgt werden, die Apotheken als Anlaufstelle vor Ort wegbricht und damit auch zahlreiche familienfreundliche Arbeitsplätze. Kommunalpolitikern muss auch bewusst sein, dass sie Gewerbesteuerzahler vor Ort verlieren werden.
Auch das unsägliche und leider immer wieder „aufs Tapet gebrachte“ Argument der „Digitalisierung“ muss entkräftet werden. Wir alle wissen, wie gut unser Digitalisierungsgrad ist in den Apotheken und wie wenig digital eine Lieferung mit Paketautos ist.
Zeigen Sie vor Ort auf, wie Patienten in abgelegenen Regionen durch Rezeptsammelstellen oder im Einzelfall durch den Botendienst der Apotheke versorgt werden – inklusive persönlicher pharmazeutischer und persönlicher Beratung. Gleiche Preise schützen Patienten davor, dass ihre Notlage nicht durch überhöhte Preise ausgenutzt werden kann. Wenn es um die Gesundheit geht, sind Preisschlachten über Rabatte und Boni, die kleinere Wettbewerber verdrängen und somit die Versorgung auf dem Lande und die für uns geltenden Gemeinwohlpflichten gefährden, nicht angebracht.
„Gas geben“, heißt es jetzt. Wir haben schon Einiges erreicht, aber wir dürfen jetzt in der für uns so existenzwichtigen Frage nicht nachlassen. Flächendeckend gleiche Preise für verschreibungspflichtige Medikamente kann nur ein Rx-Versandhandelsverbot gewährleisten.
Gerade mit Vertretern der Parteien, die sich für den Versandhandel einsetzen, müssen wir sprechen und sie vom Gegenteil überzeugen – wenn wir es schaffen wollen, dass die Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich notwendige Maß Einzug in eine Koalitionsvereinbarung nach der Bundestagswahl hält.
Aber nicht nur das: Wir müssen die autonome Gestaltung des Gesundheitssystems in Deutschland aufrecht halten. Das ist die Aufgabe der deutschen Politik!
Machen Sie mit – gemeinsam können wir viel erreichen!
Ihre
Ursula Funke
Weiterbildung „Infektiologie“ – neuer Zyklus!
Die Bekämpfung von Infektionen wird immer schwieriger, sei es durch zunehmende Resistenzen oder Lieferengpässe. Mit dem neuen Weiterbildungsbereich „Infektiologie“ werden Apotheker im Krankenhaus und in krankenhausversorgenden Apotheken für diese Herausforderung fit gemacht. Die Erarbeitung allgemeiner und individueller Empfehlungen zur antiinfektiven Therapie, Hygiene, aber auch Kommunikation und Informationsvermittlung stehen auf dem Lehrplan. Ein ganzer Tag wird dem Thema „Antibiotic Stewardship“ gewidmet. Dies und alle weiteren Themen des Kurses machen den im Bereich Infektiologie weitergebildeten Apotheker zu einem unentbehrlichen Fachmann und wichtigen Ansprechpartner.
Es wird empfohlen, vor Aufnahme dieser Weiterbildung mindestens zwölf Monate Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen zu sammeln, ehe man sich dieser hochspeziellen Fortbildung zuwendet.
Der neue Seminarzyklus startet am 9./10. September 2017 in Frankfurt am Main.
Die weiteren Termine sind:
18./19. November 2017
20./21. Januar 2018
3./4. März 2018
21./22. April 2018
9./10. Juni 2018
Der letzte Termin steht noch nicht fest.
Weitere Informationen erhalten Sie auf >>www.apothekerkammer.de.
Neue Satzung für das Qualitätsmanagementsystem
Seit dem 1. Juli 2017 gilt die neue QMS-Satzung für die Zertifizierung hessischer Apotheken durch die Landesapothekerkammer Hessen. Diese basiert auf der neuen DIN ISO Norm 9001-2015.
Anträge auf (Re-)Zertifizierung, die nach dem 1. Juli 2017 gestellt werden, werden nach den Vorgaben der neuen Satzungen geprüft. Vorhandene QM-Systeme müssen demnach auch an die neue Satzung angepasst werden.
Um den Aufwand für die einmalige Umstellung möglichst gering zu halten, steht Ihnen ab sofort eine Umstellungshilfe zur Verfügung. Diese enthält sowohl Ratschläge zur Umsetzung neuer Anforderungen wie auch Präzisierungen zu Punkten, die bei bisherigen Zertifizierungsvorgängen häufig zu Unklarheiten geführt haben.
Die kostenfreie Umstellungshilfe fordern Sie bitte an bei Ihrer für das QM zuständigen Ansprechpartnerin in der Landesapothekerkammer Hessen, Dr. Pamela Kantelhardt: p.kantelhardt@apothekerkammer.de
Zertifizierungen der Landesapothekerkammer Hessen
Zur erfolgreichen Rezertifizierung der Apotheke gratuliert die LAK Hessen der
Schloss-Apotheke, Kassel
Leiter: Stefan Nürge
sowie der
Akazien-Apotheke, Bad Arolsen
Leiterin: Elke Tschentscher-Rummel
Sinn und Zweck des Notfalldepots – wichtiger Hinweis
Das Notfalldepot ist eine Zusammenstellung von Arzneimitteln, die wenig gebraucht werden, aber unter Umständen lebensnotwendig sind. Wie der Name „Notfalldepot“ sagt, sind diese Arzneimittel ausschließlich zur Versorgung in Notfällen, d. h. im Erkrankungsfall und akuter Lebensbedrohung, vorgesehen.
Somit ist eine Entnahme z. B. des eingelagerten Tollwut-Immunglobulins als Ersatz für einen nichtverfügbaren Tollwut-Impfstoff nicht zulässig!
Vortragskonzept: Apotheke macht Schule
Apotheke macht Schule − so nennt sich ein Vortragskonzept, das sich themenspezifisch an Schüler, Eltern und Lehrer richtet. Apothekerinnen und Apotheker kommen in den Unterricht, zu Schulgesundheitstagen, zu einem Elternabend oder einer Lehrerfortbildung und geben Unterstützung mit Informationen und Vorträgen zu gesundheitlichen Themen.
Ursprünglich initiiert von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat das Konzept auch andere Apothekerkammern überzeugt, sodass diese sich dem Projekt angeschlossen haben.
Wie Berichte über Einschulungsuntersuchungen zeigen, muss die Primärprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden. Der Apotheker ist seit jeher ein Ansprechpartner für Gesundheitsfragen und deshalb wie kein Zweiter geeignet, der Bevölkerung Gesundheitsförderung und Prävention nahe zu bringen.
Die Landesapothekerkammer Hessen, deren gesetzlich verankerte Aufgabe es ist, bei der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mitzuwirken, möchte die präventive Tätigkeit ihrer Mitglieder unterstützen. Deshalb stellt sie interessierten Apothekern fertig ausgearbeitete Vorträge zur Verfügung. Diese Vorträge können differenziert nach Alter in verschiedenen Klassen oder bei Eltern und Lehrern gehalten werden.
Seit einigen Jahren beteiligen sich hessische Kollegen an diesem Projekt. Wir möchten es Ihnen heute noch einmal in Erinnerung rufen und Sie zum Mitmachen motivieren.
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen folgende Themen zur Verfügung:
Alkohol
Pickel – (k)ein Problem
Essstörungen! – Wiegst Du noch oder lebst Du schon
Doping für den Alltag – Lifestyle-Pillen für jede Lebenslage
Sei schlau! Nicht blau.
Auf Leistung getrimmt?
Natürlich gesund – Helfen mit Hausmitteln
Chronisch kranke Kinder im Unterricht
Läuse, Zecken und Co.
Sexuell übertragbare Krankheiten
Verhütung ohne Pannen
Der Themenpool wird ständig aktualisiert und erweitert.
Neben dem Präventionsgedanken ist der zweite, nicht unwesentliche Aspekt eine Darstellung des Berufsbildes des Apothekers in der Gesellschaft. Der Apotheker, der oft genug der erste Ansprechpartner bei Gesundheitsproblemen ist, kann sich hier auf vielen Gebieten als Fachmann erweisen und dem immer mal wieder genannten Vorwurf des Logistikers und Lageristen entgegentreten. Das ist sicherlich eine effektive Art der Öffentlichkeitsarbeit.
Haben Sie Interesse an dieser spannenden Aufgabe? Melden Sie sich bitte bei Marlene Uroda in der Kammergeschäftsstelle unter der Telefonnummer 069 979509-11.
Fertigarzneimittelseminar „Arzneimittel und Ernährung“
Am 19. Juli 2017 findet wieder das beliebte Fertigarzneimittelseminar des Abschlusssemesters Pharmazie der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt.
In diesem Sommersemester lautet das Thema: „Arzneimittel und Ernährung“.
Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Gebäude N 100
Hörsaal B1
Max-von-Laue-Straße 9
60438 Frankfurt am Main
Das Programm hierzu finden Sie unter dem untenstehenden Link:
Seminarankündigung (Fort- und Weiterbildung)
Bereich:
Homöopathie und Naturheilverfahren
Phytotherapie Teile I bis III
Referentin:
Dr. Katharina Vogelsang, Apothekerin
Heilpflanzenschule Calendula, Gießen
Termine:
11. bis 13. August 2017 (I und II) WB 16 und 17
9. bis 10. September 2017 (III) WB 18
jeweils 09:00 – 18:45 Uhr
Kongresshalle Gießen
Winchester-Zimmer
Berliner Platz 2
35390 Gießen
Anmeldung:
Für Weiterbildungsinteressierte:
Durch den Besuch der Teile I bis III erhalten Sie die Anerkennung für das Seminar 1 „Phytotherapie“ der Weiterbildung Homöopathie und Naturheilkunde (40 Stunden).
Auf Wunsch besteht am August-Termin die Möglichkeit, den Heilpflanzenanbau in Staufenberg zu besichtigen und den nahe gelegenen Botanischen Garten zu besuchen (Eintritt kostenfrei).
Rückblick: Delegiertenversammlung
Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, nutzte die Delegiertenversammlung im Juni für einen Appell an die Apotheker, jetzt in der heißen Wahlkampfphase in ihrem Engagement für ein Versandhandelsverbot nicht nachzulassen. Die Wichtigkeit der öffentlichen Apotheke und der flächendeckenden Arzneimittelversorgung müsse weiterhin in jede Richtung kommuniziert und unterstrichen werden. Zudem standen Wahlen auf der Tagesordnung und Professor Fürst von der Universität Frankfurt am Main stellte den Delegierten in einem Vortrag die neue Studienordnung vor.
Dank an Professor Dingermann
Zum Auftakt der Delegiertenversammlung standen Wahlen auf der Tagesordnung. Zunächst dankte Ursula Funke Professor Dingermann für sein Wirken und Engagement als Vorstandsmitglied. Zur Halbzeit der Wahlperiode, erläuterte Professor Dingermann im Anschluss, wolle er seine Position im Vorstand freigeben und den Posten der Listensprecherin Professorin Abdel Tawab zur Verfügung stellen. Professorin Abdel Tawab nahm die Wahl durch die Delegierten an und formulierte ihren Dank an Professor Dingermann und an alle Delegierten für das gezeigte Vertrauen.
Dr. Reinhard Hoferichter wurde in der Wahl als Vorsitzender des Leitenden Ausschusses des Versorgungswerkes bestätigt. Auch Michael Heinze als stellvertretender Vorsitzender sowie Karin Schweizer und Nurcan Alnouri wurden von der Delegiertenversammlung als Ausschussmitglieder bestätigt. Ursula Funke folgt auf Erika Fink in den Ausschuss. Diese stellte sich nicht wieder zur Wahl. Ursula Funke dankte Erika Fink für ihr langjähriges Engagement in den verschiedensten Bereichen von Kammer und Versorgungswerk.
Bericht der Präsidentin
„Wer sich nicht bewegt, wird nichts bewegen“, mit diesem Zitat von Joachim Kardinal Meisner eröffnete Ursula Funke ihren Bericht vor der Delegiertenversammlung. Die Kammerpräsidentin formulierte ihr Unverständnis, warum sich die SPD dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe verweigert und damit den Versandhandel nicht auf das europarechtliche Maß zurückführen will. Acht Monate nach dem EuGH-Urteil sind steigende Umsatzzahlen der EU-ausländischen Versender und eine zugleich abnehmende Apothekenzahl in Deutschland Realität. Auch der vermeintliche Fortschritt durch die Digitalisierung geistere immer noch durch die Politik, so Ursula Funke. Sie selbst könne keinen digitalen Fortschritt erkennen, wenn das Rezept per Post verschickt und die Medikation mit dem Paketauto geliefert würde.
Das bewährte System ist schützenswert
Das Wohlergehen der Bevölkerung und der wirtschaftliche Erfolg in Deutschland müssten der Politik wichtig sein, führte Ursula Funke weiter aus, dennoch unterstütze die Politik die Rosinenpickerei. Der baldige Börsengang und ein angepeilter Marktanteil am Arzneimittelmarkt in Deutschland seien die nächsten Ziele der Zur Rose-Gruppe. Diese Bestrebungen nehme die Politik wahr, doch „es bewegt sich nichts“. Das bewährte System werde von der Politik nicht geschützt. Der Abgabeautomat in Hüffenhardt in Baden-Württemberg setze diese Reihe weiter fort. „Das ist ein Schlag in das Gesicht eines jeden Apothekers, der in Deutschland seinen Beruf ernst nimmt und das Arzneimittel- und das Apothekenrecht befolgt“, formulierte Ursula Funke.
„Mein Appell an Sie: Lassen Sie nicht nach!“
„Arzneimittelrecht ist Sicherheitsrecht, Verstöße dagegen müssen geahndet werden“, so hat es Lutz Tisch auf der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer Mitte Juni auf den Punkt gebracht. Ursula Funke betonte, dass die Apotheker weiterhin darauf drängen müssen, dass das Urteil des EuGH in Deutschland wieder zurückgeführt werde. „Es gibt keine Alternative, als den Rx-Versandhandel zu verbieten, um die Gleichpreisigkeit zu gewährleisten und so das sehr gute Versorgungssystem in Deutschland, das jedem Bürger offen stehe, zu erhalten.“ Bis zur Bundestagswahl werde sich nichts mehr tun, so Ursula Funke. Status quo heute wollen sich lediglich die CDU und Die Linke für das Versandhandelsverbot einsetzen. „Der Nutzen unserer Arbeit muss jetzt und bis zur Wahl in Einzelgesprächen dargestellt werden“, forderte Ursula Funke. „Lassen Sie hier nicht nach.“ Sie dankte an dieser Stelle den aktiven Apothekern für ihr Engagement, in Gesprächen mit Journalisten sowie Politikern die Wichtigkeit der Apotheke nahezubringen. „Nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Daher appelliere ich an jede und jeden von uns, in den Anstrengungen nicht nachzulassen. Unser sehr gutes Versorgungssystem in der Fläche geht vor die Hunde, wenn nichts passiert.“
Versorgung mit Rezepturen sicherstellen
Öffentlichkeitswirksam hätten Versender Patientenfälle ins Feld geführt, bei denen eine Versorgung mit Spezialrezepturen ohne den Versandhandel vermeintlich nicht möglich gewesen sei. Diese wurden prominent in dem Magazin „Der Spiegel“ veröffentlicht. Die ABDA habe sich um jeden Fall gekümmert. Einer der geschilderten Patientenfälle stammte aus Hessen. Hier habe sich ein in Fulda ansässiger Apotheker sowohl um die Versorgung des Patienten gekümmert als auch einen Leserbrief als Gegendarstellung an den „Spiegel“ verschickt. „Wir Apotheker sind in der Pflicht, jeder Patient muss versorgt werden“, so Ursula Funke. Auch wenn man die Rezeptur möglicherweise selbst nicht herstellen könne, müsse man eine Apotheke finden, die die Rezeptur liefern kann um dem Patienten zu helfen und seine Versorgung sicher zu stellen.
Gespräche auf allen Ebenen
„Wir müssen unsere guten Argumente jetzt anbringen“, betonte Ursula Funke. Nach wie vor sei die ABDA auf Bundesebene mit allen im Bundestag vertretenen Parteien im Gespräch, um den Nutzen der öffentlichen Apotheke darzustellen. Sie erarbeite derzeit ein Programm mit den Schwerpunkten ‚Rolle der Apotheken in der Versorgung‘, ‘Versorgung in der Fläche‘ sowie ‚Stärkung der Apotheker in der Versorgung‘ und ‚angemessene Honorierung‘.
Beim hochkarätig besetzten ABDA-Sommerfest habe sie selbst Gelegenheit für intensive Gespräche mit Kordula Schulz-Asche gehabt (MdB, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft Bündnis 90/Die Grünen), ergänzte Ursula Funke. Im Gespräch, welches sie und Ulrich Laut Mitte Juni mit Staatsminister Grüttner führen konnten, wurde seitens des Staatsministers die klare Botschaft formuliert, „sollte es einen ‚Fall Hüffenhardt‘ in Hessen geben, werden wir mit allen Möglichkeiten dagegen vorgehen“. Die CDU und er persönlich stünden weiterhin an der Seite der Apotheker für eine flächendeckende Versorgung.
Sachstand ‚Fall Hüffenhardt‘
Ulrich Laut führte die Verfahrensmöglichkeiten im Fall Hüffenhardt aus: Politisch interessant, juristisch aber hinten anstehend, sei das wettbewerbsrechtliche Verfahren, das in diesem Fall gelungen sei. Damit werde unmittelbar auf DocMorris eingewirkt.
EuGH-Urteil: Beweislastentscheidung
Doch es gebe noch andere Möglichkeiten, die juristisch interessanter seien, erläuterte Ulrich Laut. Mit der Frage des Versandhandelsverbotes verschreibungspflichtiger Arzneimittel und der Geltung der Arzneimittelpreisverordnung hatte sich der Bundesgerichtshof vor dem EuGH-Entscheid ausführlich auseinandergesetzt. Der EuGH habe, so führte er weiter aus, eigentlich keine materielle Entscheidung getroffen, sondern vielmehr eine Beweislastentscheidung. „Die Bundesrepublik Deutschland und die Kläger als Verfahrensbeteiligte hätten nicht dargelegt, dass die Verschiedenpreisigkeit durch den Versand von Arzneimitteln aus dem Ausland zu erheblichen Problemen in der Arzneimittelversorgung führen würde“, fasste Ulrich Laut die Argumentation des EuGH zusammen. Alles, was die Grundfreiheiten berühre, sei europarechtlich grundsätzlich verboten, es sei denn, es könne dargelegt werden – in diesem Fall von der Bundesrepublik Deutschland – warum es aus öffentlichem Interesse gleichwohl geboten sei.
Beweislastfrage klären
Der Bundesgerichtshof befasste sich in einem weiteren Revisionsverfahren mit der Thematik und hob die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln auf. Das Oberlandesgericht könne den Europäischen Gerichtshof jetzt erneut anrufen, um die Beweislastfrage zu klären. Mit einem ähnlichen Fall sei im Übrigen das Oberlandesgericht München befasst. Ulrich Laut bewertete diese Konstellation als günstig, somit könne die Fragestellung neu an das EuGH gestellt werden. Auf dem Rechtswege seien dann noch neue Überprüfungsmöglichkeiten denkbar.
Untersagungsverfügung in ‚Hüffenhardt‘
Nach Auffassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe verstoße DocMorris in Hüffenhardt gegen geltendes Recht, daher auch die Untersagungsverfügung. Das Regierungspräsidium habe sich gleichwohl entschieden, zwischen verschiedenen Gruppen von Arzneimitteln zu trennen. Ein Verwaltungsakt könne erst vollzogen werden, wenn er nicht angreifbar ist. Das sei derzeit jedoch nicht gegeben, bis zur Unanfechtbarkeit könne weiterhin vollzogen werden. Da nach Auffassung des Regierungspräsidiums bei OTC-Arzneimitteln das öffentliche Interesse zu überwiegen scheine, dürfen diese in Hüffenhardt derzeit noch abgegeben werden, verschreibungspflichtige Medikamente jedoch nicht.
In Hessen, so ergänzte Ursula Funke, müsse man davon ausgehen, dass in einem ähnlichen Fall eine vollumfängliche Verfügung erfolgen würde. Sie betonte zudem, dass der juristische als auch der politische Weg mit Blick auf das Rx-Versandhandelsverbot weiter mit Nachdruck beschritten werden müsse.
ABDA-Haushalt wird fortgeschrieben
Ursula Funke berichtete, dass der Haushalt 2017 im kommenden Jahr fortgeschrieben wird, die Steigerung sei gering und liege für Hessen bei 3,15 Prozent. Die ABDA sei sehr aktiv. 2018 werden daher auch drei neue Stellen geschaffen: Die Europavertretung wird aufgestockt, diesen Schritt hält Ursula Funke für dringend notwendig. Zusätzlich werden neue Arbeitsplätze in den Bereichen Finanzen/Personal/Verwaltung sowie in der Pharmazie geschaffen. Das Mendelssohn-Palais sei verkauft, alle Kosten, auch die Kosten der Jägerstraße, seien durch den Erlös abgedeckt. Der Kauf des Grundstücks Heidestraße wurde aus dem ABDA-Vermögen getätigt und nicht aus Beitragsgeldern, ergänzte Ursula Funke.
Telematik-Infrastruktur
Zum 1. Januar 2019 sollte ursprünglich die Anbindung aller Apotheken an die Telematik-Infrastruktur erfolgen, sagte Ursula Funke. Die Testlaufphase war ab dem 1. Januar 2018 angedacht. Für die Anbindung sei jedoch ein sogenannter Konnektor, eine Art Router, notwendig. Dieser Konnektor müsse in der Apotheke konfiguriert werden, wofür derzeit circa ein Arbeitstag veranschlagt wird.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem System sei, dass der Apotheker über einen Heilberufsausweis (HBA) und die Apotheke über eine Institutionskarte (SMC-B-Karte) verfüge. „Entscheidend sind jedoch die Konnektoren“, so Ursula Funke. „Derzeit ist das Unternehmen T-Systems der einzige Anbieter, daher sind jetzt schon Lieferverzüge abzusehen.“ Zuerst, so ergänzte Ursula Funke, werden die Ärzte an das technische System angeschlossen. Die Kosten für den Konnektor tragen die Krankenkassen.
Parallel dazu müssen zum 9. Februar 2019 die EU-Fälschungsrichtlinien umgesetzt werden, die Authentifizierung der Medikation erfolge durch die abgebende Apotheke. Ursprünglich war vorgesehen, dass beide Prozesse parallel laufen und sich die Apotheke über die SMC-B-Karte bei securPharm ausweisen könne. Derzeit, so berichtete Ursula Funke weiter, arbeiteten ABDA und securPharm, da die Apotheken zum Stichtag nicht mit dem Konnektor ausgestattet sein werden, an einer alternativen Lösung.
„Beide Karten werden dann über die Kammern an die Apotheken ausgegeben“, so Ursula Funke. „Das genaue und möglichst effiziente Verfahren wird derzeit auf Bundesebene abgestimmt.“ An dieser Stelle sprach Ursula Funke Geschäftsführer Ulrich Laut ihren Dank aus. Er habe sich bereits vorausschauend um die Ermächtigungsgrundlagen gekümmert, daher sei die Rechtsgrundlage bereits geschaffen und seit langem im Hessischen Heilberufsgesetz festgeschrieben.
Rückblick
Seit März 2017 sei das sogenannte Cannabis-Gesetz in Kraft, bundesweit seien im März bereits 500 Verordnungen ausgestellt worden. Cannabis unterliege allen apotheken- und arzneirechtlichen Bestimmungen, damit gelte auch die Arzneimittelpreisverordnung, betonte Ursula Funke.
Die Nordhessischen Gesundheitstage, bei denen sich im März Akteure aus dem Gesundheitswesen präsentierten, besuchten über 10.000 Interessierte an zwei Messetagen. Auch viele Schüler nutzten die Gelegenheit, um sich über die Arbeitsplätze der Branche zu informieren. Am Apothekerstand konnten der Arbeitsplatz Apotheke und insbesondere die Ausbildungsberufe zur PKA und PTA beworben werden. Die am zweiten Tag abgehaltene Fortbildung „Arzt-und-Apotheker-Dialog“ diene der gemeinsamen Fortbildung und dem interdisziplinären Austausch. Den Stand der Apothekerschaft bewertete Ursula Funke als großen Erfolg und dankte den engagierten Kollegen vor Ort, allen voran Claudia Wegener als Hauptorganisatorin, für die gelungene Präsenz.
Im April wurde in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Frankfurt am Main die Europäische Impfwoche beworben. Kammer und Amt gaben eine gemeinsame Presseerklärung heraus, die Kammer postete zudem täglich neue Informationen auf ihrer Facebook-Seite. Zudem beschickte die Landesapothekerkammer die Apotheken mit Beratungskärtchen und bot zwei Fortbildungen zum Thema an.
Der Berufsbegleitende Unterricht wurde neu strukturiert und thematisch überarbeitet, berichtete Ursula Funke weiter. Die Unterrichtseinheiten sind nun jeweils 45 Minuten lang, außerdem wurde ein Praxistag eingeführt. Auch das Thema Medikationsanalyse/Medikationsmanagement wird umfangreicher vertreten sein, zudem wird eine ATHINA-Schulung in den Berufsbegleitenden Unterricht integriert.
Im Frühjahr hat ein Seminar für ausbildende Apothekenleiter stattgefunden. Damit die Inhalte für alle PhiP-Ausbilder transparent sind, auch wenn sie persönlich nicht teilnehmen können, wird die Internetpräsenz der Kammer um entsprechende „FAQ“ erweitert.
Wie gut kennen Sie die Approbationsordnung?
Anlässlich der jüngst an der Goethe-Universität Frankfurt überarbeiteten Studienordnung gab Professor Fürst einen Überblick über die Ausbildung. Jede Universtität erlässt auf Grundlage der Approbationsordnung eine eigene Studienordnung, bei der jede Universität in ihren Entscheidungen autonom ist.
Zu Beginn seines Vortrages fasste Professor Robert Fürst die Inhalte der Approbationsordnung (AAppO) zusammen, denn „hier schaut man sicherlich nicht täglich rein“. Die Grundlage für die Ausbildung wird durch eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 geschaffen. Sie schreibt fest, wie lang das Pharmaziestudium dauern soll. Die Approbationsordnung in Deutschland wird durch die Bundesapothekerordnung geregelt. Bundeseinheitlich ausgebildete Apotheker sind das Leitmotiv, die Festlegung sowohl der Struktur als auch der Inhalte der Ausbildung sind in der AAppO begründet.
Studium ist zu eng getaktet
Als interessant bezeichnete er die Formulierung zu den Zielen: „Die erforderlichen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten müssen im Studium so vermittelt werden, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufes befähigen“. Damit werde nicht nur die Wissenschaftlichkeit der universitären Ausbildung, sondern auch der notwendige Bezug zum Beruf eingefordert und damit die Modernität des Pharmazie-Studiums unterstrichen. Die Themenzuordnung innerhalb eines Stoffgebietes seien allgemein formuliert, dem Hochschullehrer seien dadurch große Freiräume bei der Themenausgestaltung gegeben. „Doch: Was gefragt wird, muss auch gelehrt werden“, ergänzte Professor Fürst. Als kritisch bewertete er die Länge des Studienganges, denn: „Keine andere naturwissenschaftliche Ausbildung in Deutschland ist so kurz wie die der Pharmazeuten.“ Zehn Stoffgebiete werden im Studium in insgesamt 233 Semesterwochenstunden à 45 Minuten abgedeckt, das entspreche 29 Wochenstunden in der Vorlesungszeit, Vor- und Nachbereitungszeiten kommen hinzu. Kritikwürdig sei auch, so Professor Fürst, dass keine wissenschaftliche Abschlussarbeit gefordert sei.
Approbationsordnung ermöglicht moderne Lehre
Trotz dieser Kritikpunkte sei durch die geltende Approbationsordnung eine moderne universitäre Ausbildung möglich. Der Studiengang in Frankfurt zeichne sich gegenüber anderen Standorten durch einige Besonderheiten mit messbarem Erfolg aus. Unterstrichen wird das durch ein gutes Universitätsranking in der jeweiligen Spitzengruppe. So werden die Studierenden u.a. intensiv auf das erste Staatsexamen vorbereitet und besuchen im 7. Semester die pharmacon-Kongresse. Der Hauptstudiengang wurde zum Wintersemester 2015/16 reformiert, das 8. Semester ist u.a. praktikumsfrei und wird damit entlastet. „Die Approbationsordnung ermöglicht einen enormen Gestaltungsspielraum, der Freiraum wird bisher nur zu wenig genutzt“, schloss Professor Fürst seinen Vortrag ab. Viele Universitäten richten sich zwar am Musterstudiengang aus, doch: „Der Studiengang ist genauso modern und am Puls der Zeit, wie es der einzelne Pharmazie-Standort will.“
Es wurde festgehalten, dass die Ausbildung an beiden Hochschulstandorten in Hessen modern gestaltet werde und auch insbesondere das Fach Klinische Pharmazie hervorragend mit Leben erfüllt sei, was noch nicht an allen deutschen Hochschulstandorten geschehen ist.
Deutscher Apothekertag in Düsseldorf
Vom 13. – 16. September 2017 findet der Deutsche Apothekertag in Düsseldorf statt. Die Antragsfrist endet am 27. Juli 2017, die Anträge sollten bis zum 17. Juli 2017 in der Geschäftsstelle eingehen, informierte Ursula Funke und stellte im Anschluss das Programm vor. Die Anreise der angemeldeten Teilnehmer erfolgt am 12. September, um 16 Uhr ist eine Antragsbesprechung im Hotel angesetzt. Die expopharm wird am 13. September eröffnet, der Deutsche Apothekertag beginnt am 13. September um 14:30 Uhr und wird mit einer politischen Diskussionsrunde, u.a. mit Gesundheitsminister Gröhe, eröffnet. Die Hauptversammlung dauert bis 18 Uhr, an den folgenden Tagen beginnt die Hauptversammlung jeweils um 9 Uhr. Am Donnerstagabend findet das get-together auf der pharma-world statt.
Bericht aus den Regionen
Claudia Wegener berichtete über die Nordhessischen Gesundheitstage in Kassel. Viele Interessierte informierten sich auch am Gemeinschaftsstand der Landesapothekerkammer und des Landesapothekerverbandes rund um das Thema Gesundheit. Ein Dank ging an Ursula Funke, die sich einen Besuch dieser Veranstaltung nicht hatte nehmen lassen. Außerdem informierte sie die Delegierten darüber, dass im ersten Halbjahr rund 300 Teilnehmer die zehn angebotenen Veranstaltungen besucht haben. Für das zweite Halbjahr sind fünf Veranstaltungen fertig geplant: Der angebotene Schnupperkurs Palliativpharmazie soll das Interesse an dem entsprechenden Zertifikatskurs wecken.
In Wiesbaden wurde der Cannabisvortrag sehr gut angenommen, berichtete Karen Hultzsch. Für den Herbst sind u.a. Vorträge zu den Themen „Diabetes“, „ADHS“ und „NOAK“ geplant.
Dr. Stephanie Pfeuffer informierte über die Region Darmstadt, hier sind im Herbst zwei Präsenzvorträge in Vorbereitung.
Bedingt durch leicht rückläufige Teilnehmerzahlen werden auch in Gießen nur zwei Präsenzvorträge zu den Themen „AMTS bei Parkinson“ und „Arzneimittelanamnese angeboten“, berichtete Dr. Katharina Vogelsang.
AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet
Thema:
Diagnostik; Cannabidiol, Prüfung
Frage:
Es liegt eine Verordnung über Cannabis vor. Für die Identitätsprüfung nach der alternativen Prüfvorschrift des DAC für Cannabisblüten werden zwei Referenzlösungen benötigt (Cannabidiol und Δ9-Tetrahydrocannabinol). Leider ist der Bezug bei der im DAC empfohlenen Firma sehr kostenintensiv und wirtschaftlich kaum zu vertreten.
Können wir die Belieferung ablehnen? Gibt es anerkannte Alternativen für die Prüfung?
Kommentar:
Da es sich um ein verordnetes Arzneimittel handelt, können Sie die Belieferung nicht ablehnen. Sie unterliegen dem Kontrahierungszwang gemäß § 17 Absatz 4 ApBetrO. Als alternative Bezugsquelle für die benötigten Referenzlösungen kann die Firma Sigma Alderich (Merck) herangezogen werden. Bei Verwendung der Suchbegriffe THC und CBD finden Sie folgende Treffer:
Dort können zertifizierte Referenzlösungen 1 mg/ml in Methanol (Inhalt 1ml, Ampullen) bezogen werden, die bei sorgsamem Umgang und Kühllagerung auch für mehr als eine Identitätsprüfung genutzt werden können.
Eine diesbezügliche Ergänzung des DAC ist mit der nächsten Ergänzungslieferung im Juli geplant.
Quelle: AMINO-Datenbank
Termine für Begleitenden Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.
Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 2:
28. August bis 8. September 2017
Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 - Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg
(abweichend am Montag, den 4. September 2017: diverse Hörsäle in Marburg, Lahntal)
Termin Teil 1:
5. bis 16. März 2018
Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online unter: www.apothekerkammer.de und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
„Palliativpharmazie – Schnupperkurs“
Am 3./4. November 2017 findet in Kassel in Kooperation mit der APPH (Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen e.V.) ein Schnupperkurs „Palliativpharmazie“ statt. Der Kurs soll Interesse an der Palliativversorgung wecken und als Vorbereitung auf die Zertifikatfortbildung „Palliativpharmazie – Der Apotheker als Teil des Palliativ Care Teams“ dienen.
Es ist die Teilnahme an einer Hospitation geplant, um Einblicke in den Versorgungsalltag von Palliativpatienten und Palliativ Care Teams zu erhalten. Im Anschluss ist Zeit für den gemeinsamen Austausch eingeplant.
Ebenso wird in Gruppen erarbeitet, welche Aufgabe die einzelnen Mitglieder des Palliativ Care Teams haben und wo die Leistungen des Apothekers benötigt werden.
Details sind dem Veranstaltungskalender zu entnehmen.
Die PKA - ein vielseitiges, wenn auch selten gewordenes Wesen
Finden Sie auch, dass die täglichen Anforderungen im Apothekenalltag zunehmend vielseitiger werden?
Die PKA wird es zunehmend auch. Vor dem Hintergrund des aktuellen Ausbildungsrahmenplans und des Lehrplans für den Berufsschulunterricht ergibt sich ein enormes Spektrum an Einsatzmöglichkeiten, das in den wenigsten Apotheken – wenn sie noch PKA haben – ausgeschöpft wird.
So kann die PKA den gesamten Warenwirtschaftskreislauf von der Bestellung bis zur Bearbeitung der Warensendung bearbeiten und schöpft die Möglichkeiten des Warenwirtschaftssystems bei der optimalen Pflege des Warenlagers aus. Durch Kenntnisse zur Preisbildung handelt die PKA gute Konditionen für die Direktbestellung mit dem Vertreter aus. In ihren Bürozeiten schreibt sie Rechnungen und Mahnungen.
Themen für die Sicht- und Freiwahl bespricht die PKA mit dem pharmazeutischen Personal und präsentiert die Ware ansprechend und wirkungsvoll. Die PKA plant ganzjährig Schaufensterthemen und organisiert selbständig Dekorationselemente. Im Rahmen von Aktionen werden die vielseitigen Marketinginstrumente von der Homepage bis zum Flyer genutzt. Auch pflegt sie bei Bedarf regelmäßig Auftritte bei Facebook und WhatsApp.
Auch die Beratung zu apothekenüblicher Ware wie Kosmetika und Verbandmittel gehört zu den Aufgaben einer PKA. Nutzen Sie dies und beziehen Sie Ihre PKA ein, wenn Sie eine Kundin vor dem Kosmetikbereich stehen sehen. Sie hat gelernt, ein gutes Beratungsgespräch zu führen und kann sich für die Kundin ausreichend Zeit nehmen. Im Hilfsmitteldschungel findet sich Ihre PKA zurecht und sondiert die Möglichkeiten der Belieferung durch Ihre Apotheke.
Die PKA liebt es, eigenverantwortlich tätig zu sein – geben Sie ihr die Chance!
Eine PKA könnte Ihr Team bereichern? Dann bilden Sie doch mal eine oder einen PKA aus. Die männliche Form gibt es natürlich auch, wenn auch noch seltener. Die Berufsschulen unterstützen Sie dabei gerne und freuen sich auf die neuen Auszubildenden!
Feierliche Übergabe der PKA Abschlusszeugnisse
Am 22. Juni 2017 fand in der Julius-Leber-Schule in Frankfurt am Main die feierliche Übergabe der PKA-Abschlusszeugnisse statt. 42 junge Frauen und Männer waren glücklich und stolz, den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung bestätigt zu bekommen. Als Vertreterin der Landesapothekerkammer Hessen beglückwünschte die Bereichsleiterin Pharmazie, Johanna Hauser, die jungen Menschen. Zusammen mit den Lehrern und der Schulleiterin motivierte sie die Einsteiger, den Mitmenschen und allem Neuen gegenüber immer offen und aufgeschlossen zu bleiben.
Interdisziplinäre Fortbildung „Koronare Herzerkrankungen"
Im Rahmen der neu konzipierten interdisziplinären Fortbildungsreihe wird einmal pro Halbjahr ein Krankheitsbild aufgegriffen, das in kurzen Impulsvorträgen sowohl von ärztlicher als auch von apothekerlicher Seite beleuchtet wird. Aktuelle Leitlinien und Therapieempfehlungen, relevante Mechanismen von (Neben-, Wechsel-)Wirkungen kommen dabei nicht zu kurz. Auch eventuell notwendige, von den Leitlinien abweichende Therapiemöglichkeiten werden im Vortrag eine Rolle spielen.
Termin:
30. November 2017
19:00 bis 21:00 Uhr
Ort:
Landesärztekammer Hessen KdöR
Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt am Main
Kosten:
30,00 Euro
Anmeldung:
Christina Ittner
Tel. 06032 782-223
Fax 069 97672-67223 oder
E-Mail: christina.ittner@laekh.de
Anmeldung online:
Workshop: „Pharmazeutische Betreuung"
Die Landesapothekerkammer Hessen bietet gemeinsam mit der Apothekerkammer Nordrhein, der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz und der Apothekerkammer des Saarlandes einen Workshop zur „Pharmazeutischen Betreuung" an. Die Kammern setzen damit die Idee der ABDA-Wochenend-Workshops „Patient & Pharmazeutische Betreuung“ auf regionaler Ebene um.
Datum: Samstag, 18. November 2017
Ort: Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Ost
Adresse: Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn
Uhrzeit: 09:30 bis 18:00 Uhr
Beginn der Vorträge: 10:00 Uhr
Teilnehmergebühr: 140,00 Euro (inkl. Mittagsimbiss, Buchung einzelner Seminare ist nicht möglich)
Zielgruppe: Apotheker(innen), Pharmazeut(inn)en im Praktikum
Seminarthemen (jeweils 2 Stunden):
Medikationsmanagement bei Diabetes-Patienten
Referentin: Apothekerin Dr. Kirsten Menke, Dreieich
Medikationsmanagement bei chronischen Erkrankungen in der Schwangerschaft
Referentin: Apothekerin Dr. Katja Renner, Wassenberg
Cannabis in der Apotheke
Referenten: Apotheker Dr. Christian Ude, Darmstadt und
Dr. Mario Wurglics, Institut für Pharmazeutische Chemie, Goethe-Universität,
Frankfurt am Main
Die Anmeldung erfolgt >> online oder per Telefax 069 979509-22. Anmeldeschluss ist der 15. Oktober 2017.
Workshop „Pharmazeutische Betreuung“ - Abstracts zu den Seminaren
Medikationsmanagement für Diabetes-Patienten
Referentin: Apothekerin Dr. Kirsten Menke, Dreieich
Medikationsmanagement bei Diabetikern - dies ist das zentrale Thema des Workshops. Warum gerade Diabetiker von einem Medikationsmanagement profitieren, lässt sich dabei nicht nur allein auf die Grunderkrankung zurückführen.
Der Diabetiker ist typischerweise mit einem breiten Spektrum an gefürchteten Folgeschäden konfrontiert. Oft gehen unterschiedliche Begleiterkrankungen Hand in Hand mit seiner Grunderkrankung. Diabetes mellitus inklusive der Spätschäden und Komorbiditäten jeweils Leitlinien-konform zu behandeln, führt zwangsläufig zu einem wahren Cocktail an unterschiedlichen Medikamenten. Das Risiko, in dieser Polymedikation den Überblick zu verlieren, ist erheblich und die Anforderungen der antidiabetischen Therapie für den Patienten oft eine Herausforderung.
Ziel des Workshops ist es, anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis die Ansätze für ein Medikationsmanagement aufzuzeigen und die Teilnehmer ganz praktisch für die pharmazeutische Betreuung ihrer Diabetiker in der Apotheke fit zu machen.
Medikationsmanagement bei chronischen Erkrankungen in der Schwangerschaft
Referentin: Apothekerin Dr. Katja Renner, Wassenberg
Arzneimittelanwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit sind Themen, die bei Patientinnen und Heilberuflern mit viel Unsicherheit behaftet ist.
In der Apotheke sind PTA und Apotheker als kompetente Ansprechpartner gefragt, die nicht nur im Rahmen der Selbstmedikation sichere Empfehlungen geben und wenn nötig den Arztbesuch anraten. Ein Teil der Schwangeren hat chronische Vorerkrankungen und erhält Medikamente in der Dauerverordnung. Oft stellen sich die Frauen die Frage, weiternehmen oder absetzen? Für manche Arzneimittel, zum Beispiel ACE-Hemmer, sind die Risiken bei der Anwendung in der Schwangerschaft bekannt, bei anderen werden in Fachinformationen und Beipackzetteln Einschränkungen genannt aufgrund eines geringen Erfahrungsumfangs. Wie erfolgt die Zusammenarbeit von Gynäkologe, Facharzt und Apotheke, um die Frauen bestmöglich zu betreuen?
Der Workshop soll einen Überblick über die Therapieempfehlungen bei Diabetes, Hypertonie, Epilepsie und Asthma im Rahmen einer Schwangerschaft geben. Anhand von Fallbeispielen sollen die Empfehlungen von Embryotox und den aktuellen therapeutischen Leitlinien herausgearbeitet werden.
Cannabis in der Apotheke
Referenten: Apotheker Dr. Christian Ude, Darmstadt und
Dr. Mario Wurglics, Institut für Pharmazeutische Chemie, Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Aktuelle Neuerungen aufgearbeitet für Rezeptur, Handhabung und Beratung
Ein hochspannender Wandel ist vollzogen: Cannabis, bisher nur in einer missbräuchlichen Verwendung in Deutschland bekannt, steht im Rahmen einer legalen Abgabe, in gleichbleibender Qualität und für verschiedene Indikationen in öffentlichen Apotheken nach ärztlicher Verordnung für schwer kranke Patienten zur Verfügung. Aus einem illegalen Rauschmittel ist ein legales Arzneimittel geworden!
Cannabis kann in zahlreichen unterschiedlichen Formen eingesetzt und konsumiert werden: inhalativ oder als Tee, in Form von Fertigarzneimitteln (u. a. Extrakten) oder auch rein in Form der isolierten wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffe. Wird Cannabis als Droge (Blüten) in der Apotheke gehandhabt, sind natürlich alle Aspekte eines rezepturmäßigen Umgangs zu bedenken und Vorschriften zu erfüllen. Die Apotheke steht in der Praxis vor neuen Herausforderungen. Der Vortrag fasst zunächst die Datenlagen rund um die Wirkmechanismen und die wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffe zusammen, wobei auch die Evidenzlage der vorhandenen Applikationsformen beschrieben wird. Wesentlicher Fokus ist in diesem Vortrag aber die Handhabung von Cannabis in der Apotheke. Dabei sind betäubungsmittelrechtliche Aspekte genauso von grundlegender Bedeutung wie auch jegliche Besonderheiten in der Rezeptur und vor allem bei der Handhabung und Abgabe inklusive des Beratungsgesprächs. Ziel ist es, den Teilnehmern alle Fakten zum Thema in Form von Handlungsempfehlungen für die Offizin vorzustellen und zusammen mit dem Hintergrundwissen eine fundierte Grundlage für den Umgang in der Praxis zu geben.
Die Anmeldeunterlagen sowie die Abstracts können über den untenstehenden Link heruntergeladen werden.
Mit der Kammer fortbilden
Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.
LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.
Chefredaktion: AzetPR
Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser
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