landesapothekerkammer Hessen
x

Inhalt

Pharmazie
Im Fokus
Aktuell
Veranstaltungen
Impressum
Stellenmarkt

TERMINe

Die nächsten Delegiertenversammlungen finden statt am

8. März 2017
21. Juni 2017
22. November 2017.

Beginn ist jeweils um 10 Uhr im Mercure-Hotel Frankfurt Eschborn-Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe Dezember 2016 / Januar 2017



Ursula Funke

Nur gemeinsam kann es gelingen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Bundesgesundheitsminister Gröhe hat gehandelt und einen Referentenentwurf für das Rx-Versandhandelsverbot zum Schutz unserer zuverlässigen, sicheren Arzneimittelversorgung und unseres Gesundheitssystems vorgelegt. Nach zahlreichen intensiven Gesprächen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene ist damit eine erste und sehr wichtige Etappe erreicht.

Das Votum des Bundesrates vom 25.11. und nun dieser Referentenentwurf aus dem BMG sind das Fundament, damit rechtliche Grundlagen für unsere bewährte und flächendeckende Arzneimittelversorgung geschaffen werden können. Der Weg dorthin ist noch lang und wir, Ihre Kammer, werden ihn mit allen politischen Kräften weiter unterstützen. Alle gemeinsam sind wir weiterhin gefordert, uns mit allen Mitteln für unser bewährtes System einzusetzen. Der Bundesgesundheitsminister hat es deutlich gesagt: „Die Versandapotheken haben den Kompromiss gekippt – mit Dumpingpreisen“. Auch sieht das BMG, dass es in einem solidarisch finanzierten System Gutscheine und Boni für den Einzelnen nicht geben kann.

Der Bundesgesundheitsminister hat sich deutlich und klar hinter uns gestellt – lassen Sie ihn uns alle unterstützen.Nur im Schulterschluss können wir die Hürden, die noch vor uns liegen, erfolgreich meistern.

Beteiligen Sie sich an der bundesweiten Unterschriftenaktion der ABDA „Gesundheitssystem in Gefahr“, die am 20. Dezember 2016 startet. Leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag in Richtung Politik. Es geht nicht um EU-Bashing, sondern um den Erhalt unserer deutschen Strukturen – mit inhabergeführten Apotheken, wohnortnahen Arbeitsplätzen, Steuerverpflichtungen in Deutschland – und eben nicht der Etablierung internationaler Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland. Setzen Sie sich für den Schutz der Apotheke vor Ort, setzen Sie sich für unser Gesundheitssystem ein.

Jede Apotheke erhält in den nächsten Tagen ein Aktionspaket, das u.a. einen Unterschriftenblock und Informationsmaterial für Ihre Patienten enthält. Informieren Sie die Patienten, wie wichtig und sicher ihre Versorgung durch uns Apotheker vor Ort ist. Zeigen Sie auf, was der zuverlässige und kompetente Nacht- und Notdienst für den Einzelnen bedeutet. Und denken Sie daran: Es kommt auf jede Unterschrift an!

Für Ihren Einsatz, Ihre tägliche Arbeit für die Patienten, danke ich Ihnen herzlich. Ein besonderes Dankeschön gilt all den Kollegen, die an den Feiertagen die wohnortnahe Arzneimittelversorgung aufrechterhalten und für die Notfälle der Menschen dienstbereit sind.

Ihnen allen, Ihren Mitarbeitern und Ihren Familien wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest. Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute, Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Uns allen gemeinsam wünsche ich, dass es uns zusammen gelingen möge, Politik und Medien vom Wert unserer Arbeit zu überzeugen.

Ihre

Ursula Funke


Pharmazie


© ABDA

Begleitender Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum 2017

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1:
6. bis 17. März 2017

Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online unter: >> www.apothekerkammer.de und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, der zu absolvierende Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.


Pharmazie


© Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt

Fertigarzneimittelseminar des Abschlusssemesters Pharmazie

Am 8. Februar 2017 findet das Fertigarzneimittelseminar des Abschlusssemesters Pharmazie der Goethe-Universität Frankfurt statt. Den Veranstaltungsplan stellen wir Ihnen als pdf zum Download bereit.

PDF Download


Pharmazie


© ABDA

Rezepturringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V.

Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die Kosten für die Rezeptur-Ringversuche 1 – 3 (Suspensionszubereitung mit Clioquinol, Cremezubereitung mit Metronidazol, flüssige Zubereitung mit Oxytetracyclin) übernommen, sofern die Anmeldung über das Anmeldeformular der Landesapothekerkammer erfolgt. Das Anmeldeformular stellen wir Ihnen zum Download bereit.

Zudem bietet das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. 2017 ganzjährig einen Spezial-Ringversuch (Cremezubereitung mit Erythromycin und Metronidazol) an. Die Kosten für diesen Ringversuch werden nicht von der Landesapothekerkammer Hessen übernommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V.

PDF Download


Pharmazie


© Foto Chinnapong/shutterstock.com

Neue Zertifikatfortbildung ab 2017

Ab 2017 bietet die Landesapothekerkammer Hessen die Zertifikatfortbildung „Kompetente Betreuung von Tumorpatienten“ an. Die Fortbildung richtet sich an alle Kollegen, die Tumorpatienten betreuen. Insbesondere der zunehmende Einsatz von oralen Zytostatika in der öffentlichen Apotheke bedarf einer kompetenten Beratung durch die Kollegen vor Ort. Hier soll die neu geschaffene Zertifikatfortbildung Unterstützung bieten.

Die Inhalte sind:

  • Grundlagen der Tumortherapie

  • Patientenbezogene Tumortherapie

  • Umgang mit Tumortherapeutika

Für die an der Weiterbildung „Onkologische Pharmazie“ interessierten Kollegen, ist das Absolvieren der Zertifikatfortbildung ab 2018 Voraussetzung zur Aufnahme der Weiterbildung. Die Zertifikatfortbildung stellt das erste Modul der Weiterbildung dar, somit muss die Anmeldung zur Weiterbildung mit Beginn der Zertifikatfortbildung erfolgen!

Die Weiterbildung ist ab 2018 folgendermaßen strukturiert:

Seminar

Seminartitel

Stunden

1

Kompetente Betreuung von Tumorpatienten

  24

2

Klinisch-onkologische Praxis

  40

3

Herstellung von Tumortherapeutika

  20

4

Information

  12

5

Management klinisch-onkologischer Studien

    4

Summe

100

Eine Anmeldung zur Weiterbildung ist zwingend notwendig! Alle notwendigen Formulare finden Sie in der Rubrik Weiterbildung auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

 


Pharmazie


©Foto C.K.Ma/shutterstock.com

Weiterbildung im Bereich Geriatrische Pharmazie - neuer Seminarzyklus 2017

Zu den in dieser Weiterbildung vermittelnden Inhalten gehören die Optimierung des Medikationsprozesses für geriatrische Patienten sowie die Lösung arzneimittelbezogener Probleme, um die Versorgung dieser speziellen Patientengruppe zu verbessern. Selbstverständlich wird Ihnen auch ein Einblick in die rechtlichen Grundlagen sowie andere interessante Themen rund um den geriatrischen Patienten vermittelt.

Somit begleiten und optimieren Sie den Medikationsprozess, erfassen, analysieren, lösen und verhindern arzneimittelbezogene Probleme und verbessern die Arzneimittelversorgung geriatrischer Patienten hinsichtlich der Wirksamkeit, Sicherheit und Rationalität. Sie arbeiten dabei eng mit Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen zusammen und bieten ihre Dienstleistungen in Offizin, Krankenhaus und Alten- und Pflegeheimen an.

Während der Weiterbildung sind mindestens 100 Seminarstunden zu absolvieren sowie ein dreitägiges Praktikum – entweder in einem Pflegeheim oder einer geeigneten geriatrischen Station eines Krankenhauses. Dieses Praktikum ist die Grundlage für die anzufertigende Projektarbeit.

Seminarthemen der Weiterbildung

  • Rechtliche Grundlagen/Sozialgesetzgebung

  • Bereiche der Seniorenversorgung/Lebensumfeld von Senioren

  • Geriatrie und Besonderheiten der geriatrischen Pharmakotherapie

  • Geriatrisches Assesment

  • Arzneimittelbezogene Probleme

  • Patientenindividuelles Medikationsmanagement

  • Enterale Ernährung/Arzneimittelgabe über die Sonde

  • Biographische und biologische Aspekte des Alterns

  • Palliativversorgung/Sterbebegleitung

  • Hilfsmittel und Medizinprodukte

  • Compliance im Alter

  • Einrichtungsbezogenes Medikationsmanagement

Haben wir Sie neugierig gemacht? Weitere Informationen finden Sie unter www.apothekerkammer.de sowie unter http://www.abda.de/weiterbildung.html

Save the Date

Der nächste Seminarzyklus zur Geriatrischen Pharmazie startet am 3. Februar 2017 in Frankfurt am Main – es sind noch Plätze frei! Bitte denken Sie ebenfalls daran, sich zur Weiterbildung anzumelden.


Pharmazie


© Foto ABDA

AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet

Thema: Dronabinol Tierarzt

Frage:

Darf ein Tierarzt Dronabinol für einen Hund verordnen?

Kommentar:

Nein, die Regelungen in § 4 Abs. 1b Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) lassen eine Verschreibung von Dronabinol durch den Tierarzt nicht zu. Das Verschreiben von Betäubungsmitteln (BtM) für ein Tier ist ähnlich geregelt, wie die Verschreibung von einem Arzt für einen Patienten: Bestimmte BtM dürfen für ein Tier innerhalb von 30 Tagen bis zu einer festgesetzten Höchstmenge verschrieben werden. Nicht verschrieben werden dürfen Alfentanil, Cocain, Diamorphin, Dronabinol, Etorphin, Fenetyllin, Fentanyl, Levacetylmethadol, Methadon, Methylphenidat, Nabilon, Oxycodon, Papaver somniferum, Pentobarbital, Remifentanil, Secobarbital und Sufentanil. Ansonsten kann auch eines der weiteren in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten BtM vom Tierarzt für ein Tier verschrieben werden. Für den Praxisbedarf des Tierarztes gelten gesonderte Regelungen (§ 4 Abs. 3 BtMVV). Aber auch für den Praxisbedarf darf der Tierarzt Dronabinol nicht verordnen.

Quelle: AMINO-Datenbank

PDF Download


Pharmazie


© BfArM

Rote Hand – Blaue Hand

Seit dem 1. Dezember 2016 gibt es das neue Logo „Blaue Hand“, das behördlich angeordnete und genehmigte Schulungsmaterialien kennzeichnet. Das auffällige und eindeutige Logo soll eine Abgrenzung von behördlichen Arzneimittelinformationen zu Firmenbroschüren schaffen und eine Verwechslung mit Werbeprospekten ausschließen.

Risiko-Management-Plan Bestandteil der Zulassung

Wenn heute ein Arzneimittel zugelassen wird, ist immer auch ein zugehöriger Risiko-Management-Plan fester Bestandteil der Zulassung. Ein Risiko-Management-Plan sieht gegebenenfalls behördlich angeordnetes Schulungsmaterial vor. Das ist der Fall, wenn eine sachgerechte Anwendung des Arzneimittels zusätzliche Informationen voraussetzt, die über die in der Gebrauchs- und Fachinformation enthaltenen Hinweise hinausgehen.

Blaue Hand gilt seit 1. Dezember 2016

Seit dem 1. Dezember 2016 ist dieses behördlich genehmigte Schulungsmaterial nun durch das Logo der blauen Hand gekennzeichnet. Darauf einigten sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit den Arzneimittelkommissionen der Ärzte und Apotheker sowie den pharmazeutischen Unternehmen.

Eindeutig und zuverlässig gekennzeichnet

Das Schulungsmaterial richtet sich sowohl an medizinisches Fachpersonal als auch an Patienten. Die Kennzeichnung mit der blauen Hand soll sicherstellen, dass wichtige Informationen zur Anwendung eines Arzneimittels die Zielgruppe zuverlässig erreichen und verhindern, dass diese in der Papierflut von Herstellerprospekten und  -reklame übersehen wird. Optisch ist das neue „Warnsymbol“ der bereits seit langer Zeit etablierten „Roten Hand“ nachempfunden, welche über sicherheitsrelevante Aspekte zu einem Arzneimittel informiert.

BfArM und PEI bieten Schulungsmaterialien zum Download

Die blaue Hand finden Patienten und Fachkreise künftig sowohl auf dem Umschlag als auch auf dem Schulungsmaterial. Die offiziellen Schulungsmaterialien stehen zum Download auf den Homepages sowohl des BfArM als auch des PEI zur Verfügung.

Eine stets aktualisierte tabellarische Übersicht zu den behördlich genehmigten Schulungsmaterialien finden Sie ab 2017 auch in der Printausgabe der DAZ.


Im Fokus


Minister Grüttner sprach anlässlich des Jubiläums ein Grußwort © Foto Landesapothekerkammer Hessen

60 Jahre Landesapothekerkammer Hessen

Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen wurde 60 Jahre jung. Zum Festakt kamen zahlreiche Gratulanten – aus dem Berufsstand ebenso wie aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Unter ihnen Staatsminister Stefan Grüttner, der Präsident der Bundesapothekerkammer Dr. Andreas Kiefer, und Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. In ihrer Begrüßung verdeutlichte LAK-Präsidentin Ursula Funke, dass die Kammer sich längst zum Serviceunternehmen für ihre Mitglieder gewandelt hat.

Fortbildung ist essentiell


© Foto Landesapothekerkammer Hessen

So verwies Funke beispielhaft darauf, dass die Fortbildungsangebote erheblich ausgebaut wurden – bis hin zu neuen onlinebasierten Formaten. Es sei die –  auch daraus erwachsene – Kompetenz der Apotheker, die aus Arzneimitteln wirksame Therapeutika mache. Denn falsch – oder nicht konsequent – angewandte Medikamente schadeten mehr, als dass sie nutzten.

Wie sehr Hessens Bürger die apothekerliche Beratung schätzen und ihr vertrauen, belegte die Kammerpräsidentin ebenfalls: „Jeder zweite Patient, der unseren Notdienst in Anspruch nimmt, geht direkt zur nächsten Apotheke, ohne zuvor den Notarzt konsultiert zu haben.“

Kritik übte Funke am Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente. Sie forderte dazu auf, alles zu unternehmen, um zu verhindern, dass als Folge des Luxemburger Richterspruchs „die Strukturen der deutschen Arzneimittelversorgung zerschlagen werden“.

Grüttner für ein Rx-Versandhandelsverbot


Minister Grüttner übergab Ursula Funke einen hessischen Löwen © Foto Landesapothekerkammer Hessen

Ein Punkt, auf den auch Sozialminister Stefan Grüttner ausführlich einging. Er ließ in seinem Grußwort keinen Zweifel daran aufkommen, dass als einzig richtige Antwort auf das EuGH-Urteil der Versandhandel mit Rx-Präparaten verboten werden müsste. Da der Koalitionspartner jedoch gegen einen solchen Schritt sei, habe sich die Landesregierung im Bundesrat bei der entsprechenden Abstimmung enthalten. Dass die Länderkammer dennoch mehrheitlich für ein Rx-Versandhandelsverbot stimmte, bezeichnete Grüttner „als starkes Signal“.

Individuelle Beratung ist entscheidend


Dr. Andreas Kiefer und Ursula Funke © Foto Landesapothekerkammer Hessen

Auch Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, sprach das Thema an. Er erklärte, dass weder das Internet noch das Telefon oder andere Kommunikationstechniken „die persönliche Beratung von Angesicht zu Angesicht“ ersetzen können. Kiefer wies Vorwürfe zurück, wonach das Geschäftsmodell der Offizin ein „konservatives“ sei. Im Gegenteil: „Gerade die individuelle Beratung der Patienten ist innovativ und modern.“

Im Spannungsfeld zwischen Qualitätskontrolle und Berufsausübung


Professor Kluth hielt den Festvortrag © Foto Landesapothekerkammer Hessen

In seinem Festvortrag referierte Dr. Winfried Kluth, Professor für öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, über Aufgaben und Funktion der freien Berufe und ihrer Kammern – die sich im Spannungsfeld zwischen der Berufsausübung ihrer Mitglieder und der Qualitätskontrolle bewegen.

Kluth hob hervor, dass Kammermitglieder – wie beispielsweise Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte – in aller Regel zum Kreis der Hochgebildeten gehören. Es seien demzufolge Berufsangehörige, die über jeweils sehr spezielle Kenntnisse verfügten, die sie befähigten, anderen Menschen hinsichtlich lebenswichtiger Fragen zur Gesundheit oder zur wirtschaftlichen Existenz beratend zur Seite zu stehen – oder für sie Entscheidungen zu treffen.

Dass die Kammern mit ihrem Know-how zur Qualität der Arbeit ihrer Mitglieder beitrügen, stärke letztlich das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Berufe. Darüber hinaus wertete Kluth es als ein weiteres Plus, dass die verfassten Körperschaften nicht nur als berufsständische Kontrollinstanzen, sondern außerdem als Vermittler anerkannt und geschätzt sind. Dass sie dabei auch für die Wahrung der Interessen ihres Berufsstandes einträten, sei legitim. Gleichzeitig appellierte Kluth an die Kammern, stets die Bedürfnisse aller Berufsangehörigen im Blick zu behalten und sich nicht auf Partikularinteressen zu fokussieren.

Kluth setzte sich in seiner Festrede ebenfalls mit dem gesellschaftlichen Umfeld und den politischen Begehrlichkeiten auseinander. Kammern seien Institutionen des Mittelstands. Dieser könne sich in der Regel Veränderungen weit besser anpassen als Konzerne. Vor diesem Hintergrund sei Wachsamkeit gegenüber neoliberalen Bestrebungen – insbesondere aus dem Umfeld der Europäischen Union – geboten. „Liberalisierung ist kein Wert an sich. Es besteht dabei immer die Gefahr, dass funktionierende Strukturen unwiderruflich zerstört werden“, warnte Kluth.


Aktuell


© Foto Landesapothekerkammer Hessen

Delegiertenversammlung: Zeitfenster für Verbot von Rx-Versandhandel klein

Bei der jüngsten Delegiertenversammlung standen neben einer Satzungsänderung für das Versorgungswerk die Haushaltspläne sowohl der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen wie des Versorgungswerks für 2017 auf der Tagesordnung. Die Delegierten billigten die Vorlagen einstimmig. Der darauf folgende Bericht von LAK-Präsidentin Ursula Funke und die anschließende Diskussion konzentrierten sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Arzneimittelpreisverordnung.

Rückblick


© Foto Landesapothekerkammer Hessen

In seinem jüngsten Urteil zur Arzneimittelversorgung hatte der EuGH am 19. Oktober dieses Jahres die geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland gekippt. Zur Begründung hieß es: Eine Festlegung einheitlicher Abgabepreise beschränke den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU).

Angesichts dieser Entscheidung erinnerte Funke zunächst daran, dass die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Oktober 2003 den Versandhandel mit Rx-Präparaten „ohne Not“ zugelassen habe – einfach aus Sorge, dass der EuGH ein Versandhandelsverbot als Verstoß gegen die „Grundfreiheit des freien Warenverkehrs“ werten könnte. Tatsächlich hätten die Richter dann aber im November festgestellt, dass ein nationales Verbot des Rx-Versandhandels mit EU-Recht vereinbar sei.

Reaktionen der regionalen Politik


© Foto Landesapothekerkammer Hessen

Mit Bekanntwerden des jetzigen Urteils, so die Kammerpräsidentin weiter, habe die LAK noch am selben Tag gehandelt und ihre Mitglieder entsprechend informiert. Außerdem sei man mit dem Hessischen Sozialministerium, dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie den hessischen Mitgliedern des Bundestages in Kontakt getreten, berichtete Funke. Sozialminister Stefan Grüttner habe in einem Telefonat ihr gegenüber sofort deutlich gemacht, „dass wir ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel brauchen“.

Die Reaktionen bei den hessischen Bundestagsabgeordneten sei dagegen reservierter ausgefallen. Während die Landesgruppe Hessen der SPD-Fraktion in puncto Rx-Versandhandelsverbot keine „vorschnellen“ Entscheidungen treffen möchte, halte man ein Verbot bei der CDU für „sinnvoll“.

In ihrem Bericht zur Lage betonte die LAK-Präsidentin, dass eine pharmazeutische Betreuung der Bevölkerung „nur mit uns Apothekern vor Ort funktioniert“. Ob es um Nacht- und Notdienste, Rezepturen oder beratungsintensive Betäubungsmittel gehe, „das können keine Paketautos leisten“.

Wichtigkeit des Solidarprinzips

Die Kammerpräsidentin sprach aber auch andere Aspekte an. So die in der Öffentlichkeit kaum beachtete Tatsache, dass der EuGH-Beschluss das Solidarprinzip – und somit einen Eckpfeiler der deutschen Krankenversicherung – in Frage stelle. „Denn wenn es in einer Solidargemeinschaft Rabatte gibt, dann nicht für den Einzelnen, sondern für die Gemeinschaft.“ Ganz abgesehen davon sei es geradezu „schizophren“, wenn ein Versicherter desto mehr Boni kassiere, je mehr Arzneimittel er einnehme.

Rx-Versandhandelsverbot

Funke befasste sich darüber hinaus ausführlich mit der Absicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, ein Rx-Versandhandelsverbot durchzusetzen. Dieses Vorhaben werde von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und Die Linke unterstützt, wohingegen SPD und Grüne sich skeptisch bis ablehnend zeigten. Gröhe stehe unter großem Zeitdruck, wenn er seinen Plan realisieren wolle.

Notifizierungsverfahren


© Foto Landesapothekerkammer Hessen

LAK-Geschäftsführer Ulrich Laut erklärte, warum. „Ein Versandhandelsverbot stellt einen Eingriff in den Binnenmarkt der Gemeinschaft dar. Daher muss es innerhalb der EU ein sogenanntes Notifizierungsverfahren durchlaufen.“ Um den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, sei ihnen eine Frist von drei Monaten einzuräumen. Auch gebe es die Möglichkeit, die Frist um weitere drei Monate zu verlängern.

Das bedeute, dass sich das Verbotsverfahren auf EU-Ebene „bis zum Juni 2017 hinziehen kann“.

Den Zeitdruck verschärfe, so Laut, dass im kommenden Jahr (Anm.: im September oder Oktober) der Bundestag neu gewählt werden müsse und mit dem Ablauf der Wahlperiode das Diskontinuitätsprinzip gelte. „Das heißt: Alle Initiativen, die noch im Gesetzgebungsverfahren sind und nicht vom alten Bundestag beschlossen wurden, verpuffen.“ Diese Vorhaben müssten erneut in den (dann neugewählten) Bundestag eingebracht und dort verhandelt werden.

ABDA-Aktionen müssen unterstützt werden


Dr. Schneider, Prof. Dingermann, Prof. Steinhilber, Dr. Abdel-Tawab, © Foto Landesapothekerkammer Hessen

Funke warb in der Delegiertenversammlung um aktive Unterstützung und forderte dazu auf, in den Apotheken die Aktionen der ABDA zu unterstützen, sich an der Unterschriftensammlung zu beteiligen und sich an die Politiker und Journalisten vor Ort zu wenden. Es müsse alles getan werden, um „die einem Rx-Versandhandelsverbot kritisch gegenüberstehenden Politiker doch noch zu überzeugen“. Darüber hinaus sei es wichtig, der Öffentlichkeit klarzumachen, dass das weitere Bestehen des deutschen Apothekensystems von einem Rx-Versandhandelsverbot abhänge.

Rechtstreue einhalten

Abschließend appellierte die LAK-Präsidentin an die Apothekerschaft, „sich rechtstreu zu verhalten“, auch wenn man vorübergehend hinnehmen müsse, dass ausländische Versandapotheken auf dem deutschen Markt andere Preise anbieten dürften. „Nur so können wir gegenüber der Öffentlichkeit und dem Gesetzgeber die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung glaubhaft vertreten.“

 


Aktuell


© Gesellschaft für Krankenhausmanagement mbH

Innovationspreis „Voraus//gedacht“

Das „Eichberger Modell“ der psychiatrischen Klinik Vitos Klinik Eichberg hat bei dem deutschlandweit ausgeschriebenen Innovationspreis „Voraus//gedacht“ den dritten Platz belegt.

Seit August 2011 ist eine klinische Pharmazeutin in der psychiatrischen Klinik Vitos Klinik Eichberg angestellt. Die Einführung erfolgte stufenweise über neun Monate, sodass sie nach und nach immer mehr Aufgaben übernahm. Mittlerweile ist sie fester Bestandteil des Klinikalltags.

Mit dem „Eichberger Modell“ soll für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit durch die Mitarbeit einer klinischen Pharmazeutin im Klinikteam gesorgt werden. Das durch Frau Prof. Dr. Hahn und Frau Prof. Dr. Roll entwickelte Konzept kommt bereits seit 2011 in der Vitos Klinik Eichberg zum Einsatz. Von Beginn an wurde das Modell wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Erfahren Sie >> hier mehr dazu.


Aktuell


© Foto Elke Födisch,Goethe-Universität Frankfurt

Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2017

Bei den Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2017 steht das Thema „Kinder" im Fokus. Die Veranstaltungsreihe wird in Zusammenarbeit zwischen der DPhG LG Hessen RG Rhein/Main, der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie der Landesapothekerkammer Hessen, Region Frankfurt am Main, angeboten.

Laufzeit:
25. April bis 20. Juni 2017.

Uhrzeit:
Die Vorträge beginnen jeweils um 20:15 Uhr.

Ort:
Biozentrum der Universität Frankfurt am Main
Campus Riedberg, Hörsaal B 1 (großer Hörsaal)
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.

Das vollständige Programm steht hier für Sie zum Download bereit.

PDF Download


Veranstaltungen


© Foto Photographee.eu/shutterstock.com

Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifzierung legen.

mehr erfahren


Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Annegret Birr, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Dr. Sebastian Barzen, Prof. Dr. Theodor Dingermann, Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

Konzept, Redaktion, Layout, Satz & Grafik:
AzetPR
Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg
Tel.: 040 413270-31
E-Mail: info(at)azetpr.com

Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: monatlich. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos, etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.


Stellenmarkt


© Foto ABDA

 

Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige Online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

mehr erfahren