landesapothekerkammer Hessen
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LAK aktuell Ausgabe Dezember 2022 / Januar 2023



Ursula Funke, Präsidentin

EDITORIAL

25 % Beitragssenkung für die Apothekenleiter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende: Immer noch Corona (auch wenn viele nichts mehr davon wissen wollen), Liefer- und Versorgungsengpässe in einem nie dagewesenen Ausmaß, ein therapieresistenter Bundesgesundheitsminister, eine KV Hessen, die uns unsere Kompetenz streitig macht und nicht zur Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten bereit ist, ein Gesetz, durch das den Apotheken zusätzlich Geld entzogen wird, galoppierende Energiekosten, die Inflation und leider immer noch der entsetzliche Angriffskrieg in der Ukraine, der unendlich viel Leid und Schäden verursacht – aber auch: Der Start von pharmazeutischen Dienstleistungen in der Regelversorgung, Impfen in den Apotheken wird zum Alltagsgeschäft, und Ihre Kammer senkt die Beiträge für die Apothekenleiter im nächsten Jahr um 25 %.

Durch die pandemiebedingten Sondereffekte, die zu Mehreinnahmen in den Apotheken geführt haben, sind auch die Kammerbeiträge der Apothekenleiter entsprechend gestiegen. Da wir dieses „Mehr“ an Beitragseinnahmen nicht benötigen, hat der Vorstand der Delegiertenversammlung vorgeschlagen, es denen zurückzugeben, die es erwirtschaftet haben. Diesen Vorschlag hat die Delegiertenversammlung ohne Gegenstimme angenommen.

Dies machen wir auch ohne zusätzliche Verwaltungskosten. Einer der Quartalsbeiträge im Jahr 2023 wird von den Apothekenleitern nicht eingezogen. Um welches Quartal es sich in 2023 handeln wird, steht heute noch nicht fest, da es mit unserer EDV-Umstellung im kommenden Jahr zusammenhängt. Wir werden Sie rechtzeitig informieren. So verschaffen wir Ihnen in diesen schwierigen Zeiten etwas Entlastung!

Ihnen allen und all Ihren Mitarbeitern danke ich ganz herzlich für Ihren unermüdlichen Einsatz gerade auch unter erschwerten Bedingungen. Die Anforderungen an alle von uns – völlig unabhängig vom Arbeitsort – sind sehr hoch, und all die zusätzliche Arbeit der vergangenen drei Jahre belastet uns alle. An der Hochschule, in der Lehre, in der Verwaltung, in Forschung, Entwicklung, Herstellung, Zulassung, Vertrieb, in Krankenhausapotheken und in öffentlichen Apotheken, überall leisten Apothekerinnen und Apotheker mit ihren Teams einen unschätzbaren Beitrag für die sichere und gute Arzneimittelversorgung der Menschen in unserem Land – Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank!

Danken möchte ich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle, für die die zusätzlichen Aufgaben und Belastungen in diesem Jahr auch sehr hoch waren und die uns neben dem Alltagsgeschäft mit wichtigen Informationen, Sondernewslettern und Rundschreiben versorgt haben.

Im neuen Jahr warten neue Anforderungen auf uns, das BMG hat schon eine große Strukturreform im Gesundheitswesen angekündigt. Hierfür müssen wir vorbereitet sein und dürfen nicht warten, bis ein „Entwurf“ aus dem BMG kommt, Themen gibt es im Koalitionsvertrag genug. Wir werden uns hiermit im Vorstand ausführlich beschäftigen und unsere Überlegungen in die Bundesebene tragen.

Wichtig ist jedoch auch, dass wir unsere Bemühungen vor Ort kontinuierlich fortführen: Viele von Ihnen haben sich intensiv mit Politikern, Abgeordneten sowie Journalisten auseinandergesetzt und Arzneimittelversorgung vor Ort demonstriert und erklärt. Hierfür gilt Ihnen mein besonderer Dank. Diese Aktionen sind extrem hilfreich, da Begegnungen vor Ort, im Wahlkreis immer eindrücklicher sind als Gespräche mit Standesvertretern, die wir natürlich kontinuierlich auf allen Ebenen führen. Journalisten und Abgeordnete müssen hautnah erleben, was Apotheken für die Leser oder Wähler bedeuten bzw. was es heißt, wenn diese Apotheken gerade nicht da wären. Wir müssen alle gemeinsam im kommenden Jahr unsere gewählten Volksvertreter in Bürgersprechstunden, in Terminen vor Ort, mit Informationen für die Wahlkreisbüros weiterhin und kontinuierlich kontaktieren, nur so werden wir wahrgenommen.

Lassen Sie uns alle gemeinsam im kommenden Jahr – das bei uns in Hessen auch Wahljahr ist – weiterhin aktiv sein und zusammenhalten!

Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest, wo immer möglich etwas Besinnlichkeit und Abstand von der Hektik des Alltags sowie ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2023, das für uns alle hoffentlich friedvoller werden wird.

Allen Kollegen, die die Arzneimittelversorgung über die Feiertage sicherstellen, danke ich für diesen Dienst besonders.

Ihre

Ursula Funke


Aktuell


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Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital im elektronischen Befreiungsantragsverfahren

Angestellte Apothekerinnen und Apotheker können sich zugunsten der berufsständischen Versorgungswerke von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Dieses Verfahren wird ab dem 01.01.2023 umgestellt, von da an sind Befreiungsanträge nur noch digital möglich.

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) teilt mit, dass Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 01.01.2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zwingend elektronisch gestellt werden müssen. Die bisherigen Anträge in Papierform werden dann nicht mehr akzeptiert.

Apothekerinnen und Apotheker können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 SGB VI befreien lassen, wenn sie kraft Gesetzes Mitglied in einer Apothekerkammer und zugleich in dem berufsständischen Versorgungswerk sind. Für diese Befreiung ist ein Antrag notwendig. Dieser Antrag kann ab dem 01.01.2023 nach § 6 Abs. 2 SGB VI ausschließlich elektronisch gestellt werden. Der bisher papiergebundene schriftliche Befreiungsantrag entfällt damit.

Hintergrund für die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren ist, dass der Bundesgesetzgeber mittelfristig alle Verfahren im Bereich der Sozialversicherung vollständig digitalisieren und damit beschleunigen will. Die berufsständischen Versorgungswerke stellen die elektronischen Antragsformulare auf ihrer Website bzw. dem Mitgliederportal zur Verfügung. Ab dem 01.01.2023 können Befreiungsanträge nur noch über die dort angebotenen Onlineformulare gestellt werden. Dort ist auch gekennzeichnet, welche Eingabefelder zwingend, welche nach Möglichkeit und welche freiwillig auszufüllen sind. Die DRV Bund kann Anträge nur dann schnell bescheiden, wenn möglichst gleich alle erforderlichen Informationen übermittelt werden. Sollten Sie einzelne Fragen nicht selbst beantworten können oder unsicher sein, was einzutragen ist, empfiehlt es sich das Versorgungswerk zu kontaktieren.

Wichtig ist auch, dass Antragstellerinnen und Antragssteller den Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung von der DRV Bund in schriftlicher Form erhalten. Das Versorgungswerk wird von der DRV Bund elektronisch über die Entscheidung informiert. Auf welchem Weg und von wem der Arbeitgeber informiert wird, ist derzeit noch ungeklärt. Daher raten wir dringend dazu, den Arbeitgeber über den Bescheid zum Befreiungsantrag unmittelbar zu informieren. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf der Zahlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge sichergestellt werden.

Zu Ihrer Unterstützung werden wir auf der Homepage des Versorgungswerks eine FAQ-Liste veröffentlichen, in der die wesentlichen Fragen und die dazugehörigen Antworten aufgelistet sind.

Beachten Sie bitte, dass Anträge in Papierform bis zum 31.12.2022 beim Versorgungswerk eingegangen sein müssen. Danach eingehende Anträge können von der Deutschen Rentenversicherung als unzulässig zurückgewiesen werden.

Über Neuerungen werden wir Sie selbstverständlich informieren.

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Aktuell


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Gewässer- und Trinkwasserschutz geht uns alle an

Landesärztekammer Hessen unterstützt die Aktion „Reines Ried“

Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, Prof. Dr. phil. nat. Mona Abdel-Tawab

Da eingenommene Medikamente zum größten Teil unverändert wieder ausgeschieden und in den Kläranlagen nicht eliminiert werden, können sie – je nach Biostabilität – nicht nur im Klärschlamm, sondern auch in Oberflächengewässern nachgewiesen werden. In der Folge können sie ins Grundwasser gelangen, das in vielen Regionen als Rohwasser für die Trinkwassergewinnung dient. Gewässerschutz bedeutet somit auch Trinkwasserschutz.

In den Messprogrammen der Bundesländer waren in den Jahren 2009–2011 zahlreiche verschiedene Arzneimittelwirkstoffe unterschiedlicher Wirkstoffklassen in Oberflächengewässern nachweisbar. Besonders Röntgenkontrastmittel und das Schmerzmittel Diclofenac waren in vergleichsweise hohen Konzentrationen vorhanden. Aber auch verschiedene Antibiotika wurden nachgewiesen [1, 2]. In der Folge wurde bundesweit eine Strategie zum Umgang mit Spurenstoffen in Gewässern entwickelt, mit dem Ziel, die Einträge zu minimieren – und somit auch das Roh- und Trinkwasser zu schützen [3].

Gewässerschutz ist Trinkwasserschutz

In den Grundwasseruntersuchungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zeichnet sich in jüngerer Zeit keine nachhaltige Verbesserung ab (Tab. 1). Die gemessene Konzentration von Diclofenac in der Gesamtzahl der Probenahmen liegt mit Maximalwert von 0,781 µg/L um ein Mehrfaches über dem aktuell empfohlenen UQN-V (Jahresdurchschnitt-Umweltqualitätsnormwert-vorgeschlagen)1 von 0,05 µg/L. Auch Antibiotikarückstände von Sulfonamiden sowie Carbamazepin waren nachweisbar, bewegten sich jedoch unterhalb des empfohlenen UQN-Wertes1 von jeweils 0,6 µg/L und 0,5 µg/L.


In Hessen wird etwa ein Viertel des Trinkwassers im Hessischen Ried gewonnen. Deswegen legte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) eine Strategie zur Vermeidung und Verminderung des Spurenstoffeintrags in die Gewässer des Rieds auf, die Spurenstoffstrategie Hessisches Ried. Damit sollen die Umwelt, aber auch die für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung so wichtigen Grundwasservorkommen im Ried langfristig geschützt werden.
>> https://umwelt.hessen.de/wasser/spurenstoffstrategie-hessisches-ried
[4, 5]. Anfang 2021 wurde das Dialogforum „Spurenstoffe im Hessischen Ried“ ins Leben gerufen, das Akteure aus vielen Bereichen einbindet: neben der Wasser- und Energiewirtschaft sowie Umweltverbänden auch Akteure aus der Landwirtschaft, der Pharmazie und der Medizin. Im Fokus der vier Arbeitsgruppen des Projekts „Reines Ried“ stehen der umweltgerechte Umgang mit sowie die umweltgerechte Entsorgung von Human- und Tierarzneimitteln (AG 1), die umweltgerechte Entsorgung von Röntgenkontrastmitteln (AG 2), der umweltgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in landwirtschaftlicher, kommunaler und privater Anwendung (AG 3) und der umweltgerechte Umgang mit sonstigen Spurenstoffen (AG 4).

Die Teilnehmer der Arbeitsgruppen erarbeiten gemeinsam Lösungsvorschläge zur Reduzierung der Stoffeinträge in die Gewässer. In der Unterarbeitsgruppe „Sensibilisierung im Gesundheitswesen“, die von Prof. Dr. phil. nat. Mona Abdel-Tawab, Landesapothekerkammer Hessen, geleitet wird, ist die Landesärztekammer Hessen durch Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, MRE-Netz Rhein-Main, und stellvertretend durch Sabine Goldschmidt, Referentin des Präsidiums der LÄKH, vertreten. Die Unterarbeitsgruppe Röntgenkontrastmittel wird von Dr. Julia Klinger und Marcel Wolsing von der Entega AG vertreten, einem Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Darmstadt.

Die meisten Arzneistoffe, die eine Konzentration von 0,1 µg/L im Grundwasser bzw. im Rohwasser überschreiten, unterliegen der ärztlichen Verschreibungspflicht, weshalb hier ein nicht indizierter Verbrauch kein Thema ist. Ausnahmen sind jedoch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wie beispielsweise Diclofenac.

Durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum richtigen Umgang mit und zur richtigen Entsorgung von Arzneimitteln, soll eine Minderung der Gewässer- und damit Grundwasserbelastung erzielt werden. Im Fokus hierbei stehen Diclofenac – insbesondere auch die Vermeidung der nicht indizierten Anwendung von Schmerzmitteln speziell im Sportsektor – sowie Antibiotika und Röntgenkontrastmittel.

Die Problematik und die Maßnahmenpakete dieser drei Stoffe/Stoffgruppen werden in den folgenden Kapiteln detailliert vorgestellt, verbunden mit der Bitte an die Ärzteschaft, das Projekt durch fortlaufende Anpassung des Verordnungsverhaltens und durch Aufklärung der Patienten zu unterstützen.

Diclofenac

Der Wirkstoff Diclofenac besitzt eine antiphlogistische und antirheumatische Wirkung und ist seit Jahrzehnten als nicht-steroidales Schmerzmittel in der Humanmedizin zugelassen. Diclofenachaltige Medikamente sind in Deutschland sowohl für die orale Behandlung in Form von Tabletten und Kapseln als auch für die topische Anwendung in Form von Salben und Gelen erhältlich – auf ärztliches Rezept, aber auch rezeptfrei.

Abb. 1 zeigt die kassenärztlichen Verordnungen diclofenachaltiger Medikamente in Hessen (in kg Wirkstoff) insgesamt und nach oraler und topischer Verabreichung differenziert. Der Anteil der dermalen Medikamente liegt bei 10–12 %. Von 2017 bis 2021 haben die Verordnungen insgesamt um 22 % abgenommen (von 21.596 kg auf 16.783 kg). Die Verschreibung oral zu applizierender Medikamente nahm um 24,5 % ab, während die dermal anzuwendenden Präparate mit einer Abnahme um 2,9 % entsprechend 2.124 kg nahezu gleichgeblieben sind. Fachärzte für Allgemeinmedizin/praktische Ärzte verordnen etwa 45 % der Gesamtmenge, Internisten und Orthopäden jeweils ca. 17 % [6].


Oral eingenommenes Diclofenac wird nahezu komplett verstoffwechselt, so dass nur ein geringer Teil unverstoffwechselt in das Abwasser ausgeschieden wird. Problematisch in Bezug auf den Eintrag von Diclofenac in Gewässer ist daher die topische Anwendung. Wenn nämlich nach der topischen Anwendung direkt die Hände gewaschen werden oder geduscht wird, bevor der Wirkstoff resorbiert ist, gelangt Diclofenac direkt in das Abwasser. Einer Befragung zufolge waschen sich über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland nach eigenen Angaben direkt nach der Anwendung eines topischen Präparats die Hände [3].

Erst Wischen, dann Waschen

Hier setzt die nachfolgende Empfehlung an. Wenn die Patienten nach dem Auftragen die Hände vor dem Waschen mit einem Tuch abwischen – siehe Abb. 2 – und das Tuch im Hausmüll entsorgen, gelangt weniger Diclofenac ins Wasser. In einer Studie sank der Gehalt an Diclofenac in dem zum Händewaschen verwendeten Wasser um bis zu zwei Drittel, wenn die Hände vor dem Waschen abgewischt werden [7]. Deswegen wird die unten aufgeführte Wischmethode als konkrete Handlungsempfehlung nach Anwendung von diclofenachaltigen Salben und Gelen gegeben (siehe Kasten).


Ein weiteres Einsparpotenzial besteht darin, den nicht selten „präventiven“ Einsatz von Diclofenac im Leistungs- und Breitensport zu reduzieren. Auf diese Problematik hat das Hessische Ärzteblatt bereits in einem Beitrag hingewiesen [8]. Im Rahmen der Aktion „Reines Ried“ werden Sportverbände und Sportler von der Untergruppe Sportsektor der AG Arzneimittel gezielt angesprochen und entsprechende Flyer erstellt. Diese können ggf. auch zur Auslage in bestimmten Arztpraxen bereitgestellt und über „Reines Ried“ angefordert werden.

„Arzneimittelreste gehören in die Tonne, nicht ins Klo“

Darüber hinaus gilt grundsätzlich – für alle Arzneimittel, auch die flüssigen, ebenso wie die nachfolgend besprochenen Antibiotika: Arzneimittelreste gehören in die Tonne, nicht ins Klo!

Antibiotika

In wenigen Fällen wurden auch Antibiotika im Grundwasser detektiert (Tab. 1). Das größte Problem und die wichtigsten „Nebenwirkungen“ des Einsatzes von Antibiotika ist jedoch die dadurch getriggerte Entwicklung antibiotikaresistenter Erreger (multiresistente Erreger (MRE) – die auch als „die stille Pandemie“ bezeichnet wurde. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wurden die Deutsche Antibiotika-Resistenz-Strategie DART entwickelt, Antibiotic Stewardship-Programme etabliert, ABS-Kurse ins Leben gerufen, Meldepflichten für bestimmte MRE sowie Surveillance-Systeme sowohl für MRE als auch für den Antibiotikaeinsatz bei Mensch und Tier [9, 10] eingeführt und MRE-Netzwerke gegründet. Diese haben unter anderem das Ziel, durch Information der verordnenden Ärzte als auch der Verbraucher einen zurückhaltenden, rationalen Antibiotikaeinsatz zu erreichen und damit der Entstehung von Antibiotikaresistenzen bei Bakterien vorzubeugen. Beispielhaft seien hier die Flyer des MRE-Netzes Rhein-Main zu verschiedenen MRE und zu den Atemwegs-, Harnwegs- und Ohrinfektionen, bei denen Antibiotika oft eingesetzt werden. Diese können kostenlos beim MRE-Netz Rhein-Main bestellt werden („Weniger ist mehr“; „Wenn, dann richtig“; „Wenn möglich, ohne“), im Internet: >> www.mre-rhein-main.de.

Die Landesärztekammer Hessen hat bereits im Jahr 2016 gemeinsam mit dem MRE-Netz Rhein-Main eine Umfrage zu den Einflussfaktoren auf die Verordnung von Antibiotika, die EVA-Studie, durchgeführt [11]. Zu diesem Zeitpunkt hatten deutlich mehr Ärzte das Problem multiresistenter Erreger erkannt und die Notwendigkeit für einen sorgsamen Antibiotikaeinsatz gesehen als bei einer bundesweiten Umfrage acht Jahre zuvor. Die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung bietet seit einigen Jahren einen – stets gut besuchten – Kurs zum Antibiotic stewardship an und hat – gemeinsam mit der KV Hessen – die Implementierung des RAI-Projekts Hessen 2020 (Rationale Antibiotikatherapie durch Information und Kommunikation) unterstützt, eine online Fortbildungsplattform für Ärzte zum sachgerechten Einsatz von Antibiotika in der niedergelassenen Praxis [12].

Erste Erfolge haben sich bereits eingestellt. Schon bis 2019 wurde eine Abnahme der Antibiotika-Verordnungen in den kassenärztlichen Praxen in Hessen erreicht [13]. Während der Covid-19-Pandemie war eine weitere Abnahme der AB-Verordnungen insgesamt, insbesondere an Penicillinen, Cephalosporinen und Fluorchinolonen zu verzeichnen (Abb. 3). Während die Abnahme der Verordnungen an Fluorchinolonen wahrscheinlich Folge der Warnungen der Rote Hand-Briefe [14, 15] ist, könnte die Abnahme der Verordnungen an Penicillinen ein Hinweis auf ein Einsparpotenzial bei häufig viralen Atemwegserkrankungen sein.


Der Anfang ist gemacht. Unser Dank gilt der Ärzteschaft – verbunden mit der Bitte, weiter die Antibiotikaverordnungen kritisch im Blick zu behalten – und auch ihre Patienten auf die sichere Entsorgung von Arzneimittelresten hinzuweisen. Auch Antibiotikareste sollen wie alle Medikamentenreste in den Hausmüll und nicht in der Toilette (Abwasser) entsorgt werden.

Röntgenkontrastmittel

Rückstände von Röntgenkontrastmitteln (RKM) im Abwasser sind nur schwer biologisch abbaubar; auch sie können über Oberflächengewässer in das Grundwasser gelangen. Die AG 2 „Röntgenkontrastmittel“ hat deswegen Möglichkeiten der Verminderung des Eintrags von RKM in die Gewässer diskutiert und ein ambitioniertes Leuchtturmprojekt für das Hessische Ried abgeleitet und geplant. Unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der wissenschaftlichen Begleitung des Fraunhofer ISI soll die Umsetzung des Projekts im Jahr 2023 starten. Über die Ergebnisse wird in einem weiteren Beitrag im kommenden Jahr berichtet werden.



Prof. Dr. med. Ursel Heudorf Prof. Dr. phil. nat.  Mona Abdel-Tawab

Die Literaturhinweise finden sich auf unserer Website >> www.laekh.de unter der Rubrik „Hessisches Ärzteblatt“.

1 Der UQN-Wert ist die empfohlene Konzentration eines Arzneistoffes, die im Wasser aus Gründen des Gesundheits-/und oder Gewässerschutzes nicht überschritten werden sollte. Er unterscheidet sich in Abhängigkeit der physiko-chemischen Eigenschaften des Arzneistoffes und wird regelmäßig aktualisiert.

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Information zur „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ der Bundesapothekerkammer

Gemäß dem PTA-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) entsprechend ihrer zugewiesenen Kompetenz eine Richtlinie erarbeitet, die das Nähere für die Durchführung der praktischen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) regelt.

Die Richtline steht auf der Homepage der ABDA zur Verfügung: >> https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Ausbildung_Studium_Beruf/PTA_RL/PTA_RL_22_05_10_gesamt.pdf

In Anlehnung an den Leitfaden zur Ausbildung von Pharmaziepraktikanten umfasst die Richtlinie neben einem allgemeinen Teil folgende Anlagen:

  • Anlage 1: Lerngebiete und Ausbildungsinhalte

  • Anlage 2: Musterausbildungsplan

  • Anlage 3: Arbeitsbögen

  • Anlage 4: Evaluationsbögen

Die Richtlinie ist an die Träger der praktischen Ausbildung (Apothekenleiter bzw. Träger des Krankenhauses), an die Praxisanleiter (Praxisanleitung kann durchgeführt werden durch Apotheker und weitere Angehörige des pharmazeutischen Personals – die weiteren Angehörigen des pharmazeutischen Personals müssen dabei über eine pädagogische Zusatzqualifikation und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen) und an die PTA-Auszubildenden adressiert.

Lerngebiete und Ausbildungsinhalte

Den Lerngebieten der praktischen Ausbildung nach § 1 Absatz 4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) werden in der Anlage 1 der Richtlinie die wichtigsten Ausbildungsinhalte zugewiesen. Diese sind Grundlage, um die Lernziele nach dem Musterausbildungsplan zu erreichen, und sollten während der praktischen Ausbildung von den Praxisanleitern mit den PTA-Auszubildenden behandelt werden.

Musterausbildungsplan und Arbeitsbögen

Der Musterausbildungsplan in Anlage 2 strukturiert die praktische Ausbildung der PTA-Auszubildenden in der Apotheke zeitlich und ist mit den Lerngebieten nach PTA-APrV und mit den sich daraus ergebenden notwendigen Ausbildungsinhalten verknüpft. Ergänzt wird der Musterausbildungsplan von 19 Arbeitsbögen in Anlage 3, die die PTA-Auszubildenden begleitend zur Ausbildung bearbeiten sollen, um sich intensiv mit verschiedenen Themen zu beschäftigen. Gleichzeitig geben die Arbeitsbögen den Praxisanleitern strukturiert Anregungen, wie die Praxisanleitung, die mind. 10 % der Ausbildungszeit umfasst, themenbegleitend durchgeführt werden kann. Der Ausbildungsplan sowie die Anzahl und Auswahl der Arbeitsbögen bzw. deren Aufgaben können dabei individuell nach den Gegebenheiten in der Apotheke gestaltet und verwendet werden. Innerhalb des Musterausbildungsplans sind auch die Aufgaben im Rahmen des zu erstellenden Tagebuchs berücksichtigt.

Die Richtlinie dient auch als Grundlage für die Ausbildung in der Krankenhausapotheke und berücksichtigt die dort benötigten Ausbildungsinhalte. Erfolgt die Ausbildung sowohl in der öffentlichen Apotheke als auch in der Krankenhausapotheke, sind der Ausbildungsplan und die zu bearbeitenden Arbeitsbögen von den Trägern der Ausbildung abzustimmen.
Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und auf der ABDA-Homepage veröffentlicht.

Evaluationsbögen

Die Richtlinie wird stetig weiterentwickelt. Insofern kommt der Evaluation eine besondere Bedeutung zu. Es gibt sowohl einen Evaluationsbogen für die Praxisanleiter als auch für die PTA-Auszubildenden (Anlage 4). Die Rückmeldungen werden an die Bundesapothekerkammer erbeten und dienen dazu, die Richtlinie stetig zu verbessern.

Informationen

Weitere Informationen sind über die Homepage der ABDA erhältlich. Unter >> https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/berufsbilder/pta/ steht jede einzelne Anlage der Richtlinie zum Download zur Verfügung.

Die Mitgliederversammlung der BAK empfiehlt, die Richtlinie auch schon im Rahmen der praktischen PTA-Ausbildung zu nutzen, die die Ausbildung nach dem alten bis 1. Januar 2023 gültigen Recht begonnen haben.

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Pharmazie


© Foto: AbsolutVision/unsplash

Abend-Seminare 2022 / 2023

„Der klassische dritte Mittwoch“

Die Online-Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr über pharma4u statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung der klassischen Mittwochs-Termine entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.

21.12.2022

„Therapie der Gürtelrose und Post-Zoster Neuralgie“
Daniel Finke

18.01.2023

„Ernährungstrends in der Apotheke“
Sabine Brehme

15.02.2023

„Nanopartikel, Antikörper und das Immunsystem“
Dr. Franz Stadler

15.03.2023

„Neuerungen BtM-Recht“
Dr. Christiane Staiger

19.04.2023

„Stillprobleme und -lösungen“
Karin Kriwanek

24.05.2023

„Riskanter Arzneimittelgebrauch währen der Pandemie“
Grit Spading

21.06.2023

„Arzt-Apotheker-Kommunikation“
Dr. Katja Renner

Für die Teilnahme an einem abendlichen Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.

Wenn Sie möchten, können Sie nach dem Online-Seminar fünf Lernerfolgsfragen beantworten, für die Sie – bei richtiger Antwort – ebenfalls einen Fortbildungspunkt erhalten. Nach Beginn der Bearbeitung hat man ein Zeitfenster von 15 Minuten.

Die Teilnahmebescheinigungen werden innerhalb von 8 Tagen nach dem Online-Seminar automatisch erstellt und Ihnen per E-Mail zugesandt.

 

Abendveranstaltungen der LAK Hessen

Die Fortbildungen werden teilweise Online oder als Hybrid-Veranstaltungen abgebildet. Eine Anmeldung zu diesen Abend-Seminaren ist über unseren Veranstaltungskalender möglich, nur so können wir Ihnen den Teilnahmelink zukommen lassen:

>> https://obs.apothekerkammer.de/front/select_product.php

Die Online-Abendveranstaltungen finden in der Regel von 20:00 – 21:30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist bis 24:00 Uhr am Vortag möglich.

Bitte denken Sie daran, den Bestellvorgang abzuschließen, damit Ihre Anmeldung bei uns eingeht.

Wenn Sie einen Termin trotz Buchung doch nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine kurze Rückmeldung per E-Mail, damit der Platz Interessenten von der Warteliste angeboten werden kann.

Bitte beachten Sie unbedingt die Angabe zur Durchführung (Online/Präsenz) der Fortbildungsveranstaltungen in unserem Veranstaltungskalender.

 

Die nächsten Termine sind:

 

Online

10.01.2023

30.01.2023

Therapietreue bei Hypertonikern – was kann die Apotheke machen?

31.01.2023

Mythos Melatonin – wichtige Tipps für die Beratung

Die Teilnahmebescheinigungen für Online-Seminare werden innerhalb einer Woche per E-Mail zugesandt.

Die Punktevergabe erfolgt gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.

 

5. Hessische Woche der Rezeptur

 

  • Workshops

30.01.2023

31.01.2023

01.02.2023

02.02.2023

Herstellung von Suspensionen

Herstellung von Gelen

Herstellung von Gelen

Herstellung von Suspensionen

  • Abendveranstaltung

01.02.2023

02.02.2023

In 10 Stufen zur guten Rezepturqualität

 

Qualifikationsseminare Pharmazeutische Dienstleistungen –
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess (Online)

  • 12. Januar 2023

  • 16. Februar 2023

  • 16. März 2023

  • 11. Mai 2023

  • 22. Juni 2023

Die Termine sind ab dem 2. Januar 2023, 10:00 Uhr, zur Anmeldung freigeschaltet.
Eine Vorreservierung per E-Mail ist nicht möglich.

 

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Pharmazie


© Grafik: Goethe Universität

Fertigarzneimittelseminar

Wintersemester 2022/23

Thema: Diabetes - Alles noch beim Alten?

 

Sehr geehrte Apothekerinnen und Apotheker,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe Studierende,

zum Fertigarzneimittelseminar des 8. Semesters Pharmazie der Goethe-Universität Frankfurt am 01.02.2023 von 09:00 bis 15:00 Uhr wollen wir Sie gerne herzlich einladen.

Dieses Semester ist das Thema „Diabetes“.

Neben allgemeinen Fakten zur Erkrankung geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über mögliche Therapieoptionen. Behaupten sich hierbei weiterhin die altbekannten Arzneimittel oder sind diese nicht vielleicht doch schon überholt?

Diabetes ist in der Medizin stets ein präsentes Thema und wird es leider auch weiterhin sein, sodass wir im Laufe des Tages auf diese und viele weitere Fragestellungen eingehen werden.

Die Vorträge wurden von den Studierenden des Abschluss-Semesters im Wintersemester 2022/2023 unter Betreuung der HochschullehrerInnen der Goethe-Universität Frankfurt erarbeitet.

Das Fertigarzneimittelseminar wird von der Landesapothekerkammer Hessen zertifiziert. Wir weisen darauf hin, dass das Vortragsskript ausschließlich in elektronischer Form verfügbar ist.

Die Veranstaltung findet im Hörsaal B1 Biozentrum auf dem Universitätscampus Riedberg statt. Für das leibliche Wohl in den Pausen wird gesorgt.

Bitte schreiben Sie für die Anmeldung eine Mail an: pharmakologie-fb14@uni-frankfurt.de

Sie bekommen dann alle Zugangshinweise und das Passwort. Auch die Anfrage für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung wird über diese E-Mail-Adresse abgewickelt.

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen!


Programm

 

09:00 – 09:10 Uhr: Begrüßung

 

09:10 – 09:30 Uhr: „Diabetes: die Erkrankung. Wie entstehen Mikro- und Makroangiopathien und was sind die Folgen?“

Sinan Özdemir, Melanie Hepp, Ahmad Hennawe, Melvin Schwall

Betreut von Frau Prof. Dr. Bachmeier

 

09:30 – 09:50 Uhr: „Insulin: Historie und konventionelle Therapie“

Kimiya Lotfipour, Christopher Conradi, Fatos Ekiz, Helen Britz

Betreut von Herrn Prof. Dr. Knapp

 

09:50 – 10:10 Uhr: „Intensivierte Therapie mit Insulinanaloga“

Lea Güntert, Thorben Voigt, Laetitia Geyer, Falk Jonas Kühn

Betreut von Frau Prof. Dr. Windbergs 

 

10:10 – 10:30 Uhr: „Welche Rolle spielen GLP-1-Agonisten heute in der Diabetestherapie?“ 

Laura Klimek, Marina Kauselmann, Evelyn Nguyen, Samira Naomi Hoffmann

Betreut von Herrn Prof. Dr. Fürst 

 

10:30 – 11:00 Uhr: Kaffeepause

 

11:00 – 11:20 Uhr: „Metformin: immer Mittel der 1. Wahl?“

Sebastian Wozniewski, Louisa Krause, Carina Fritz, Kristina Tzegka 

Betreut von Herrn Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz

 

11:20 – 11:40 Uhr: „Sulfonylharnstoffe: auf dem absteigenden Ast?“

Maximilian Kolke, Alan Kazui, Paula Wachs

Betreut von Herrn Prof. Dr. Proschak

 

11:40 – 12:00 Uhr: „Gliptine: lösen sie die Sulfonylharnstoffe ab?“

Christoph Schneiker, Max Bromberger, Ben Droste, Marvin Wehrheim 

Betreut von Herrn Prof. Dr. Dr. Schmidtko

 

12:00 – 12:20 Uhr: „SGLT2-Hemmer: die neue Konkurrenz“

Neele Manik, Max Maßem, Chiara Krausser, Lena Wiegmann

Betreut von Herrn Prof. Dr. Marschalek 

 

12:20 – 13:30 Uhr: Mittagspause

 

13:30 – 13:50 Uhr: „Behandlung der Hypertonie bei Diabetikern“

Diana Krasteva, Lema Popalzai, Salima El Baghdadi

Betreut von Herrn Prof. Dr. Klein 

 

13:50 – 14:10 Uhr: „Behandlung der Lipidstoffwechselstörungen bei Diabetikern“

Hanane Boussouf, Amina Benhzazi, Marilena Dangl

Betreut von Herrn Prof. Dr. Steinhilber

 

14:10 – 14:30 Uhr: „Typ 2-Diabetes: medikamentöse Hilfe beim Abnehmen?“

Shin-Ru Wang, Jana Maria Plociniczak, Kim-My Tran Thi

Betreut von Frau Prof. Dr. Tawab

 

14:30 – 14:50 Uhr: „Medikamentöse Unterstützung bei der Raucherentwöhnung bzw. Substitution“ 

Aurel Nold, Michael Hackelbörger, Dennis Schendzielorz, Robin Schwind

Betreut von Frau Prof. Dr. Kaiser

 

Organisation: Kirsten Backes-Uibel, Linda Schädlich, Celine Antmann, Johanna Philipp

 

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Pharmazie




Vorläufiges Programm

51. Internationale Pharmazeutische Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer vom 15. bis 20. Januar 2023 im congress Schladming



Medienpartner:

Der junge und der alte Patient

Fortbildung – wichtiger denn je!

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie haben die Apotheken kurzfristig neue und überraschende Aufgaben übernommen. Hochwertige Fortbildungen sind die Grundlage, das wachsende Aufgabenspektrum auf hohem Niveau anbieten zu können. Deshalb ist Fortbildung wichtiger denn je! Es ist uns ein Anliegen, Sie durch das Fortbildungsangebot des pharmacon für die Herausforderungen in der Apotheke fit zu machen!

Im Januar 2023 begrüßen wir Sie zum traditionsreichen pharmacon-Kongress in Schladming – und das sowohl analog als auch digital. Die digitalen Angebote umfassen ein @home- und ein On Demand-Programm. Beide ermöglichen eine ortsungebundene Teilnahme am pharmacon. Bei der Teilnahme vor Ort können Sie aus dem kompletten Kongress-Angebot inklusive einem interessanten Seminarangebot auswählen. Freuen Sie sich auf erstklassige Referentinnen und Referenten zu praxisrelevanten Themen unter dem Motto „Der junge und der alte Patient“. Und natürlich bietet der pharmacon auch reichlich Raum für den kollegialen Austausch!

Fingerspitzengefühl

Kinder und Jugendliche sind eine besondere Patientengruppe in der Apotheke. Die Auswahl an Arzneimitteln, die für Kinder zugelassen sind, ist auch mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten der Europäischen Kinderarzneimittelverordnung begrenzt. Zudem fehlt es häufig an geeigneten Darreichungsformen. Der Spagat zwischen altersgerechter Arzneiform – zumeist in flüssiger Form – und der geschmacklichen Akzeptanz beim Kind ist dabei nur eine von vielen Herausforderungen. Wenn es um unsere Kleinsten geht, ist in der Beratung und bei der Abgrenzung zur Selbstmedikation ein besonderes Fingerspitzengefühl gefragt.

Alterserkrankungen im Visier

Fast alle Arzneistoffe werden über die Leber oder die Niere metabolisiert. Eine Insuffizienz bzw. sogar das Versagen dieser Organe im Laufe des Lebens haben weitreichende Folgen für den gesamten Organismus. Nicht zuletzt bei der Arzneimitteltherapie muss darauf Rücksicht genommen werden. Vor allem mit Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehen häufig Nierenfunktionsstörungen einher. An diesem Beispiel wird deutlich, dass bei älteren Patientinnen und Patienten kaum eine Erkrankung isoliert betrachtet werden kann, sondern es sich zumeist um ein multifaktorielles Geschehen handelt. Immer mehr stellt sich dabei auch die Frage nach präventiven und therapiebegleitenden Maßnahmen. Die Ernährung ist hierbei eine bedeutende Komponente, bei der Apothekerinnen und Apotheker eine wichtige beratende Rolle einnehmen.

Seien Sie dabei …

… beim hybriden pharmacon-Kongress in Schladming und besuchen Sie eine abwechslungsreiche Fortbildungswoche. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie im Internet unter: >> www.pharmacon.de.

Moderation



PROF. DR. U. HOLZGRABE,
Würzburg

U. KOCZIAN,
Augsburg

Vorläufiges Programm Schladming 2023

Vortrag
8.45 – 9.45 Uhr

Seminare
13.30 –16.00 Uhr

Vorträge
16.30 –17.30 & 17.45 –18.45 Uhr

Sonntag, 15.01.2023

 

 

 

15.00 –16.15 Uhr Eröffnung Begrüßungsansprachen

„Neue Perspektiven in der Arznei- mitteltherapie bei Kindern und Jugendlichen – go digital?“
Prof. Dr. S. LÄER, Düsseldorf

„Arzneimittel in der Schwangerschaft“
Prof. Dr. H. STEPAN, Leipzig

Montag, 16.01.2023

 

 

„Hauterkrankungen bei Kindern“
Prof. Dr. P. HÖGER, Hamburg

„Formeln, Scores und Listen als Hilfen in der Apotheke“
S. SCHMIDT, Haltern am See

„Grundlagen der Immunologie“
Prof. Dr. R. MARSCHALEK, Frankfurt am Main

„Arzneiformen für Kinder“
Prof. Dr. J. BREITKREUTZ, Düsseldorf

„Grenzen der Selbstmedikation in der Pädiatrie“
Dr. S. FISCHER, Hochheim am Main
Dr. M. UDE, Darmstadt

Dienstag, 17.01.2023

 

 

„Therapieansätze bei psychischen Problemen im Kindes- und Jugendalter“
N. N.

„Formeln, Scores und Listen als Hilfen in der Apotheke“
S. SCHMIDT, Haltern am See

„Grundlagen der Immunologie“
Prof. Dr. R. MARSCHALEK, Frankfurt am Main

„Impfungen bei jungen und alten Patienten“
Prof. Dr. T. WEINKE, Potsdam

„Einfluss von Diabetes auf Gehirn- prozesse in der frühen Entwicklung und im Alter“
Prof. Dr. H. PREIßL, Tübingen

Mittwoch, 18.01.2023

 

 

„Nachlassende Organfunktionen im Alter – was ist in der Pharmakotherapie bei Senioren zu beachten?“
Prof. Dr. U. JAEHDE, Bonn

„Formeln, Scores und Listen als Hilfen in der Apotheke“
S. SCHMIDT, Haltern am See

„Grundlagen der Immunologie“
Prof. Dr. R. MARSCHALEK, Frankfurt am Main

„Rheumatische Erkrankungen im Alter“
Prof. Dr. H. BURKHARDT, Frankfurt am Main

„Psychopharmaka in der Geriatrie“
Dr. O. DIETMAIER, Aulendorf

Donnerstag, 19.01.2023

 

 

„Corona-Update“
Prof. Dr. T. DINGERMANN, Eschborn

„Formeln, Scores und Listen als Hilfen in der Apotheke“
S. SCHMIDT, Haltern am See

„Grundlagen der Immunologie“
Prof. Dr. R. MARSCHALEK, Frankfurt am Main

16.30 –18.45 Uhr
Berufspolitische Veranstaltung

Freitag, 20.01.2023

 

 

„Das alte Herz – wo sind die Grenzen der Therapie?“
Prof. Dr. D. TRENK, Bad Krozingen

 

„Häufige Augenerkrankungen im Alter – bewährte und innovative Therapien“
Prof. Dr. K. U. BARTZ-SCHMIDT, Tübingen

„Ernährung im Alter und Einsatz physiologischer Nährstoffe bei der Prävention“
Prof. Dr. M. SMOLLICH, Lübeck

// Rücksprache zu den Vorträgen und Diskussion mit den Referent:innen: Mo. bis Fr., jeweils 10.00 –12.15 Uhr; Fr. 18.45 –19.45 Uhr

// Audiovisuelle Fortbildung: Mo. bis Fr., jeweils 14.30 –16.00 Uhr

// Anerkannt im Rahmen des Fortbildungszertifikates der Landesapothekerkammern

 

Weitere Informationen

Preise

pharmacon-Kongress in Schladming – seien Sie live dabei!*

// Apotheker:innen und Angehörige anderer akademischer Heilberufe: € 399
   Bei Anmeldung bis 16.12.2022: € 379

// Studierende, Rentner:innen, Praktikant:innen: € 199
   Bei Anmeldung bis 16.12.2022: € 179

// Seminarkarten: € 50

Rahmenprogramm*

// Dienstag, 17.01.2023 um 20:00 Uhr

Hüttenabend an der Tauernalm (inkl. Shuttle und Verpflegung): € 48 Rodelticket für 1 Person (1 Rodel, 1 Liftkarte): € 22

Rodelticket für 2 Personen (1 Rodel, 2 Liftkarten): € 36

pharmacon@home – jeden Abend digital ein tagesaktueller Online-Vortrag aus Schladming**

// 1 Vortrag: € 25

// 6 Vorträge (Wochenticket): € 119

On Demand – 4 Wochen lang Vortragsaufzeichnungen vom pharmacon aus Schladming**

// 1 Vortrag: € 20

// alle verfügbaren Vorträge (12-15 Vorträge): € 199

// bei erfolgter Buchung 6 Vorträge @home: € 80

*  Die Preise verstehen sich zzgl. 20 % österreichischer MwSt.

** Die Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt.

Ansprechpartner

Anreise und Hotelvermittlung

Tourismusverband Schladming-Dachstein Incoming GmbH Schladming-Dachstein
Frau Tanja Schweiger
Telefon: +43 3687 23310 111
E-Mail: Tanja.schweiger@schladming-dachstein.at

Flughafen-Transfer

Habersatter Reisen
Telefon: +43 6452 7788
E-Mail: info@habersatter-reisen.at
Web: >> www.habersatter-reisen.com

Ihre pharmacon-Ansprechpartnerin

Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH
Frau Vanessa Belak
Telefon: +49 6196 928-415
E-Mail: v.belak@avoxa.de

Hinweis zur Corona-Pandemie:

Um die gesundheitliche Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, wird ein Hygienekonzept erstellt, das sich an den Vorgaben der mit den Gesundheitsbehörden abgestimmten Veranstaltungsordnung für Congress Schladming orientiert. Grundsätzlich empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske. Da sich die Hygienevorgaben jederzeit durch behördliche Auflagen ändern können, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf >> www.pharmacon.de über die aktuellen Vorgaben.


 

Alle Informationen zum pharmacon 2023 in Schladming jetzt auf:
>> www.pharmacon.de

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Externe Qualitätsüberprüfung

Das neue Jahr steht vor der Tür und auch 2023 hat Ihre Landesapothekerkammer Hessen wieder Angebote zur externen Qualitätsüberprüfung für Sie zusammengestellt.

 

Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V.

Auch nächstes Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.

 

Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum

Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapsel-Ringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2023 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.

Im April 2023 findet der erste Kapsel-Ringversuch statt, weitere Möglichkeiten einen Kapsel-Ringversuch durchzuführen gibt es im Juni sowie im August.

Kostenfreie Teilnahme möglich

Mit der Teilnahme am Kapsel-Ringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen. Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.

 

Pseudo-Customer-Fortbildung

Des Weiteren übernimmt die LAK Hessen für die ersten 300 Anmeldungen wieder die Kosten für einen Pseudo-Customer-Besuch in Ihrer Apotheke. Die Anmeldung ist bis 28. Februar 2023 möglich.

 

Anmeldeformulare

Die beschreibbaren Anmeldeformulare stehen auf unserer Homepage unter >> https://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/ zum Download zur Verfügung.

 

Ausfüllen der beschreibbaren PDF-Formulare

Bitte füllen Sie die Formulare elektronisch aus und nutzen Sie dazu die Programme Adobe Acrobat® oder Adobe Acrobat Reader®. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Formulardaten direkt an die Kammer zu übermitteln.

Mit elektronischer Signatur

Die Formulare sind mit einer elektronischen Signatur zu versehen, welche durch die vorgenannten Programme unterstützt werden. Sodann betätigen Sie den Button „Formular senden“. Alternativ können Sie uns das elektronisch signierte Formular auch als E-Mail-Anhang an die E-Mail-Adresse qualitaetssicherung@apothekerkammer.de senden.

Ohne elektronische Signatur

Sollten Sie keine elektronische Signatur erstellen können, drucken Sie das PDF-Dokument, nachdem Sie die erforderlichen Daten elektronisch eingetragen und den Button „Formular senden“ betätigt haben, aus und unterschreiben es. Sodann scannen Sie das Formular ein und senden dieses per E-Mail an qualitaetssicherung@apothekerkammer.de oder per Fax an 069 979509-22.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, das auf der Kammerseite >> https://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/ zur Verfügung gestellte PDF-Formular elektronisch zu signieren, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Befüllen der Felder am PC und Rücksendung über den Rücksende-Button, die korrekte E-Mail-Adresse ist hier automatisch hinterlegt

    a. Falls Sie weder Adobe Acrobat noch Adobe Acrobat Reader verwenden, können Sie alternativ das am PC ausgefüllte Formular als PDF speichern und manuell an qualitaetssicherung@apothekerkammer.de schicken.

  2. Formular ausdrucken, unterschreiben und uns per Scan/Fax zukommen lassen

 

Bitte beachten Sie: Handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht verarbeitet werden! Es werden ebenfalls nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert.

 

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Pharmazie


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Prüfungstermine für die Weiterbildung 2023 in Hessen

Die Landesapothekerkammer Hessen gibt die Prüfungstermine 2023 mit jeweiligem Anmeldeschluss für folgende Weiterbildungsgebiete und -bereiche bekannt:

Onkologische Pharmazie

21.02.2023 / 10.10.2023
Anmeldeschluss: 10.01.2023 / 15.08.2023

Klinische Pharmazie   

07.03.2023 / 19.09.2023
Anmeldeschluss: 24.01.2023 / 25.07.2023

Arzneimittelinformation

21.03.2023 / 17.10.2023
Anmeldeschluss: 24.01.2023 / 22.08.2023

Pharmazeutische Analytik

28.03.2023 / 21.11.2023
Anmeldeschluss: 31.01.2023 / 26.09.2023

Pharmazeutische Technologie

28.03.2023 / 21.11.2023
Anmeldeschluss: 31.01.2023 / 26.09.2023

Allgemeinpharmazie                             

25.04.2023 / 07.11.2023
Anmeldeschluss: 28.02.2023 / 12.09.2023

Die Prüfungen werden als Präsenz-Prüfungen in unserem Haus durchgeführt.

Falls sich für einen Prüfungstag mehr Prüfungskandidaten anmelden als geprüft werden können, werden die Anmeldungen nach Posteingang berücksichtigt. In diesem Fall wird ein weiterer Termin angeboten.

Liegen bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, können diese nachgereicht werden.

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Pharmazie


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Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1:
6. bis 17. März 2023

Veranstaltungsort:

Goethe-Universität Frankfurt
Otto-Stern-Zentrum Uni Campus Riedberg
Hörsaal H1
Ruth-Moufang-Straße 2
60438 Frankfurt am Main

Veranstaltungsort 17. März 2023:

Goethe-Universität Frankfurt
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B1 – Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldung eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

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Pharmazie




ZFB - endlich wieder in Präsenz

Nach drei Jahren im ZFB@home Format führen wir die nächste Zentrale Fortbildung wieder am gewohnten Ort in der Kongresshalle in Gießen durch.

Den Zeitpunkt haben wir aus dem März ins späte Frühjahr verlegt, wenn erfahrungsgemäß die Infektionszahlen niedriger sind und wir uns in den Pausen im Freien aufhalten können.

Entsprechende Hygienemaßnahmen zu unser aller Schutz werden wir rechtzeitig mitteilen.

Notieren Sie sich den Termin: 17./18. Juni 2023, wir freuen uns alle auf ein Wiedersehen im bewährten Fortbildungsformat in Gießen!

 

  Programm

der 108. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für
pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen
am 17./18. Juni 2023 in Gießen

Veranstaltungsort: Kongresshalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen

 

„Neurodegenerative Erkrankungen“

 

Samstag, 17. Juni 2023

15:00 – 15:15 Uhr

Eröffnung und Begrüßung

Ursula Funke
Präsidentin der LAK Hessen

15:15 – 16:15 Uhr

Schlaganfall – Behandlung: kritischer Blick eines Neurologen

Prof. Dr. med. Andreas Meisel
Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Neurologie mit Experimenteller Neurologie, Berlin

16:30 – 17:30 Uhr

Pathologie und Therapie der Alzheimer-Demenz – was bringt die Zukunft?

Prof. Dr. rer. nat. Carsten Culmsee
Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmazie,
Philipps-Universität Marburg, Marburg

17:45 – 18:45 Uhr

Parkinson

N. N.

 

Sonntag, 18. Juni 2023

09:15 – 10:15 Uhr

ALS und andere Motoneuronenerkrankungen

N. N.

10:30 – 11:30 Uhr

Multiple Sklerose

Dr. med. Ann-Sophie Lauenstein, MHBA
DKD Helios Klinik Wiesbaden, Wiesbaden

11:45 – 12:45 Uhr

Betreuung von Patienten mit neurodegenerativen Erkrankungen

Dr. med. Peter Wagner
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik,
AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS, Frankfurt am Main

Moderation:

Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber
Dr. rer. nat. Nils Keiner
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

Eine Anmeldung zur Zentralen Fortbildung ist nicht notwendig!

 

Gut zu wissen: Kinderbetreuung während der Zentralen Fortbildungen in Gießen

Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen bietet während den Zentralen Fortbildungsveranstaltungen eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung wird von der Kammer organisiert und ist selbstverständlich kostenfrei. Das Angebot soll Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme an der zweitägigen Fortbildung erleichtern.

Um besser planen zu können, bittet die LAK darum, teilnehmende Kinder in der Geschäftsstelle anzumelden (Tel.: 069 979509-11). Eltern, die über ihre Fortbildungsteilnahme erst im letzten Moment entscheiden können, sind mit ihren Kindern dennoch willkommen. Das Organisationsteam im Foyer der Kongresshalle Gießen ist gern dabei behilflich, auch unangemeldete Kinder in der Betreuungsgruppe unterzubringen.

Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte der Referenten werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.

Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen wurden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus.

 

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Pharmazie




Workshop Pharmazeutische Betreuung

Samstag, 25. Februar 2023

10.00–17.30 Uhr im InterCity Hotel in Mainz

Seminarthemen (jeweils 2 Stunden):

  • Augeninfektionen – kompetente Beratung rund ums Auge
    Referentin:
    Apothekerin Christine Bender-Leitzig
  • Arzneimittelanamnese – die Fortsetzung aus 2022
    Referentin:
    Apothekerin Dr. Pamela Reißner
  • Selbstmedikation bei Nierenerkrankungen – ein Dreischritt: Do, Don’t, Reflect
    Referent:
    Apotheker Christian Schulz

8 Fortbildungspunkte

Teilnehmergebühr: 140 Euro, 80 Euro für Pharmazeut(inn)en im Praktikum

Zielgruppe: Apotheker(innen), Pharmazeut(inn)en im Praktikum

Anmeldung bis spätestens 13. Januar 2023 online über den Veranstaltungskalender bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter

>> www.lak-rlp.de/apotheker-/-team/veranstaltungskalender

 

Abstracts zu den Seminaren

 

Augeninfektionen – kompetente Beratung rund ums Auge

Referentin: Apothekerin Christine Bender-Leitzig

Infektionen des Auges sind häufige Erkrankungen in der Augenheilkunde. Sie zählen keineswegs zu Bagatellerkrankungen. Bei fehlender Behandlung kann die Sehkraft bleibenden Schaden erleiden und in schweren Fällen sogar zur Erblindung führen. Ein gesundes Auge ist durch Schutzmechanismen wie Tränenfilm, Auswaschen durch Tränenflüssigkeit oder Lidschlag vor Infektionen geschützt. Trotzdem sind Erreger häufig in der Lage, die Barrieren zu überwinden und es kommt zu einer Infektion. Viren- und Bakterieninfektionen kommen häufig vor, Pilzinfektionen dagegen nur sehr selten. Am häufigsten ist die Bindehaut von Infektionen betroffen, jedoch können auch weitere Bereiche des Auges und der Lider in Mitleidenschaft gezogen sein. Betroffene Patienten profitieren von einer kompetenten Beratung durch die Apotheke. Neben der korrekten Anwendung verordneter Arzneimittel stehen hier wirksame Hygienemaßnahmen und eine mögliche Prophylaxe im Vordergrund. Bei wiederkehrenden Infektionen lohnt ein Blick auf die Begleitmedikation, die durch verschiedene Faktoren die Infektionsgefahr begünstigen kann. Neben den unterschiedlichen Erregern und klinischer Symptomatik werden in diesem Seminar mögliche Therapien unter der Berücksichtigung der aktuellen Leitlinienempfehlungen thematisiert. Bei alldem steht der Praxisbezug für die tägliche Arbeit in der Apotheke im Vordergrund.

 

Arzneimittelanamnese – die Fortsetzung aus 2022

Referentin: Dr. Pamela Reißner

Medikationsanalyse und Medikationsmanagement sind mittlerweile wichtige Dienstleistungen in der Apotheke geworden. Ebenso gehört die Beantwortung von Fragestellungen rund um das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und die Beratung hierzu zu den typischen Kernkompetenzen eines Apothekers, wie auch der Interaktionscheck. Beratung zu diesen Fragestellungen wie auch die Beratung zur Einnahme oder Dosierhinweise sind häufig nicht vollständig durchführbar, ohne die gesamte medikamentöse Therapie des Patienten zu kennen. Eine Beratung zur Selbstmedikation ist sicherer, wenn alle vom Patienten angewendeten Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel bekannt sind.
Die gesamte Arzneimitteltherapie des Patienten kann sicher und ressourcenschonend erfasst werden, wenn eine strukturierte Arzneimittelanamnese durchgeführt wird – je nach Bedarf im kleineren oder größeren Rahmen. Bei dieser lauern jedoch zahlreiche Stolpersteine – pflanzliche Präparate werden vom Patienten nicht als „Arzneimittel“ verstanden, Tropfen, Injektabilia und Pflaster werden im Gespräch vom Patienten nicht erwähnt, und es finden sich immer mal wieder seltsame Arzneimittel in der Medikationsliste, die nicht zum Patienten zu passen scheinen.
In diesem Seminar werden die Grundlagen der Arzneimittelanamnese wiederholt und anhand neuer Fallbeispiele patientenbezogen vertieft. Mögliche Risiken bei der Erfassung einer Arzneimitteltherapie werden aufgezeigt und Tools für die Praxis zur strukturierten Erfassung vorgestellt.

 

Selbstmedikation bei Nierenerkrankungen

Ein Dreischritt: Do, Don’t, Reflect.

Referent: Apotheker Christian Schulz

3 Formen

Einschränkungen der Nierenfunktion begegnen uns im Versorgungsalltag der Apotheke in vielfältiger Weise. Offensichtlich in Form einer Verordnung eines Arzneimittels durch eine nephrologische Praxis oder Klinik, ebenso klar erkennbar sind die aussagekräftigen GFR-Werte bei vorliegenden Laborberichten im Rahmen der Ausfertigung einer Medikationsanalyse. Zum Knackpunkt der Arzneimitteltherapiesicherheit kann jedoch rasch der dritte Fall werden: Ein Patient mit (noch) unbekannter limitierter Nierenleistung äußert den Wunsch nach einem OTC-Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmitteln für die Selbstbehandlung akuter Beschwerden. Auf diesem Szenario liegt der Fokus dieses Seminars.

3 Minuten

Die Dauer eines durchschnittlichen Beratungsgespräches beträgt im Mittel etwa drei Minuten. Wie können wir in dieser überschaubaren Zeitspanne abschätzen, ob der Mensch, welcher uns gegenüber steht, zu den geschätzten 2.000.000 Menschen mit chronischer Nierenfunktionsstörung (CKD) zählt? An die Beantwortung folgt nahtlos die nächste Frage: welche OTC-Produkte sind geeignet für CKD-Patienten?

1 Weg

Zur Klärung dieser Fragestellungen werden ausgewählte Indikationsgruppen intensiv beleuchtet: Wo liegen die Möglichkeiten und die Grenzen der verfügbaren Fertigarzneimittel und der – mitunter hochrisikobehafteten – Nahrungsergänzungsmittel? In Analogie zur „choosing wisely“-Initiative erhält jedes kritische Produkt sein Prädikat „DON’T“, empfehlenswerte Produkte ihr verdientes „DO“. Dieser dreiteilige Weg ermöglicht den Transfer in den Alltag: Klar erkennen. Vernünftig einordnen. Aus gewonnener Überzeugung sicher empfehlen.

Lernziele:

  • Sie sind sich der Relevanz der Niereninsuffizienz im Alltag bewusst.

  • Sie kennen die Haupthinweise, die auf eine CKD hindeuten.

  • Darauf aufbauend erkennen Sie die Grenzen & Möglichkeiten der Selbstmedikation beim nephrologischen Patienten.

  • Ihr Blick für Wechselwirkungen ist geschärft & Sie kennen Lösungsstrategien im Umgang mit CKD-Patienten unter Polypharmazie / Multimorbidität.

  • Ihre Beratungsleistung & Ihr Teamwissen werden noch CKD-gerechter sein.

 


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Pharmazie


© Foto: LAK Hessen

Kammer zum Mitmachen – Ehrenamtliche Tätigkeit für die Landesapothekerkammer Hessen – wir brauchen Sie!

Warum benötigt die Kammer ehrenamtlich Tätige?

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nehmen wir staatliche Aufgaben war. Als Selbstverwaltung regeln wir diese Aufgaben in Eigenverantwortung, sind aber dennoch Teil der öffentlichen Gewalt und an Recht und Gesetz gebunden. Daher unterliegen wir auch der staatlichen Rechtsaufsicht.

All die uns übertragenen Aufgaben lassen sich nicht alleine durch die hauptamtlich bei der Kammer beschäftigten Mitarbeiter bestreiten. Daher sind sämtliche Gremien der Kammer durch Ehrenamtler besetzt.

Wo gibt es Bedarf an Ehrenamtlern?

  • Sie möchten uns bei der Durchführung der Fachsprachenprüfung unterstützen?

    Die Landesapothekerkammer Hessen wurde vom Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) mit der Durchführung der Fachsprachenprüfung betraut. Wir schlagen dem HLPUG potentielle Prüfer zur Berufung vor, organisieren die Prüfungstermine und nehmen die Prüfungen ab.

    Die Fachsprachenprüfung gliedert sich in drei Teile:

    Teil I Apotheker-Patienten-Gespräch
    - Beratungsgespräch gemäß Fallbeispiel (A)
    - Monologischer Vortrag (B)

    Teil II Anfertigen des Schriftstückes
    - Ausfüllen des AMK-Berichtsbogens (A)
    - Verfassen einer formellen E-Mail (B)

    Teil III Apotheker-Apotheker-Gespräch
    - Schilderung des Patientenfalls (A)
    - Übersetzung von Fachbegriffen (B)

    Es erfolgt keine Überprüfung des Fachwissens! Es geht darum, ob der Prüfungskandidat sich im beruflichen Umfeld verständigen kann.

    Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an, die Ansprechpartner finden Sie in der folgenden Übersicht.

Pharmazeutisch

Tätigkeit

Beschreibung

Ansprechpartner

Fachsprachenprüfer

Der Nachweis über die Kenntnis der Fachsprache Pharmazie orientiert am Sprachniveau C1 ist eine der Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation für ausländische Apotheker. Die Durchführung der Sprachprüfung wurde vom HLPUG auf die LAK Hessen übertragen.

Karla Groth

Kenntnisprüfer

Zur Erteilung der Approbation für Apotheker aus Drittstaaten muss die sog. Kenntnisprüfung erfolgreich absolviert werden. (Äquivalent zum dritten Staatsexamen). Die LAK Hessen wurde vom HLPUG beauftragt, die Kenntnisprüfungen durchzuführen.

Karla Groth

Weiterbildungsprüfer

Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt über eine mündliche Prüfung. Die Prüfungskommissionen werden vom Vorstand der LAK Hessen berufen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Weiterbildung in dem zu prüfenden Gebiet/Bereich.

Marina Leingang

PKA-Prüfungsausschuss

Die PKA-Prüfungsausschüsse in Frankfurt am Main und Kassel sind für die Prüfungen (Korrektur der Zwischen- und Abschlussprüfungen) zuständig und werden vom Vorstand für 5 Jahre berufen.

Johanna Hauser/ Tina Brzezinski

Berufsbildungsausschuss

Bei Anpassungen oder Überarbeitungen der PKA-Ausbildungsinhalte wird der Berufsbildungsausschuss aktiv eingebunden. Er beschließt die auf Grund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften.

Johanna Hauser/ Tina Brzezinski

Ausbildungsberater

Ausbildungsberater sind erste Ansprechpartner bei Differenzen zwischen PKA-Auszubildendem und Ausbilder. Eine Ernennung durch den Vorstand orientiert sich am Schuleinzugsgebiet.

Johanna Hauser/

Tina Brzezinski

Pseudo Customer

Ein „Pseudo Customer" gibt sich in der Apotheke als Kunde aus. Er spielt seine Rolle nach einem ausgearbeiteten und vorgegebenen Szenario. Für diese Besuche sucht die AVOXA Apotheker, die nach einer entsprechenden Schulung als Pseudo Customer agieren möchten. Die Entschädigung erfolgt durch die AVOXA.

Karla Groth

Rechtlich

Tätigkeit

Beschreibung

Ansprechpartner

Schlichtungsausschuss nach §111 Arbeitsgerichtsgesetz

Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildern mit dem Ziel einer Einigung, sodass ein arbeitsgerichtlicher Prozess überflüssig wird. Die ehrenamtlichen Richter stehen dem Vorsitzenden der Schlichtungsstelle beratend zur Seite und dürfen auch aktiv bei der Verhandlung teilnehmen.

Julia Faour

Ehrenamtlicher Richter am Berufsgericht

Das Heilberufsgericht ist mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Diese werden von der Kammer vorgeschlagen und vom Ministerium ernannt. Die ehrenamtlichen Richter unterstützen und beraten den Berufsrichter und treffen gleichberechtigt mit diesem die Entscheidung in berufsrechtlichen Verfahren.

Julia Faour

Politisch

Tätigkeit

Beschreibung

Ansprechpartner

Delegierter

Als Kammermitglied können Sie sich in die Delegiertenversammlung wählen lassen. Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein müssen. Weitere Informationen können Sie der >> Wahlordnung entnehmen.

Dr. Matti Zahn

Die Kontaktdaten zu den angegebenen Mitarbeitern finden Sie >> auf unserer Homepage.

Der ursprüngliche Artikel zu ehrenamtlicher Tätigkeit erschien in: >> LAK aktuell 04/2022

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank

Die AMINO-Datenbank ist auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im Mitgliederbereich verlinkt:

>> https://www.apothekerkammer.de/pharmazie/apotheke/am+informationen/amino/

Frage:

Ein Arzt hat für ein 1 1/4 Jahre altes Kind Metronidazol 2 % in Ungt. emulsif. verordnet. Geht das, ist das nicht zu hoch konzentriert?

Kommentar:

Um die Frage vollständig bearbeiten zu können, wären zusätzlich noch Angaben zum beabsichtigten Einsatzgebiet und zum Zweck (Indikation) notwendig. Ohne diese können nur orientierende Hinweise gegeben werden.

Beim Einsatz von Metronidazol ist die Dosis am Wirkort für den erreichbaren Effekt entscheidend. Deshalb gibt es nach den Angaben des Wirkstoffdossiers der ABDA-Datenbank ab einem Alter von 8 Wochen für fast alle systemischen Indikationen keine Unterschiede in der massebezogenen Dosierung zum Erwachsenen. Hier werden Dosierungen im Bereich von 20-30 mg/kg angegeben. Nur bei Neugeborenen (unter 8 Wochen) liegt die Dosierung niedriger. Ab 12 Jahren werden die auch für Erwachsene gebräuchlichen Dosierungen verwendet.

Die in Deutschland zugelassenen Fertigarzneimittel für den Einsatz auf der Haut sind einheitlich in einer Konzentration von 0,75 % (7,5 mg/g) verfügbar. In dieser Dosierung kann man damit von einer ausreichenden Wirksamkeit auf der Haut ausgehen. Für topische Zubereitungen wurden in Fachbüchern auch höhere Konzentrationen von bis zu 3 % berichtet/empfohlen.

Nach den Angaben des NRF ist bei Konzentrationen von über 1% mit Problemen hinsichtlich der Wirkstoffstabilität zu rechnen. Wenn die 0,75 %igen Fertigarzneimittel für die Rosacea-Behandlung ausreichend wirksam sind, sollte dann auch diese Konzentration für die Anwendung beim o.g. Kind empfohlen werden.

Fazit: Ein Abgehen von der üblichen Konzentration des Arzneimittels ist möglich, wenn der Arzt bei der Rücksprache ausreichend nachvollziehbare Begründungen für eine höhere Konzentration vorbringt. Mangels Daten in der Fachliteratur dürfte diese aber in den seltensten Fällen vorliegen.
Im vorliegenden Falle sollten die kommerziell verfügbaren 0,75 % ausreichend sein.

Quelle: AMINO-Datenbank

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Pharmazie


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Service für Apothekerinnen und Apotheker, die Mitglied der Landesapothekerkammer Hessen sind

Die AVOXA Mediengruppe und die Landesapothekerkammer Hessen haben eine Vereinbarung geschlossen, die es angestellten Mitgliedern der Kammer ermöglicht, die Pharmazeutische Zeitung für ein Jahr ab Bestelldatum für 124,28 € zu abonnieren. Dieser Preis liegt deutlich unter dem regulären Abo-Preis von 234,-- €. Voraussetzung für diesen Service ist die Mitgliedschaft in der Kammer, auf diese Mitgliedschaft muss bei der Bestellung ausdrücklich hingewiesen werden.

Das Abonnement können Sie nur unmittelbar bei der AVOXA Mediengruppe, Frau Fast, bestellen unter der Telefonnummer: 06196 928246 oder per E-Mail unter: t.fast@avoxa.de.

Wir freuen uns, wenn Sie von diesem Service rege Gebrauch machen und wünschen Ihnen mit der Lektüre Ihrer PZ viel Spaß.

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Pharmazie


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Teamschulung Pharmazeutische Dienstleistungen

Sie wollen pharmazeutische Dienstleistungen in Ihrer Apotheke anbieten und in Ihren Apothekenalltag integrieren? Sie wollen sich und Ihr Team fit machen für die Implementierung der pharmazeutischen Dienstleistungen in Ihrer Apotheke?

Zur internen Schulung des eigenen Apothekenteams stellt Ihnen die ABDA einen Foliensatz zur Verfügung. Diesen Foliensatz finden Sie im Bereich „Pharmazeutische Dienstleistungen“ auf der >> ABDA-Webseite unter „Arbeitsmaterialien“.

In dem Foliensatz werden die fünf honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen noch einmal kurz vorgestellt. Darüber hinaus werden Hinweise und Tipps für eine erfolgreiche Implementierung in der Apotheke gegeben (z.B. Planung organisatorischer Aspekte, Planung der Durchführung, Rekrutierung anspruchsberechtigter Personen). Dieser Foliensatz wurde von Mitgliedern des Expertennetzwerks Pharmazeutische Dienstleistungen in deren eigenen Apothekenteams getestet.

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Blackout, Stromausfall & Co.
Besteht für Apotheken eine Pflicht zur Notstromversorgung?

Im Zusammenhang mit der maßgeblich durch den Ukraine-Krieg bedingten Energiekrise ist in letzter Zeit häufig, gerade in der Presse, von einem für möglich gehaltenen „Blackout“ die Rede. Was konkret unter diesem Begriff verstanden wird, ist nicht immer so ganz klar. Die Bundesnetzagentur versteht unter einem Blackout beispielsweise ein unkontrolliertes und unvorhergesehenes Versagen von Netzelementen, welches dazu führt, dass größere Teile des europäischen Verbundnetzes oder das gesamte Netz ausfallen. Ein Blackout ist also grundsätzlich kein durch eine Unterversorgung mit Energie ausgelöstes Ereignis, sondern bedingt durch Störungen im Netzbetrieb. Trotz Energiekrise wird dieses Szenario überwiegend als unwahrscheinlich eingeschätzt. Realistischer ist der Fall des sogenannten kontrollierten Brownouts. Bei übermäßigem Strombedarf wird durch den gezielten Einsatz eines Brownouts die Netzstabilität gesichert und ein Zusammenbruch des Netzes oder gar ein totaler Stromausfall verhindert. Bei Brownouts wird das Netz meist nicht komplett heruntergefahren, sondern die Spannung wird um 10 bis 25 Prozent heruntergeregelt. Auch werden Brownouts lokal auf Viertel oder Stadtteile begrenzt sein. Immer möglich sind zudem einfache Stromausfälle, etwa wenn aufgrund von Bauarbeiten eine wichtige Versorgungsleitung beschädigt wird.

Unabhängig von der Ursache führt jeder Stromausfall in der Apotheke zu erheblichen Problemen: Die Beleuchtung funktioniert nicht, das Kassensystem fällt aus, Rechner, Telefonanlage und Kommissionierautomat arbeiten nicht, und schließlich wird auch der Kühlschrank, in dem sich die kühlpflichtigen Arzneimittel befinden, nicht mehr mit Strom versorgt. Während sich für kurzzeitige Stromausfälle von wenigen Minuten bis zu ein paar Stunden noch Handlungsoptionen denken lassen, um den Betrieb der Apotheke aufrecht zu erhalten, ist dies für mehrstündige oder gar tagelange Stromausfälle überwiegend ausgeschlossen. Anders als bei Krankenhäusern, Rettungswachen und bestimmten Pflegeeinrichtungen existiert für öffentliche Apotheken auch keine Verpflichtung, eine Notstromversorgung zu gewährleisten. Leistungsstarke Notstromsysteme sind in Installation und Wartung aufwendig und teuer. Neben Vorgaben für den Standort der Anlage, etwa im Hinblick auf Abgasabfuhr, Luftzufuhr und Schallschutz, ist für das Notstromaggregat natürlich auch Treibstoff (Benzin, Diesel oder Gas) vorrätig zu halten. Auch für die Lagerung von Treibstoffen existieren einzuhaltende Vorschriften. In Kleingaragen (bis 100 m2) dürfen etwa nur 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel gelagert werden (siehe § 19 Abs. 3 Hessische Garagenverordnung). Mit diesen Mengen können Notstromaggregate aber nur sehr begrenzte Zeit betrieben werden, insbesondere wenn leistungsstarke Verbraucher angeschlossen sind. All diese Punkte sind zu berücksichtigen, wenn Apotheken über Anschaffung von Notstromaggregaten nachdenken. Letztendlich ist es die Entscheidung eines jeden Inhabers. Argumente, die gegen die Einführung einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung von Apotheken zum Vorhalten einer Notstromversorgung sprechen, gibt es aber genug.

Daran ändert auch ein (vermeintlich) drohender Blackout nichts. Bei diesem handelt es sich um einen Katastrophenfall, in dem die Katastrophenschutzmaßnahmen der Katastrophenschutzbehörden greifen. Bei einem dauerhaften Stromausfall wird keine öffentliche Apotheke mehr die Versorgung ihrer Patienten aufrechterhalten können, auch unabhängig davon, ob sie zum Notdienst eingeteilt ist oder nicht. Obgleich zum Schutz der Bevölkerung eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung auch in Krisensituationen gewährleistet sein muss, kann der Gesetzgeber nichts Unmögliches verlangen. Zwar möchte der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Resilienz kritischer Einrichtungen die Mitgliedsstaaten künftig zur Ergreifung weiterer Maßnahmen anhalten – auch zum Schutz der Gesundheit – und erfasst als kritische Einrichtungen auch solche, die als Gesundheitsdienstleister einzustufen sind (Richtlinie 2011/24/EU). Jedoch ist zum einen unklar, ob Apotheken als Dienstleister im genannten Sinne erfasst sein würden, zum anderen ist der Anforderungskatalog in der Entwurfsversion derart abstrakt formuliert, dass sich die daraus ergebenden Pflichten (noch) nicht ermitteln lassen.

Da Umsetzungsschwierigkeiten die Bedeutung der zugrundeliegenden Problematik aber nicht schmälern, sollten Apotheker/innen die Gefahr eines Stromausfalls – für welche Dauer auch immer – im Hinterkopf behalten und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten wappnen. Auf die Inanspruchnahme mobiler Anlagen kann sich eher nicht verlassen werden – diese sollten dem Technischen Hilfswerk und den Rettungsdiensten überlassen bleiben. Der vorsorgliche Ankauf eines benzinbetriebenen Stromerzeugers aus dem Baumarkt kann nicht einheitlich gefordert werden und würde über einen Blackout wohl auch kaum hinweghelfen.

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Veranstaltungen


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Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

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Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

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LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

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