LAK aktuell Ausgabe Februar 2022
LAK aktuell Ausgabe Februar 2022
Impfen in Apotheken
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Auftakt ist gemacht: In ersten Apotheken impfen Apothekerinnen und Apotheker gegen Covid-19.
Vor der Pandemie war eine Impfung durch Apotheker fast unvorstellbar. Im Herbst vergangenen Jahres wurde der Ruf immer lauter, weitere Heilberufe in die Impfkampagne einzubinden, was von allen Gesundheitsministern der Länder, allen Ministerpräsidenten befürwortet und gefordert wurde. So wurden Zahnärzte, Tierärzte und wir Apotheker in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und auch in der Coronaimpfverordnung wurde kurz vor Weihnachten das Impfen durch Apotheker geregelt. Alle drei Heilberufe mussten in Abstimmung mit der Bundesärztekammer jeweils ein Curriculum zur Fortbildung erstellen, damit impfwillige Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker für diese neue Aufgabe gerüstet werden. Wir haben dies seitens der Bundesapothekerkammer schnell und zielorientiert direkt vor Weihnachten sowie zwischen den Jahren erarbeitet und einvernehmlich mit der Bundesärztekammer in den ersten Tagen des neuen Jahres verabschiedet. Für die theoretische Schulung wurden Videos erstellt, die praktische Schulung wurde konzipiert und bereits vielfach angeboten. Das Bestätigungsverfahren durch die Kammer läuft, Impfsurveillance, Abrechnungsverfahren und die Bestellmöglichkeit des Impfstoffes wurden geregelt. Hierfür gilt allen Beteiligten auf Bundesebene wie in unserer Kammer ein großer Dank: Es ging extrem schnell und reibungslos über die Bühne, trotz Feiertagen, Jahreswechsel und als zusätzliche Aufgaben!
Dies alles hat dazu geführt, dass wir Apotheker als erster der drei Heilberufe dabei sind. Zwar fällt unser Impfstart in eine Phase, in der die Zahl der Impfwilligen stark rückläufig ist, die Kapazitäten in den Impfzentren und in den Arztpraxen bei Weitem nicht ausgeschöpft sind, aber wir haben die Voraussetzungen, die Grundlagen gelegt. Es wird ganz sicher nur ein Teil der Apotheken auch in den nächsten Monaten Impfungen anbieten können oder wollen, sowohl personelle wie auch räumliche Voraussetzungen sind nicht zu unterschätzen, aber wir haben sozusagen den „Grundstein“ für das Impfen in Apotheken und durch Apotheker gelegt, was uns rüstet, in einer künftigen (Booster-)Impfwelle die Impfkampagne zu verstärken. Ich hoffe auch sehr, dass wir im kommenden Herbst auch in Hessen Grippeimpfungen in Apotheken durchführen können, am besten als Regelversorgung und nicht nur im Rahmen von Modellprojekten. Unsere Impfangebote ergänzen das ärztliche Impfen, wir sind keine Konkurrenten, unser gemeinsames Ziel ist die Erhöhung der Impfquote – sowohl bei Corona, um alles zu tun, den Weg aus der Pandemie zu gehen, als auch bei Influenza, wo hinsichtlich der Impfquote ebenfalls noch sehr viel Luft nach oben ist! Ich bin überzeugt, dass hier die Heilberufe gemeinsam viel Sinnvolles und Gutes für die Bevölkerung leisten können!
Wir Apotheker haben wiederum gezeigt, dass wir neue Aufgaben anpacken, schnell und zielorientiert umsetzen, und das ist für mich ein gutes Fundament für die Etablierung weiterer pharmazeutischer Dienstleistungen, für die der DAV und der GKV-Spitzenverband bei der Schiedsstelle hoffentlich bald ein Ergebnis erzielen.
Jede Apothekenleiterin und jeder Apothekenleiter kann und darf für sich entscheiden, ob und, wenn ja, welche Dienstleitungen sie oder er anbieten will, welche Möglichkeiten die jeweilige Apotheke hat, welche Patientenklientel der jeweiligen Apotheke welche Bedürfnisse hat. Allerdings zeigen wir alle gemeinsam, dass wir uns neuen Entwicklungen, Herausforderungen und Aufgaben stellen – ganz nah bei den Menschen, vor Ort im Viertel, im Stadtteil, im Dorf.
Ich bin sicher, Politik und Gesellschaft erkennen und schätzen unser Engagement und unseren Nutzen für die Bevölkerung, die wir gerade durch die zahlreichen zusätzlichen Aufgaben in der Pandemie unter Beweis stellen. Daher müssen sie uns auch unterstützen, unser System auch wirtschaftlich stärken und uns von überbordender Bürokratie befreien. Seien Sie versichert, dass wir das in jedem Politikergespräch (wie beispielsweise derzeit in zahlreichen Einzelgesprächen mit hessischen Abgeordneten) stets verdeutlichen und anmahnen.
Kommen Sie weiterhin gut durch die Pandemie und bleiben Sie gesund!
Ihre
Ursula Funke
ATHINA – Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken
Referentinnen: Dr. Pamela Reißner, Apothekerin, Friedrichsdorf
Dr. Inga Leo-Gröning, Apothekerin, Bad Vilbel
Termine: Februar/März 2022 Online
21.02.2022 20:00 – 22:00 Uhr Interaktionen
26.02.2022 08:00 – 15:00 Uhr ATHINA Teil 1
27.02.2022 08:30 – 15:30 Uhr ATHINA Teil 2
22.03.2022 20:00 – 21:30 Uhr Fallkonferenz
Die Teilnahme an allen vier Terminen ist zwingend notwendig, um die Schulung zu absolvieren.
Die Unterstützung bei der Fallbearbeitung in der praktischen Phase sowie die Ausstellung eines Zertifikates ist nur für Mitglieder der LAK Hessen möglich.
Gebühr: 220,00 Euro
Information:
Die Teilnehmer erhalten im Vorfeld alle Zugangsdaten sowie Skripte und vorbereitende Literatur.
Anmeldung:
>> www.apothekerkammer.de
Weitere Informationen (z. B. zu Skripten) erhalten Sie per E-Mail, daher bitten wir um Angabe einer E-Mail-Adresse.
Inhalt:
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA
Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“ (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken). Die Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.
Schulungsphase:
Sie erfahren,
welche Patienten von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren,
wie Sie auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen die Gesamtmedikation des Patienten erfassen,
wie Sie auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen (Interaktionsmanagement),
Tool-Workshop inklusive Patienten- und Arztansprache, Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen, Organisation der Abläufe in der Apotheke, Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.
Praxisphase:
praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)
persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle
fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)
Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung
Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown Bag Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.
Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.
Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen „Online-Seminaren“ zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.
Achtung:
Beachten Sie bitte, dass für Fallbearbeitungen ein Zugang zum Programm Microsoft Office® Excel benötigt wird.
Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von sechs Monaten erfolgreich bearbeiten.
Bitte beachten Sie: Das Absolvieren der praktischen Schulungsphase (Online-Seminare, Unterstützung bei Fallbearbeitung) sowie die Ausstellung eines Zertifikates ist nur für Mitglieder der LAK Hessen möglich.
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Externe Qualitätsüberprüfung
Rezepturringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V.
Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten. Das Formular für die Anmeldung zum 3. Rezeptur-Ringversuch 2022 (Flüssige Zubereitung mit Minoxidil) finden Sie auf unserer Homepage unter >> https://www.apothekerkammer.de/Service . Anmeldeschluss ist der 1. November 2022.
Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum
Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2022 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.
Im März 2022 findet der erste Kapsel-Ringversuch statt, weitere Möglichkeiten einen Kapselringversuch durchzuführen gibt es im Mai sowie im September.
Kostenfreie Teilnahme möglich
Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (März, Mai oder September). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches unter >> https://www.apothekerkammer.de/Service zum Download zur Verfügung steht.
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ZFB@home
Programm der 106. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen am 12./13. März 2022
„Virale Erkrankungen“
Samstag, 12. März 2022
15:00 – 15:15 Uhr |
Eröffnung und Begrüßung Ursula Funke Präsidentin der LAK Hessen |
15:15 – 16:15 Uhr |
COVID-19 Therapie: Update und Rückblick Dr. med. Tilman Lingscheid Charité – Universitätsmedizin Berlin |
16:30 – 17:30 Uhr |
Chronische virale Hepatitiden und deren Behandlung – Wo stehen wir 2022? PD Dr. med. habil. Kai-Henrik Peiffer Zentrum der Inneren Medizin/Medizinische Klinik I |
17:45 – 18:45 Uhr |
HIV-State of the Art Prof. Dr. med. Christoph Stephan Zentrum der Inneren Medizin/Medizinische Klinik II |
Sonntag, 13. März 2022
09:15 – 10:15 Uhr |
Aktuelles zur Influenza-Impfung Prof. Dr. med. Thomas Weinke Ernst von Bergmann Klinikum gGmbH, Zentrum für Innere Medizin |
10:30 – 11:30 Uhr |
Herpesviren: Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten Prof. Dr. med. Bernd Salzberger Universitätsklinikum Regensburg, Regensburg |
11:45 – 12:45 Uhr |
Impfprävention von HPV-assoziierten Erkrankungen Prof. Dr. med. Ulrike Wieland Institut für Virologie, Universitätsklinikum Köln (AöR), Köln |
Moderation: 12.03.2022: Prof. Dr. Dieter Steinhilber/Dr. Nils Keiner
13.03.2022: Dr. Nils Keiner/Prof. Dr. Carsten Culmsee
Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen
Eine Anmeldung bis 24 Uhr am Vortag ist erforderlich.
Eine Beschreibung zur Teilnahme an Online-Seminaren finden Sie unter >> www.apothekerkammer.de – Pharmazie – Fortbildung – Online-Seminare.
Die Anmeldelinks von pharma4u werden rechtzeitig auf der Homepage freigeschaltet. Die Teilnahmebescheinigungen werden in der Woche nach der ZFB von pharma4u versandt.
Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte der Referenten werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.
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Terminhinweis: Bad Nauheimer Gespräche – 7. März 2022
COVID-19 aktuell: Impfempfehlung oder Impfpflicht?
Live-online-Veranstaltung am Montag, den 7. März 2022, 19 Uhr
Die Corona-Pandemie beschäftigt uns seit nun 2 Jahren. Die verfügbaren Impfungen geben einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod. Ein Großteil der Bevölkerung hat die Impfangebote angenommen. Was ist darüber hinaus sinnvoll und erforderlich?
Die Bad Nauheimer Gespräche greifen dieses hochaktuelle gesundheitspolitische Thema auf und konnten ausgewiesene Experten gewinnen, hierüber mit Ihnen zu diskutieren.
Prof. Fred Zepp wird die Bedeutung von Impfungen und die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorstellen. Prof. Malte Thießen beleuchtet die Frage von Impfungen und Impfpflicht aus medizinhistorischer Sicht. Prof. Steffen Augsberg, Mitglied des Deutschen Ethikrates, greift ethische und juristische Fragen zur Impfpflicht auf. Hören Sie zu und diskutieren Sie mit.
Details zur Anmeldung finden Sie im beigefügten PDF.
Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.
Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 1:
21. Februar bis 4. März 2022
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldung eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
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Online-Seminare 2022
„Der klassische dritte Mittwoch“
Die Online-Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr über pharma4u statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung der klassischen Mittwochs-Termine entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.
16.03.2022 „Wenn sich die Haut verändert –
Antimykotika in der Selbstmedikation“
Daniel Finke
20.04.2022 „Warnhinweise und UAW –
Gesprächsführungstechniken mit Arzt und Kunden“
Hartmuth Brandt
18.05.2022 „Kinderwunsch auf Rezept“
Gesche Ratfeld
15.06.2022 „Dokumentation in der Apotheke“
Elke Jungbluth
Für die Teilnahme an einem abendlichen Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.
Wenn Sie möchten, können Sie nach dem Online-Seminar fünf Lernerfolgsfragen beantworten, für die Sie – bei richtiger Antwort – ebenfalls einen Fortbildungspunkt erhalten. Nach Beginn der Bearbeitung hat man ein Zeitfenster von 15 Minuten.
Die Teilnahmebescheinigungen werden innerhalb von 8 Tagen nach dem Online-Seminar automatisch erstellt und Ihnen per E-Mail zugesandt.
Abendveranstaltungen der LAK Hessen
Wegen der Corona-Pandemie werden im ersten Quartal 2022 sämtliche Fortbildungen entweder Online oder als Hybrid-Veranstaltungen abgebildet werden. Eine Anmeldung zu diesen – auch den kostenfreien – Abend-Seminaren ist über unseren Veranstaltungskalender möglich: >> https://obs.apothekerkammer.de/front/select_product.php .
Beachten Sie, dass wir auch bei den ersten Präsenzveranstaltungen ausnahmsweise eine Anmeldung voraussetzen, um den notwendigen Hygienekonzepten gerecht werden zu können.
Die Online-Abendveranstaltungen finden in der Regel von 20:00 – 21:30 Uhr statt, eine Anmeldung ist bis 24:00 Uhr am Vortag möglich.
Bitte denken Sie daran, den Bestellvorgang abzuschließen, damit Ihre Anmeldung bei uns eingeht.
Wenn Sie einen Termin trotz Buchung doch nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine kurze Rückmeldung per E-Mail, damit der Platz Interessenten von der Warteliste angeboten werden kann.
Die nächsten Termine sind:
19.02.2022 |
Nocebo/Placebo |
03.03.2022 |
Arzneimitteltherapiesicherheit bei Patienten*innen mit chronischer Niereninsuffizienz |
12.03.2022 |
ZFB@home – Virale Erkrankungen, Teil 1 |
13.03.2022 |
ZFB@home – Virale Erkrankungen, Teil 2 |
15.03.2022 |
Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit |
21.03.2022 |
Arzneimittelwerbung bewerten |
28.03.2022 |
Arzneimittel in der Stillzeit |
29.03.2022 |
Europäische Impfwoche: Herausforderung Hürden der Impfberatung - von kniffligen Impf-Fragen bis zum Umgang mit Impfgegnern |
30.03.2022 |
Europäische Impfwoche: Herausforderung Hürden der Impfberatung - von kniffligen Impf-Fragen bis zum Umgang mit Impfgegnern |
04.04.2022 |
Europäische Impfwoche: Herausforderung Hürden der Impfberatung - von kniffligen Impf-Fragen bis zum Umgang mit Impfgegnern |
05.04.2022 |
Best of Neue Arzneistoffe 2021 |
07.04.2022 |
Arzneimittel in der Stillzeit |
25.04.2022 |
Arzneimittelwerbung bewerten |
27.04.2022 |
Ärzte und Apotheker im Dialog – Reisemedizin |
28.04.2022 |
Arzneimittelwerbung bewerten |
28.04.2022 |
Kardio-Reno-Vaskuläre Risikoprävention bei T2D |
Die Teilnahmebescheinigungen werden nach dem Online-Seminar innerhalb einer Woche per E-Mail zugesandt.
Die Punktevergabe erfolgt gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.
Die Terminübersicht können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Notfallbevorratung in der Apotheke, Notfalldepots und Empfehlungen zur Palliativversorgung – ein Überblick
Regelung in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO):
15 Absatz 1 ApBetrO
Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Darüber hinaus sind in der Apotheke vorrätig zu halten:
Analgetika
Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung
Glucocorticosteroide zur Injektion
Antihistaminika zur Injektion
Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgas-Intoxikationen
Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen
medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension
Tetanus-Impfstoff*
Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I. E.
Epinephrin zur Injektion
0,9 Prozent Kochsalzlösung zur Injektion
Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung
Hinweis der LAK Hessen:
* Da der monovalente Tetanus-Impfstoff außer Handel ist, empfiehlt die STIKO generell die Verwendung von Tetanus-Kombinationsimpfstoffen.
Die nach § 15 Absatz 1 aufgelisteten Präparate müssen in der Apotheke vorrätig gehalten werden. Eine Liste mit Empfehlungen ist auf der Homepage der LAK Hessen hinterlegt. Der Apothekenleiter entscheidet selbst, welche den Vorgaben entsprechenden Fertigarzneimittel er an Lager legt.
§15 Absatz 2 ApBetrO
Der Apothekenleiter muss sicherstellen, dass die Arzneimittel mit folgenden Wirkstoffen entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurzfristig beschafft werden können:
Botulismus-Antitoxin vom Pferd*
Diphtherie-Antitoxin*
Schlangengift-Immunserum Europa (monovalent, Kreuzotter) (vom Pferd)*
Tollwut-Impfstoff
Tollwut-Immunglobulin
Varizella-Zoster-Immunglobulin
C1-Esterase-Inhibitor*
Hepatitis-B-Immunglobulin
Hepatitis-B-Impfstoff
Digitalis-Antitoxin*
Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform
Hinweis der LAK Hessen:
Die Präparate 1 – 10 werden in den Notfalldepots der LAK Hessen vorrätig gehalten, die mit * gekennzeichneten Präparate ausschließlich zentral in Frankfurt am Main.
Weiterhin muss der Apothekenleiter nach § 15 Abs. 2 ApBetrO sicherstellen, dass Opioide in transdermaler und transmucosaler Darreichungsform entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurzfristig beschafft werden können. Nachdem in der Regel eine kurzfristige Beschaffung über den Großhandel und eine Bevorratung der Notfalldepots mit Betäubungsmitteln nicht möglich ist, empfehlen wir Ihnen, zumindest jeweils eine Packung eines Opioid-Pflasters und eines sublingual anzuwendenden Opiats auf Lager zu legen.
Standorte der Notfalldepots in Hessen:
Klinikum Darmstadt GmbH
Universitätsklinikum Frankfurt
Apotheke im Martinshof, Gießen, Standort Fernwald
Klinikum Fulda gAG
Gesundheit Nordhessen Holding AG
Details und Merkblätter finden Sie unter >> www.apothekerkammer.de/pharmazie/apotheke/notfalldepot
Wie entnehme ich ein Präparat aus dem Notfalldepot?
Der verschreibende Arzt kann den Patienten mit dem Rezept nicht direkt zum Notfalldepot schicken. Die Entnahme kann nur durch eine Apotheke erfolgen.
Die Apotheke muss im Depot die Entnahme telefonisch ankündigen und einen Boten autorisieren (In einigen Depots ist dies über ein Formular geregelt, dass Sie nach dem Log-In unter Service in der Rubrik Merkblätter, Muster und Vordrucke unter Position 6 "Muster-AM Bevollmächtigung zur Abholung eines Arzneimittels aus dem Notfalldepot" finden.)
Die Entnahme kann ausschließlich in Notfällen erfolgen, wenn über die normalen Beschaffungswege das Präparat nicht rechtzeitig besorgt werden kann.
Die Bevorratung der Unfallambulanzen in den Kliniken hat durch die entsprechenden Krankenhausapotheken oder krankheitsversorgenden Apotheken zu erfolgen. Es darf nicht regelhaft auf das Notfalldepot der Landesapothekerkammer zurückgegriffen werden.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der das Notfalldepot betreibenden Einrichtung (Krankenhausapotheke/Krankenhaus versorgende Apotheke) und der entnehmenden Apotheke zum Apothekeneinkaufspreis.
Für die Entnahme aus den Notfalldepots gilt allgemein: Die Apotheke, die ein Präparat für einen akuten Notfall benötigt, nimmt unter der angegebenen Telefonnummer Kontakt mit dem nächstgelegenen Notfalldepot auf und fordert das Präparat an. Anschließend kann das Präparat von der anfordernden Apotheke gegen Quittung abgeholt werden. Das Präparat wird der abholenden Apotheke in Rechnung gestellt. Die notwendige Dokumentation, z. B. von Blutprodukten, erfolgt im Notfalldepot und in der abholenden Apotheke.
Versorgung von Palliativpatienten im Notdienst – Empfehlung zur Bevorratung nach Vereinbarung des Hessischen Sozialministeriums, der Landesapothekerkammer Hessen und des Hessischen Apothekerverbands für die Notfallversorgung von Palliativpatienten im Notdienst.
Sie werden gebeten, die in der Tabelle aufgeführten Arzneimittel im Notdienst an Lager zu nehmen, sodass der behandelnde Arzt diese Arzneimittel nach Rücksprache mit der Apotheke verordnen kann.
Arzneistoff |
Darreichungsform |
Dosierung |
Morphin |
Injektionslösung |
10 mg/ml |
Morphin |
Tropfen |
20 mg/ml |
Morphin |
Retardtabletten |
30 mg |
Fentanyl |
Pflaster |
25 µg/h |
Fentanyl |
Nasenspray |
0,1 mg/pro ED |
Lorazepam |
Plättchen |
1 mg |
Diazepam |
Rektallösung |
5 mg |
Dimenhydrinat |
Suppositorien |
150 mg |
Dimenhydrinat |
Tabletten |
50 mg |
Haloperidol |
Tropfen |
2 mg/ml |
Butylscopolamin |
Injektionslösung |
20 mg/ml |
Diese Liste finden Sie auch auf der Homepage im Downloadbereich unter „Arbeitshilfen“: >> http://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Explosivgrundstoffüberwachung – Kontaktstellen in Hessen – KORREKTUR
Apotheken stellen zum Teil beschränkte und regulierte Ausgangsstoffe im Sinne der EU-ExplosivgrundstoffVO (VO (EU) 2019/1148) und dem Ausgangsstoffgesetz bereit und unterliegen insofern bestimmten Meldepflichten bei verdächtigen Transaktionen. Entsprechende Vorgaben, die Offenbarungsbefugnisse im Sinne des § 203 StGB (Schweigepflichtverletzung) beinhalten, finden sich insbesondere in Art. 9 EU-ExplosivgrundstoffVO. Nach § 3 AusgangsstoffG bestimmten die Bundesländer Kontaktstellen, die zur Entgegennahme dieser Meldungen befugt sind. Nationale Inspektionsbehörden, die nach Art. 11 EU-ExplosivgrundstoffVO für die Erfüllung der auch für Apotheken relevanten Pflichten nach den Art. 5-9 EU-ExplosivgrundstoffVO zuständig sind, bestimmten die Bundesländer nach § 5 AusgangsstoffG.
Seit 1. Februar 2021 ist die neue EU-Explosivgrundstoffverordnung (Verordnung (EU) 2019/1148) in Kraft getreten. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit dem Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) flankierende nationale Maßnahmen getroffen, die ebenfalls seit 1. Februar 2021 berücksichtigt werden müssen.
Wir hatten bereits in den LAK aktuell-Ausgaben 03/21 und 11/21 ausführlich berichtet.
Der Vollzug des Gesetzes wurde inzwischen in Hessen geregelt, das Regierungspräsidium Gießen ist zuständige Inspektionsbehörde. Somit sind die zuständigen Ansprechpartner in Hessen folgende:
Kontaktstelle:
Hessisches Landeskriminalamt
Hauptsachgebiet 41
SG 416 (Waffen-, Sprengstoff- und Falschgeld)
Herr Thomas Knieling Couto
Frau Brigitte Hunold
Monitoring-ausgangsstoffgesetz.hlka@polizei.hessen.de
(während der Regeldienstzeit)
Ful.hlka@polizei.hessen.de
(außerhalb der Regeldienstzeit)
0611 83 8486
NEU: Inspektionsbehörde:
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 25.2
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Ausgangsstoffgesetz-hessen@rpgi.hessen.de
>> http://www.rp-giessen.de
Weitere Informationen sowie einen Flyer finden Sie hier:
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Ärzte und Apotheker im Dialog
„Reisemedizin“
Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker
Wenn die Medikation nicht greift: Leitlinienorientierte Therapie – wann und warum sind Anpassungen bei der Medikation nötig
Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Unsere gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen.
In dieser Fortbildungsreihe wird praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet.
Unser besonderes Augenmerk gilt dabei denjenigen Patienten, die nicht wie erwartet auf eine Medikation ansprechen. Warum wirken einige Medikamente bei manchen Menschen besonders stark und bei anderen fast gar nicht? Wie kann zwischen Wirkmechanismen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen die passende Therapie gefunden werden?
Darüber hinaus befassen wir uns mit denjenigen Patienten, bei denen z.B. aufgrund einer Vorerkrankung oder einer chronischen Erkrankung besondere Therapieoptionen erwogen werden müssen. Diese Patienten suchen in Praxen und Apotheken Beratung – zum Beispiel bezüglich sportlicher Aktivitäten oder bei Reiseplänen.
In jeder Veranstaltung wird ein aktuelles Thema oder Krankheitsbild aufgegriffen. Es wird im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt – idealerweise steigen die Teilnehmer in diesen Dialog ein.
Alle – insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung – sind eingeladen, eigene Fragen und Fälle mitzubringen.
Termin: |
27. April 2022 |
Uhrzeit |
19:00 bis 21:30 Uhr |
Leitung: |
Dr. med. Armin Wunder Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber |
Referenten: |
Dr. med. Ulrich Klinsing (Frankfurt/Main) Dr. rer. nat. Christian Ude (Darmstadt) |
Ort: |
Landesärztekammer Hessen |
Kosten: |
30,00 Euro |
Anmeldung: |
Christina Ittner Telefon: 06032 782-223 Fax: 069 97672-67223 E-Mail: christina.ittner@laekh.de |
Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!
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Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Sommer 2022
Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 4. Mai 2022 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel, Limburg und Wiesbaden statt. Die praktische Abschlussprüfung wird am 21., 22., 23. und 24. Juni 2022 in Frankfurt am Main und am 23. Juni 2022 in Kassel durchgeführt.
Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugehen.
Die Landesapothekerkammer Hessen bittet, alle für die Zulassung zur Prüfung notwendigen Unterlagen − einschließlich der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) − in einem mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Schnellhefter (kein Ordner) einzureichen.
Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können von Auszubildenden, die die Prüfung gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA vorziehen möchten, von der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen unter Service / Formulare und Merkblätter / Ausbildung PKA / Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung heruntergeladen werden. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.
Anmeldeschluss ist der 23. März 2022.
Danach eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Patientenbroschüre „Infektionen vermeiden – aber wie?“ des APS
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), dessen Mitglied die Landesapothekerkammer Hessen ist, hat eine neue Patientenbroschüre „Infektionen vemeiden – aber wie?" veröffentlicht. Die Broschüre basiert auf der Handlungsempfehlung „Hygiene in der Arztpraxis" und wurde erstellt, um Patienten und ihre Angehörigen die wichtigsten Kenntnisse zum Thema Infektionen zu vermitteln. Sie beantwortet Fragen, z.B. welche Arten von Krankheitserregern es gibt und warum es wichtig ist, sich vor Infektionen zu schützen. Es werden konkrete Empfehlungen genannt, die Patienten und Angehörige eigenständig in Praxen und im häuslichen Umfeld umsetzen können.
Die Druckexemplare können in der APS-Geschäftsstelle bestellt werden, für höhere Auflagen stellt Ihnen diese gerne die Druckdaten zur Verfügung.
Um die Broschüre für möglichst viele Menschen verständlich zu machen, wird sie noch in leichte Sprache und einige Fremdsprachen übersetzt werden.
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)
Alte Jakobstraße 81
10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 36 42 81 6-0
Fax +49 (0)30 36 42 81 611
info@aps-ev.de
>> www.aps-ev.de
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Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank
Die AMINO-Datenbank ist auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im Mitgliederbereich verlinkt: >> https://www.apothekerkammer.de/pharmazie/apotheke/am+informationen/amino/
Frage:
Wir haben bei einem externen Lieferanten eine Salbengrundlage ausdrücklich ohne Konservierung bestellt. Normalerweise verwenden wir die vorkonservierte Grundlage.
Müssen bzw. sollten wir nun bei der Eingangsprüfung die in der Prüfvorschrift nicht ausdrücklich genannte Abwesenheit der Konservierung prüfen?
Kommentar:
Der Umfang der Prüfungen ist vom zuständigen Apotheker anhand der Gegebenheiten des Einzelfalles so festzulegen, dass die möglicherweise auftretenden Verwechslungen ausgeschlossen werden können.
Laut EuAB ist eine Konservierung (nur) in den Fällen vorgeschrieben, in denen die Zubereitung selbst keine ausreichenden antimikrobiellen Eigenschaften besitzt [1]. Damit kann eine Prüfung auf Abwesenheit von Konservierungsmitteln nicht pauschal für alle unkonservierten Rezepturen gefordert werden.
Wenn aber, wie im vorliegenden Falle, die Konservierung bei Ihnen (oder ggf. auch beim Lieferanten) der Normalfall ist oder aus Stabilitätsgründen bei der betreffenden Grundlage naheliegend erscheint, sollte die Identitätsprüfung in der Apotheke auch eine Verwechslung mit konservierter Grundlage sicherstellen. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Abwesenheit der Konservierungsmittel im Rahmen der Reinheitsprüfung auf dem Zertifikat für die betreffende Charge bereits deklariert wurde.
D.h. die zusätzliche Prüfung auf Konservierung im Rahmen der Identitätsprüfung erscheint im vorliegenden Falle notwendig, um Verwechslungen beim Lieferanten wie auch spätere Schäden beim Patienten auszuschließen.
Quelle: AMINO-Datenbank
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Zertifikatfortbildung Palliativpharmazie Teil 1
-Der Apotheker als Teil des Palliative-Care-Teams-
Der Zertifikatkurs orientiert sich am Curriculum der Bundesapothekerkammer (zu finden unter >> https://www.abda.de/login/, Anmeldung erforderlich). Er umfasst u.a. die Themengebiete Kommunikation, Ethik, Pflege, Symptombehandlung, Arzneimitteltherapie und Spiritualität/Trauer. Referenten aus verschiedensten Berufsgruppen beleuchten die Aspekte der Palliativversorgung allgemein und die Aufgaben des Pharmazeuten im Besonderen. Der Kurs richtet sich an alle Apothekerinnen und Apotheker, die sich für die interdisziplinäre, multiprofessionelle Betreuung schwerstkranker Menschen interessieren und eignet sich als Qualifikationsnachweis für die Beteiligung an palliativen Netzwerken. Für die Erlangung des Zertifikates sind neben der Teilnahme an den theoretischen Unterrichtseinheiten (beide Teile), die schriftliche Dokumentation eines Patientenfalles sowie eine dreitägige Hospitation in einem Hospiz, einer Palliativstation oder einem ambulanten Palliativdienst mit SAPV erforderlich.
Termine:
Teil 1: 20. bis 22. Mai 2022
Der Kurs beginnt Freitag um 9.00 Uhr und endet Sonntag um 13.00 Uhr. Die detaillierten Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen Kursprogramm.
Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 2 findet vom 24. bis 26.06.2022 statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die Homepage anmelden. Sie erhalten pro Kursteil eine Rechnung.
Teilnehmerzahl/Kursgebühr:
Maximal 20 Personen 375,00 € pro Person für Teil 1
Die Akkreditierung ist mit 40 Punkten bei der Landesapothekerkammer Hessen beantragt.
Kursleitungen: Claudia Wegener und Dr. Silke Lauterbach (Zertifizierte Kursleitung DGP)
Veranstalter:
Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen (APPH) e.V.
Handy: 0175 9269597 |
||
Apothekerhaus |
Frankfurterstraße 229A |
34134 Kassel |
Anmeldung/Rücktritt:
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über unsere Homepage. Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 15. April 2022 kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn eine Absage der Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.
Mit der Speicherung der o.a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung bin ich ausdrücklich einverstanden.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Zertifikatfortbildung Palliativpharmazie Teil 2
-Der Apotheker als Teil des Palliative-Care-Teams
Der Zertifikatkurs orientiert sich am Curriculum der Bundesapothekerkammer (zu finden unter >> https://www.abda.de/login/, Anmeldung erforderlich). Er umfasst u.a. die Themengebiete Kommunikation, Ethik, Pflege, Symptombehandlung, Arzneimitteltherapie und Spiritualität/Trauer. Referenten aus verschiedensten Berufsgruppen beleuchten die Aspekte der Palliativversorgung allgemein und die Aufgaben des Pharmazeuten im Besonderen. Der Kurs richtet sich an alle Apothekerinnen und Apotheker, die sich für die interdisziplinäre, multiprofessionelle Betreuung schwerstkranker Menschen interessieren und eignet sich als Qualifikationsnachweis für die Beteiligung an palliativen Netzwerken. Für die Erlangung des Zertifikates sind neben der Teilnahme an den theoretischen Unterrichtseinheiten (beide Teile), die schriftliche Dokumentation eines Patientenfalles sowie eine dreitägige Hospitation in einem Hospiz, einer Palliativstation oder einem ambulanten Palliativdienst mit SAPV erforderlich.
Termine:
Teil 2: 24. bis 26. Juni 2022
Der Kurs beginnt am Freitag um 09:00 Uhr und endet am Sonntag um 13:00 Uhr. Die detaillierten
Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen Kursprogramm.
Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 1 findet vom 20. bis 22. Mai 2022 statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die Homepage anmelden. Sie erhalten pro Kursteil eine Rechnung.
Teilnehmerzahl/Kursgebühr:
Maximal 20 Personen 375,00 € pro Person für Teil 2
Die Akkreditierung ist mit 40 Punkten bei der Landesapothekerkammer Hessen beantragt.
Kursleitungen: Claudia Wegener und Dr. Silke Lauterbach (Zertifizierte Kursleitung DGP)
Veranstalter:
Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen (APPH) e.V.
Handy: 0175 9269597 |
||
Apothekerhaus |
Frankfurterstraße 229A |
34134 Kassel |
Anmeldung/Rücktritt:
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über unsere Homepage. Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 15. Mai 2022 kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn eine Absage der Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.
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Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.
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