LAK aktuell Ausgabe Juni 2021
LAK aktuell Ausgabe Juni 2021
Die Bundestagswahl steht vor der Tür
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Wahlkampf hat begonnen, die Bundestagswahl steht vor der Tür! Ich will nun nicht nochmal aufzählen, was wir alles in der zu Ende gehenden Legislaturperiode von der Politik gerade nicht umgesetzt bekommen haben, wir müssen jetzt den Blick nach vorne richten! Es sind auch viele Punkte, die auf dem Weg gebracht wurden und nun hoffentlich schnell mit Leben erfüllt werden: Stichwort pharmazeutische Dienstleistungen!
Wir Apothekerinnen und Apotheker haben gerade in diesen 4 Jahren gezeigt, was wir können und wie wichtig wir für die Menschen sind. Dass das so hervorragend geklappt hat und klappt (wir sind immer noch in der Pandemie), liegt an jedem Einzelnen von uns. Hierfür möchte ich Ihnen allen nochmals ganz herzlich Danke sagen! Nun kommen neue Aufgaben im Bereich der digitalen Impfausweise auf uns zu. Mit der Erstellung des Impfzertifikats nehmen die Menschen wahr, was die Apotheker vor Ort leisten und wie wichtig wir sind: Wir sind unverzichtbar!
Die Politik hat das registriert! Natürlich gab es auch Querschläge, das Thema Masken ist ein immer wieder beliebtes und polemisches Thema, aber unser Engagement und unsere Leistung werden gesehen. Jetzt ist für uns wichtig, dass wir mit den Kandidaten für die Bundestagswahl in unserem Wahlkreis vor Ort sprechen, ihnen die Leistungen der Apotheker verdeutlichen, ihnen zeigen, wie wichtig eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung rund um die Uhr, mit Botendienst, mit persönlichen Kontakten, schnell und zuverlässig für die Menschen im Wahlkreis sind – das sind schließlich die Wählerinnen und Wähler, die auf ihrem Stimmzettel entscheiden, welcher Kandidat als Abgeordneter in den nächsten 4 Jahren dem Deutschen Bundestag angehören wird!
Laden Sie die Kandidaten in Ihre Apotheke – Apotheke vor Ort und im Krankenhaus – ein: so ein Besuch oder gar ein „Praktikumstag“ bleibt dauerhaft in Erinnerung. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie beeindruckend so etwas sein kann – selbst für Abgeordnete, die schon lange im Bereich Gesundheit tätig sind.
Stellen Sie neben den alltäglichen Aufgaben all die zusätzlichen Leistungen, die wir seit nun knapp anderthalb Jahren erbringen, dar. Jeder Kandidatin und jedem Kandidaten muss bewusst werden, was gerade in der Pandemie Apotheke vor Ort bedeutet!
Sie und er müssen erkennen, wie wichtig gerade für ihre/seine Wähler eine funktionierende Arzneimittelversorgung vor Ort ist, die belastbar und sicher zur Verfügung steht. Was wir hierfür brauchen, wissen Sie alle, ich will hier nur Planungssicherheit, ordnungspolitische Rahmen, solide Finanzierung, mehr Nachwuchs nennen, damit wir gemeinsam zum Wohle der Menschen eine immer komplexere Arzneimitteltherapie begleiten und arzneimittelbezogene Probleme im Vorfeld erkennen – pharmazeutischer Nutzen für die Patientinnen und Patienten braucht eine stabile Grundlage der Apotheken!
Fragen Sie Ihre Kandidatin, Ihren Kandidaten, wie sie oder er sich ganz konkret hierfür einsetzen will!
Gemeinsam sollten wir den Kandidatinnen und Kandidaten verinnerlichen, dass sie sich für die Arzneimittelversorgung durch die Apotheke vor Ort einsetzen müssen – sonst gibt es sie bald nicht mehr flächendeckend, was sie dann ihren Wählern erklären müssen!
Ihre
Ursula Funke
Online-Seminare 2021
Die Online-Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung der klassischen Mittwochs-Termine entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.
16. Juni 2021 7. Juli 2021 |
Parasiten Zwangsstörungen |
Für die Teilnahme an einem abendlichen Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.
Wegen der Corona-Pandemie wurden sämtliche Veranstaltungen auf Online-Seminare umgestellt. Eine Anmeldung zu diesen – auch den kostenfreien – Seminaren ist über unseren Veranstaltungskalender möglich: >> https://obs.apothekerkammer.de/front/select_product.php
Die Online-Abendveranstaltungen finden von 20:00 – 21:30 Uhr statt, eine Anmeldung ist bis 24:00 Uhr am Vortag möglich.
Die Punktevergabe erfolgt gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
ATHINA-Seminare 2021
Referentinnen: Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg
Dr. Inga Leo-Gröning, Apothekerin, Bad Vilbel
Termine: Oktober/November 2021 ONLINE-Veranstaltung
28.10.2021 20:00 – 22:00 Uhr Interaktionen
06.11.2021 08:00 – 15:00 Uhr ATHINA Teil 1
07.11.2021 08:30 – 15:30 Uhr ATHINA Teil 2
16.11.2021 20:00 – 21:30 Uhr Fallkonferenz
Die Teilnahme an allen vier Terminen ist zwingend notwendig, um die Schulung zu absolvieren.
Die Unterstützung bei der Fallbearbeitung in der praktischen Phase sowie die Ausstellung eines Zertifikates ist nur für Mitglieder der LAK Hessen möglich.
Gebühr: 220,00 Euro
Information: Die Teilnehmer erhalten Im Vorfeld alle Zugangsdaten sowie Skripte
und vorbereitende Literatur.
Anmeldung: >> www.apothekerkammer.de
Weitere Informationen (z.B. zu Skripten) erhalten Sie per E-Mail, daher bitten wir um
Angabe einer E-Mail-Adresse.
Inhalt:
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA
Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“ (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken). Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.
Schulungsphase:
Theorie zu
Patienten, die von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren,
Erfassung der Gesamtmedikation des Patienten auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen,
Erkennen und Lösen von arzneimittelbezogenen Problemen auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung (Interaktionsmanagement),
Tool-Workshop zu
Datenerfassung im Excel-Bogen,
Patienten- und Arztansprache,
Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen,
Organisation der Abläufe in der Apotheke,
Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.
Erprobung der Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews
Praxisphase:
praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)
persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle
fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)
Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung
Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown Bag Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.
Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.
Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen „Online-Seminaren“ zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.
Achtung:
Beachten Sie bitte, dass für Fallbearbeitungen ein Zugang zum Programm Microsoft Office® Excel benötigt wird.
Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von vier Monaten erfolgreich bearbeiten. Bitte beachten Sie: Das Absolvieren der praktischen Schulungsphase (Online-Seminare, Unterstützung bei Fallbearbeitung) sowie die Ausstellung eines Zertifikates ist nur für Mitglieder der LAK Hessen möglich.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen
mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.
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Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.
Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 2:
6. bis 17. September 2021
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss (30. Juni 2021) eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
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Externe Qualitätsüberprüfung
Rezepturringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.
Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2021 (Hydrophile Prednisolonacetat-Creme 0,25 % (NRF 11.35.)) finden Sie auf unserer Homepage unter „Service“. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2021.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.
Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum
Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2021 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.
Im September 2021 findet der letzte Kapsel-Ringversuch für dieses Kalenderjahr statt.
Kostenfreie Teilnahme möglich
Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen. Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches unter https://www.apothekerkammer.de/service/ zum Download zur Verfügung steht.
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Fertigarzneimittelseminar des achten Semesters im Sommersemester 2021
Wie bereits in den vergangenen zwei Semestern wird auch in diesem Sommersemester das Fertigarzneimittelseminar wieder online für Sie zur Verfügung stehen. Das soll jedoch der Qualität der Vorträge nicht im Weg stehen. Deshalb laden wir, das derzeitige 8. Semester der Pharmazie, Sie herzlich zur Teilnahme ein.
Schmerzen sind für jeden ein immer wiederkehrendes Thema. Wie diese entstehen und welche Besonderheiten es in einigen Situationen oder bei den verschiedenen Erkrankungen geben kann, ist häufig nicht bewusst. Begleiten Sie uns bei dieser Vortragsreihe durch die Geschichte der Schmerzen und dessen Behandlung bis hin zu fast schon futuristischen Überlegungen. Von den allgemeinen Grundlagen bis hin zur Behandlung spezifischer Erkrankungen ist alles dabei, um Ihnen eine wundervolle Zeit zu garantieren.
Die Vorträge wurden von den Studierenden des Abschlusssemesters im Sommersemester 2021 unter Betreuung der Hochschullehrer/innen der Goethe-Universität Frankfurt am Main erarbeitet.
Das Fertigarzneimittelseminar wird von der Landesapothekerkammer Hessen zertifiziert.
Die Präsentationen der Studierenden und das Vortragsskript werden für Sie online auf dieser Webseite der Goethe-Universität vom 14. bis 30. Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie nach der Anmeldung.
Gerne schreiben Sie für Ihre Anmeldung eine E-Mail an: pharmakologie-fb14@uni-frankfurt.de
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Programm
Geschichte: Opiate als Wundermittel der arabischen Medizin
Julia Krause, Viktoria Vasileva, Labiba Rahman, Julia Weitz
Betreut von Herrn Apl. Prof. Dr. Helmstädter
Heutige Vorstellungen der Schmerzentstehung und Schmerzsensibilisierung: TRP-Kanäle, NaV-Kanäle, Prostaglandine, Wachstumsfaktoren u.a.
Julian Steinbrech, Julian Amend, Justus Stiebing, Bruno Marx da Fonseca, Johannes Steyer
Betreut von Herrn Prof. Dr. Knapp
Schmerzarten: nozizeptiv, neuropathisch, noziplastisch, gemischt; akut versus chronisch
Fatma Ucak, Jessica Tisma, Mahira Fehric, Mihriban Yildirim, Irek Adzhamatova, Ümmühan Zeyrek
Betreut von Herrn Prof. Dr. Dr. Schmidtko
Nutzen und Risiken der NSAID: Welche Rolle spielt die COX2-Präferenz?
Lars Binsfeld, Mandy Schneider, Kyana Mazlom, Frederike Antonie Karl, Andre Vu Nguyen
Betreut von Herrn Prof. Dr. Proschak
Heutige Vorstellungen zum Wirkmechanismus von Paracetamol und Metamizol
Laura Steinhauer, Eva Satzinger, Julian Knoll, Selina Zapf, Morsal Farhead
Betreut von Herrn Prof. Dr. Steinhilber
Stellenwert schwacher und starker Opioide in der Schmerztherapie
Juliane Jung, Nelly Kneuper, Anja Astheimer, Nina Dworschak, Sabine Huwa
Betreut von Frau Apl. Prof. Dr. Tawab
Neue Opioide: Tapentadol, Oliceridin u.a.
Niklas Rudolph, Marius Flicka, Tim Leuschner, Khaled Wahabzada, Jonas Malzacher
Betreut von Herrn Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz
Suchtentstehung durch Schmerzmittel (Bsp. Opioid crisis in den USA)
Anna Maria Rother, Laura Krupke, Festina Delija, Natalie Lutz, Stefanie Schulz, Alexander Derevnin
Betreut von Frau Prof. Dr. Windbergs
Therapie chronischer Entzündungsschmerzen am Beispiel der Osteoarthritis: Heutige Therapieoptionen und zukünftige Therapie mit Tanezumab
Theresa Begasse, Tamara Gramlinger, Sina Hanst, Minusha Puspathasan, Damian Lellek
Betreut von Prof. Dr. Marschalek
Therapie neuropathischer Schmerzen: Antidepressiva, Gabapentinoide, Capsaicin, Lidocain u.a.
Songui-Npalh Sanwogou, Nina Stateva, Hawanatu Browne-Ford, Jasmin Ennulath, Katharina Brezel
Betreut von Herrn Prof. Dr. Klein
Stellenwert von Cannabinoiden in der Schmerztherapie
Marie-Sophie Dittmann, Sophia Merlonie, Katharina Tiessen, Marie Dollmann, Shiva Jazayeri
Betreut von Herrn Prof. Dr. Fürst
Therapie und Prophylaxe der Migräne: Triptane, Ditane, CGRP-(Rezeptor-)Antikörper, Gepante
Clara Weber, Jan Felix Dalwigk, Shirin Ahsant, Hannah Lenz, Julia Fricker
Betreut von Frau Prof. Dr. Kellner
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Weiterbildung zum Fachapotheker für „Pharmazeutische Analytik und Technologie“
Seit 2020 besteht in Hessen die Möglichkeit der Weiterbildung zum Fachapotheker für „Pharmazeutische Analytik und Technologie“. Hervorgegangen ist diese neue Gebietsbezeichnung aus den vorherigen Einzelgebieten „Pharmazeutische Analytik“ und „Pharmazeutische Technologie“, nachdem beide Fachkommissionen sich wegen der großen Überschneidung der Inhalte und der Synergie beider Bereiche für eine Zusammenlegung ausgesprochen haben.
Was bedeutet das nun im Detail?
Bereits erworbene Fachapothekertitel haben weiterhin Bestand. Jeder, der den Fachapotheker für „Pharmazeutische Analytik“ und/oder den Fachapotheker für „Pharmazeutische Technologie“ erworben hat, darf diese Bezeichnungen weiterhin führen.
Was gilt, wenn ich mich noch in Weiterbildung befinde?
Weiterzubildende, die die Weiterbildung in den beiden alten Gebieten begonnen haben, können diese nach den alten Bezeichnungen abschließen.
Weiterzubildende, die die Weiterbildung in einem der alten Gebiete begonnen haben und auf das neue Gebiet wechseln möchten, müssen dies der Kammer anzeigen. Je nach Zeitpunkt des Weiterbildungsbeginns wird geprüft, welche Voraussetzungen die Weiterzubildenden zusätzlich erbringen müssen wie z.B. das Führen zusätzlicher Fachgespräche. Da seit diesem Jahr der Seminarspiegel für das neue Gebiet gilt, muss individuell geprüft werden, ob und in welchem Umfang Seminare noch zu besuchen sind. Bei einem Wechsel in die Weiterbildung „Pharmazeutische Analytik und Technologie“ ist die Prüfung gemäß den Weiterbildungszielen der neuen Weiterbildung abzulegen.
Kann ich aufsatteln, wenn ich die Weiterbildung in einem der alten Gebiete abgeschlossen habe?
Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist eine Anmeldung zur Weiterbildung, der Besuch von 40 Seminarstunden zu den fehlenden Inhalten (für Analytik: Seminare 5 und 6; für Technologie: Seminare 7 und 8), das Führen von zwei Fachgesprächen zu den fehlenden Inhalten, die kurze schriftliche Darstellung einer praktischen Aufgabe und eine Weiterbildungszeit von 12 Monaten. Die erworbenen Kompetenzen müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden.
Was passiert mit meiner Ermächtigung, die ich für eines der alten Gebiete habe?
Die Ermächtigung läuft weiter, bis die sechs Jahre erfüllt sind. Anschließend kann die Ermächtigung nur für das neue Gebiet beantragt werden. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Weiterbildung“ der Bundesapothekerkammer haben sich darauf geeinigt, dass die Ermächtigung für das neue Gebiet prinzipiell allen bisher für Analytik oder Technologie ermächtigten Fachapothekern ausgesprochen werden kann. Bei Verlängerung Ihrer Ermächtigung wird diese daher dann auf „Pharmazeutische Analytik und Technologie“ erteilt.
Was ändert sich für die Zulassung als Weiterbildungsstätte?
Die Zulassung für das neue Gebiet muss beantragt werden, wenn ein Weiterzubildender die neue Weiterbildung an der Weiterbildungsstätte aufnehmen möchte. Die Zulassung für die alten Gebiete erlischt automatisch, wenn sich an der Weiterbildungsstätte niemand mehr in Weiterbildung für die alten Bezeichnungen befindet.
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Notfallbevorratung in der Apotheke, Notfalldepots und Empfehlungen zur Palliativversorgung – ein Überblick
Regelung in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO):
§15 Absatz 1 ApBetrO
Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Darüber hinaus sind in der Apotheke vorrätig zu halten:
Analgetika
Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung
Glucocorticosteroide zur Injektion
Antihistaminika zur Injektion
Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgas-Intoxikationen
Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen
medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension
Tetanus-Impfstoff*
Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I. E.
Epinephrin zur Injektion
0,9 Prozent Kochsalzlösung zur Injektion
Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung
Hinweis der LAK Hessen:
* Da der monovalente Tetanus-Impfstoff außer Handel ist, empfiehlt die STIKO generell die Verwendung von Tetanus-Kombinationsimpfstoffen.
Die nach § 15 Absatz 1 aufgelisteten Präparate müssen in der Apotheke vorrätig gehalten werden. Eine Liste mit Empfehlungen ist auf der Homepage der LAK Hessen hinterlegt. Der Apothekenleiter entscheidet selbst, welche den Vorgaben entsprechenden Fertigarzneimittel er an Lager legt.
§ 15 Absatz 2 ApBetrO
Der Apothekenleiter muss sicherstellen, dass die Arzneimittel mit folgenden Wirkstoffen entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurzfristig beschafft werden können:
Botulismus-Antitoxin vom Pferd**
Diphtherie-Antitoxin vom Pferd**
Schlangengift-Immunserum, polyvalent, Europa**
Tollwut-Impfstoff
Tollwut-Immunglobulin
Varizella-Zoster-Immunglobulin
C1-Esterase-Inhibitor**
Hepatitis-B-Immunglobulin
Hepatitis-B-Impfstoff
Digitalis-Antitoxin**
Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform
Hinweis der LAK Hessen:
Die Präparate 1 – 10 werden in den Notfalldepots der LAK Hessen vorrätig gehalten, die mit ** gekennzeichneten Präparate ausschließlich zentral in Frankfurt am Main.
Weiterhin muss der Apothekenleiter nach § 15 Abs. 2 ApBetrO sicherstellen, dass Opioide in transdermaler und transmucosaler Darreichungsform entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurzfristig beschafft werden können. Nachdem in der Regel eine kurzfristige Beschaffung über den Großhandel und eine Bevorratung der Notfalldepots mit Betäubungsmitteln nicht möglich ist, empfehlen wir Ihnen, zumindest jeweils eine Packung eines Opioid-Pflasters und eines sublingual anzuwendenden Opiats auf Lager zu legen.
Standorte der Notfalldepots in Hessen:
Klinikum Darmstadt GmbH
Universitätsklinikum Frankfurt
Apotheke im Martinshof, Gießen, Standort Fernwald
Klinikum Fulda gAG
Gesundheit Nordhessen Holding AG
Details und Merkblätter finden Sie unter www.apothekerkammer.de/pharmazie/apotheke/notfalldepot
Wie entnehme ich ein Präparat aus dem Notfalldepot?
Der verschreibende Arzt kann den Patienten mit dem Rezept nicht direkt zum Notfalldepot schicken. Die Entnahme kann nur durch eine Apotheke erfolgen.
Die Apotheke muss im Depot die Entnahme telefonisch ankündigen und einen Boten autorisieren (In einigen Depots ist dies über ein Fax-Formular geregelt – siehe Link).
Die Entnahme kann ausschließlich in Notfällen erfolgen, wenn über die normalen Beschaffungswege das Präparat nicht rechtzeitig besorgt werden kann.
Die Bevorratung der Unfallambulanzen in den Kliniken hat durch die entsprechenden Krankenhausapotheken oder krankheitsversorgenden Apotheken zu erfolgen. Es darf nicht regelhaft auf das Notfalldepot der Landesapothekerkammer zurückgegriffen werden.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der das Notfalldepot betreibenden Einrichtung (Krankenhausapotheke/Krankenhaus versorgende Apotheke) und der entnehmenden Apotheke zum Apothekeneinkaufspreis.
Für die Entnahme aus den Notfalldepots gilt allgemein: Die Apotheke, die ein Präparat für einen akuten Notfall benötigt, nimmt unter der angegebenen Telefonnummer Kontakt mit dem nächstgelegenen Notfalldepot auf und fordert das Präparat an. Anschließend kann das Präparat von der anfordernden Apotheke gegen Quittung abgeholt werden. Das Präparat wird der abholenden Apotheke in Rechnung gestellt. Die notwendige Dokumentation, z. B. von Blutprodukten, erfolgt im Notfalldepot und in der abholenden Apotheke.
Versorgung von Palliativpatienten im Notdienst – Empfehlung zur Bevorratung nach Vereinbarung des Hessischen Sozialministeriums, der Landesapothekerkammer Hessen und des Hessischen Apothekerverbands für die Notfallversorgung von Palliativpatienten im Notdienst.
Sie werden gebeten, die in der Tabelle aufgeführten Arzneimittel im Notdienst an Lager zu nehmen, sodass der behandelnde Arzt diese Arzneimittel nach Rücksprache mit der Apotheke verordnen kann.
Arzneistoff |
Darreichungsform |
Dosierung |
Morphin |
Injektionslösung |
10 mg/ml |
Morphin |
Tropfen |
20 mg/ml |
Morphin |
Retardtabletten |
30 mg |
Fentanyl |
Pflaster |
25 µg/h |
Fentanyl |
Nasenspray |
0,1 mg/ pro ED |
Lorazepam |
Plättchen |
1 mg |
Diazepam |
Rektallösung |
5 mg |
Dimenhydrinat |
Suppositorien |
150 mg |
Dimenhydrinat |
Tabletten |
50 mg |
Haloperidol |
Tropfen |
2 mg/ml |
Butylscopolamin |
Injektionslösung |
20 mg/ml |
Diese Liste finden Sie auch auf der Homepage im Downloadbereich unter „Arbeitshilfen“: http://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/
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Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank
Für Sie gefunden und aufbereitet:
Thema:
Biopharmazie, ACE-Hemmer, Perindopril, Ramipril, Dosisvergleich, Umstellung
Frage:
Die Arztpraxis fragt an, ob sie wegen der schlechten Verfügbarkeit der Produkte einen Patienten von Perindopril 2,5 mg einfach auf Ramipril 2,5 mg umstellen kann. Geht das?
Kommentar:
Eine Umstellung ist zwar prinzipiell möglich, aber nicht so einfach, wie sich das die Praxis vorgestellt hat.
Die pharmakokinetischen Parameter unterscheiden sich in vieler Hinsicht zwischen beiden Wirkstoffen (z.B. effektive HWZ: 25 h für Perindopril vs. 17 h für Ramipril), sodass trotz vergleichbarer Maximaldosierungen (10 mg in den meisten Indikationen) auch je nach Indikation unterschiedliche Einstiegsdosierungen genannt werden. Perindopril ist nur zu etwa 15 %, Ramipril dagegen zu über 50 % an Plasmaeiweiße gebunden. Ramipril hat eine mehrstufige Kinetik: In niedrigen Dosierungen wird der größte Teil des Wirkstoffes enzymatisch gebunden, was zu einer recht langen Halbwertszeit führt. Bei höheren Dosierungen bleibt ein Teil des Wirkstoffs ungebunden und wird damit schneller eliminiert. Die Halbwertszeit ist damit für höhere Dosierungen kürzer.
Auch die empfohlenen Dosierungen unterscheiden sich: Bei Ramipril wird die Therapie in den meisten Indikationen mit einer deutlich geringeren Dosis begonnen (1/4 der Maximaldosis) als bei Perindopril (1/2 Maximaldosis). Insbesondere für Perindopril wird die Dosissteigerung/-anpassung auf die Erhaltungsdosis nach individuellem Ansprechen empfohlen.
Hintergrund für diese Unterschiede ist unter anderem die Tatsache, dass nur bei Perindopril über den gesamten Dosisbereich eine lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung besteht, während die anderen ACE-Hemmer alle Sättigungseffekte zeigen.
Bei beiden Wirkstoffen sind Leber und Niere an der Elimination des Wirkstoffes beteiligt, sodass mögliche Funktionsstörungen dieser beiden Organe bei der Therapie beachtet werden müssen.
Wegen der unterschiedlichen Pharmakokinetik der Wirkstoffe ist eine Wirkstoffumstellung auch therapeutisch hinsichtlich möglicher Folgen zu prüfen. Durch die vielen individuellen Parameter, die andere Kinetik und wegen dem anscheinenden Fehlen von klinischen Gründen erscheint eine Umstellung des Wirkstoffes trotz grundsätzlicher Vergleichbarkeit der ACE-Hemmer nicht empfehlenswert. In den Fachinformationen sind auch keine diesbezüglichen Hinweise vorhanden.
Falls die Umstellung trotzdem erfolgen soll, ist es in Analogie zum Vorgehen bei normaler Dosis geboten, den Patienten je nach Ansprechen langsam und kontrolliert (Elektrolyte, Nierenfunktion) von 1,25 auf die vermutliche Zieldosis aufzutitrieren.
Quelle: AMINO-Datenbank
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Service für Apothekerinnen und Apotheker, die Mitglied der Landesapothekerkammer Hessen sind
Die AVOXA Mediengruppe und die Landesapothekerkammer Hessen haben eine Vereinbarung geschlossen, die es angestellten Mitgliedern der Kammer ermöglicht, die Pharmazeutische Zeitung für einen jährlichen Bezugspreis von derzeit 109,20 € zu abonnieren. Dieser Preis liegt deutlich unter dem regulären Abo-Preis. Voraussetzung für diesen Service ist die Mitgliedschaft in der Kammer, auf diese Mitgliedschaft muss bei der Bestellung ausdrücklich hingewiesen werden.
Das Abonnement können Sie nur unmittelbar bei der AVOXA Mediengruppe, Frau Fast, bestellen unter der Telefonnummer: 06196 928246 oder per E-Mail unter: t.fast@avoxa.de.
Wir freuen uns, wenn Sie von diesem Service rege Gebrauch machen und wünschen Ihnen mit der Lektüre Ihrer PZ viel Spaß.
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Professor Ernst Mutschler feiert 90. Geburtstag
Der langjährige Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen und auch das langjährige Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesapothekerkammer, Professor Dr. Dr. Dres. hc. Ernst Mutschler, feierte am 24. Mai 2021 seinen 90. Geburtstag. Er selbst sagt bei jedem Geburtstag „es ist kein Verdienst, so alt zu werden, sondern ein Geschenk, das man demütig und dankbar annehmen darf“. Trotzdem ist dieser Geburtstag Anlass, nochmals auf das große Engagement und seinen wegweisenden Einfluss auf die Fortbildung von uns Apothekern zu blicken.
Relativ schnell nach dem Beginn meiner hauptberuflichen Tätigkeit bei der Kammer drohte im Bereich der Fortbildung Anfang der 90er Jahre durch den überraschenden Rücktritt des damaligen Akademievorstands ein Vakuum zu entstehen. Allerdings war dies sehr schnell abgewendet: ein Gespräch von mir mit Professor Mutschler – und er stand sofort mit Rat und Tat zur Seite, unterstützte auf allen Ebenen – auch bevor er Kraft Amt die Verantwortung für die Akademie übernahm, der damalige Kammervorstand war beruhigt.
Die Neugestaltung unserer Akademie in den 90er Jahren ist daher untrennbar mit dem Namen Mutschler verbunden. Nach dieser damals neu formulierten Satzung ist der Akademievorstand auch heute noch ein Gremium, dem sieben Apotheker angehören. Hochschullehrer und in der (Krankenhaus-) Apotheke tätige Kollegen konzipieren gemeinsam die Fortbildung. Professor Mutschler wollte keine „One-Man-Show“, ihm war es wichtig, im Team verschiedene Aspekte und Ideen zu diskutieren. Er hat seine Vorstellungen und Vorschläge eingebracht, er war aber jederzeit auch aufgeschlossen für eine andere Meinung oder andere Anregungen. Diese Eigenschaft zeichnete ihn nicht nur bei seinem Wirken in und für die Akademie aus, sondern ist ein Markenzeichen von ihm: sei es bei Diskussionen um die Einführung der Weiterbildung, die Weiterentwicklung des Berufsbildes, die Fortentwicklung der Approbationsordnung, die Übernahme neuer Tätigkeiten in Offizin und Krankenhaus: er hat seine Meinung, hört sich andere Überlegungen an, ist Argumenten aufgeschlossen – und wenn sie ihm einleuchten, ihn überzeugen, ist er durchaus bereit, auch seine Meinung zu ändern. Ernst Mutschler nimmt sein Gegenüber ernst, zollt ihm Respekt und Aufmerksamkeit – er sieht in jedem Gesprächspartner vor allem den Menschen.
Das Konzept unserer Zentralen Fortbildungsveranstaltungen ist heute wie vor 30 Jahren bewährt: in sechs wissenschaftlichen Vorträgen zu einem Generalthema findet zweimal jährlich eine anspruchsvolle Fortbildung statt, die von den Kollegen angenommen und immer gut besucht wird. Ernst Mutschler war es immer ein Anliegen, dass die Fortbildung zwar wissenschaftlich fundiert ist, neue und aktuelle Forschungsergebnisse vermittelt werden, der Bezug zur alltäglichen Tätigkeit des Apothekers mit dem Patienten aber nicht verloren geht. Hierauf hat er mehrfach in den Diskussionen im Akademievorstand hingewiesen und dafür gesorgt, dass das Programm immer eine „runde“ Mischung und in sich schlüssig war.
Dank seiner unzähligen Kontakte ist es dem Akademievorstand immer gelungen, hochkarätige Referenten für die Fortbildungen zu gewinnen, die er ausnahmslos während seiner Zeit als Sprecher der Akademie moderiert hat.
Auf Bundesebene hat er als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesapothekerkammer neben seiner Referenten- und Moderatorentätigkeit bei der Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer in Meran den Winterkongress pharmacon – damals in Davos, heute in Schladming – maßgeblich ins Leben gerufen und dieser Fortbildung seinen Stempel aufgedrückt. Das Konzept – ein Schwerpunktthema, von den verschiedenen Seiten beleuchtet, war und ist ein Erfolgsmodell und ein Publikumsmagnet, was sich durch jährlich steigende Teilnehmerzahlen und aus den Nähten platzenden Vortragssälen zeigt. So sehr ihm Davos ans Herz gewachsen war, er erkannte die Problematik, vor die der Veranstaltungsort Davos die Teilnehmer und Organisatoren stellte und daher war er großer Befürworter für den Wechsel nach Schladming im Jahr 2015 – um die Kosten für die Teilnehmer zu senken, jüngere Teilnehmer für den pharmacon zu gewinnen. Leider musste Enno Mutschler zum 50-jährigen Jubiläum des Winterpharmacons im letzten Jahr seine Teilnahme wegen eines Sturzes kurzfristig absagen, aber er verfolgt nach wie vor die Fortbildungsaktivitäten auf Bundes- und Landesebene und fragt nach jedem pharmacon und jeder ZFB nach, wie die einzelnen Referenten angekommen sind, wie viele Teilnehmer vor Ort waren und vor allem wie der Nutzen sich für die alltägliche Tätigkeit der Apotheker darstellt.
Für die Geschäftsstelle der Kammer war Ernst Mutschler ein „pflegeleichter“ Partner: Absolut zuverlässig, an die Abgabe von Manuskripten, Präsentationen etc. musste er nie erinnert werden, er war immer äußerst pünktlich in Kongresshalle, Hörsaal oder Seminarraum, eine Eigenschaft, die für den Veranstalter sehr wertvoll ist. Professor Mutschler wurde für all sein Engagement von der Bundesapothekerkammer mit der Lesmüller-Medaille ausgezeichnet, von der hessischen Kammer mit der Conrad-Moench-Medaille geehrt, gleichzeitig wurde er zum einzigen Ehrenmitglied der Akademie ernannt. Die Triebfeder für das Tun und Wirken von Ernst Mutschler war sein Selbstverständnis als Apotheker. Er ist Arzt und Apotheker, er fühlt als Apotheker mit Herz und Seele, eben gerade nicht nur als Pharmazeut. Sein Einsatz für seine Kollegen, sein Ziel, seinen Apothekerberuf weiterzubringen und den Apotheker als unverzichtbaren Arzneimittelfachmann im Gesundheitswesen zu verankern, standen immer im Mittelpunkt.
Er war und ist nicht mit allen Entwicklungen im berufspolitischen Umfeld zufrieden, so hat er mehrfach angemahnt, die Apothekerschaft müsse mehr Verantwortung in der neutralen Information der Ärzteschaft über und zu Arzneimittel übernehmen. Dass die Pharmakologie ab den 70er Jahren und vor allem nach Einführung als eigenes Fach in der Approbationsordnung schnell, umfassend und so prominent in Frankfurt etabliert und mit Leben erfüllt wurde, verdankt die Uni Frankfurt und alle Kollegen, die dort studiert haben, Ernst Mutschler. Auch heute ist jedes Gespräch mit ihm eine Freude, er mischt sich nie ein, aber wenn man ihn nach seiner Meinung fragt, ist er jederzeit bereit, sich mit Themen und Situationen auseinanderzusetzen. Er analysiert äußert differenziert – wie immer – seine Meinung. Wir haben uns in Hessen sehr gefreut, dass er bei der 100. Zentralen Fortbildungsveranstaltung vor zwei Jahren wieder mal „seine“ Gießener Fortbildungsveranstaltung der Akademie besucht und dadurch auch die ungebrochene Verbundenheit mit seiner Kammer gezeigt hat.
Viele wissen vielleicht nicht, dass Enno Mutschler ein großer Musikliebhaber ist, sich ausgezeichnet in der klassischen Musik auskennt, seine ganz besondere Liebe gilt dem Leben und Werk von Johann Sebastian Bach. Es macht viel Freude, sich auch hierüber mit ihm auszutauschen, dabei seine unglaubliche Detailkenntnis zu erleben und beispielsweise über die verschiedenen Interpretationen der Matthäuspassion zu diskutieren.
Enno Mutschler ist nach dem viel zu frühen Tod seiner Mutter als junges Kind bei Verwandten in einem evangelischen Pfarrhaushalt aufgewachsen, was ihn sicherlich geprägt hat. Sein tiefgehender Glaube hat auch seine Wurzeln in dieser Zeit. Er setzt sich auch heute mit den Problemen und Fragen der christlichen Kirchen auseinander, Diskussionen auch auf diesem Gebiet sind ein Genuss.
Seine Frau, seine Familie waren und sind für ihn immer das Fundament, die Grundlage, das Nest – während seiner Zeit als Hochschullehrer, Wissenschaftler, weltweit gefragter Referent, aber auch heute. Dass er seiner Frau begegnet ist, empfindet er als größtes Geschenk in seinem Leben. So geht er auch mit der Pandemie mit der ihm eigenen Bescheidenheit und dem Blick für das Wesentliche um: wenn man ihn fragt, wie es ihm geht, antwortet er: „Subjektiv bin ich gesund, ich habe ein wunderschönes Haus mit einem traumhaften Garten, eine wundervolle Frau, gute Kinder und Enkel – was will ich denn mehr“.
Lieber Enno, für all Dein Tun und Wirken, Dein Engagement für uns Apotheker sage ich Dir im Namen der hessischen Kammer und der Bundesapothekerkammer ganz herzlich Danke. Für die zwischen uns nun über Jahrzehnte gewachsene Freundschaft danke ich Dir ganz persönlich. Zu Deinem 90. Geburtstag gratuliere ich Dir ganz herzlich und wünsche Dir alles erdenklich Gute, beste Gesundheit, die es Dir ermöglicht, dass Du mit Deiner Frau Heidi weiterhin eine Euch erfüllende Zeit verbringst, mit Euren Kindern und Enkeln viele schöne Erlebnisse hast sowie auch weiterhin viel Freude an der Musik verspürst. Ich weiß, dass Du schon vor Jahren geplant hattest, auch zu diesem Geburtstag eine große (akademische) Feier zu veranstalten – ein kleines Virus, das uns alle in Atem hält, kam dazwischen. So freue ich mich auf eine Feier zum 95. Geburtstag!
Ursula Funke
Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen
Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer
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