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Beachten Sie immer unsere aktuellen Informationen per Rundmail und die FAQs.

LAK aktuell Ausgabe März 2021



Ursula Funke, Präsidentin

Apotheker leisten an vielen Stellen Unterstützung in der Pandemiebekämpfung: Durchführung von Tests ist ein Baustein

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit nun über einem Jahr beherrscht ein kleines Virus die ganze Welt. Nicht nur unser privates Leben hat sich massiv verändert, sondern gerade die Anforderungen an uns Apothekerinnen und Apotheker waren und sind hoch und vielfältig.

Schutzausrüstungen, Schutzmaßnahmen, Hygienekonzepte, Herstellen von Desinfektionsmitteln, erweiterter Botendienst, Aufklärung, Beratung, Sensibilisieren …. die Liste ließe sich beliebig verlängern.

Praktisch über Nacht wurden wir mit dem Thema Maskenverteilung vor vollendete Tatsachen gestellt. Wir haben auch das gewuppt, weil wir wissen, wie man organisiert und eine Logistik herstellt.

Viele Kolleginnen und Kollegen sind in den Impfzentren aktiv und sorgen dafür, dass die immer noch viel zu knappen Impfstoffe pharmazeutisch korrekt rekonstituiert und zubereitet werden und gleichzeitig eine optimale Ausbeute aus den Vials erfolgt.

Wir alle erwarten unsere Impftermine sehnsüchtig!

Nun kommt mit dem Testen ein weiterer Baustein dazu – und wieder wurden aus dem BMG und insbesondere von Jens Spahn große Ankündigungen rausposaunt, die wieder zurückgenommen werden mussten. Widersprüchliches wurde verkündet, wieder korrigiert.

Wieder wurde eine Verordnung rückwirkend in Kraft gesetzt, während die Bevölkerung im Glauben war, ab Montagmorgen kann jeder und jede zum Schnelltest gehen. Unzählige Anfragen, Nachfragen erreichten uns in den Apotheken und wir haben mal wieder erklärt, dass es nicht an uns liegt, wenn großmundige Versprechungen nicht umgesetzt werden.

Es ist eine politische Entscheidung, die Antigentests auch über Discounter, Supermärkte, Drogeriemärkte etc. zu vertreiben. Ich höre jetzt schon, dass uns wieder die ach so teuren „Apothekenpreise“ vorgeworfen werden und sehe auch die Gefahr, dass bei so manchem ein negatives Schnelltestergebnis zum Feiern und Leichtsinn ermuntert.

Wir alle klären über die Aussagekraft der Schnelltests, die richtige Handhabung auf – bei Tests, die bei uns auch erworben werden. Ich halte es hier für wichtig, dass wir den Menschen immer wieder erklären, dass ein Schnelltest eine Momentaufnahme darstellt, die AHA-Regeln nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Unserer hessischen Landesregierung lag viel daran, Angehörigen die Möglichkeit des Tests vor dem Besuch ihrer Familienangehörigen in den Heimen zu ermöglichen und hat hier auf die Apotheker gesetzt. Die Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium, den Pflegeverbänden und der Kammer ermöglicht und regelt, wie hier vorgegangen werden kann. Ganz besonders wichtig war, überhaupt eine Regelung zu schaffen, die das Testen außerhalb der Betriebsräume und in den Heimen ermöglicht hat. Dies ist ein Angebot, das von jedem einzelnen Apothekenleiter angenommen werden kann oder halt auch nicht. Ein herzlicher Dank gilt hier dem Abteilungsleiter Gesundheit im HMSI, Stefan Sydow, sowie unserem Hauptgeschäftsführer Ulrich Laut.

Ich bin dem Hessischen Sozialministerium mit Staatsminister Kai Klose an der Spitze sehr dankbar, dass wir Apotheker in Hessen seit Dienstag nun grundsätzlich auch außerhalb der Apothekenbetriebsräume ohne weitere bürokratische Hürden (natürlich unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Schulung) Tests anbieten und durchführen können – in benachbarten Räumen, im Zelt vor der Apotheke, im Hof und in Heimen etc.  Dies ist ein riesiger Schritt für all die Kolleginnen und Kollegen, die Tests anbieten wollen.

Um die kostenlosen Schnelltests anbieten und auch über die KV abrechnen zu können, brauchen Sie die Beauftragung durch das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

Ob und, wenn ja, wo Sie Schnelltests anbieten, ist Ihre eigene Entscheidung, sicherlich von den räumlichen und personellen Gegebenheiten und dem örtlichen Umfeld abhängig. Das Anbieten und die Durchführung von Tests sind auf alle Fälle freiwillig, Sie müssen es nicht machen, aber sie können es tun.

In der jüngst geänderten Impfverordnung werden diejenigen, die Tests selber durchführen, in die Priorisierungsgruppe 2 vorgezogen.

Gemeinsam als Apothekerschaft übernehmen wir in so vielen Bereichen zusätzliche Aufgaben und Verantwortung, um die Pandemie zu bekämpfen – ich hoffe, dass die Politik das auch so wahrnimmt und versteht, dass eine Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung der Menschen durch die Apotheken vor Ort und die verantwortliche Einbeziehung der Krankenhausapotheke in der stationären Therapie unverzichtbar sind und dieses Thema nicht nur in Wahlprogrammen, sondern auch anschließend in der politischen Arbeit entsprechend Berücksichtigung findet und vor allem umgesetzt wird. Wir werden uns auch weiterhin mit Nachdruck und aller Kraft  dafür einsetzen. Das Ignorieren von Wahlprogrammen und gar eines Koalitionsvertrags darf sich nicht wiederholen.

Für all Ihren Einsatz, all Ihr Engagement im Alltag und in der Pandemiebekämpfung danke ich Ihnen allen sehr herzlich. Ich hoffe, dass das Versprechen der Bundeskanzlerin umgesetzt wird und allen Menschen in Deutschland bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann: Ich bin überzeugt, dass nur die Impfung der Weg aus der Pandemie ist!

Ihre


Ursula Funke


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© Foto: Kelly Sikkema/unsplash

Online-Seminare 2021

Die Online-Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung der klassischen Mittwochs-Termine entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.

 

17. März 2021

Piktogramme in der Pharmazie: Hilfe für die Beratung

21. April 2021

Aktuelles zu SARS-CoV-2

19. Mai 2021

Praktische Umweltmedizin

16. Juni 2021

Parasiten

 

Für die Teilnahme an einem Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.

Wegen der Corona-Pandemie wurden sämtliche Veranstaltungen auf Online-Seminare umgestellt. Eine Anmeldung zu diesen – auch den kostenfreien – Seminaren ist über unseren >> Veranstaltungskalender möglich.

Die Online-Abendveranstaltungen finden von 20:00 bis 21:30 Uhr statt, eine Anmeldung ist bis 24:00 Uhr am Vortag möglich.

Die Punktevergabe erfolgt gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.

Bitte beachten Sie, dass unsere Online-Abendveranstaltungen teilweise mit der Unterstützung von pharma4u durchgeführt werden. Dies betrifft:

 

24. März 2021

 Verträgt sich das? Die wichtigsten Arzneimittel-Nahrungsmittel-Wechselwirkungen

7. Juni 2021

Selbstmedikation in der Schwangerschaft

 

Für diese Veranstaltungen ist eine Anmeldung bis 24:00 Uhr am Vortag über die >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen möglich.

 

 

Die Übersicht der Online-Seminare können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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© Foto: startup-stock-photos/pexels

Terminhinweise

 

 

Zusätzliche Abendveranstaltungen

Fortbildungstermine im ersten Halbjahr 2021:

24. März 2021

Verträgt sich das? Die wichtigsten Arzneimittel-Nahrungsmittel-Wechselwirkungen (Dr. Verena Stahl)

8. April 2021

Bipolare Störungen (Dr. Peter Fey)

4. Mai 2021

Psoriasis (Dr. Andreas Pinter)

1. Juni 2021

Schizophrenie (Dr. Peter Fey)

 

Die Terminübersicht können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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© Foto: ABDA

ATHINA-Seminare 2021

Referentinnen:      Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg

                                   Dr. Inga Leo-Gröning, Apothekerin, Bad Vilbel

                             

Termine:                 April/Mai 2021  ONLINE-Veranstaltung                                          

                                 21.04.2021        20:00 – 22:00 Uhr      Interaktionen

                                 24.04.2021        08:00 – 15:00 Uhr      ATHINA Teil 1

                                 25.05.2021        08:30 – 15:30 Uhr      ATHINA Teil 2

                                 05.05.2021        20:00 – 21:30 Uhr      Fallkonferenz                   

                                 06./07.11.2021 (voraussichtlich Frankfurt/Main)                                         

 

Gebühr:                    220,00 Euro

Information:           Die Teilnehmer erhalten Im Vorfeld alle Zugangsdaten sowie Skripte
                                 und vorbereitende Literatur.

Anmeldung:             >> www.apothekerkammer.de   

Weitere Informationen (z.B. zu Skripten) erhalten Sie per E-Mail, daher bitten wir um Angabe einer E-Mail-Adresse.

 

Inhalt:

Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA

Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikati­onsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine pra­xisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“ (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken). Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapie­sicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Auf­wand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.

Schulungsphase:

Theorie zu

  • Patienten, die von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement be­sonders profitieren,

  • Erfassung der Gesamtmedikation des Patienten auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen,

  • Erkennen und Lösen von arzneimittelbezogenen Problemen auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung (Interaktionsmanagement),

Tool-Workshop zu

  • Datenerfassung im Excel-Bogen,

  • Patienten- und Arztansprache,

  • Erprobung der einzelnen Arbeits­schritte von ATHINA-Fällen,

  • Organisation der Abläufe in der Apotheke,

  • Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.

Erprobung der Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews

Praxisphase:

  • praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)

  • persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle

  • fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weiter­gehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)

  • Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung

Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown Bag Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.

Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wen­den, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungs­gespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvor­schläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.

Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen „Online-Seminaren“ zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.

Achtung:

Beachten Sie bitte, dass für Fallbearbeitungen ein Zugang zum Programm Microsoft Office® Excel benötigt wird.

Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von vier Monaten erfolgreich bearbeiten. Bitte beachten Sie: Das Absolvieren der praktischen Schulungsphase (Online-Seminare, Unterstützung bei Fallbearbeitung) sowie die Ausstellung eines Zertifikates ist nur für Mitglieder der LAK Hessen möglich.

Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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Ärzte und Apotheker im Dialog - „Querschnittsfach Reisemedizin Fernreisen und Risikogruppen"

                                                           Live-Online-Veranstaltung

        Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker

 

Termin:

Mittwoch, 21. April 2021

Uhrzeit:

19:00 bis 21:30 Uhr

Leitung:

Dr. med. Armin Wunder

Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Referenten:

Dr. med. Ulrich Klinsing (Frankfurt am Main)

Dr. phil. nat. Christian Ude (Darmstadt)

Veranstaltungsort:

Live-Online-Veranstaltung

Kosten:

 30,00 Euro

Auskunft / Anmeldung:

Christina Ittner

Tel. 06032 782-223

Fax 069 97672-67223

E-Mail: christina.ittner@laekh.de

 

Agenda:

19:00 Uhr

Einführung

19:05 Uhr

Reisemedizin, mehr als Impfen und Malaria

Dr. med. Ulrich Klinsing

19:35 Uhr

Reiseapotheke: Beratung zu vielen verschiedenen Themen für die schöne Zeit des Jahres

Dr. phil. nat. Christian Ude

20:05 Uhr

Pause

20:20 Uhr

Gemeinsame Falldiskussion

Dr. med. Ulrich Klinsing, Dr. phil. nat. Christian Ude
Teilnehmer

21:00 Uhr

Offene Diskussion zwischen Referenten und Teilnehmern basierend auf Fallbeispielen

Dr. med. Ulrich Klinsing, Dr. phil. nat. Christian Ude
Teilnehmer

21:30 Uhr

Ende

 

Bitte bringen Sie gerne eigene Fälle mit!

 

Wenn die Medikation nicht greift: Leitlinienorientierte Therapie – wann und warum sind Anpassungen bei der Medikation nötig

Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Unsere gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen.

In dieser Fortbildungsreihe wird praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet.

Unser besonderes Augenmerk gilt dabei denjenigen Patienten, die nicht wie erwartet auf eine Medikation ansprechen. Warum wirken einige Medikamente bei manchen Menschen besonders stark und bei anderen fast gar nicht? Wie kann zwischen Wirkmechanismen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen die passende Therapie gefunden werden?

Darüber hinaus befassen wir uns mit denjenigen Patienten, bei denen z.B. aufgrund einer Vorerkrankung oder einer chronischen Erkrankung besondere Therapieoptionen erwogen werden müssen. Diese Patienten suchen in Praxen und Apotheken Beratung – zum Beispiel bezüglich sportlicher Aktivitäten oder bei Reiseplänen.

In jeder Veranstaltung wird ein aktuelles Thema oder Krankheitsbild aufgegriffen. Es wird im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt – idealerweise steigen die Teilnehmer in diesen Dialog ein.

Alle – insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung – sind eingeladen, eigene Fragen und Fälle mitzubringen.

 

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Zertifikatfortbildung Palliativpharmazie neue Termine

Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.

Der Zertifikatkurs orientiert sich am Curriculum der Bundesapothekerkammer. Er umfasst u.a. die Themengebiete Kommunikation, Ethik, Pflege, Symptombehandlung, Arzneimitteltherapie und Spiritualität/Trauer. Referenten aus verschiedensten Berufsgruppen beleuchten die Aspekte der Palliativversorgung allgemein und die Aufgaben des Pharmazeuten im Besonderen. Der Kurs richtet sich an alle Apothekerinnen und Apotheker, die sich für die interdisziplinäre, multiprofessionelle Betreuung schwerstkranker Menschen interessieren und eignet sich als Qualifikationsnachweis für die Beteiligung an palliativen Netzwerken. Für die Erlangung des Zertifikates sind neben der Teilnahme an den theoretischen Unterrichtseinheiten (beide Teile), die schriftliche Dokumentation eines Patientenfalles sowie eine dreitägige Hospitation in einem Hospiz, einer Palliativstation oder einem ambulanten Palliativdienst mit SAPV erforderlich.

Die Ersatztermine für den ausgefallenen Kurs aus dem letzten Jahr finden wieder in Kassel in Kooperation mit der APPH statt:

Teil 1              28. – 30. Mai 2021
Teil 2              25. – 27. Juni 2021

Kursleitung: Claudia Wegener und Dr. Silke Lauterbach (Zertifizierte Kursleitung DGP)

Veranstalter:

Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen (APPH) e.V.

Telefon: 0175 9269597                  E-Mail: info@apph-nordhessen.de          www.apph-nordhessen.de

Veranstaltungsort:

Apothekerhaus Kassel
Frankfurter Straße 229a
34134 Kassel

 

Details zum Kurs

Teil 1              28. – 30. Mai 2021

Der Kurs beginnt Freitag um 09:00 Uhr und endet Sonntag um 13:00 Uhr. Die detaillierten Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen Kursprogramm.

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 2 findet vom 25. bis 27. Juni 2021 statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die Homepage der APPH (>> https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/) anmelden. Sie erhalten pro Kursteil eine Rechnung.

Teilnehmerzahl/Kursgebühr: Maximal 25 Personen                                     375,00 € pro Person für Teil 1

 

Anmeldung/Rücktritt:

Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über unsere Homepage. Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs.

Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 20. April 2021 kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.

Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens vier Wochen vor Beginn eine Absage der Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.

Mit der Speicherung der o.a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung erklären Sie sich bei Anmeldung ausdrücklich einverstanden.

 

Teil 2              25. – 27. Juni 2021

Der Kurs beginnt Freitag um 09:00 Uhr und endet Sonntag um 13:00 Uhr. Die detaillierten Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen Kursprogramm.

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 1 findet vom 28. bis 30. Mai 2021 statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die Homepage der APPH (>> https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/) anmelden. Sie erhalten pro Kursteil eine Rechnung. 

Teilnehmerzahl/Kursgebühr: Maximal 25 Personen                                     375,00 € pro Person für Teil 2

Die Akkreditierung ist mit 40 Punkten bei der Landesapothekerkammer Hessen beantragt.

Anmeldung/Rücktritt:

Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über die Homepage der APPH (>> https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/). Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs.

Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 15. Mai 2021 kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.

Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens vier Wochen vor Beginn eine Absage der Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.

Mit der Speicherung der o.a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung erklären Sie sich bei Anmeldung ausdrücklich einverstanden.

 

Das Programm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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Externe Qualitätsüberprüfungen

Rezepturringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.

Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.

Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2021 (Hydrophile Prednisolonacetat-Creme 0,25 % (NRF 11.35.)) finden Sie auf unserer Homepage unter „Service“. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2021.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.

 

Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum

Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2021 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.

Im April sowie im Juni 2021 gibt es weitere Möglichkeiten, einen Kapselringversuch durchzuführen.

Kostenfreie Teilnahme möglich

Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (April oder Juni). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches im >> Servicebereich auf unserer Hompage zum Download zur Verfügung steht.

 

 

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Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 2:
6. bis 17. September 2021

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss (30. Juni 2021) eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

 

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Informationen zu Änderungen in der EU-Explosivgrundstoffverordnung und im Grundstoffüberwachungsrecht

Seit 1. Februar 2021 ist die neue EU-Explosivgrundstoffverordnung (Verordnung (EU) 2019/1148) in Kraft getreten. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit dem Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) flankierende nationale Maßnahmen getroffen, die ebenfalls seit 1. Februar 2021 berücksichtigt werden müssen.

Für die Abgabe von Chemikalien in der Apotheke ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Bei der Abgabe von Stoffen der Anhänge I und II der EU-Explosivgrundstoffverordnung (sogenannte regulierte Ausgangsstoffe) darf der Abgebende künftig einen gültigen amtlichen Ausweis als Identitätsnachweis des Kunden verlangen. Wir empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

  • Bei der Abgabe eines beschränkten Stoffes (Stoffe des Anhangs I in einer Konzentration oberhalb des in Spalte 2 angegebenen Wertes) an einen gewerblichen Verwender muss der Apotheker vom gewerblichen Verwender bzw. vom Abholenden bei erstmaligem Erwerb und danach mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen in der Bestellung folgende Daten erheben:

    • Identitätsnachweis des Abholenden,

    • gewerbliche Anschrift, unternehmerisch oder berufliche Tätigkeit des gewerblichen Verwenders sowie Name des Unternehmens, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede andere relevante Unternehmenseintragungsnummer, sowie

    • die beabsichtigte Verwendung der beschränkten Ausgangsstoffe durch den gewerblichen Verwender.

  • Für die Abgabe von Stoffen des Anhangs I in einer Konzentration, die über der in Spalte 2 liegt (beschränkte Ausgangsstoffe) an berufliche Verwender, empfiehlt es sich, zusätzlich eine schriftliche Erklärung des Kunden nach Vorlage des Anhangs IV der Verordnung einzuholen.

  • Die Stoffe Schwefelsäure und Ammoniumnitrat fallen zukünftig unter den Anhang I der EU-Explosivgrundstoffverordnung und sind somit beschränkte Ausgangsstoffe (Schwefelsäure > 15 Gew.-%, Ammoniumnitrat > 16 Gew.-%).

  • Beschränkte Ausgangsstoffe müssen bei Abgabe an berufliche Verwender mit dem Hinweis gekennzeichnet werden, dass es sich um beschränkte Ausgangsstoffe handelt und diese nicht an Privatpersonen ab- oder weitergegeben oder von diesen verwendet werden dürfen.

Für die Kundenerklärung kann das >> Muster nach Anhang IV der EU-ExplosivgrundstoffVO verwendet werden.

Diese Informationen müssen für 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Transaktion in der Apotheke aufbewahrt und ggf. den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden.

Verdächtige Transaktionen bezüglich der regulierten Ausgangsstoffe müssen an die Kontaktstellen des Bundeslandes gemeldet werden. Das sind wie bisher die Landeskriminalämter.

Der Apothekenleiter muss sicherstellen, dass seine im Verkauf tätigen Mitarbeiter regulierte Ausgangsstoffe der Anhänge I und II der EU-Explosivgrundstoffverordnung sowie die Abgabebeschränkungen und Meldepflichten kennen und beachten. Es empfiehlt sich eine Unterweisung mit Dokumentation.

Darüber hinaus wurden Grundstoffe für die Amphetaminherstellung sowie Roter Phosphor in die Liste der erfassten Grundstoffe der Kategorie I sowie der Kategorie 2A der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 aufgenommen, da sie missbräuchlich für die illegale Drogenherstellung verwendet werden.

In den aktualisierten Dokumenten der Bundesapothekerkammer

  • Abgabe von Chemikalien in Apotheken an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten

  • Abgabe von Chemikalien in Apotheken an private Verwender

wurden die Neuregelungen im Explosivgrundstoffrecht berücksichtigt und die Neuaufnahmen im Grundstoffüberwachungsrecht ergänzt. Die Tabellen zur Abgabe von Chemikalien wurden entsprechend geändert. Insbesondere in der Tabelle über die Abgabe von Chemikalien an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten sind die Spalte 4 zur Identitätsfeststellung sowie die Fußnote 15 entsprechend angepasst worden.

Alle Dokumente stehen in der Fassung vom 4. Februar 2021 auf >> www.abda.de in der Rubrik Arbeitsschutz/Abgabe von Chemikalien im ungeschützten Bereich zur Verfügung.

 

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Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank

Für Sie gefunden und aufbereitet:

Thema: AM-Sicherheit

Frage: Gibt es Daten, inwieweit die Einnahme von Vitamin K2 die Wirkung des Vitamin K-Antagonisten Phenprocoumon beeinflusst?

Kommentar:

Einen kurzen Überblick zu Vitamin K gibt das arznei-telegramm®:

„Vitamin K ist ein fettlösliches Vitamin, das in zwei natürlichen Formen vorkommt: Phytomenadion (Phyllochinon) oder Vitamin K1 einerseits und Menachinone, die sich durch Länge und/oder Sättigung der Isoprenseitenkette von Phytomenadion unterscheiden und zusammengefasst als Vitamin K2 bezeichnet werden, andererseits. Menachinone (MK) untereinander werden durch die Zahl der Isoprenoidreste in der Seitenkette unterschieden (MK4 = Menatetrenon bis MK13). Phytomenadion kommt vor allem in grünblättrigem Gemüse und pflanzlichen Ölen vor, Menachinone vor allem in Fleisch- und Milchprodukten und fermentierten Speisen, offenbar aber, mit Ausnahme von MK7 in einer japanischen Sojazubereitung, in geringeren Mengen. Phytomenadion kann im Körper in Menatetrenon umgewandelt werden. Andere Menachinone werden zudem durch Darmbakterien synthetisiert. Inwieweit dies zur Vitamin K-Versorgung beiträgt, ist jedoch unklar. Mit westlichen Diäten wird in erster Linie Phytomenadion zugeführt.

Vitamin K wird als Kofaktor bei der Aktivierung verschiedener so genannter Vitamin K-abhängiger Proteine gebraucht. Am bekanntesten sind die hepatischen Vitamin-K-abhängigen Koagulationsfaktoren (Vitamin K = „Koagulationsvitamin“).“

In der Literatur wird davon ausgegangen, dass auch Vitamin K2 (Menachinone) in ähnlicher Weise an der Blutgerinnung beteiligt ist wie Vitamin K1. Inwiefern sich die physiologischen Aktivitäten der einzelnen Derivate, die unter den Sammelbegriff Vitamin K2 fallen, im Vergleich zu Vitamin K1 verhalten, konnten wir im Detail allerdings nicht ausfindig machen. Unsere Recherche ergab in diesem Kontext lediglich für MK7 eine Studie, in der an einer Probandenzahl von 12 Personen gezeigt werden konnte, dass MK7 die Antikoagulation durch Acenocoumarol stärker hemmt als Vitamin K1.

Die valide Quelle „Stokley’s Drug Interactions“ hält eine verminderte Wirkung von Warfarin besonders durch den Konsum von fermentierten Sojaprodukten für möglich. Als Ursache wird der hohe Gehalt an Vitamin K2 vermutet, der durch die Fermentation entsteht.

Fazit:

Vitamin K2 ist ein Sammelbegriff für verschiedene Menachinone. Diese haben wie Phytomenadion (Phyllochinon, Vitamin K1) ein 2-Methyl-1,4-Naphthochinon-Grundgerüst, das für die Carboxylierung der prokoagulatorischen Faktoren II, VII, IX und X benötigt wird. Für das Menachinon MK7 gibt es eine Interaktionsstudie, die zeigt, dass die Einnahme die Antikoagulation von Vitamin K-Antagonisten vermindert. Darüber hinaus weisen mehrere Fallberichte darauf hin, dass besonders fermentierte Sojaprodukte (reich an MK7) die Wirkung von Vitamin K-Antagonisten beeinflussen. Die physiologische Beeinflussung der Blutgerinnung durch alle bekannten Vitamin K-Derivate ist bisher nicht umfassend untersucht. Wir raten bei der Einnahme von Vitamin K2-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln oder beim Konsum von Vitamin K2-reichen Lebensmitteln bei Patienten, die Vitamin K-Antagonisten erhalten, zur Vorsicht.

 

Quelle: AMINO-Datenbank

 

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Rückblick: ZFB@home – 13. und 14. März 2021

Testen ist ein Baustein in der apothekerlichen Pandemiebekämpfung

In ihrer Eröffnungsansprache anlässlich der 104. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der LAK Hessen, die zum zweiten Mal als ZFB@home mit circa 500 Teilnehmern online durchgeführt wurde, beleuchtete Präsidentin Ursula Funke die zahlreichen Tätigkeiten, die die Apothekerinnen und Apotheker seit nunmehr einem Jahr zusätzlich zu ihren originären Aufgaben im Alltag bewältigten. Somit leistet die Apothekerschaft einen riesigen Beitrag in der Pandemiebekämpfung: die Erstellung von Hygiene- und Schutzkonzepten, die Herstellung von Desinfektionsmitteln, das Angebot von erweitertem Botendienst sowie die Maskenverteilung, deren Vorbereitung seitens des BMG als chaotisch zu bezeichnen sei und die quasi von jetzt auf gleich durch die Apothekerschaft organisiert und zusätzlich zum normalen Apothekenbetrieb durchgeführt wurde. Zahlreiche Apothekerinnen und Apotheker würden sich in den Impfzentren engagieren, damit der ohnehin viel zu knappe Impfstoff mit pharmazeutischem Sachverstand rekonstituiert und die optimale Anzahl an Impfdosen gewonnen werde.

Funke bemängelte, dass zum Thema Schnelltests die Kommunikation seitens des BMG wiederum nicht zielführend gewesen sei. „Ankündigungen, die wieder zurückgezogen werden, widersprüchliche Verlautbarungen, die wieder dementiert werden, führen nicht zum Ziel. Bei den Bürgerinnen und Bürgern wurden Erwartungen geweckt, deren Umsetzung zunächst völlig illusorisch war. Auch haben wir wieder erleben müssen, dass eine Verordnung rückwirkend in Kraft gesetzt wurde, was eine gute Vorbereitung in der Praxis unmöglich mache“.

Sie sei dem Hessischen Sozialminister Kai Klose sehr dankbar, dass am Tag des Inkrafttretens der Testverordnung für die hessischen Apotheken die Möglichkeit geschaffen wurde, auch außerhalb der Apothekenbetriebsräume, beispielsweise in Zelten, benachbarten Räumen, Drive-through, Heimen etc. testen zu können. „Das ist eine riesige Erleichterung für all die Kolleginnen und Kollegen, die sich auf diesem Gebiet engagieren und Schnelltests anbieten wollen“. Jede Apothekenleiterin und jeder Apothekenleiter müsse für sich entscheiden, ob Schnelltests angeboten würden, was sicherlich auch von den räumlichen, personellen und örtlichen Gegebenheiten abhänge.

Funke resümiert, die Apothekerschaft habe als Berufsstand unzählige zusätzliche Tätigkeiten übernommen, um die Pandemie zu bekämpfen und für die Menschen – auch dank hervorragender Schutzkonzepte – immer einsatzbereit zu sein. Hierfür danke sie jeder Kollegin und jedem Kollegen und den Apothekenteams.

Funke schloss mit der Hoffnung „dass wir weiterhin gesund durch die Pandemie kommen und die Ankündigung der Bundeskanzlerin für ein Impfangebot an alle in Deutschland lebenden Menschen bis Ende Sommer tatsächlich auch umgesetzt wird, damit wir uns auch wieder bei einer Präsenzveranstaltungen treffen und sehen können“. Allerdings sei es heute noch nicht absehbar, wie die Zentrale Fortbildungsveranstaltung im November durchgeführt werde.

Schlaf, Schlafstörungen und Behandlungsoptionen

Im ersten Vortrag ging Professor Mayer auf die Physiologie des Schlafes ein. Daraus lässt sich ableiten, dass Störungen der Non-REM-Phase 2 kognitive Probleme nach sich ziehen, Störungen des Tiefschlafs, beeinträchtigen die Gedächtnisfunktion. Er hob hervor, dass Schlafstörungen oft mit anderen Erkrankungen assoziiert sind wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Schmerzen oder Depressionen.

Die typische Schlafphase liegt zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, die physiologische Einschlafzeit beträgt unter 10 Minuten. Ein spätes zu Bett gehen erhöht den HbA1c. So ist es nicht verwunderlich, dass zirkadiane Schafstörungen eine verminderte Insulinresistenz zur Folge haben, neben anderen Veränderungen.

Die S3-Leitlinie für nicht erholsamen Schlaf sieht vorerst eine Verhaltensänderung als Therapieoption vor, erst dann folgt der Einsatz von Pharmaka wie den kurzfristigen Einsatz von Benzodiazepinen (maximal 3 bis 4 Wochen), sedierenden Antidepressiva und im absoluten Ausnahmefall Antipsychotika. Für Melatonin und Phytopharmaka gibt es keine Empfehlung.

Zuletzt ging Professor Mayer darauf ein, dass Personen mit Schlafstörungen ein höheres Demenzrisiko haben. Insomnie kann ein Prädiktor für Alzheimer sein, weil durch den gestörten Schlaf das Amyloid-β-Clearing, also die lymphatische Clearance, herabgesetzt ist.

Professor Schmidtko stellte im Anschluss die verschiedenen medikamentösen Behandlungsoptionen von Schlafstörungen vor.

Benzodiazepine wirken über die alpha-Untereinheit des GABAA-Rezeptors, hier kann es wegen des gleichen Angriffspunkts zu Wechselwirkungen mit Alkohol kommen. Die Halbwertszeit der Benzodiazepine ist sehr unterschiedlich, von 1,5 bis 2,5 Stunden bei Midazolam bis hin zu 30 bis 200 Stunden bei Prazepam. Dies ist dadurch zu erklären, dass auch die Metaboliten eine pharmakologische Wirkung entfalten. Der Einsatz von Benzodiazepinen geht mit einer erhöhten Sturzgefahr und einer physiologischen und psychischen Abhängigkeit einher.

Die Z-Substanzen greifen an der gleichen Untereinheit des GABAA-Rezeptors an, haben allerdings kürzere Halbwertszeiten und führen dadurch seltener zu einem Hangover.

Bei sedierenden Antidepressiva sind Folgen der Langzeitanwendung bei Insomnie nicht geklärt, lediglich Doxepin ist auch für Schlafstörungen zugelassen. Die Tri- und Tetrazyklischen Antidepressiva haben nur eine geringe therapeutische Breite, allerdings ist die Dosierung bei Schlafstörungen deutlich geringer, ein Abhängigkeitspotential liegt nicht vor. Die anticholinergen Nebenwirkungen muss man im Blick haben.

Sedierende Antipsychotika haben oft irreversible Nebenwirkungen und sind daher nach S3-Leitlinie nicht empfohlen. Eine Ausnahme ist der Einsatz bei gerontopsychiatrischen Patienten mit Schlafstörungen.

Da auch Histamin am Schlaf-Wach-Rhythmus beteiligt ist, können Antihistaminika der 1. Generation zum Einsatz kommen. Hier sind die schnelle Toleranzentwicklung sowie anticholinerge Nebenwirkungen zu beachten. Ein Hangover ist möglich. Der Sachverständigenausschuss hat hier eine Empfehlung zur Verschreibungspflicht bei über 65jährigen empfohlen.

Melatonin hat lediglich eine schlafanstoßende Wirkung, die Resorptionsquote nimmt mit dem Alter ab.

Professor Fürst hebt zu Beginn seines Vortrags deutlich hervor, dass Phytotherapie auf naturwissenschaftlicher Medizin basiert. Für die klinische Prüfung gelten für Vielstoffgemische pflanzlichen Ursprungs die gleichen Vorgaben wie für chemisch-synthetische Wirkstoffe. Ausführlich geht er auf den Unterschied zwischen „well-established use“ und „traditional use“ ein. Für die Einteilung entscheidend ist das Vorliegen mindestens einer guten, randomisierten und kontrollierten klinischen Studie. Dies ist lediglich für zwei Drogen der Fall: Baldrianwurzel und der Kombination aus Baldrian und Hopfenzapfen. Baldrian führt wahrscheinlich zu einer Verbesserung der Schlafstruktur, allerdings baut sich die Wirkung erst langsam auf, sodass eine kontinuierliche Einnahme erforderlich ist.

Auch für Lavendelöl gibt es zwei gute Studien, indiziert ist der Wirkstoff für Unruhezustand bei ängstlicher Verstimmung. Durch die angstmodulierende Wirkung verbessert sich als Folge auch der Schlaf.

Als Fazit resümiert Professor Fürst, dass die klinische Evidenzlage als sehr mäßig einzustufen ist. Wenn Phytopharmaka zum Einsatz kommen, sind die Präparate mit well-established use anzuwenden. Für alles andere gibt es keine Evidenz.

Schlafstörungen im Alter und Problematik der Langzeiteinnahme von Benzodiazepinen

Den Sonntag eröffnete Professor Dodel mit seinem Vortrag zur Behandlung von Schlafstörungen bei geriatrischen Patienten. Er hob hervor, dass die nicht-medikamentöse Therapie, also die Verhaltenstherapie, die erste Wahl in der Behandlung ist. Hier steht als Verhaltensänderung die Schlafhygiene im Vordergrund. Die Aufstehzeit sollte immer gleich sein und maximal eine halbe Stunde abweichen. Mindestens zweimal wöchentlich solle für 30 Minuten Sport getrieben werden, dabei rate er seinen Patienten das Niveau so zu wählen, dass man aus der Puste kommt. Dunkelheit und Ruhe tragen außerdem zu einem verbesserten Schlaf bei. Professor Dodel machte darauf aufmerksam, dass im Alter die Toleranzschwelle gegenüber Geräuschen abnimmt. Als Arzneimittel bevorzugt er in der ersten Wahl phytotherapeutische Kombinationspräparate. Erst dann kommt Mirtazapin mit einer Dosierung von 7,5 bis 30 mg zum Einsatz. Vorsicht ist hier bei bestehendem Restless-Legs-Syndrom geboten, da dies verstärkt werden kann. Erst dann kommen Neuroleptika zum Einsatz. Pipamperon soll wegen der langen Halbwertszeit vor 18 Uhr gegeben werden, bei Parkinsonpatienten kann Quetiapin zum Einsatz kommen.

Als Unterstützung empfiehlt er die Priscus-Liste sowie die Heidelberger Liste.

Im vorletzten Vortrag geht Dr. Holzbach ausführlich auf die verschiedenen Stadien der Benzodiazepin-Abhängigkeit ein. Oftmals werden Zeichen einer Abhängigkeit mit einer Verschlechterung der Grunderkrankung verwechselt oder als Alterserscheinung abgetan. Auch Hausärzte halten eine vermehrte Ängstlichkeit unter Benzodiazepin-Therapie oft für eine Verschlechterung der Grunderkrankung, obwohl es bereits Phase 2 der Abhängigkeit ist. Daher sei dringend geboten, die Patientenansprache zu ändern, da „sucht“ nicht ins Krankheitsbild des Patienten passt. Es empfiehlt sich daher, den Patienten darauf hinzuweisen, dass er ein gut wirksames Medikament erhält, dieses aber seltsamerweise nach längerer Anwendung Nebenwirkungen verursacht. Der Lippstädter Benzo-Check kann hier helfen, die Folgen der Langzeiteinnahme aufzuzeigen. Dem Patienten kann empfohlen werden, anhand des Fragebogens mal zu schauen, ob bestimmte Symptome auftreten und je nach Ergebnis dann an den Arzt verwiesen werden. Dr. Holzbach merkt an, dass Apotheker hier oft eine Hemmschwelle haben, sich einzumischen.

Doch warum werden Benzodiazepine so massiv eingesetzt? Viele psychische Probleme sind mit Benzodiazepinen behandelbar. Es gibt durchaus Fälle, in denen eine Behandlung indiziert ist, auch über längere Zeiträume. Dann muss die Verschreibung aber Regeln und Zielen folgen, eine parallele psychiatrische Behandlung soll erfolgen und es muss eine gesicherte schwerwiegende psychiatrische Erkrankung vorliegen.

Ein Entzug kann auch im ambulanten Bereich erfolgen, die Abdosierung nach Plan ist mit Clonazepam-Tropfen recht gut steuerbar.

Schlaf oder doch nicht Schlaf?

Im letzten Vortrag erläutert Dr. Zinn die Unterschiede zwischen Schlaf und Narkose. Der Anästhesiezustand, der auch mit „Empfindungslosigkeit“ umschrieben werden kann, ähnelt eher einem medikamenteninduzierten Koma, der Bewusstseinsverlust verläuft graduell. Das heißt, es gibt verschiedene Narkose-Stadien, die mittels EEG-Betrachtung untermauert werden können, der Patient ist nicht nur „weg“ oder „nicht weg“. Dieser Zustand der Allgemeinanästhesie wird durch eine Kombination von Pharmaka zur Hypnose, Analgesie, Akinese und Amnesie erreicht, deren Wirkungen sich eher ergänzen als sich zu addieren. Zur Analgesie werden starke Opioide eingesetzt, die Akinese wird durch Relaxantien erreicht. Durch diese Kombination von Medikamenten spricht man auch von einer balancierten Anästhesie, Wirkung und Nebenwirkung gehen Hand in Hand. Die Nebenwirkungen müssen regelhaft invasiv, etwa durch Beatmung, therapiert werden. 

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Im Fokus


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Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“

Etwa 10.000 Menschen pro Jahr begehen in Deutschland Suizid. Darunter sind etwa 70 Prozent Männer. Suizidversuche sind noch um ein Vielfaches häufiger und werden auf etwa 100.000 pro Jahr geschätzt. Ein besonderes Risiko tragen alte Menschen und Menschen mit psychischen Störungen wie Depressionen, Abhängigkeitserkrankungen, Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen. Experten sind sich einig, dass viele Menschen mit Suizidabsichten gerettet werden können. Dazu muss man entsprechende Warnsignale erkennen, Betroffene ansprechen und Ihnen weitergehende Hilfen anbieten.

Arzneimittel spielen bei Suiziden und Suizidversuchen oft eine Rolle. Apothekern wird großes Vertrauen entgegengebracht. Sie kennen ihre Kunden gut und verfügen über Hintergrundinformationen. Viele Suizid-Gefährdete suchen im Vorfeld eine Apotheke auf, sodass Apotheker durch den persönlichen Kontakt eine wichtige Rolle bei der Suizidprävention spielen können.

In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) Deutschland, einem bundesweiten kooperativen Netzwerk mit dem besonderen Fokus auf Förderung aktiver Initiativen zur Suizidprävention in allen gesellschaftlichen Bereichen, und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) hat die ABDA einen Gesprächsleitfaden zum Umgang mit suizidalen Patienten in der Apotheke erarbeitet. Der Leitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ soll Apothekenmitarbeiter für mögliche Hinweise auf suizidale Absichten ihrer Patienten sensibilisieren, Möglichkeiten der Gesprächsführung aufzeigen und Hinweise zum weiteren Umgang mit betroffenen Patienten geben. Ebenso werden Kontaktadressen und Ansprechpartner genannt.

Der Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ steht unter der folgenden Internetadresse zum Download bereit: >> www.abda.de/fuer-apotheker/qualitaetssicherung/leitlinien/leitlinien-und-arbeitshilfen/ (unter dem Punkt „Weitere Arbeitshilfen“).

Weiterführende Informationen zur Suizidalität bei Älteren sowie Möglichkeiten der Früherkennung und Prävention können der Broschüre „Wenn das Altwerden zur Last wird – Suizidprävention im Alter“ entnommen werden. Sie kann online unter >> www.suizidpraevention.de/materialien/broschueren.html heruntergeladen werden.

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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