LAK aktuell Ausgabe Februar 2021
LAK aktuell Ausgabe Februar 2021
Maskenball in deutschen Apotheken
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Verdis Oper Un ballo in maschera oder zu deutsch „Ein Maskenball“ ist eine Oper in drei Akten, das Libretto von Antonio Somma basiert auf einem Drama von Eugène Scribes.
Vergleiche zu dem, was in unseren Apotheken seit Mitte Dezember abgeht, kann man schon anstellen.
Buchstäblich über Nacht haben wir im Dezember die Spahnsche Aktion organisiert, Masken bestellt, Ausgabestellen in unseren Apotheken vorbereitet, zusätzlich Personal eingesetzt. Noch bevor die Verordnung in Kraft war, ging der Ansturm los, wir haben schon am Morgen des 15. Dezember die betroffenen Personengruppen versorgt. Nachmittags wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht, wir konnten schwarz auf weiß lesen, dass das Honorar pro Maske auf 6 € brutto angesetzt ist, wir entsprechend unserer Rx-Zahlen für Dezember eine Pauschale erhalten. Jeder konnte sich ausrechnen, wie viele Masken die Apotheke in der ersten Phase verteilen kann – Grundlage 6 € pro Maske. An dieser Stelle gilt Dank und Anerkennung dem Nacht- und Notdienstfond, der innerhalb von 3 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung die ganze Abrechnung erledigt hat und wir das Geld auf dem Konto hatten.
Die ganz überwiegende Mehrheit der hessischen Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter hat diese Aufgabe hervorragend bewältigt und auch die Chance gesehen, dass uns die für die Apotheken vor Ort interessanten Patientengruppen in die Apotheken geschickt werden. Herzlichen Dank für all Ihr Engagement!
Leider wurde dieses gute Bild getrübt: Wasser im Wein waren Beschwerden, dass einzelne Apotheken keine Masken abgeben würden, nicht beliefert worden seien oder nur an Stammkunden Masken verteilen würden!
Der zweite Akt lief sehr schleppend an: Bundesdruckerei und Krankenkassen haben sich sehr viel Zeit gelassen, die Berechtigungsscheine zu drucken und an die betroffenen Personen zu versenden. Wir haben uns alle entsprechend eingedeckt, die Kalkulation der Vergütung von 6€ brutto war die Grundlage. Für mich war und ist diese Vergütung eben nicht nur ein Äquivalent für den Maskeneinkaufspreis, sondern auch eine Vergütung für die ganze Organisation inklusive Lieferantenauswahl, Beschaffung, Prüfung der Zertifikate und Beratung (was nutzt die beste FFP2-Maske wenn sie nicht richtig getragen wird?), den Personaleinsatz, Schutzausrüstung für die Apothekenteams, die Vorfinanzierung und auch für unser fortwährendes Engagement in der Pandemie. Keiner konnte damit rechnen, dass bei extrem gestiegener Nachfrage die Preise fallen, jeder rechnete mit dem Gegenteil und deckte sich entsprechend ein.
Dass die Verordnung während der Laufzeit geändert wird, die Vergütung so deutlich nach unten angepasst wird, konnten wir uns alle nicht vorstellen. Dass Politik nicht mehr verlässlich ist, das ist der Höhepunkt des zweiten Aktes: Politiker aller Couleur fühlten sich bemüßigt zu schreien, dass sich die Apotheker an den Masken „gesund verdienen“! Presse, Medien, selbsternannte Experten schossen sich auf die „Apothekenpreise“ ein, Neid, Missgunst war an der Tagesordnung und alle Welt hatte Verständnis und hat erwartet, dass der Bundesgesundheitsminister seine Verordnung ändert.
Die Versorgung weiterer Personengruppen stand zur Diskussion – ich hätte akzeptieren können, wenn für neue Aufgaben neue Erstattungen festgesetzt werden, aber dass einfach rückwirkend die Berechnungsgrundlage mit einem Federstrich geändert wird, war unvorstellbar. Verlässlichkeit, Vertrauen werden massiv mit Füßen getreten und nachhaltig zerstört – aber der Applaus von anderer Seite zählt wohl deutlich mehr als das Vor-den-Kopf-stoßen der Apothekerschaft!
Allerdings muss man leider auch feststellen, dass einzelne Kollegen quer in ganz Deutschland mit ihren reißerischen und marktschreierischen Maßnahmen geradezu eine Veränderung der Vergütung herausgefordert haben. Die Angebote glichen und gleichen teilweise immer noch denen der Billigsupermärkte und suggerierten jedem, wirklich jedem, dass die Apotheken etwas zu verschenken haben, dass sie eigentlich viel zu viel Geld verdienen. Die Spitze des Eisbergs waren Interviews und Statements, dass die Preise doch viel zu hoch seien – aus unseren eigenen Reihen!
Das ist ein Schlag ins Gesicht der ganz überwiegenden Mehrheit unter uns, die sich hieran nicht beteiligt haben und im Dezember wie jetzt im neuen Jahr die Menschen mit Masken versorgen – als Heilberufler und nicht als Marktschreier, Billigheini, Krämer.
Leider gilt auch hier: bad news are good news!
Wir – Ihre gewählten Vertreter auf Landes- und Bundesebene - kämpfen für Gleichpreisigkeit, wir erklären der Politik, dass unsere Vergütung erhöht werden muss, dass unsere Kosten steigen und die Einkommen sinken, dass zahlreiche Kollegen aufgeben müssen – liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solches Gebaren macht das alles kaputt, Gespräche mit Politikern gerade im Vorfeld der Bundestagswahl werden dadurch gewiss nicht leichter!
Wir Apotheker haben uns gemeinsam gerade durch unsere Leistungen im letzten Jahr in der Pandemie sehr viel Achtung und Wohlwollen in Politik und Gesellschaft erarbeitet, das nun durch einige wenige „Kollegen“ mit Füßen getreten und so richtig beschädigt und kaputt gemacht wurde. Dadurch haben auch wir Apotheker als Berufsstand massiv an Glaubwürdigkeit verloren!
Das ist das unrühmliche Finale des zweiten Aktes.
Der Maskenball hat noch einen dritten Akt: ab 16. Februar werden die Berechtigungsscheine 2 für 6 Masken mit Eigenbeteiligung von 2 € eingelöst sowie die Menschen, die Grundsicherung erhalten, bekommen auf ihre Schreiben 10 Masken ohne Eigenbeteiligung.
Unsere Softwarehäuser werden den Spagat schaffen, die Abrechnung wird komplizierter, aber auch das werden wir bewältigen.
Ein gutes Ende hätte der dritte Akt, wenn nicht nur die überwältigende Mehrheit der Apotheken, sondern ALLE die Vorgaben der Coronaschutzmaskenverordnung umsetzen würden und wir somit wieder etwas an Glaubwürdigkeit gewinnen könnten.
Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen – nur dann sind wir erfolgreich! Lassen Sie uns durch Service, durch Beratung, durch Verantwortung für die Arzneimittelversorgung und gerade in der Pandemie auch darüber hinaus überzeugen und nicht durch marktschreierische Dumpingangebote!
Lassen Sie uns Heilberufler und nicht Preisknüllerchampion sein!
Ihre
Ursula Funke
ZFB@home
Programm der 104. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen am 13. und 14. März 2021
„Besser schlafen − was hilft für eine gesunde und erholsame Nachtruhe?“
Samstag, 13. März 2021
15:00 – 15:15 Uhr |
Eröffnung und Begrüßung Ursula Funke Präsidentin der LAK Hessen |
15:15 – 16:15 Uhr |
Grundlagen der Schlafmedizin: Bedeutung für die Pharmakologie Prof. Dr. med. Geert Mayer Leiter des Schlafzentrums, |
16:30 – 17:30 Uhr |
Schlafmittel im pharmakologischen Wirk- und Risikoprofil Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Achim Schmidtko Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmazie, |
17:45 – 18:45 Uhr |
Phytopharmaka bei Schlafstörungen Prof. Dr. rer. nat. habil. Robert Fürst Institut für Pharmazeutische Biologie, |
Sonntag, 14. März 2021
09:15 – 10:15 Uhr |
Behandlung von Schlafstörungen bei geriatrischen Patienten Prof. Dr. med. Richard Dodel Geriatrie-Zentrum Haus Berge, Klinik für Geriatrie, |
10:30 – 11:30 Uhr |
Die Folgen der Langzeiteinnahme von Schlaf- und Dr. Rüdiger Holzbach St. Johannes Hospital, Klinik für Psychiatrie, |
11:45 – 12:45 Uhr |
Ästhetik der Anästhetika − warum Narkose nur wie Schlaf aussieht Dr. rer. med. Sebastian Zinn Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, |
Moderation: |
Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen |
Eine Anmeldung bis 24 Uhr am Vortag ist erforderlich.
Eine Beschreibung zur Teilnahme an Online-Seminaren finden Sie auf der >> Website der Landesapothekerkammer Hessen.
Die Anmeldelinks von pharma4u werden rechtzeitig auf der Homepage freigeschaltet. Die Teilnahmebescheinigungen werden in der Woche nach der ZFB von pharma4u versandt.
Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind In die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.
Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Online-Seminare 2021
Die Online-Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung der klassischen Mittwochs-Termine entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.
17. Februar 2021 |
1-2-3 x täglich |
17. März 2021 |
Piktogramme in der Pharmazie: Hilfe für die Beratung |
21. April 2021 |
Aktuelles zu SARS-CoV-2 |
19. Mai 2021 |
Praktische Umweltmedizin |
16. Juni 2021 |
Parasiten |
Für die Teilnahme an einem Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.
Wegen der Corona-Pandemie wurden sämtliche Veranstaltungen auf Online-Seminare umgestellt. Eine Anmeldung zu diesen – auch den kostenfreien – Seminaren ist über unseren >> Veranstaltungskalender möglich.
Die Online-Abendveranstaltungen finden von 20:00 bis 21:30 Uhr statt, eine Anmeldung ist bis 24:00 Uhr am Vortag möglich.
Die Punktevergabe erfolgt gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.
Bitte beachten Sie, dass unsere von Präsenz auf Online umgestellten Abendveranstaltungen teilweise mit der Unterstützung von pharma4u durchgeführt werden. Dies betrifft:
3. März 2021 |
UAW (Refresher-Grundlagenvortrag) |
24 März 2021 |
Interaktionen Nahrungsergänzungsmittel |
7. Juni 2021 |
Selbstmedikation in der Schwangerschaft |
Für diese Veranstaltungen ist eine Anmeldung bis 24:00 Uhr am Vortag über die >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen möglich.
Die Übersicht der Online-Seminare können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Terminhinweise
3. Hessische Woche der Rezeptur
Wegen der Corona-Pandemie findet die 3. Hessische Woche der Rezeptur in einem abgespeckten Online-Format statt:
22.02.2021 Waage: neue Erkenntnisse, Vereinfachungen, Handhabung (Prof. Dr. Mona Tawab)
23.02.2021 Hygiene in der Apotheke (Dr. Holger Latsch)
24.02.2021 Suspension und Kapseln (Max Heinlein)
25.02.2021 Plausibilitätsprüfung (Sandra Ganß)
Zusätzliche Abendveranstaltungen
Fortbildungstermine im ersten Halbjahr 2021:
10. März 2021 |
Neue Arzneimittel (Sven Siebenand) |
24. März 2021 |
Interaktionen Nahrungsergänzungsmittel (Dr. Verena Stahl) |
8. April 2021 |
Bipolare Störungen (Dr. Peter Fey) |
4. Mai 2021 |
Psoriasis (Dr. Andreas Pinter) |
1. Juni 2021 |
Schizophrenie (Dr. Peter Fey) |
Die Terminübersicht können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Ärzte und Apotheker im Dialog - „Reisemedizin“
Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker
Termin: |
21.04.2021 |
Uhrzeit: |
19:00 bis 21:30 Uhr |
Leitung: |
Dr. med. Armin Wunder |
Referenten: |
Dr. med. Ulrich Klinsing (Frankfurt am Main) Dr. rer. nat. Christian Ude (Darmstadt) |
Ort: |
Steuerfachschule Dr. Endriss |
Kosten: |
30,00 Euro |
Anmeldung: |
Christina Ittner Tel. 06032 782-223 Fax 069 97672-67223 E-Mail: christina.ittner@laekh.de |
Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!
Wenn die Medikation nicht greift: Leitlinienorientierte Therapie − wann und warum sind Anpassungen bei der Medikation nötig
Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Unsere gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen.
In dieser Fortbildungsreihe wird praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet.
Unser besonderes Augenmerk gilt dabei denjenigen Patienten, die nicht wie erwartet auf eine Medikation ansprechen. Warum wirken einige Medikamente bei manchen Menschen besonders stark und bei anderen fast gar nicht? Wie kann zwischen Wirkmechanismen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen die passende Therapie gefunden werden?
Darüber hinaus befassen wir uns mit denjenigen Patienten, bei denen z.B. aufgrund einer Vorerkrankung oder einer chronischen Erkrankung besondere Therapieoptionen erwogen werden müssen. Diese Patienten suchen in Praxen und Apotheken Beratung – zum Beispiel bezüglich sportlicher Aktivitäten oder bei Reiseplänen.
In jeder Veranstaltung wird ein aktuelles Thema oder Krankheitsbild aufgegriffen. Es wird im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt – idealerweise steigen die Teilnehmer in diesen Dialog ein.
Alle – insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung – sind eingeladen, eigene Fragen und Fälle mitzubringen.
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Weiterbildung zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie – Modernisierung der Inhalte
Um die Attraktivität der Weiterbildung zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie zu erhöhen, wurden die Ziele und Inhalte von der zuständigen Fachkommission und der AG Weiterbildung der Bundesapothekerkammer überarbeitet.
Bedeutende Änderungen gab es hinsichtlich des Seminarspiegels an sich, aber auch manche Inhalte wurden angepasst. Nach wie vor müssen 120 Seminarstunden absolviert werden, der Anteil der Pflichtstunden wurde von 94 auf 78 reduziert, wodurch die Anzahl der Wahlstunden von 26 auf 42 steigt. Somit haben Weiterzubildende mehr Spielraum, die Schwerpunkte ihrer Weiterbildung nach den persönlichen Interessen und Bedarf zu legen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Struktur der Seminare angepasst, in dem die Kompetenzbereiche gestrichen wurden und eine Liste mit praktischen Tätigkeiten Eingang in die Durchführungsempfehlungen gefunden hat.
Ein Großteil der Seminarinhalte bzw. der bereits bestehenden Seminare wurde auch in die neue Durchführungsempfehlung übernommen. Jedoch wurden die Seminare A.7, A.9 und B.5 komplett gestrichen, dafür wurden z.B. neue Krankheitsbilder in den Seminarspiegel aufgenommen, die Themen „Selbstmanagement“ und „Digitalisierung in der Apotheke“ wurden zusätzlich neu eingeführt. Neu ist ebenfalls, dass auf das Seminar A.2 „Medikationsmanagement und -analyse in der Apotheke“ die ATHINA-Schulung angerechnet werden kann.
Zertifikatfortbildungen können je nach Inhalt weiterhin angerechnet werden, jedoch nur noch mit 8 Stunden.
Gliederung der praxisbezogenen Aufgaben in die Kompetenzbereiche A, B und C ist zugunsten einer abzuarbeitenden Liste weggefallen. Somit wird auch die Anlehnung der Weiterbildungsinhalte an das Perspektivpapier „Apotheke 2030“ der ABDA unterstrichen.
Die Weiterbildungszirkel dienen zusätzlich der Vertiefung der Weiterbildungsinhalte sowie dem Erfahrungsaustausch. In Hessen sind diese jedoch nicht verpflichtend. Generell sollen die Weiterbildungszirkel von den Weiterzubildenden selbst organisiert und moderiert werden. Es empfiehlt sich, regionale Gruppen von maximal 15 Teilnehmern zu bilden, um sich gut über die im Kompetenzkatalog aufgeführten Themen austauschen zu können.
Was ist für Weiterzubildende zu beachten, die sich schon länger in der Weiterbildung befinden?
Grundsätzlich ist es wichtig, dass mit Anmeldung zur Prüfung 120 Seminarstunden nachgewiesen werden und eine Projektarbeit vorgelegt wird. 78 der 120 Stunden müssen aus dem Pflichtteil der Seminare stammen. Die aktuellen Durchführungsempfehlungen, die auch den Seminarspiegel enthalten, sind auf >> www.apothekerkammer.de verlinkt.
Die praxisbezogenen Aufgaben können auch nach der alten Einteilung (Kompetenzbereiche A, B und C) fertiggestellt werden, sofern diese bereits in Bearbeitung sind und die Anmeldung zur Weiterbildung vor dem 1. Januar 2021 erfolgt ist. Selbstverständlich können die praktischen Aufgaben auf Wunsch des Weiterzubildenden auch nach den neuen Vorgaben bearbeitet werden.
Für die Anmeldung zur Prüfung müssen die Dokumentationen der Fachgespräche, die Kopien der Teilnahmebescheinigungen über die abgeleisteten Seminare sowie die Projektarbeit eingereicht werden.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Zertifikatfortbildung Palliativpharmazie - neue Termine
Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.
Der Zertifikatkurs orientiert sich am Curriculum der Bundesapothekerkammer. Er umfasst u.a. die Themengebiete Kommunikation, Ethik, Pflege, Symptombehandlung, Arzneimitteltherapie und Spiritualität/Trauer. Referenten aus verschiedensten Berufsgruppen beleuchten die Aspekte der Palliativversorgung allgemein und die Aufgaben des Pharmazeuten im Besonderen. Der Kurs richtet sich an alle Apothekerinnen und Apotheker, die sich für die interdisziplinäre, multiprofessionelle Betreuung schwerstkranker Menschen interessieren und eignet sich als Qualifikationsnachweis für die Beteiligung an palliativen Netzwerken. Für die Erlangung des Zertifikates sind neben der Teilnahme an den theoretischen Unterrichtseinheiten (beide Teile), die schriftliche Dokumentation eines Patientenfalles sowie eine dreitägige Hospitation in einem Hospiz, einer Palliativstation oder einem ambulanten Palliativdienst mit SAPV erforderlich.
Die Ersatztermine für den ausgefallenen Kurs aus dem letzten Jahr finden wieder in Kassel in Kooperation mit der APPH statt:
Teil 1 28. – 30. Mai 2021
Teil 2 25. – 27. Juni 2021
Kursleitung: Claudia Wegener und Dr. Silke Lauterbach (Zertifizierte Kursleitung DGP)
Veranstalter:
Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen (APPH) e.V.
Telefon: 0175 9269597 E-Mail: info@apph-nordhessen.de www.apph-nordhessen.de
Veranstaltungsort:
Apothekerhaus Kassel
Frankfurter Straße 229a
34134 Kassel
Details zum Kurs
Teil 1 28. – 30. Mai 2021
Der Kurs beginnt Freitag um 09:00 Uhr und endet Sonntag um 13:00 Uhr. Die detaillierten Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen Kursprogramm.
Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 2 findet vom 25. bis 27. Juni 2021 statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die Homepage der APPH (>> https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/) anmelden. Sie erhalten pro Kursteil eine Rechnung.
Teilnehmerzahl/Kursgebühr: Maximal 25 Personen 375,00 € pro Person für Teil 1
Anmeldung/Rücktritt:
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über unsere Homepage. Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 20. April 2021 kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens vier Wochen vor Beginn eine Absage der Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.
Mit der Speicherung der o.a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung erklären Sie sich bei Anmeldung ausdrücklich einverstanden.
Teil 2 25. – 27. Juni 2021
Der Kurs beginnt Freitag um 9:00 Uhr und endet Sonntag um 13:00 Uhr. Die detaillierten Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen Kursprogramm.
Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 1 findet vom 28. bis 30. Mai 2021 statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die Homepage der APPH (>> https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/) anmelden. Sie erhalten pro Kursteil eine Rechnung.
Teilnehmerzahl/Kursgebühr: Maximal 25 Personen 375,00 € pro Person für Teil 2
Die Akkreditierung ist mit 40 Punkten bei der Landesapothekerkammer Hessen beantragt.
Anmeldung/Rücktritt:
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über die Homepage der APPH (>> https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/). Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 15. Mai 2021 kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens vier Wochen vor Beginn eine Absage der Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.
Mit der Speicherung der o.a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung erklären Sie sich bei Anmeldung ausdrücklich einverstanden.
Das Programm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
ATHINA-Seminare 2021
Referentinnen: Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg
Dr. Inga Leo-Gröning, Apothekerin, Bad Vilbel
Termine: April/Mai 2021 ONLINE-Veranstaltung
21.04.2021 20:00 – 22:00 Uhr Interaktionen
24.04.2021 08:00 – 15:00 Uhr ATHINA Teil 1
25.05.2021 08:30 – 15:30 Uhr ATHINA Teil 2
05.05.2021 20:00 – 21:30 Uhr Fallkonferenz
06./07.11.2021 (voraussichtlich Frankfurt/Main)
Gebühr: 220,00 Euro
Information: Die Teilnehmer erhalten Im Vorfeld alle Zugangsdaten sowie Skripte
und vorbereitende Literatur.
Anmeldung: >> www.apothekerkammer.de
Weitere Informationen (z.B. zu Skripten) erhalten Sie per E-Mail, daher bitten wir um Angabe einer E-Mail-Adresse.
Inhalt:
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA
Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“ (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken). Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.
Schulungsphase:
Theorie zu
Patienten, die von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren,
Erfassung der Gesamtmedikation des Patienten auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen,
Erkennen und Lösen von arzneimittelbezogenen Problemen auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung (Interaktionsmanagement),
Tool-Workshop zu
Datenerfassung im Excel-Bogen
Patienten- und Arztansprache,
Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen,
Organisation der Abläufe in der Apotheke,
Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.
Erprobung der Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews
Praxisphase:
praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)
persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle
fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)
Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung
Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown Bag Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.
Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.
Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen „Online-Seminaren“ zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.
Achtung:
Beachten Sie bitte, dass für Fallbearbeitungen ein Zugang zum Programm Microsoft Office® Excel benötigt wird.
Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von vier Monaten erfolgreich bearbeiten. Bitte beachten Sie: Das Absolvieren der praktischen Schulungsphase (Online-Seminare, Unterstützung bei Fallbearbeitung) sowie die Ausstellung eines Zertifikates ist nur für Mitglieder der LAK Hessen möglich.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Externe Qualitätsüberprüfungen
Rezepturringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.
Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2021 (Hydrophile Prednisolonacetat-Creme 0,25 % (NRF 11.35.)) finden Sie auf unserer Homepage unter „Service“. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2021.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.
Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum
Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2021 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.
Im Februar 2021 findet der erste Kapsel-Ringversuch statt, weitere Möglichkeiten einen Kapselringversuch durchzuführen gibt es im April sowie im Juni.
Kostenfreie Teilnahme möglich
Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (Februar, April oder Juni). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches unter >> https://www.apothekerkammer.de/service/ zum Download zur Verfügung steht.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Mitteilungspflichten für gefährliche Gemische und gefährliche Biozide / UFI-Codes
Werden in der Apotheke Gemische mit gefährlichen Eigenschaften (auch wässrige Verdünnungen) oder Biozide mit gefährlichen Eigenschaften (Desinfektionsmittel nach Allgemeinverfügung) selbst hergestellt oder in kleinere Gebinde abgefüllt, besteht eine Mitteilungspflicht beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Das BfR leitet die Produktinformationen an alle deutschen Giftinformationszentren der Länder weiter. Diese Informationen sind dort erforderlich, um im Vergiftungsfall das Gemisch schnell identifizieren zu können.
Zusätzlich zu den bisherigen Produktinformationen über das gefährliche Gemisch oder Biozid ist seit 01.01.2021 ein eindeutiger Produktidentifikator (Unique Formula Identifier − UFI-Code) zu erstellen.
Auf >> https://www.abda.de/fuer-apotheker/arbeitsschutz/abgabe-von-chemikalien/ steht zu diesem Thema ein Dokument mit ausführlichen Hinweisen bereit.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Aktionsbündnis Patientensicherheit – Kampagne: #DeutschlandErkenntSepsis
Mindestens 75.000 Todesfälle in Deutschland gehen auf Sepsis zurück. Ein erheblicher Anteil davon wäre zu verhindern: Jede Stunde sterben zwei Menschen vermeidbar an Sepsis, viele weitere Fälle von dauerhafter Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit könnten abgewendet werden.
Nachhaltigkeit ist das Ziel
Um Verbesserungen der Patientensicherheit bei Sepsis zu erreichen, muss in der Bevölkerung bekannt werden, was eine Sepsis ist und dass es sich hier um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt. Das ist nicht mit einer einmaligen Anstrengung zu erreichen. Aus diesem Grund hat sich das APS auch entschlossen, eine langfristige Kampagne anzustreben. Diese startet am 16. Februar 2021 unter dem Schlagwort #DeutschlandErkenntSepsis!
Was können Sie tun?
Als Mitglied des Aktionsbündnis Patientensicherheit unterstützt die LAK Hessen die Aktion. Helfen Sie, die Kampagne in Deutschland sicher zu machen und nutzen Sie Ihre eigenen Kommunikationskanäle, egal ob Webseiten oder Social Media.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit stellt Ihnen dafür das Kampagnenlogo, Informationen und Materialien bereit. Und natürlich werden inhaltliche Beiträge auch gerne auf der Kampagnen-Webseite eingestellt. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Melanie Hansen (hansen@aps-ev.de). Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte ebenfalls in der Geschäftsstelle des APS.
Auch eine monetäre Unterstützung ist hilfreich, da viele Arbeiten im Hintergrund der Kampagne finanziert werden müssen, wie z.B.
eine Webseite, um die Aktivitäten darzustellen, Materialien zum Thema Sepsis bereitzustellen und um Spenden zu werben,
ein Konto, um Einnahmen und Ausgaben transparent und verlässlich abwickeln zu können und
Mitarbeitende, die all dies betreuen.
Weitere Informationen finden Sie hier: >> https://www.aps-ev.de/sepsis-kampagne/
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.
Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 1:
22. Februar bis 5. März 2021
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Sommer 2021
Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 28. April 2021 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt. Die praktische Abschlussprüfung wird am 15., 16., 17. und 18. Juni 2021 in Frankfurt am Main und am 17. Juni 2021 in Kassel durchgeführt.
Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugehen.
Die Landesapothekerkammer Hessen bittet, alle für die Zulassung zur Prüfung notwendigen Unterlagen − einschließlich der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) − in einem mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Schnellhefter (kein Ordner) einzureichen.
Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können von Auszubildenden, die die Prüfung gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA vorziehen möchten, von der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen unter Service / Formulare und Merkblätter / Ausbildung PKA / Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung heruntergeladen werden. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.
Anmeldeschluss ist der 10. März 2021.
Danach eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
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Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank
Für Sie gefunden und aufbereitet:
Thema: Therapie
Frage: Ein Zahnarzt möchte wissen, ob es Erkenntnisse über die Wirksamkeit und die viruzide Aktivität in Konzentrationsabhängigkeit von Povidon-Iod bei Mundspülungen gibt. Angeblich wäre die viruzide Aktivität bei 99,99% unabhängig der Konzentration von Povidon-Iod? Gibt es hierzu Publikationen? Dauer der Mundspülung?
Kommentar:
Die Anwendung von antiseptischen Mundspüllösungen ist inzwischen eine Standardmaßnahme vor zahnärztlichen Behandlungen, um die Anzahl an Mikroorganismen, insbesondere von evtl. vorhandenen SARS-CoV-2-Viren in der Mundhöhle zu reduzieren. So soll das Risiko einer Übertragung von COVID-19 gesenkt werden. [1] Vom deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin werden gegenwärtig Lösungen auf der Basis von Octenidin, Povidon-Iod oder Wasserstoffperoxid empfohlen, auch wenn es dafür noch keine wissenschaftliche Evidenz gibt.
Povidon-Iod (PVP-Iod) ist ein wasserlöslicher Komplex aus Povidon (Polyvinylpyrrolidon) und Iod und besitzt eine stark mikrobizide Wirkung. Povidon-Iod-Zubereitungen enthalten Iod in unterschiedlichen Spezies, die miteinander im Gleichgewicht stehen. In wässrigen Povidon-Iod-Lösungen besteht ein sich rasch einstellendes Gleichgewicht zwischen I2 beziehungsweise seinen aktiven Formen H2OI+, HOI, I–, I3 –, IO3 –, I2HOI und den Komplexverbindungen mit Povidon. Entscheidend für die antimikrobielle Wirkung, insbesondere für die desinfizierende Sofortwirkung, ist die Konzentration an freiem Iod.
Neben einer breiten antibakteriellen und antimykotischen Aktivität wurde für PVP-Iod auch gegen eine Reihe von Viren in vitro eine viruzide Wirkung nachgewiesen. [3] Die viruzide Aktivität von PVP-Iod soll höher als die von anderen antiseptischen Substanzen wie Benzalkoniumchlorid und Chlorhexidin sein.
Beispielsweise wurde für PVP-Iod gegen das Influenza Virus A (H1N1) in vitro eine virenabtötende Wirkung gezeigt. [1] Auch gegen das Modified-Vaccinia-Ankara-Virus (MVA) und das Middle East respiratory syndrome-related Coronavirus (MERS-CoV) wurde die Aktivität von drei verschieden konzentrierten PVP-Iod-Lösungen (4%, 7,5% und 1%) in vitro untersucht. 15 Sekunden nach der Anwendung konnte bei allen drei getesteten Lösungen eine Reduktion des Virustiters um 99,99% (4 log10-Stufen) erreicht werden.
Eine ähnliche Untersuchung wurde kürzlich auch mit SARS-CoV-2-Viren durchgeführt:
„We report the in vitro virucidal activity of topical and oral povidone-iodine (PVP-I) products against SARS-CoV-2. Products were tested at a contact time of 30 s for virucidal activity. All four products [antiseptic solution (PVP-I 10%), skin cleanser (PVP-I 7.5%), gargle and mouth wash (PVP-I 1%) and throat spray (PVP-I 0.45%)] achieved ≥ 99.99% virucidal activity against SARS-CoV-2, corresponding to ≥ 4 log10 reduction of virus titre, within 30 s of contact.”
Andere Forscher testeten die viruzide Aktivität von PVP-Iod-Lösungen mit einer Konzentration zwischen 1% und 5% auf SARS-CoV-2-Viren:
„Povidone iodine nasal antiseptic formulations and PVP-I oral rinse antiseptic formulations from 1% to 5% concentrations as well as controls were studied for virucidal efficacy against the SARS-CoV-2. Test compounds were evaluated for ability to inactivate SARS-CoV-2 as measured in a virucidal assay. SARS-CoV-2 was exposed directly to the test compound for 60 seconds, compounds were then neutralized, and surviving virus was quantified.
Results: All concentrations of nasal antiseptics and oral rinse antiseptics evaluated completely inactivated the SARS-CoV-2.
Conclusions: Nasal and oral PVP-I antiseptic solutions are effective at inactivating the SARS-CoV-2 at a variety of concentrations after 60-second exposure times. The formulations tested may help to reduce the transmission of SARS-CoV-2 if used for nasal decontamination, oral decontamination, or surface decontamination in known or suspected cases of COVID-19.”
Auch die Wirksamkeit von acht verschiedenen kommerziell erhältlichen Mundspüllösungen auf drei verschiedene SARS-CoV-2-Stämme wurde untersucht. Eine 1%-ige PVP-Iod-Lösung zeigte eine Virenreduktion um mindestens 2 log10-Stufen (99%) innerhalb von 30 Sekunden in vitro.
Sogar eine niedrigere PVP-Iod-Konzentration von nur 0,23% soll nach einer Anwendungsdauer von mindestens 15 Sekunden zu einer effektiven Inaktivierung von SARS-CoV, MERS-CoV, Influenza Virus A (H1N1) und Rotaviren in der Mundhöhle führen.
Inzwischen werden erste In-vivo-Tests gestartet. Verlässliche Ergebnisse stehen aber noch aus.
Fazit:
Für PVP-Iod wurde gegen eine Reihe von Viren in vitro eine viruzide Wirkung nachgewiesen. Bereits Konzentrationen von 0,23% sollen innerhalb von 15 Sekunden zu einer effektiven Reduktion der Viruslast in der Mundhöhle führen. Häufiger werden in den Studien Lösungen mit einer PVP-Iod-Konzentration von 1% für eine Dauer von 30 Sekunden getestet. Diese können den SARS-CoV-2-Virustiter um 99,99% reduzieren. Ergebnisse von In-vivo-Tests stehen bisher noch aus.
Quelle: AMINO-Datenbank
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securPharm: Neue GUI-Funktion, Alarm Monitoring System ist seit dem 1. Dezember 2020 online
Bisher kennen Sie die securPharm-GUI (>> https://securpharm-gui.ngda.de/) insbesondere durch die manuelle Verifizierung und Ausbuchung. Seit dem 1. Dezember 2020 können Sie Alarme, die innerhalb der letzten drei Monate in Ihrer Betriebsstätte entstanden sind, über das neue Alarm Monitoring einsehen.
Viele Informationen zu Alarmen, die in der GUI angezeigt werden, können Sie seit langem auch in der Warenwirtschaft einsehen. Das Alarm Monitoring bietet jedoch einen einheitlichen und niederschwelligen Zugang zu den Informationen. Außerdem enthalten die Alarme darin weitere wichtige Informationen, die bislang nicht für Sie verfügbar waren. Dazu gehören der Alarmstatus (Angelegt, De- und Eskaliert), die Alarm-ID, sowie ein Kommentar, den ein pharmazeutischer Unternehmer bei der Einstufung eines Alarms hinterlassen kann. Außerdem können Sie die Alarme nach unterschiedlichen Kriterien filtern.
Was bedeutet die Freischaltung des Alarm Monitorings für meinen Alltag mit securPharm?
Die GUI liefert Ihnen eine übersichtliche Darstellung und kann Sie bei der Untersuchung der Alarmursachen unterstützen. Viele von Ihnen analysieren die eigenen Alarme bereits seit Monaten mithilfe der Apothekensoftware und reduzieren sie. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag gegen Arzneimittelfälschungen. Ihnen bietet die GUI daher vor allem durch die neuen Alarminformationen und eine standardisierte Darstellung einen Mehrwert.
Wenn Sie Ihre Alarme noch nicht kennen, ist die Öffnung des Alarm Monitorings ein dringender Aufruf an Sie, jetzt aktiv zu werden! Die hohe Zahl an Fehlalarmen, die nach wie vor überwiegend durch falsche Scannereinstellungen und Handhabungsfehler verursacht werden, ist die derzeit größte Herausforderung im europäischen Fälschungsschutzsystem. Auch die zuständigen Aufsichtsbehörden betrachten dies mit Sorge. Nutzen Sie daher die Chance und gehen Sie auf Ursachensuche! Könnte ein Fehler im Scanner hinter den Alarmen stecken? Ist die Packung versehentlich doppelt ausgebucht worden? Was heißt der Fehlercode, der immer wieder erscheint?
Beachten Sie, dass die bestehenden Meldepflichten und -wege sich durch die Freischaltung des Alarm Monitorings nicht verändern. Bereits vor der Einführung der GUI und der zusätzlichen Information des Alarmstatus wurden Alarme automatisch durch das securPharm-System an das BfArM weitergeleitet. Das BfArM kann sich die Alarm-Details manuell über die Geschäftsstelle von securPharm e.V. einholen. Dieser Prozess ist noch nicht automatisiert.
Wo finde ich Hilfe?
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erhalten Sie seit dem 1. Dezember 2020 innerhalb der GUI zahlreiche Hilfestellungen. Über den Reiter „Hilfe“ bekommen Sie Zugriff auf häufig gestellte Fragen und ein Hilfsdokument, welches Sie detailliert durch das neue System führt. Alle Informationen zu einem Alarm werden erläutert.
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre N-ID (APOxxxxxxx) sowie den PIN aus dem ersten PIN-Brief als Passwort. Liegt Ihnen das Passwort nicht mehr vor, erhalten Sie auf der Internetseite >> https://securpharm-gui.ngda.de/ Hilfestellungen, um das Passwort zurückzusetzen.
Praktische Hilfestellungen finden Sie auch auf der >> Website der ABDA (Bereich Informationen und Hinweise für Apotheken zum Umgang mit securPharm).
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Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“
Etwa 10.000 Menschen pro Jahr begehen in Deutschland Suizid. Darunter sind etwa 70 Prozent Männer. Suizidversuche sind noch um ein Vielfaches häufiger und werden auf etwa 100.000 pro Jahr geschätzt. Ein besonderes Risiko tragen alte Menschen und Menschen mit psychischen Störungen wie Depressionen, Abhängigkeitserkrankungen, Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen. Experten sind sich einig, dass viele Menschen mit Suizidabsichten gerettet werden können. Dazu muss man entsprechende Warnsignale erkennen, Betroffene ansprechen und Ihnen weitergehende Hilfen anbieten.
Arzneimittel spielen bei Suiziden und Suizidversuchen oft eine Rolle. Apothekern wird großes Vertrauen entgegengebracht. Sie kennen ihre Kunden gut und verfügen über Hintergrundinformationen. Viele Suizid-Gefährdete suchen im Vorfeld eine Apotheke auf, sodass Apotheker durch den persönlichen Kontakt eine wichtige Rolle bei der Suizidprävention spielen können.
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) Deutschland, einem bundesweiten kooperativen Netzwerk mit dem besonderen Fokus auf Förderung aktiver Initiativen zur Suizidprävention in allen gesellschaftlichen Bereichen, und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) hat die ABDA einen Gesprächsleitfaden zum Umgang mit suizidalen Patienten in der Apotheke erarbeitet. Der Leitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ soll Apothekenmitarbeiter für mögliche Hinweise auf suizidale Absichten ihrer Patienten sensibilisieren, Möglichkeiten der Gesprächsführung aufzeigen und Hinweise zum weiteren Umgang mit betroffenen Patienten geben. Ebenso werden Kontaktadressen und Ansprechpartner genannt.
Der Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ steht unter der folgenden Internetadresse zum Download bereit: >> www.abda.de/fuer-apotheker/qualitaetssicherung/leitlinien/leitlinien-und-arbeitshilfen/ (unter dem Punkt „Weitere Arbeitshilfen“).
Weiterführende Informationen zur Suizidalität bei Älteren sowie Möglichkeiten der Früherkennung und Prävention können der Broschüre „Wenn das Altwerden zur Last wird – Suizidprävention im Alter“ entnommen werden. Sie kann online unter >> www.suizidpraevention.de/materialien/broschueren.html heruntergeladen werden.
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Service für Apothekerinnen und Apotheker, die Mitglied der Landesapothekerkammer Hessen sind
Die AVOXA Mediengruppe und die Landesapothekerkammer Hessen haben eine Vereinbarung geschlossen, die es angestellten Mitgliedern der Kammer ermöglicht, die Pharmazeutische Zeitung für einen jährlichen Bezugspreis von derzeit 109,20 € zu abonnieren. Dieser Preis liegt deutlich unter dem regulären Abo-Preis. Voraussetzung für diesen Service ist die Mitgliedschaft in der Kammer, auf diese Mitgliedschaft muss bei der Bestellung ausdrücklich hingewiesen werden.
Das Abonnement können Sie nur unmittelbar bei der AVOXA Mediengruppe, Frau Fast, bestellen unter der Telefonnummer: 06196 928246 oder per E-Mail unter: t.fast@avoxa.de.
Wir freuen uns, wenn Sie von diesem Service rege Gebrauch machen und wünschen Ihnen mit der Lektüre Ihrer PZ viel Spaß.
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