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Beachten Sie immer unsere aktuellen Informationen per Rundmail und die FAQs.

LAK aktuell Ausgabe Dezember 2020 / Januar 2021



Ursula Funke, Präsidentin

Danke für ein außergewöhnliches Jahr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein außergewöhnliches Jahr geht zu Ende – ein Jahr, das wir uns wahrscheinlich alle in diesem Ausmaß nicht hätten vorstellen können. Die Natur, ein kleines Virus hat uns Grenzen aufgezeigt und die ganze Welt vor riesige Herausforderungen gestellt. Unsere Gesellschaft musste lernen, damit umzugehen, wir als Apotheker wurden vor immense Aufgaben gestellt, die wir gleich im Frühjahr zu Beginn der Pandemie schnell, umsichtig und zum Wohle der Menschen hervorragend gemeistert haben. Wir haben gezeigt, dass wir mit Hygienemaßnahmen umgehen können, dass wir schnell Vorkehrungen treffen, für die wir teilweise sehr viel Geld investiert haben, die unsere Apothekenteams wie auch unsere Kunden schützen. Trotz Lieferengpässen bei Arzneimitteln wie auch bei Schutzausrüstung und Grundstoffen für die Desinfektionsmittelherstellung haben wir Lösungen gefunden: Die Industrie konnte nicht mehr liefern – wir haben in den deutschen Apotheken über 5 000 000 Liter Desinfektionsmittel innerhalb kürzester Zeit her- und für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt, zusätzlich zu unserem in Pandemiezeiten erschwerten und verändertem Alltagsgeschäft. Hierfür möchte ich Ihnen allen nochmals herzlich danken.

Private und berufliche Treffen konnten nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden, wir haben alle sehr viel Neues gelernt, Videokonferenzen gehören heute schon zum Alltag und ich bin sicher, dass der eine oder andere unter uns aus der Not eine Tugend macht und sich zum weihnachtlichen Familienkaffee bei einem virtuellen Treffen zusammenfinden wird. Am Anfang der Pandemie mussten nach dem Überwinden bürokratischer Probleme die bereits laufenden begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für die 330 PhiPs praktisch von heute auf morgen auf ein Online-Format, das auch Präsenzkontrollen erlaubt, umgestellt werden. Hier wie auch bei allen Umstellungen der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, der ZFB bis hin zu Prüfungen hat unser Bereich Pharmazie unter der Leitung von Frau Hauser Unglaubliches geleistet – herzlichen Dank!

Fast nebenbei haben wir HBA und SMC-B erhalten (für die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Kammer war und ist dies eine riesige Aufgabe, die sehr viel Kapazitäten bindet, daher hier auch ein ganz besonderer Dank) und die Apotheken an die TI angeschlossen.

Uns alle stellte dieses Jahr vor ungeahnte Herausforderungen und neue Aufgaben.

Für die Durchführung von virtuellen Gremiensitzungen nebst Beschlussfassungen warten wir seit Mai (!) auf eine rechtliche Grundlage, sie soll wohl dieser Tage kommen. Zu Beginn waren uns im Vorstand aus Datenschutzgründen nur Telefonkonferenzen ohne Beschlussfassungen erlaubt, seit September können wir Videokonferenzen – ebenfalls ohne Beschlüsse – durchführen. Ich danke meinen Vorstandskollegen ganz herzlich für ihre Flexibilität und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch unter erschwerten Bedingungen.  Wir sind als einzige Kammer dank der Möglichkeit in unserem Satzungsrecht in der Lage, Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren herbeizuführen. So hatten wir im November unsere „Premiere“ mit einer virtuellen Informationsveranstaltung für die Delegierten und anschließender schriftlicher Beschlussfassung und ich bin allen Delegierten dankbar, dass sie sich auf diese Verfahrensweise eingelassen haben.

Natürlich haben wir uns nicht nur mit den Auswirkungen und Folgen der Pandemie beschäftigt. Bis zuletzt haben wir für die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit wie auch das technische Makelverbot innerhalb der Apothekerschaft gerungen und mit der Politik gekämpft. Das VOASG ist verabschiedet und soll in diesen Tagen in Kraft treten – Sie alle kennen die Regelungen, die nicht wirklich das abbilden, was ich mir vorgestellt habe. Die so wichtige Gleichpreisigkeit haben wir nur für die GKV erhalten – man kann natürlich sagen, für 90 Prozent des Rx-Marktes haben wir Gleichpreisigkeit, aber die Tür für unterschiedliche Preise ist geöffnet. Verankert sind die pharmazeutischen Dienstleistungen, die ein Weg in die Zukunft sind. Hierzu wird der DAV die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zeitnah aufnehmen, damit diese in den Apotheken implementiert werden und 2022 starten können. Diese Dienstleistungen müssen einen Benefit für die Patientinnen und Patienten darstellen, einen echten Mehrwert, sie müssen davon profitieren. Wir brauchen Dienstleistungen, die niedrigschwellig von jeder Apotheke angeboten werden können. Nur wenn wir ein flächendeckendes Angebot an die Bevölkerung machen, das angenommen wird, wird es ein Erfolgsmodell, das ins Bewusstsein der Menschen kommt, dass es ein „Mehr“ in der Apotheke vor Ort gibt.

Aus der Corona-Eilverordnung aus dem März wurde die Honorierung des Botendienstes verstetigt, die Abgabeerleichterungen hinsichtlich Abweichen von Rabattverträgen, Packungsgrößen, Wirkstärken etc. gelten nicht dauerhaft – hierzu werden wir eindringlich mit der Politik reden: Wir haben gezeigt, dass wir sehr verantwortungsvoll mit diesen Freiheiten umgehen, dass wir die Entscheidungen ausschließlich mit pharmazeutischem Sachverstand verantwortungsbewusst zum Wohle der Patientinnen und Patienten treffen – diese Freiheiten verbessern dauerhaft die Versorgung und dürfen nicht nur während der Pandemie gelten! Wir übernehmen apothekerliche Verantwortung!

Die Aufgaben für das kommende Jahr gehen nicht aus. Stellvertretend möchte ich nur ein paar Themen nennen: Wir brauchen weitergehende Lösungen für das eRezept, wir sind der Meinung, dass der Weg aus der Arztpraxis über die Gematik bis in die Apotheke absolut sicher, wettbewerbsneutral und verantwortungsvoll ablaufen muss – hier werden wir noch viel diskutieren müssen!

Wir Apotheker müssen uns um die fortschreitende Digitalisierung selber kümmern, sie entwickelt sich mit rasanter Geschwindigkeit, wenn wir nicht dabei sind, werden wir abgehängt.

Neue Entwicklungen bieten immer Chancen und Risiken – wir müssen sie richtig für uns gestalten!

Jetzt steht uns in den öffentlichen Apotheken in den nächsten Tagen eine riesige Aufgabe ins Haus: Verteilung der „Spahn-Masken“! Es wird eine unglaubliche Herausforderung für uns alle werden, vor allem jetzt in den letzten Tagen des Jahres mit dem bevorstehenden Lockdown, aber ich hoffe, dass wir gemeinsam auch diese „Jahresendaufgabe“ gestemmt bekommen. Im Moment liegt diese Verordnung noch nicht vor, wir werden Sie zeitnah informieren.

Wir sind als Kammer in die Organisation der Corona-Impfungen nicht eingebunden, die personelle Ausstattung und die Abläufe regeln die Kreise und kreisfreien Städte.

Wir Apotheker in den Apotheken haben viel Unterstützung von unserer Geschäftsstelle und auch von BAK und ABDA erhalten, beispielhaft möchte ich nur die fortlaufende Sammlung der FAQs nennen. Der Betrieb der Geschäftsstelle stand und steht auch vor riesigen Herausforderungen im Umgang mit der Pandemie und ich danke an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für ihren Einsatz, ihre Flexibilität und die geleistete Arbeit.

All dies wäre nicht möglich, wenn nicht an der Spitze der Geschäftsstelle einer die Fäden in der Hand hält, die Probleme und Herausforderungen erkennt, organisiert, delegiert, zusammenführt, Lösungen erarbeitet: ein riesiges Dankeschön und Anerkennung für all sein Tun und Wirken unserem Hauptgeschäftsführer Ulrich Laut!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das diesjährige Weihnachten wird ein ruhigeres und besinnlicheres Fest werden, es muss deshalb aber nicht weniger froh und erfüllend sein. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern ein gesegnetes Weihnachtsfest.

Wir Apotheker haben in diesem Jahr gezeigt, dass wir unseren Beitrag in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen verantwortungsbewusst wahrnehmen – hierfür gilt Ihnen allen nochmals ein riesiger Dank. Lassen Sie uns mit Zuversicht und Mut in das neue Jahr starten, wir werden uns den Herausforderungen stellen und gemeinsam für die Zukunft unseres Berufs arbeiten und kämpfen!

Es war und ist ein Glück, dass wir in dieser Situation die Möglichkeit von virtuellen Treffen haben, aber den persönlichen Kontakt (übrigens genauso wenig wie den persönlichen Patienten-Apotheker-Kontakt) können sie nie ersetzen: ich hoffe, dass ich Sie vielleicht im 2. Halbjahr 2021 auch wieder persönlich treffen kann!

Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für 2021 – passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Ihre


Ursula Funke


Pharmazie


© Foto: Vojtech Okenka/Pexels

ZFB@home

Programm der 104. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen am 13. und 14. März 2021

„Besser schlafen − was hilft für eine gesunde und erholsame Nachtruhe?“

 

Samstag, 13. März 2021

15:00 – 15:15 Uhr

Eröffnung und Begrüßung

Ursula Funke

Präsidentin der LAK Hessen

15:15 – 16:15 Uhr

Grundlagen der Schlafmedizin: Bedeutung für die Pharmakologie

Prof. Dr. med. Geert Mayer

Leiter des Schlafzentrums,
Hephata-Klinik, Schwalmstadt-Treysa

16:30 – 17:30 Uhr

Schlafmittel im pharmakologischen Wirk- und Risikoprofil

Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Achim Schmidtko

Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmazie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

17:45 – 18:45 Uhr

Phytopharmaka bei Schlafstörungen

Prof. Dr. rer. nat. habil. Robert Fürst

Institut für Pharmazeutische Biologie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

 

Sonntag, 14. März 2021

09:15 – 10:15 Uhr

Behandlung von Schlafstörungen bei geriatrischen Patienten

Prof. Dr. med. Richard Dodel

Geriatrie-Zentrum Haus Berge,
Contilia GmbH, Essen

10:30 – 11:30 Uhr

Die Folgen der Langzeiteinnahme von Schlaf- und
Beruhigungsmitteln

Dr. Rüdiger Holzbach

St. Johannes Hospital, Klinik für Psychiatrie,
Klinikum Hochsauerland GmbH, Arnsberg

11:45 – 12:45 Uhr

Ästhetik der Anästhetika − warum Narkose nur wie

Schlaf aussieht

Dr. rer. med. Sebastian Zinn

Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie,
Universitätsklinikum, Frankfurt am Main

Moderation:

Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber
Dr. rer. nat. Nils Keiner

Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

Eine Anmeldung bis 24 Uhr am Vortag ist erforderlich.

Eine Beschreibung zur Teilnahme an Online-Seminaren finden Sie auf der >> Website der Landesapothekerkammer Hessen.

Die Anmeldelinks von pharma4u werden rechtzeitig auf der Homepage freigeschaltet. Die Teilnahmebescheinigungen werden in der Woche nach der ZFB von pharma4u versandt.

Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind In die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.

 

Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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© Foto: Kaitlyn Baker/unsplash

Online-Seminare 2020 / 2021

Die Online-Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung der klassischen Mittwochs-Termine entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.

 

16. Dezember 2020

Mikrobiom − Vielfalt für den Alltag

20. Januar 2021

Herpes simplex und Herpes zoster

17. Februar 2021

1-2-3 x täglich

17. März 2021

Piktogramme in der Pharmazie: Hilfe für die Beratung

21. April 2021

Aktuelles zu SARS-CoV-2

19. Mai 2021

Praktische Umweltmedizin

16. Juni 2021

Parasiten

 

Für die Teilnahme an einem Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.

Wegen der Corona-Pandemie wurden sämtliche Veranstaltungen auf Online-Seminare umgestellt. Eine Anmeldung zu diesen – auch den kostenfreien – Seminaren ist über unseren >> Veranstaltungskalender möglich.

Die Online-Abendveranstaltungen finden von 20:00 bis 21:30 Uhr statt, eine Anmeldung ist bis 24:00 Uhr am Vortag möglich.

Die Punktevergabe erfolgt gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.

Bitte beachten Sie, dass unsere von Präsenz auf Online umgestellten Abendveranstaltungen teilweise mit der Unterstützung von pharma4u durchgeführt werden. Dies betrifft:

 

21. Januar 2021

Wechseljahre

11. Februar 2021

Wechseljahre

3. März 2021

UAW (Refresher-Grundlagenvortrag)

7. Juni 2021

Selbstmedikation in der Schwangerschaft

 

Für diese Veranstaltungen ist eine Anmeldung bis 24:00 Uhr am Vortag über die >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen möglich.

 

 

Die Übersicht der Online-Seminare können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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© Foto: ABDA

 3. Hessische Woche der Rezeptur

Wegen der Corona-Pandemie findet die 3. Hessische Woche der Rezeptur in einem abgespeckten Online-Format statt:

 

22.02.2021               Waage: neue Erkenntnisse, Vereinfachungen, Handhabung (Prof. Dr. Mona Tawab)

23.02.2021               Hygiene in der Apotheke (Dr. Holger Latsch)

24.02.2021               Suspension und Kapseln (Max Heinlein)

25.02.2021               Plausibilitätsprüfung (Sandra Ganß)

 

Die Terminübersicht können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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pharmacon@home

Mit dem pharmacon@home bietet Ihnen die Bundesapothekerkammer vom 17. bis 22.01.2021 erneut ein kostenfreies digitales Fortbildungsangebot mit sechs Vorträgen zu aktuellen Fragen rund um die Corona-Pandemie. Mit Blick auf die Apothekenpraxis werden die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen im Kampf gegen das Virus besprochen.

Schnuppern Sie ein wenig pharmacon-Luft ganz bequem von jedem beliebigen Ort aus und lassen Sie sich dieses hervorragende und kostenfreie Fortbildungsangebot nicht entgehen.

Vortragsprogramm pharmacon@home

Melden Sie sich jetzt kostenfrei an!

 

Sonntag, 17.01.2021, 20:00-21:15 Uhr

„Update SARS-CoV-2: Tests und Impfstoffe“

Prof. Dr. Theo Dingermann, Frankfurt/Main

 

Montag, 18.01.2021, 20:00-21:15 Uhr

„Verfahren der Impfstoffzulassung in Zeiten von Corona und allgemein“

Prof. Dr. Klaus Cichutek, Langen

 

Dienstag, 19.01.2021, 20:00-21:15 Uhr

„Sinn und Unsinn von Hygienemaßnahmen zur Prophylaxe von Infektionskrankheiten, Schwerpunkt COVID-19“

Prof. Dr. Petra Gastmeier, Berlin

 

Mittwoch, 20.01.2021, 20:00-21:15 Uhr

„Kritische Bewertung der Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie“

Prof. Dr. René Gottschalk, Frankfurt/Main

 

Donnerstag, 21.01.2021, 20:00-21:30 Uhr

„COVID-19: Pharmakotherapie sowie praxisrelevante Aspekte für die Apotheke“

Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Frankfurt/Main

Dr. Christian Ude, Darmstadt

 

Freitag, 22.01.2021, 20:00-21:15 Uhr

„COVID-19: Eine komplexe Systemerkrankung und deren mögliche Spätfolgen“

Dr. Christoph Spinner, München

 

Weitere Informationen und Anmeldung auf >> pharmacon.de.

 

 Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Fortbildung: Pharmazeutische Betreuung

Die Kammern Nordrhein, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland laden am Samstag, den 20. Februar 2021, zu einer gemeinsamen Fortbildung ein.

 

Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Fertigarzneimittelseminar Wintersemester 2020/ 2021

Erkrankungen durch Viren: die Corona-Krise

„Wer nicht neugierig ist, erfährt nichts.“

Johann Wolfgang von Goethe

 

Wie bereits im vergangenen Sommersemester wird auch in diesem Wintersemester das Fertigarzneimittelseminar für Sie online zur Verfügung stehen. Das 8. Semester der Frankfurter Pharmazie lädt Sie deshalb herzlich zur Teilnahme ein.

Kein Thema beschäftigt uns dieses Jahr mehr als die Corona-Pandemie. Da ist es nicht sehr verwunderlich, dass sich auch das Fertigarzneimittelseminar Erkrankungen durch Viren widmet. Zum einen wird die Geschichte viraler Epidemien veranschaulicht, zum anderen werden pathogene Viren der Gegenwart betrachtet. Außerdem sollen die Diagnose und Klinik, sowie die Behandlung des Corona-Virus erläutert werden. Zu guter Letzt wird auch auf die Entwicklung von Impfstoffen eingegangen.

Die Vorträge wurden von den Studierenden des Abschlusssemesters im Wintersemester 2020/ 2021 unter Betreuung der Hochschullehrer/ -innen der Goethe-Universität Frankfurt am Main erarbeitet.

Das Fertigarzneimittelseminar wird von der Landesapothekerkammer Hessen zertifiziert.

Die Präsentationen der Studierenden und das Vortragsskript werden für Sie online auf der Webseite der Goethe-Universität vom 3. bis 17. Februar 2021 zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie nach der Anmeldung.

Gerne schreiben Sie für Ihre Anmeldung eine E-Mail an: pharmakologie-fb14@uni-frankfurt.de

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Pathogene Viren in der Diskussion: ein Überblick

1. Historische Perspektive: virale Epidemien
Von: Jenny Do, Fidan Erciyes, Shadi Khosravi
Wissenschaftliche Betreuung: Apl. Prof. Dr. Helmstädter

2. Epidemiologie: welche (viralen) Infektionskrankheiten spielen weltweit noch eine große Rolle?
Von: Katharina Schooß, Meike Schlarb, Sandra Weidmann, Merle Wedler
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Dressman

3. Influenza-Viren: harmlos gegenüber Corona?
Von: Anton Günther, Sarah Leichner, Cindy-Esther Kponomaizoun, Fadi Haddad, Martina Knežević
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Klein

4. Hämorrhagische Viren (Ebola): eine Bedrohung für Europa?
Von: Dennis Schönfeld, David Krüger, Lennart Christe, Anna Schütz, Katrin Weber
Wissenschaftliche Betreuung: PD Dr. Merk

 

Coronavirus: Diagnose und Klinik

5. Virologie der Coronaviren als Erreger der Lungenentzündung: Klassische Coronaviren, SARS, MERS und SARS-2: Was sind die Unterschiede?
Von: Ann-Christin Schlarb, Sophia Rose, Karolin Romahn, Yvonne Jung
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Marschalek

6. Diagnose der Coronainfektion
Von: Juliane Groh, Cyrill Witte, Isabelle Hanitzsch, Wiebke Rill, Sandra Bohrmann
Wissenschaftliche Betreuung: Apl. Prof. Dr. Tawab

7. Klinik der viralen Pneumonien: Symptomatik, Beatmung, Mortalität. Was bewirkt Dexamethason?
Von: Nina Jalili, Annika Horchler, Julia Braun, Petra Gavran
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Dr. Schmidtko

8. Antivirale Wirkstoffe: Remdesivir, Favipiravir und Abkömmlinge - wie sind die Chancen?
Von: Hazal Köse, Cathrin Lucius, Marcel Müller, Florian Semmler
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Proschak

 

Coronavirus: Kontroversen und die Entwicklung von Impfstoffen

9. Chloroquin und „Hydroxy“: zu irgendetwas nützlich oder nur gefährlich?
Von: Melina Weinberger, Joana Harth, Celine Schmidt, Tino Schwarz, Thuy Linh Bui
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Knapp

10. Kontroversen in der Coronadiskussion: ACE-Hemmer und Losartan, Ibuprofen. Welche Rolle spielen Immunmodulatoren?
Von: Moritz Eichenlaub, Austin Michalec, Alissa Dietz, Nils Mischer
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Schubert-Zsilavecs

11. Klassische (Protein-basierte) Impfstoffe: wie verläuft die Entwicklung?
Von: Esther-Hoffrogge, Annika Scholl, Nikolai Leinz, Christian Müller
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Steinhilber

12. RNA-basierte Impfungen: genial oder gefährlich?
Von: Christopher Rindt, Tim Krapoth, Joubin Salamati, Jannik Fischer
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Windbergs

 

Organisation: Andreas Freudenberger, Johannes Birk, Florian Roßner

 

Das Programm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Externe Qualitätsüberprüfung

Das neue Jahr steht vor der Tür und auch 2021 hat Ihre Landesapothekerkammer Hessen wieder Angebote zur externen Qualitätsüberprüfung für Sie zusammengestellt.

 

Rezepturringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V.

Auch im kommenden Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2021 (Hydrophile Prednisolonacetat-Creme 0,25 % (NRF 11.35.)) finden Sie auf unserer Homepage unter >> Formulare und Merkblätter und der Überschrift „Qualitätssicherung“. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2021.

 

Pseudo-Customer-Fortbildung

Des Weiteren übernimmt die LAK Hessen für die ersten 300 Anmeldungen wieder die Kosten für einen Pseudo-Customer-Besuch in Ihrer Apotheke. Für die Anmeldung erhalten Sie wie gewohnt Anfang Januar ein separates Schreiben von uns per Post mit dem Anmeldebogen.

 

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.

 

Die Terminübersicht können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

 

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Pharmazie


© Foto: Hush Naidoo/unsplash

Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum

Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch im Jahr 2021 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.

Im Februar 2021 findet der erste Kapsel-Ringversuch statt, weitere Möglichkeiten einen Kapselringversuch durchzuführen gibt es im April sowie im Juni.

Kostenfreie Teilnahme möglich

Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (Februar, April oder Juni). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches auf der >> Website der Landesapothekerkammer Hessen zum Download zur Verfügung steht.

 

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© Foto: Jess Bailey Designs/pexels

Prüfungstermine für die Weiterbildung 2021 in Hessen

Die Landesapothekerkammer Hessen gibt die Prüfungstermine 2021 mit jeweiligem Anmeldeschluss für folgende Weiterbildungsgebiete und -bereiche bekannt:

Allgemeinpharmazie

30.03.2021 / 14.09.2021

Anmeldeschluss: 16.02.2021 / 03.08.2021

Klinische Pharmazie

20.04.2021 / 28.09.2021

Anmeldeschluss: 09.03.2021 / 17.08.2021

Pharmazeutische Analytik

04.05.2021 / 19.10.2021

Anmeldeschluss: 23.03.2021 / 07.09.2021

Pharmazeutische Technologie

04.05.2021 / 19.10.2021

Anmeldeschluss: 23.03.2021 / 07.09.2021

Arzneimittelinformation

27.04.2021 / 05.10.2021

Anmeldeschluss: 16.03.2021 / 24.08.2021

Onkologische Pharmazie

18.05.2021 / 12.10.2021

Anmeldeschluss: 06.04.2021 / 31.08.2021

                                                                      

Die Prüfungen im ersten Halbjahr werden als Online-Prüfungen durchgeführt.

Falls sich für einen Prüfungstag mehr Prüfungskandidaten anmelden als geprüft werden können, werden die Anmeldungen nach Posteingang berücksichtigt. In diesem Fall wird ein weiterer Termin angeboten.

Liegen bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, können diese nachgereicht werden.

 

Die Terminübersicht können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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© Foto: Wes Hicks/unsplash

Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1:
22. Februar bis 5. März 2021

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

 

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© Foto: ABDA

Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank

Für Sie gefunden und aufbereitet:

Thema: AM-Sicherheit, Dronabinol, Wechselwirkung

Frage: Ein Patient, der Tilidin, Mirtazapin, und Citalopram anwendet, soll jetzt noch Dronabinol erhalten. Ist das sinnvoll, besteht ein Wechselwirkungsrisiko? In welchem Dosisbereich wäre eine Therapie angemessen?

Kommentar:

Das Grundproblem bei der Beurteilung des therapeutischen Einsatzes von Dronabinol und anderen Cannabis-Zubereitungen besteht darin, dass bei den wenigen verfügbaren Studien kein einheitliches Referenzpräparat, sondern jeweils unterschiedliche Zubereitungen bzw. Applikationswege verwendet wurden.

Ein Wirkungsnachweis gestaltet sich aus folgenden Gründen schwierig:

  • nicht patentierbarer Stoff -> keine qualitativ hochwertigen Studien wegen der Nutzung unterschiedlicher Zubereitungen

  • Nutzung unterschiedlicher Darreichungsformen in den Studien

  • keine systematische Forschung -> offensichtliches Fehlen der Risikoaspekte

  • keine klare Wirkrichtung erkennbar -> Fehlen von Studien an Patienten (nur Studien mit gesunden Probanden, keine grundsätzliche Prüfung auf Wechselwirkungen z.B. mit Psychopharmaka)

Die wenigen verfügbaren Informationen sind folglich auch qualitativ nicht besonders hochwertig.

Was ist überhaupt zur pharmakologischen Wirkung bekannt?
Eine eindeutig belegte, mit den bisherigen Therapiestandards vergleichbare Wirksamkeit ist für Dronabinol in keiner der beanspruchten Einsatzgebiete zu erkennen.

"Der Einsatz dieser Präparate kann demnach bei Patienten, die unter einer konventionellen Behandlung keine ausreichende Linderung von Symptomen wie Spastik, Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Appetitmangel haben, sinnvoll sein."

Das bedeutet, ein Einsatz wird nur in Indikationen ohne ausreichende Therapiemöglichkeiten und zudem nur als Heilversuch befürwortet.

Welche Hinweise zu Wechselwirkungen existieren?

Haloperidol und Olanzapin verringern die psychomimetischen Effekte von Dronabinol in einem geringen, aber statistisch nicht signifikantem Ausmaß.

Gabapentin verstärkt/verlängert die psychogenen THC-/Dronabinol-Effekte.

Dronabinol wird u.a. über eine Vielzahl von CYP-Enzymen (1A2, 2C9, 2C19 und 3A4) abgebaut.

Untersuchungen mit Omeprazol zeigten, dass nur geringe, in der Untersuchung nicht die Wirkung von Omeprazol beeinflussende Effekte vorhanden waren.

Es gibt theoretisch eine Wechselwirkungsmöglichkeit mit Sertralin, die wegen der fehlenden Praxisfälle nur in einzelne Quellen aufgenommen wurde.

Detaillierte Studienergebnisse zu Wechselwirkungen mit Psychopharmaka/Analgetika waren nicht verfügbar.

Zu den Risiken einer Therapie stellte das Deutsche Ärzteblatt in seiner deutschsprachigen Übersicht aus dem Jahre 2012 (neuere Veröffentlichungen sind leider nicht verfügbar) fest:

"Interaktionen mit Cannabinoiden beruhen am häufigsten auf einer Aktivierung gleicher Effektorsysteme im Sinne einer gegenseitigen Wirkverstärkung oder -abschwächung. Klinisch von Bedeutung ist insbesondere eine Zunahme der Müdigkeit bei gleichzeitiger Einnahme anderer psychotrop wirksamer Substanzen (wie Alkohol und Benzodiazepine) und Wechselwirkungen mit Medikamenten, die ebenfalls auf das Herz-Kreislauf-System wirken (etwa Amphetamine, Atropin und Betablocker). Allerdings können additive Wirkungen auch erwünscht sein, etwa bei gleichzeitiger Behandlung mit Cannabinoiden und Antispastika, Broncholytika, Analgetika, Antiemetika und in der Glaukom-Therapie."

Zusammenfassung

Die Datenlage ist unbefriedigend. Eine Wirksamkeit ist bisher nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen, sodass ein therapeutischer Einsatz nur im Falle unzureichender Behandlungsmöglichkeiten zu empfehlen ist.

Wechselwirkungen mit psychoaktiven Arzneistoffen sind wahrscheinlich, die Einflüsse auf andere Wirkstoffe (z.B. bezüglich Membrantransporter wie pGP) sind zurzeit noch nicht ausreichend untersucht. Zumindest hinsichtlich der Cytochrom-Enzyme besteht ein schwaches Wechselwirkungspotential.

Aufgrund der möglicherweise vorhandenen Wechselwirkungen und Risiken ist ein vorsichtiges Auftitrieren unter Beobachtung angezeigt.

Ausgangspunkt für Empfehlungen zu den Dosierungen können dabei die Vorschriften des NRF sein (Maximaldosis von 2x2,5 mg zur Appetitstimulation bis 6x20mg bei Chemotherapie).

 

Quelle: AMINO-Datenbank

 

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© Foto: Zhao jian kang/shutterstock

Leitlinien der Bundesapothekerkammer – neueste Überarbeitungen

Folgende Leitlinien wurden überarbeitet und an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst und von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 26. November 2020 verabschiedet:

  • Ernährungsberatung in Apotheken

  • Versorgung der Bewohner von Heimen

  • Physiologisch-chemische Untersuchungen – Durchführung von Blutuntersuchungen

Außerdem wurden im Zusammenhang mit den Blutuntersuchungen die dazugehörigen Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen ebenfalls überarbeitet.

 

Sämtliche Leitlinien und Arbeitshilfen finden Sie auf der >> Website der ABDA.

 

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Abholung Notfallmedikament

Verfahrensweise

  • Der verschreibende Arzt kann den Patienten mit dem Rezept nicht direkt zum Notfalldepot schicken. Die Entnahme kann nur durch eine Apotheke erfolgen.

  • Die Apotheke muss im Depot die Entnahme telefonisch ankündigen und einen Boten autorisieren (In einigen Depots ist dies über ein Fax-Formular geregelt – siehe Link).

  • Die Entnahme kann ausschließlich in Notfällen erfolgen, wenn über die normalen Beschaffungswege das Präparat nicht rechtzeitig besorgt werden kann.

  • Die Bevorratung der Unfallambulanzen in den Kliniken hat durch die entsprechenden Krankenhausapotheken oder krankheitsversorgenden Apotheken zu erfolgen. Es darf nicht regelhaft auf das Notfalldepot der Landesapothekerkammer zurückgegriffen werden.

 

Verfahren der Entnahme aus dem Notfalldepot im Kammerbereich Hessen:

  • Nach Entnahme eines Fertigarzneimittels aus dem Notfalldepot bestellt die im Auftrag der Landesapothekerkammer das Notfalldepot betreibende Einrichtung (Krankenhausapotheke) dieses selbstständig nach und bezahlt den Preis dem Lieferanten.

  • Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der das Notfalldepot betreibenden Einrichtung (Krankenhausapotheke) und der entnehmenden Apotheke zum Apothekeneinkaufspreis.

  • Verfallene Präparate aus dem Notfalldepot werden der Landesapothekerkammer in Höhe des Krankenhauseinkaufspreises durch die Krankenhausapotheke in Rechnung gestellt.

Für die Entnahme aus den Notfalldepots gilt allgemein: Die Apotheke, die ein Präparat für einen akuten Notfall benötigt, nimmt unter der angegebenen Telefonnummer Kontakt mit dem nächstgelegenen Notfalldepot auf und fordert das Präparat an. Anschließend kann das Präparat von der anfordernden Apotheke gegen Quittung abgeholt werden. Das Präparat wird der abholenden Apotheke in Rechnung gestellt. Die notwendige Dokumentation, z.B. von Blutprodukten, erfolgt im Notfalldepot und in der abholenden Apotheke.

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Aktuell




securPharm: Neue GUI-Funktion, Alarm Monitoring System seit dem 1. Dezember 2020 online

Bisher kennen Sie die securPharm-GUI (https://securpharm-gui.ngda.de/) insbesondere durch die manuelle Verifizierung und Ausbuchung. Seit dem 1. Dezember 2020 können Sie Alarme, die innerhalb der letzten drei Monate in Ihrer Betriebsstätte entstanden sind, über das neue Alarm Monitoring einsehen.

Viele Informationen zu Alarmen, die in der GUI angezeigt werden, können Sie seit langem auch in der Warenwirtschaft einsehen. Das Alarm Monitoring bietet jedoch einen einheitlichen und niederschwelligen Zugang zu den Informationen. Außerdem enthalten die Alarme darin weitere wichtige Informationen, die bislang nicht für Sie verfügbar waren. Dazu gehören der Alarmstatus (Angelegt, De- und Eskaliert), die Alarm-ID, sowie ein Kommentar, den ein pharmazeutischer Unternehmer bei der Einstufung eines Alarms hinterlassen kann. Außerdem können Sie die Alarme nach unterschiedlichen Kriterien filtern.

Was bedeutet die Freischaltung des Alarm Monitorings für meinen Alltag mit securPharm?

Die GUI liefert Ihnen eine übersichtliche Darstellung und kann Sie bei der Untersuchung der Alarmursachen unterstützen. Viele von Ihnen analysieren die eigenen Alarme bereits seit Monaten mithilfe der Apothekensoftware und reduzieren sie. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag gegen Arzneimittelfälschungen. Ihnen bietet die GUI daher vor allem durch die neuen Alarminformationen und eine standardisierte Darstellung einen Mehrwert.

Wenn Sie Ihre Alarme noch nicht kennen, ist die Öffnung des Alarm Monitorings ein dringender Aufruf an Sie, jetzt aktiv zu werden! Die hohe Zahl an Fehlalarmen, die nach wie vor überwiegend durch falsche Scannereinstellungen und Handhabungsfehler verursacht werden, ist die derzeit größte Herausforderung im europäischen Fälschungsschutzsystem. Auch die zuständigen Aufsichtsbehörden betrachten dies mit Sorge. Nutzen Sie daher die Chance und gehen Sie auf Ursachensuche! Könnte ein Fehler im Scanner hinter den Alarmen stecken? Ist die Packung versehentlich doppelt ausgebucht worden? Was heißt der Fehlercode, der immer wieder erscheint?

Beachten Sie, dass die bestehenden Meldepflichten und -wege sich durch die Freischaltung des Alarm Monitorings nicht verändern. Bereits vor der Einführung der GUI und der zusätzlichen Information des Alarmstatus wurden Alarme automatisch durch das securPharm-System an das BfArM weitergeleitet. Das BfArM kann sich die Alarm-Details manuell über die Geschäftsstelle von securPharm e.V. einholen. Dieser Prozess ist noch nicht automatisiert.

Wo finde ich Hilfe?

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erhalten Sie seit dem 1. Dezember 2020 innerhalb der GUI zahlreiche Hilfestellungen. Über den Reiter „Hilfe“ bekommen Sie Zugriff auf häufig gestellte Fragen und ein Hilfsdokument, welches Sie detailliert durch das neue System führt. Alle Informationen zu einem Alarm werden erläutert.

Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre N-ID (APOxxxxxxx) sowie den PIN aus dem ersten PIN-Brief als Passwort. Liegt Ihnen das Passwort nicht mehr vor, erhalten Sie auf der Internetseite https://securpharm-gui.ngda.de/ Hilfestellungen, um das Passwort zurückzusetzen.

Praktische Hilfestellungen finden Sie auch auf der >> Website der ABDA (Bereich Informationen und Hinweise für Apotheken zum Umgang mit securPharm).

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Im Fokus


© Foto: Natalia Y/unsplash

Hinweis

Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen, neben den wirtschaftlichen Herausforderungen und Sorgen, ein psychischer Stresstest.

Ausgangsbeschränkungen, häusliche Isolation in einem vielleicht problematischen familiären Umfeld und stündlich neue Nachrichten über steigende Infektions- und Todeszahlen in den Medientickern. Geschlossene Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen und die Kombination aus Kinderbetreuung (Homeschooling) und Home-Office stellen viele Familien vor besondere Herausforderungen. Älteren Menschen fehlt, aus Sorge um die eigene Gesundheit, ein/e persönlicher Ansprechpartner*in für den Austausch über die Ängste und Nöte in der Krise.

Daher haben sich die HAGE e.V. und die Firma YAKAMARA Media in Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration auf den Weg gemacht, die vielen bestehenden und neu entstandenen Telefonseelsorge, Krisen- oder Gesprächsangebote für betroffene Menschen zusammenzutragen und auf der Internetseite http://offeneohren-hessen.de darzustellen.

Als Mitglied der HAGE e.V. möchten wir auf diesen Service aufmerksam machen.

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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Im Fokus


© Foto: ABDA

Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“

Etwa 10.000 Menschen pro Jahr begehen in Deutschland Suizid. Darunter sind etwa 70 Prozent Männer. Suizidversuche sind noch um ein Vielfaches häufiger und werden auf etwa 100.000 pro Jahr geschätzt. Ein besonderes Risiko tragen alte Menschen und Menschen mit psychischen Störungen wie Depressionen, Abhängigkeitserkrankungen, Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen. Experten sind sich einig, dass viele Menschen mit Suizidabsichten gerettet werden können. Dazu muss man entsprechende Warnsignale erkennen, Betroffene ansprechen und Ihnen weitergehende Hilfen anbieten.

Arzneimittel spielen bei Suiziden und Suizidversuchen oft eine Rolle. Apothekern wird großes Vertrauen entgegengebracht. Sie kennen ihre Kunden gut und verfügen über Hintergrundinformationen. Viele Suizid-Gefährdete suchen im Vorfeld eine Apotheke auf, sodass Apotheker durch den persönlichen Kontakt eine wichtige Rolle bei der Suizidprävention spielen können.

In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) Deutschland, einem bundesweiten kooperativen Netzwerk mit dem besonderen Fokus auf Förderung aktiver Initiativen zur Suizidprävention in allen gesellschaftlichen Bereichen, und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) hat die ABDA einen Gesprächsleitfaden zum Umgang mit suizidalen Patienten in der Apotheke erarbeitet. Der Leitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ soll Apothekenmitarbeiter für mögliche Hinweise auf suizidale Absichten ihrer Patienten sensibilisieren, Möglichkeiten der Gesprächsführung aufzeigen und Hinweise zum weiteren Umgang mit betroffenen Patienten geben. Ebenso werden Kontaktadressen und Ansprechpartner genannt.

Der Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ steht >> auf der Homepage der ABDA zum Download bereit (unter dem Punkt „Weitere Arbeitshilfen“ bzw. als Download über den untengenannten Link).

Weiterführende Informationen zur Suizidalität bei Älteren sowie Möglichkeiten der Früherkennung und Prävention können der Broschüre „Wenn das Altwerden zur Last wird – Suizidprävention im Alter“ entnommen werden. Sie kann online unter >> www.suizidpraevention.de/materialien/broschueren.html heruntergeladen werden.

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Aktuell




Service für Apothekerinnen und Apotheker, die Mitglied der Landesapothekerkammer Hessen sind

Die AVOXA Mediengruppe und die Landesapothekerkammer Hessen haben eine Vereinbarung geschlossen, die es angestellten Mitgliedern der Kammer ermöglicht, die Pharmazeutische Zeitung für einen jährlichen Bezugspreis von derzeit 109,20 € zu abonnieren. Dieser Preis liegt deutlich unter dem regulären Abo-Preis. Voraussetzung für diesen Service ist die Mitgliedschaft in der Kammer, auf diese Mitgliedschaft muss bei der Bestellung ausdrücklich hingewiesen werden.

Das Abonnement können Sie nur unmittelbar bei der AVOXA Mediengruppe, Frau Fast, bestellen unter der Telefonnummer: 06196 928246 oder per E-Mail unter: t.fast@avoxa.de.

Wir freuen uns, wenn Sie von diesem Service rege Gebrauch machen und wünschen Ihnen mit der Lektüre Ihrer PZ viel Spaß.

 

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Aktuell


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Die Social-Media-Kanäle der Landesapothekerkammer Hessen

Folgen Sie dem >> Twitter-Kanal der Kammer  oder nutzen Sie den Auftritt auf >> Facebook, um tagesaktuelle Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen, politischen Entwicklungen, Verbraucherinformationen und vieles mehr zu erhalten.


Veranstaltungen


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Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

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Stellenmarkt


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Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

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Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Daniela Pach, Michael Aland, Johanna Hauser, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Dr. Viola Schneider, Dr. Cora Menkens, Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Sebastian Barzen, Claudia Wegener

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

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Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

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