landesapothekerkammer Hessen
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LAK aktuell Ausgabe November 2020



Ursula Funke, Präsidentin

Digitale Zukunft mitgestalten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Pandemie bestimmt weiterhin unseren Alltag, unser Leben. Die Infektionszahlen sind erschreckend hoch, wir haben einen Lockdown light und hoffen alle, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird und wir gesund durch diese Zeit kommen.

Gerade die Pandemie hat der Digitalisierung zu einem großen Schub verholfen. Videokonferenzen und Videotelefonie nicht nur im beruflichen, sondern auch im familiären Bereich sind heute alltäglich. Wir haben gerade unsere „Premiere“ der ZFB@home absolviert – eine gelungene Veranstaltung und hierfür gilt mein Dank allen Beteiligten. Wie alles im Leben hat auch ein solches Format Vor- und Nachteile: keine Anreise, Fortbildung bequem von zu Hause aus und anschließend direkt wieder bei der Familie, allerdings fehlen die persönlichen Kontakte, das Gespräch mit den Kollegen, die Stimmung im Saal, der direkte Kontakt zu den Referenten, das unmittelbare Erleben.

Derzeit sind wir alle sehr froh, dass wir diese digitalen Möglichkeiten haben und ich bin sicher, sie werden auch in einer Post-Coronazeit nicht wieder verschwinden, sondern ein ergänzendes Angebot darstellen, persönlichen Kontakt ersetzen können digitale Formate jedoch nicht.

Allerdings schreitet die Digitalisierung auf allen Gebieten voran, sie wird unseren Arbeitsalltag – unabhängig vom Arbeitsort – verändern. Speziell in den Apotheken wird uns die Einführung des elektronischen Rezeptes hinsichtlich Arbeitsabläufe, Personaleinsatz, Beratungsgespräche etc. vor große Herausforderungen stellen. Heute kann noch niemand genau abschätzen, wie viele Patienten sehr aktiv über Apps ihre Rezepte in die Apotheke schicken und wie hoch der Anteil derer sein wird, die mit ihrem eRezept wie bisher in die Apotheke kommen.

Die Bundesapothekerkammer hat bereits ein Curriculum für ein Fortbildungskonzept erarbeitet, das nächste Woche verabschiedet werden soll. Wir unterstützen Sie auf diesem Weg, machen Sie sich fit für die sich ändernden Abläufe und Prozesse!

Gesundheits-Apps sprießen wie Pilze aus dem Boden. Ich bin der Meinung, wenn diese etwas mit Arzneimitteltherapie zu tun haben, müssen wir Apotheker hier Ansprechpartner und Berater sein. Wir sind die Arzneimittelfachleute und dürfen dieses Gebiet nicht anderen überlassen. Auch auf dem Gebiet der Herstellung gibt es spannende Ansätze, Arzneimittel patientenindividuell mit Hilfe des 3D-Druckers herzustellen – Herstellung ist nun unsere originäre Tätigkeit, auch hier müssen wir uns engagieren.

Die Digitalisierung geht schnell voran – ob wir es wollen oder nicht. Ich bin der Meinung, wir kümmern uns darum und gestalten mit, denn es geht um unsere Zukunft – sonst werden wir gestaltet!

Lassen Sie uns diesen Weg aktiv gemeinsam gehen!

Bleiben Sie gesund!

Ihre


Ursula Funke


Pharmazie


© Foto: Kaitlyn Baker/unsplash

Online-Seminare 2020

In diesem Jahr finden in unserer Reihe noch weitere interessante Online-Seminare statt.

Die Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.

 

18. November 2020

Gar nicht übel − antiemetische Therapie in der Apotheke 

16. Dezember 2020

Mikrobiom − Vielfalt für den Alltag

 

Für die Teilnahme an einem Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.

Bei längeren Online-Seminaren erfolgt die Punktevergabe gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.

Folgende Seminare wurden Corona-bedingt auf Online-Formate umgestellt und sind über den >> Veranstaltungskalender der LAK Hessen buchbar.

 

23. November 2020

Best of Neue Arzneistoffe 

24. November 2020

Dosisanpassung bei Nierenfunktionsstörungen

1. Dezember 2020

Säurebedingte Magenbeschwerden

2. Dezember 2020

Best of Neue Arzneistoffe

7. Dezember 2020

Best of Neue Arzneistoffe

8. Dezember 2020

Rationale Phytotherapie

10. Dezember 2020

Best of Neue Arzneistoffe

14. Dezember 2020

Säurebedingte Magenbeschwerden

 

Auch diese Online-Seminare finden von 20:00 – 21:30 Uhr statt.

 

 

Die Übersicht der Online-Seminare können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie


© Foto: Christian Fregnant / unsplash

Information zu den Abendveranstaltungen 2020

 

Folgende Abendveranstaltungen konnten leider nicht auf Online-Seminare umgestellt werden. Diese Termine entfallen vorerst und werden zu einem späteren Zeitpunkt angeboten:

Best of Neue Arzneistoffe

16.11.2020

Dysphagie

16.11.2020

Dysphagie

24.11.2020

Qualitätszirkel Darmstadt

25.11.2020

Arbeitszirkel Kassel

26.11.2020

Dysphagie

30.11.2020

Tina Turner: Niereninsuffizienz

01.12.2020

Säurebedingte Magenbeschwerden

03.12.2020

Säurebedingte Magenbeschwerden

17.12.2020

 

Eine >> Übersicht zu allen Online-Seminaren im November und Dezember 2020 finden Sie ebenfalls in dieser Ausgabe von LAK aktuell.

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Pharmazie


© Foto: Wes Hicks/unsplash

Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1:
22. Februar bis 5. März 2021

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

 

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank

Für Sie gefunden und aufbereitet:

Thema: alt. Therapie

Frage: Gibt es Empfehlungen für die Einnahme von Berberin zur Verbesserung der diabetischen Stoffwechsellage (Rat einer „Gesundheits-App“)?

Kommentar:

Das Isochinolinalkaloid Berberin kommt vor allem in Berberitzengewächsen wie der gewöhnlichen Berberitze (Berberis vulgaris), aber auch in Schöllkraut (Chelidonium majus), der kanadischen Orangenwurzel (Hydrastis canadensis) und verschiedenen Goldfaden-Arten (Coptis-Arten) vor.

Evidenz

Laut Literaturangaben werden dem Alkaloid beispielsweise adstringierende, antiseptische, zentraldämpfende, cholesterin- und blutdrucksenkende sowie gastrointestinal-, biliär- und uterus-stimulierende Wirkungen zugeschrieben.

In der Traditionellen Chinesischen Medizin wird Berberin u.a. zur Therapie des Diabetes Mellitus Typ 2 eingesetzt. Angenommen wird eine Steigerung der Insulinsekretion, eine Verbesserung der Insulinresistenz und des Fettstoffwechsels.

Diesbezüglich veröffentlichte Hui Dong et al. 2012 ein Review und eine Meta-Analyse, die 14 klinische Studien aus China an insgesamt 1.068 Patienten einschloss. Die meisten Studien waren allerdings überwiegend von geringer methodischer Qualität. Unklar ist außerdem, ob die Ergebnisse ohne weiteres auf andere ethnische Gruppen übertragen werden können. Obwohl die Ergebnisse der Arbeit auf einen potentiellen, mit dem konventionell oraler Antidiabetika vergleichbaren, blutzuckersenkenden Effekt hinweisen, kommen die Autoren zu dem Schluss, dass weitere qualitativ hochwertigere Studien notwendig sind. Selbst eine aktuellere Metaanalyse aus 2015 kann keine präzisere Aussage treffen.

Die in den Studien eingesetzten Dosierungen lagen zwischen 0,5-1,5 g Berberin pro Tag. Es ist jedoch nicht bekannt, ob sich die Angabe auf den Extrakt oder das „reine“ Berberin bezieht bzw. um welches Salz es sich handelt.

Sicherheit

Bezüglich der Sicherheit der Therapie mit Berberin werden in der erwähnten Arbeit hauptsächlich gastrointestinale Nebenwirkungen wie Verstopfung, Durchfall, Übelkeit und Völlegefühl angegeben.

Über schwere Nebenwirkungen wie Hypoglykämien wurde nicht berichtet. Daten zur Sicherheit in der Langzeittherapie fehlen.

In der Literatur finden sich Hinweise, dass Berberin in Dosen bis 500 mg gut vertragen wird. Bei Einnahme höherer Dosen können Benommenheit, Nasenbluten, Atembeschwerden, Haut- und Augenreizungen auftreten, in Einzelfällen kam es zu Nierenreizungen, Nephritiden und tödlichen Vergiftungen. Zu beachten ist außerdem, dass Berberin-Sulfat wesentlich toxischer ist als das Chlorid. Schwangere sollten Berberin wegen der uterusstimulierenden Wirkung nicht einnehmen.

Berberin-haltige Kapseln sind in Deutschland nur als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) erhältlich.

Für Nahrungsergänzungsmittel mit Inhaltsstoffen pflanzlichen Ursprungs (in der NemV als „sonstige Stoffe“ bezeichnet) gelten jedoch keine klaren Rechtsvorschriften.

Von der Stoffliste des Bundes und der Länder werden Berberin-haltige Pflanzenteile, mit Ausnahme der Alkaloid-armen Berberitzen-Frucht, nicht für die Verwendung in Lebensmitteln (einschließlich NEM) empfohlen.

Die französische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit, Umwelt und Arbeit (Ansas) warnt vor Risiken in Zusammenhang mit der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit Berberin, da pharmakologische Wirkungen – und damit eine Arzneimittelwirkung – ab einer Tagesdosis von 400 mg Berberin zu erwarten sind. Daher dürften Berberin-haltige Produkte unserer Auffassung nach nur als Arzneimittel vertrieben werden.

Fazit

Aufgrund der unzureichenden Evidenzlage und ungenauer Angaben zu Präparaten und Dosierung kann derzeit keine Empfehlung zum Einsatz von Berberin zur Therapie des Diabetes mellitus Typ 2 gegeben werden. In den aktuellen Leitlinien wird Berberin nicht erwähnt. Darüber hinaus sollte die Anwendung von Produkten mit pharmakologisch wirksamen pflanzlichen Inhaltsstoffen in Form von Nahrungsergänzungsmitteln ohne ausreichenden Unbedenklichkeitsnachweis unserer Meinung nach kritisch gesehen werden.

 

 

Quelle: AMINO-Datenbank

 

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Pharmazie


© Foto: Zhao jian kang/shutterstock

Leitlinien

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie eine Zusammenfassung ausgewählter Leitlinien (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen.

Thema „Osteoporose“, Teil 2 – Supplementation und Allgemeine Empfehlungen und Ernährung
(>> „Osteoporose“, Teil 1 – Grundlagen und medikamentöse Therapie)

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der OSTEOPOROSE bei postmenopausalen Frauen und bei Männern [1]

Die Leitlinie gibt Empfehlungen zur Prävention, Diagnose und Therapie – ausschließlich für die Patientengruppen „Männer“ und „postmenopausale Frauen“. Zu beachten ist, dass besondere Aspekte, die sekundäre Osteoporose betreffend, nicht besprochen werden. Der Apotheker wird nicht speziell erwähnt, jedoch „andere Personen in Gesundheitsberufen“.

Der Apotheker ist niedrigschwelliger Ansprechpartner für Patienten mit Osteoporose bzw. dem Wunsch in der Selbstmedikation nach „Vitamin D“ und/oder „Calcium“. Mit Kenntnis der Risiken und Therapieziele bei der Osteoporose kann der Apotheker mithilfe der Leitlinie den Patienten gezielt beraten, Aufklärungsarbeit leisten bzw. den Patienten einer ärztlichen Konsultation zuführen. Patienten mit Osteoporose neigen deutlich häufiger zu Frakturen, was zum einen eine Auswirkung auf deren Lebensqualität haben kann, zum anderen auch eine große wirtschaftliche Bedeutung hat.

Supplementation

Ein Mangel an 25-OH-Vitamin D (behandlungsbedürftig: Spiegel < 12ng/ml) im Serum sowie Calcium scheint ein Risikofaktor für Frakturen zu sein. Die Bedeutung von Homozystein und damit von Folsäure und Vitamin B12-Mangel ist noch nicht abschließend geklärt. Calcium (1.000 mg/Tag) und Vitamin D (800 IE/Tag) sollten ausreichend, wenn möglich über die Nahrung, aufgenommen werden. Hierbei kann patientenindividuell supplementiert werden. Das IQWiG stellt einen Calciumrechner zur Verfügung: https://www.gesundheitsinformation.de/kalzium-rechner.2032.de.html (letzter Aufruf am 22.06.2020). Abhängig von einer medikamentösen Osteoporose-Therapie (z.B. parenterale Antiresorptiva wie Bisphosphonat oder Denosumab) ist die ausreichende Aufnahme von Calcium bzw. Vitamin D auch obligat sicherzustellen. Eine Überdosierung von Vitamin D tritt i.d.R. erst bei sehr hohen Tagesdosen von > 40.000 bis 100.000 I.E. über einen längeren Zeitraum auf [2]. Kritisch sind das damit einhergehende Hyperkalzämiesyndrom und eine mögliche Calciumablagerung in der Niere sowie im Gewebe und den Gefäßen.

Allgemeine Empfehlungen und Ernährung

Empfohlen wird regelmäßige Bewegung zur Verbesserung der Muskulatur und des Gleichgewichts sowie der Koordination. Diese reduziert z.B. das Sturzrisiko. Untergewicht wie auch ein adipöses Körpergewicht sollte vermieden werden. Es gelten die allgemeinen Empfehlungen („10 Regeln“) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung [3]. Diese beinhaltet u.a. eine ausreichende Nährstoffzufuhr von Calcium.

Risikopatienten sollten Lebens- und Genussmittel meiden bzw. reduzieren, die den Calciumgehalt in der Nahrung negativ beeinflussen. Dazu gehören Kochsalz und Koffein sowie Alkohol (umgangssprachlich oft als „Knochenräuber“ bezeichnet). Bei Lebensmitteln mit einem hohen Oxalsäuregehalt (z.B. kakaohaltige Produkte, Rhabarber, Mangold, Spinat) sollte besondere Vorsicht gelten [4, 5]. Calciumreiche Produkte sind z.B. Vollmilch, Schmand, Emmentaler, Gouda, Parmesan, Brokkoli, Grünkohl, Lauch, Aprikosen, Haselnüsse, und Mineralwasser mit mindestens 150 mg/l Calcium (Cave: Einnahme von Bisphosphonaten).

Zur ausreichenden Versorgung auch mit Vitamin D wird Bewegung im Sonnenlicht (UVB) empfohlen, da die Eigenproduktion die wichtigste Quelle für Vitamin D ist. Die Haut sollte ausreichend UVB-Licht-Kontakt haben. Hierfür gelten bei hellhäutigen Personen, dass mindestens 10 Minuten täglich bei höchstem Sonnenstand Zeit draußen verbracht wird (Cave: keinen Sonnenbrand riskieren!). Bei niedrigeren Sonnenständen und bei höherem Alter sollte diese Zeit verlängert werden. Im Winterhalbjahr ist die Eigenproduktion stark eingeschränkt aufgrund der unzureichenden UVB-Strahlung. Viel Vitamin D findet sich in der Nahrung nur bei einigen wenigen Fischsorten (z.B. Lachs, Hering, Makrele, Aal), z.B. in Milch finden sich nur Spuren von Vitamin D.

Merke für die Apothekenpraxis:

Beim Präparatewunsch „Calcium“ oder „Vitamin D“ kann gezielt der Bedarf für eine leitliniengerechte Supplementation beider in Kombination erfragt werden. Eine Ernährungsberatung kann angeschlossen werden. Bei der Supplementation von Vitamin D in hoher Dosierung (z.B. 20.000 IE / Kapsel, i.d.R. einmal wöchentlich) muss auf das besondere Dosierungsintervall hingewiesen werden. Auch ist die Einnahme mit (fettreicher) Nahrung förderlich für eine optimale Resorption des fettlöslichen Vitamins [6].

Sie finden die Leitlinien und Literaturquellen unter:

[1] S3 Leitlinie Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der OSTEOPOROSE bei postmenopausalen Frauen und bei Männern; unter: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/183-001l_S3_Osteoporose-Prophylaxe-Diagnostik-Therapie_2019-02.pdf; letzter Aufruf am 19.06.2020

[2] Fachinformation Dekristol® 20 000 I.E. ; Stand September 2015

[3] DGE. Zehn Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (2017); unter https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/vollwertige-ernaehrung/10-regeln-der-dge/; letzter Aufruf am 22.06.2020

[4] Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Hrsg. Essen und Trinken bei Osteoporose. 2017

[5] Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V.. Osteoporose und Ernährung. Aktualisierte Neuauflage 2012

[6] Steinhilber, D. Vitamin D Kritische Betrachtung. PZ 16. 2020

 

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Im Fokus


© Foto: Natalia Y/unsplash

Hinweis

Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen, neben den wirtschaftlichen Herausforderungen und Sorgen, ein psychischer Stresstest.

Ausgangsbeschränkungen, häusliche Isolation in einem vielleicht problematischen familiären Umfeld und stündlich neue Nachrichten über steigende Infektions- und Todeszahlen in den Medientickern. Geschlossene Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen und die Kombination aus Kinderbetreuung (Homeschooling) und Home-Office stellen viele Familien vor besondere Herausforderungen. Älteren Menschen fehlt, aus Sorge um die eigene Gesundheit, ein/e persönlicher Ansprechpartner*in für den Austausch über die Ängste und Nöte in der Krise.

Daher haben sich die HAGE e.V. und die Firma YAKAMARA Media in Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration auf den Weg gemacht, die vielen bestehenden und neu entstandenen Telefonseelsorge, Krisen- oder Gesprächsangebote für betroffene Menschen zusammenzutragen und auf der Internetseite http://offeneohren-hessen.de darzustellen.

Als Mitglied der HAGE e.V. möchten wir auf diesen Service aufmerksam machen.

 

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Im Fokus


© Foto: ABDA

Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“

Etwa 10.000 Menschen pro Jahr begehen in Deutschland Suizid. Darunter sind etwa 70 Prozent Männer. Suizidversuche sind noch um ein Vielfaches häufiger und werden auf etwa 100.000 pro Jahr geschätzt. Ein besonderes Risiko tragen alte Menschen und Menschen mit psychischen Störungen wie Depressionen, Abhängigkeitserkrankungen, Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen. Experten sind sich einig, dass viele Menschen mit Suizidabsichten gerettet werden können. Dazu muss man entsprechende Warnsignale erkennen, Betroffene ansprechen und Ihnen weitergehende Hilfen anbieten.

Arzneimittel spielen bei Suiziden und Suizidversuchen oft eine Rolle. Apothekern wird großes Vertrauen entgegengebracht. Sie kennen ihre Kunden gut und verfügen über Hintergrundinformationen. Viele Suizid-Gefährdete suchen im Vorfeld eine Apotheke auf, sodass Apotheker durch den persönlichen Kontakt eine wichtige Rolle bei der Suizidprävention spielen können.

In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) Deutschland, einem bundesweiten kooperativen Netzwerk mit dem besonderen Fokus auf Förderung aktiver Initiativen zur Suizidprävention in allen gesellschaftlichen Bereichen, und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) hat die ABDA einen Gesprächsleitfaden zum Umgang mit suizidalen Patienten in der Apotheke erarbeitet. Der Leitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ soll Apothekenmitarbeiter für mögliche Hinweise auf suizidale Absichten ihrer Patienten sensibilisieren, Möglichkeiten der Gesprächsführung aufzeigen und Hinweise zum weiteren Umgang mit betroffenen Patienten geben. Ebenso werden Kontaktadressen und Ansprechpartner genannt.

Der Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ steht >> auf der Homepage der ABDA zum Download bereit (unter dem Punkt „Weitere Arbeitshilfen“ bzw. als Download über den untengenannten Link).

Weiterführende Informationen zur Suizidalität bei Älteren sowie Möglichkeiten der Früherkennung und Prävention können der Broschüre „Wenn das Altwerden zur Last wird – Suizidprävention im Alter“ entnommen werden. Sie kann online unter >> www.suizidpraevention.de/materialien/broschueren.html heruntergeladen werden.

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Aktuell


© Foto: Vojtech Okenka/pexels

ZFB@home – 14./15.11.2020

Ursula Funke begrüßt Teilnehmer und Referenten zur ersten Online-Ausgabe der Zentralen Fortbildung. Ihr Dank gelte allen Apothekern, die insbesondere zu Beginn der Pandemie viel Improvisationstalent im Hinblick auf Schutz der Mitarbeiter und Kunden sowie die Desinfektionsmittelherstellung an den Tag gelegt hätten. Die nun erleichterten Rahmenbedingungen müssten beibehalten werden, die Apothekerschaft habe einen sorgsamen Umgang mit den erweiterten Kompetenzen unter Beweis gestellt. Weiter dankte Funke Frau Hauser und dem Team der Pharmazie, das mit viel Herzblut Veranstaltungen unter angepassten Rahmenbedingungen geplant und unter diesen nun veränderten Bedingungen so viele wie möglich auf Online-Formate umgestellt habe. So werde nun auch die 104. Zentrale Fortbildung im März 2021 als ZFB@home stattfinden. Insbesondere gelte ihr Dank den Referenten, die alle auch für das Online-Format zur Verfügung stünden.

Im Eröffnungsvortrag ging Professor Steinhilber auf die Grundlagen der stratifizierten onkologischen Pharmakotherapie ein. Die Grundlagen der Krebsentstehung seien Mutationen von Genen, deren Produkte an der Regulation des Zellwachstums und des Zelltods beteiligt sind. Aber auch Chromosomentranslokationen und Chromosomendeletionen können Krebserkrankungen auslösen. Die Folgen der Mutationen sind die Aktivierung von Protoonkogenen, die Inaktivierung von Tumorsuppressorgenen und der Inaktivierung von DNA-Reparaturmechanismen. Dadurch verstärkt sich das Wachstum von Zellen, die Apoptose wird herunterreguliert, es kommt zu zellulärer De-Differenzierung und genomischer Instabilität: Die Defekte häufen sich an, die Zelle „kippt“ irgendwann und entartet.

Die Art der Mutation bedingt die spezifischen Eigenschaften von Krebszellen wie z.B. der Resistenz gegenüber Tumorsuppressoren oder der Ausschaltung der Seneszenz, die zu einer unbegrenzten Teilungsfähigkeit führt.

In der Behandlung finde derzeit ein Paradigmenwechsel dahingehend statt, dass nach Möglichkeit die veränderten Gene behandelt werden:

Hierbei ist die personalisierte Medizin (die maßgeschneiderte Therapie für den Patienten) und die stratifizierte Pharmakotherapie (Einteilung nach Markern, z.B. HER-positiv) möglich. So waren im September 2020 für 82 Wirkstoffe genetische Tests durch die EMA empfohlen (hierunter Tamoxifen als einziges Onkologikum) bzw. vorgeschrieben (darunter 72 Onkologika).

Die Prinzipien der Tumortherapie sind zum einen die klassische Wachstumshemmung (Platin, Alkylanzien), zum anderen der Einsatz von Wirkstoffen mit definierten Targets wie Kinase-Inhibitoren und der Einsatz von Wirkstoffen mit Tumorpräferenz wie z.B. Imatinib.

Im Rahmen seines Vortrags zu Diagnostik und Therapie des metastasierten Prostata-Karzinoms ging Professor Tsaur auf die Therapie des metastasierten Prostata-Karzinoms ein. Im Vergleich Hormontherapie + Bestrahlung der Prostata gegen die alleinige Hormontherapie hat sich gezeigt, dass lediglich Subgruppen des Gesamtkollektivs profitiert haben, hier haben insbesondere Patienten mit bis zu drei Metastasen länger überlebt. In der Kombi Hormontherapie + Docetaxel haben Patienten mit hoher Tumorlast profitiert. Die Titan-Studie habe gezeigt, dass die Behandlung mit Apalutamid, einem Antiandrogen, eine signifikante Verbesserung des Gesamtüberlebens mit sich bringt bei gleichzeitiger Erhaltung der Lebensqualität. Die Therapie stellte sich als sicher und gut verträglich heraus, unabhängig von der Tumorlast.

Professor Köhl zeigte am Samstagabend die großen Erfolge der CAR-T-Zelltherapie bei CD19+ hämatologischen Erkrankungen auf. Der Erfolg gründet sich auf dem Wirkmechanismus dieser neuartigen Therapie: Die CAR-T-Zellen wandern zu den malignen Zellen und binden diese gezielt. Die ELIANA-Studie hat eindrucksvoll die Therapiemöglichkeit bei ALL und DLBCL unter Beweis gestellt, mit einem Gesamtüberleben von 90 % nach sechs Monaten und 76 % nach zwölf Monaten. Neben dem spezifischen Andocken an die Krebszellen ist auch ein Binden an andere Immunzellen möglich, was eine Ausschüttung von IL-1, IL-6 und NO zur Folge hat und die Nebenwirkungen dieser Therapie erklärt. Die Herausforderung für die Zukunft ist die Automatisierung des Herstellungsprozesses, da die CAR-T-Zelltherapie bisher eine individuelle, personalisierte Therapie darstellt, die durch die manuelle Herstellung zeitaufwendig und teuer ist.

Eine Weiterentwicklung stellt die CAR-NK-Zelltherapie dar. Aktivierte Natürliche Killerzellen (NK) greifen die Tumorzelle über eine Hochregulation aktivierender Rezeptoren an und zerstören diese. In den ersten Fällen wurden bereits allogene NK-Zellen nach haploider Stammzelltransplantation übertragen. Erfreulicherweise sei kein Fall von Graft versus Host-Disease aufgetreten, in einer kleinen Studie mit elf Patienten habe bei acht Patienten eine komplette Remission stattgefunden. Der Einsatz von CAR-NK-Zellen sei momentan gegen CD19+ aber auch CD123+ Leukämien möglich.

Dr. Götze stellte in einem Ritt die Therapiemöglichkeiten der verschiedenen Tumoren des Gastrointestinaltrakts (GIT) dar. Sowohl beim Magenkarzinom als auch beim Plattenepithelkarzinom der Speiseröhre habe die adjuvante Therapie mit Nivolumab das Gesamtüberleben signifikant verbessert.

Auch bei den GIT-Tumoren wird die immunologische Therapie immer interessanter, da auch hier immer mehr Mutationen entdeckt werden.

Bei der palliativen Therapie des Colonkarzinoms sei es wichtig, sich die Biomarker anzusehen, da diese entscheidenden Einfluss auf das Gesamtüberleben haben. Die Wildtyp-Varianten sprächen gut auf Antikörpertherapie an. Bei HER2-positivem Colon-Karzinom sei die Kombination von Trastuzumab und Deruxetecan (Antikörper-Arzneistoff-Konjugat) sehr vielversprechend, die Ansprechrate liegt bei 51,3 %.

Brustkrebs 2020 – Gemeinsam kommen wir weiter

Zu Beginn seines Vortrags geht Professor Jackisch auf die Risikofaktoren für die Entstehung des Mammakarzinoms ein: höheres Lebensalter, Kinderlosigkeit, Verzicht auf das Stillen sowie eine familiäre Häufung von Brust- und / oder Eierstock-Krebserkrankungen. Neue Erkenntnisse bestätigen, dass eine menopausale Hormontherapie (MHT) sowie der Lebensstil, insbesondere Übergewicht und der damit häufig verbundene Diabetes, das Risiko erhöhen können.

Brustkrebs lässt sich nicht vermeiden, aber durch die Nutzung des Mammographie-Screening-Programms früh entdecken. Damit einher geht auch die Senkung der Sterblichkeit, für mehr als 60 Prozent der betroffenen Frauen ist heutzutage Heilung der realistische Anspruch in der akuten Phase. Nach Jahren oder Jahrzehnten können sich Rückfälle einstellen und andere Organe betreffen. Mit dieser Metastasierung beginnt die chronische Phase, die heute noch unheilbar ist, aber in der neue Behandlungsformen ein langes beschwerdearmes Leben ermöglichen.

Die Herausforderung der Therapie des Mammakarzinoms liegt in der Individualität. Die Gen-Expressionsanalyse ist die Grundlage der heutigen individualisierten molekularen Therapie.

Der Einsatz der monoklonalen Antikörper (Trastuzumab und Pertuzumab) bei HER2- positivem Mammakarzinom war ein weiterer Meilenstein, die Immunonkologie bedeutete einen weiteren großen Fortschritt. Eine Besonderheit sind Karzinome mit Mutationen in den BRCA 1 und 2 Genen: Sie sprechen gut auf eine platinbasierte Chemotherapie sowie auf eine Behandlung mit PARP-Inhibitoren an. Frauen aus Familien mit einer nachgewiesenen BRCA 1 und / oder BRCA 2 Mutation müssen besonders beraten und überwacht werden, da die Erkrankung in jungen Jahren auftreten kann.

Zum Abschluss der ZFB@home widmet sich Professor Hug der Arzneimitteltherapiesicherheit bei eingeschränkter Nierenfunktion. Zu Beginn geht er ausführlich auf die Anatomie und Physiologie der Nieren ein und gibt einen Überblick der möglichen Arten und Ursachen für eine Schädigung der Nieren.

Wie bei jedem anderen Organ auch lässt die Funktion der Nieren mit zunehmendem Alter langsam nach. Ab ca. dem 40. Lebensjahr nimmt die renale Durchblutung um etwa ein Prozent pro Jahr ab. Damit einher geht ein Gewichtsverlust der Nieren sowie der sklerotische bzw. fibrotische Umbau der Glomeruli und Tubuli. Durch die hohe Überkapazität der Nieren ist jedoch nicht jeder Mensch im Alter von einer relevanten Funktionseinschränkung dieser Organe bedroht.

Die Nierenfunktion kann über verschiedene Verfahren bestimmt werden. Neben einer direkten Messung der Konzentration von körpereigenen oder exogen zugeführten Markern in Plasma und Urin, haben sich indirekte Methoden zur Abschätzung der Glomerulären Filtrationsrate (GFR) durchgesetzt und lassen zuverlässige Aussagen über die GFR zu.

Aufgrund der hohen Prävalenz und zunehmenden Inzidenz von Nierenerkrankungen kommt der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei der Betreuung betroffener Patienten eine wichtige Bedeutung zu. Arzneimittel, besonders die Kombination mehrerer potentiell nierenschädlicher Wirkstoffe, können aufgrund einer substanzspezifischen Toxizität für die Entwicklung oder Verschlechterung einer Niereninsuffizienz verantwortlich sein. Da die Mehrzahl der Wirkstoffe renal eliminiert wird, ist bei eingeschränkter Nierenfunktion mit einer Akkumulation zu rechnen. Kommt ein nierenschädigendes Potential der Substanzen hinzu, kann sich die Funktionseinschränkung weiter verschlimmern. Deshalb sind strenge Überwachung und ggf. eine Anpassung der Dosis erforderlich. Zur Anpassung der Arzneimitteldosierung bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion kann mithilfe der Dettli-Formel die sogenannte individuelle Eliminationskapazität des jeweiligen Wirkstoffes berechnet werden. Dazu wird neben der GFR die extrarenale Dosisfraktion (Q0) als Kennzahl für den nicht durch die Nieren ausgeschiedenen Arzneistoffanteil benötigt. Dieser Wert ist für viele Wirkstoffe bekannt und in einschlägigen Tabellenwerken aufgeführt. Nun kann die individuelle Eliminationskapazität für die Berechnung einer Dosismodifikation herangezogen werden. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Krankheitsbild, den pharmakokinetischen Eigenschaften des Wirkstoffes und dem Applikationsweg kann nun über eine Modifikation der Medikation entschieden werden. Besondere Bedeutung hat die AMTS bei Patienten, die auf Nierenersatzverfahren angewiesen sind. Der für gesunde Nieren ermittelte Q0-Wert ist auf die verschiedenen Dialyse- und Hämofiltrationssysteme unter Umständen nicht übertragbar. In den Beipackzetteln oder Fachinformationen finden sich nur selten Angaben zur Dosisanpassung bei Nierenersatzverfahren. Hier sind neben einer individuellen Risikoabschätzung auch die Anwendung von persönlichen und publizierten Erfahrungswerten und manchmal die Bestimmung von Wirkstoffspiegeln Maßnahmen, welche die AMTS erhöhen können.

Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion leiden unter vielen Komorbiditäten, eine umfassende Beratung in der Apotheke ist daher wertvoll und erforderlich. Juckreiz, Übelkeit und Müdigkeit als häufige Symptome sollten vom Apotheker ernstgenommen werden. Eine individuelle Supportivtherapie bietet hier viele Möglichkeiten, das Leiden dieser Patienten zu lindern. Ein wichtiger Baustein ist auch die Beratung zu Ernährung und Körperpflege. Der Apotheker kann aber auch als Fachmann für Fragen der Pharmakokinetik und -dynamik dem Arzt zur Seite stehen.

 

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Aktuell


© Graphik: ABDA

Imagekampagne − Materialien zur Corona-Pandemie in Kampagnenoptik

Für den Patienten und auch in der Offizin ist die Corona-Pandemie immer noch ein täglicher Begleiter. Damit in Zeiten steigender Infektionszahlen die wichtigsten Schutzmaßnahmen nicht aus dem Blick geraten, finden Sie ab sofort auf >> www.apothekenkampagne.de eine Auswahl an Materialien in der Optik der „Einfach unverzichtbar.“-Kampagne für den Aushang in der Apotheke.

Motive zu Corona-Schutzmaßnahmen

Mit aufmerksamkeitsstarken Motiven in unterschiedlichen Formaten können Sie ab sofort Ihre Patienten unter anderem auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auf die begrenzte Patientenzahl in Ihrer Apotheke oder auch auf Maßnahmen wie das Händedesinfizieren hinweisen. Alle Motive finden Sie zum Download und Selbstausdruck in den Formaten DIN A5 bis DIN A3 auf >> https://www.apothekenkampagne.de/material/corona.

Werden Sie Unterstützer der Corona-Warn-App

Auf >> apothekenkampagne.de finden Sie außerdem ein Motiv, das auf die Corona-Warn-App der Bundesregierung hinweist. Hängen Sie es aus und machen Sie Ihre Patienten auf die Bedeutung der App für die Nachverfolgung von Infektionen und die Eindämmung des Virus aufmerksam.

Darüber hinaus können Sie ein kostenloses >> Unterstützerpaket zur Corona-Warn-App bestellen. Auf der Website der Bundesregierung können kostenfrei Plakate, Handzettel und Flyer angefordert werden, um die Nutzung der App in Ihrer Apotheke zu bewerben.

 

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Aktuell




Warum ein ABDA-Datenpanel?

Die öffentlichen Apotheken in Deutschland bieten ein großes Leistungsspektrum an. Sie übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Tätigkeiten und erfüllen damit jeden Tag aufs Neue eine wichtige Funktion in der Gesundheitsversorgung.

Mit dem ABDA-Datenpanel soll diese Bedeutung der öffentlichen Apotheken gegenüber Politik, Krankenkassen und Wissenschaft noch stärker fokussiert werden. Die erhobenen Daten sind für die entsprechende Argumentation entscheidend, weil sie wertvolle Einblicke in die Struktur, Qualität und den Umfang der apothekerlichen Leistungen in der Arzneimittelversorgung gewähren.

Weshalb sollten Apothekeninhaber bzw. -leiter in Deutschland die Datenerhebung unbedingt unterstützen? Warum ist die Teilnahme jedes einzelnen bedeutsam?

Das ABDA-Datenpanel ist eine Investition in die Zukunft des Berufsstandes. Die erhobenen Daten schaffen eine verlässliche, eigene Datenbasis über öffentliche Apotheken und dienen als Grundlage für Argumentationen und für den Aufbau von Zeitreihen.

Zum diesjährigen Tag der Apotheke am 7. Juni wurden beispielsweise konkrete Zahlen zu Lieferengpässen und Botendiensten aus dem ABDA-Datenpanel 2019 veröffentlicht, die auch für die flächendeckende Arzneimittelversorgung von Millionen Patienten in ganz Deutschland relevant sind.

Mit der Teilnahme an der Onlinebefragung kann jeder einzelne Apothekeninhaber bzw.-leiter dazu beitragen, die Vielfalt der Apotheken in ganz Deutschland statistisch belegbar zu machen. Durch eine möglichst umfangreiche Datenerfassung können Trends noch besser erfasst und analysiert werden.

Zudem können zum Beispiel die außergewöhnlichen Leistungen der Apotheken in der SARSCoV2-Pandemie aufgezeigt werden, weil im Rahmen des ABDA-Datenpanels auch Sonderthemen erfasst werden.

Wie kann am ABDA-Datenpanel teilgenommen werden?

Jeder interessierte Apothekeninhaber bzw. -leiter einer öffentlichen Apotheke in Deutschland kann bis zum 30. November 2020 an der Onlinebefragung teilnehmen. Eine Teilnahme in den Vorjahren ist nicht erforderlich. Erstteilnehmer sind herzlich willkommen.

Die Registrierung zur Teilnahme kann über >> www.abda-datenpanel.de erfolgen.

Hier werden zudem weitere Informationen zum Ablauf der Befragung bereitgestellt.

Um den Zugang zum Onlinefragebogen freizuschalten, werden vorab einige Angaben wie Apothekerkammer und NNFID benötigt. Die NNFID kann jedem Schreiben des Nacht- und Notdienstfonds entnommen werden. Was wird für die Beantwortung der Fragen benötigt? Die Bearbeitungszeit beträgt ungefähr 30 bis 45 Minuten.

Die Bereitstellung der nachfolgenden Unterlagen kann die Dauer der Beantwortung verkürzen:

  • BWA und Unterlagen vom Steuerberater
  • Durchschnittliche Kundenanzahl pro Tag
  • Anzahl der Vollnotdienste 2019
  • Gesamtumsatz 2019 (ohne Umsatzsteuer, bereinigt um den Apothekenabschlag), davon RX und Non-RX (beinhaltet auch Hilfsmittel und Ergänzungssortiment)
  • Gesamtzahl aller abgegebenen Packungen 2019
  • Gesamtkosten der Apotheke 2019 (ohne kalkulatorische Kosten)
  • Gesamtwareneinsatz 2019 (netto)

Nach Beantwortung der Fragen soll der Fragebogen direkt finalisiert werden. Die Finalisierung kann aber bis zum Ende des Befragungszeitraums erfolgen. Jeder Teilnehmer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro (brutto) und exklusiv eine zusätzliche Brancheninformation.

Bitte unterstützen auch Sie das ABDA-Datenpanel. Jede Stimme zählt!

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