landesapothekerkammer Hessen
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LAK aktuell Ausgabe Oktober 2020



Ursula Funke, Präsidentin

Entscheidende Wochen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir leben in bewegten Zeiten – die Pandemie hat uns weiterhin im Griff, die Infektionszahlen steigen. Trotzdem stehen wir in Deutschland gegenüber den anderen europäischen Ländern noch ganz gut da. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein und ich hoffe, dass wir alle gut und gesund durch die vor uns liegenden kühleren Monate kommen. Allerdings wird das nur gelingen, wenn wir uns alle an die Schutzmaßnahmen halten. Leider mache zumindest ich in meiner Apotheke die Erfahrung, dass es täglich schwieriger wird, die Menschen dazu zu bringen, sich konsequent an die AHA-Regeln zu halten. Lassen Sie uns Apothekerinnen und Apotheker ein Vorbild sein, indem wir diese Regeln vorleben und auf deren Notwendigkeit zu unser alle Wohl hinweisen.

Für jeden von uns war es sicherlich bis vor einem Monat unvorstellbar, dass Apotheken von ihrem Rechenzentrum kein Geld bekommen – Geld für erbrachte Leistungen, für rechtmäßig belieferte Rezepte, Geld, das die Krankenkassen dafür bezahlt hatten, das aber nicht bei den Apothekern angekommen ist. Nach heutigem Stand scheint es, dass kriminelle Machenschaften hier am Werk sind, Staatsanwaltschaft wie auch BaFin ermitteln. Naturgemäß haben wir als Kammer keinerlei Daten, welche Apotheke bei welchem Rechenzentrum abrechnet. Alle Kollegen, die sich an die Kammer gewandt haben, wurden nach bestem Wissen von der Rechtsabteilung beraten.

Ich habe den Hessischen Ministerpräsidenten wie auch unseren Sozialminister angeschrieben, die Lage der unverschuldet in Not geratenen Kollegen ausführlich dargelegt und eindringlich um Unterstützung für die betroffenen Kollegen gebeten. Auf Bundesebene wurden und werden insbesondere durch die Spitze des hierfür zuständigen DAV alle nur denkbaren Kontakte genutzt, um diese Thematik zu problematisieren und schnelle Hilfe für die Kollegen zu finden. Auch am Rande des BAK-Symposiums hat der Vizepräsident der BAK mit dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses ein Gespräch zu dieser Problematik geführt.

All diese Gespräche sowie die Presseberichte haben politische Aufmerksamkeit geweckt und die AvP-Pleite zum Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestages gemacht. Daher habe ich unmittelbar vor dieser Sitzung nochmals alle hessischen Mitglieder dieses Ausschusses angeschrieben und die Problematik verdeutlicht. Hierzu zählt insbesondere, dass die betroffenen Kollegen unverschuldet in diese Situation gekommen sind.

Ich hoffe inständig, dass die versprochenen KfW-Kredite schnell Hilfe bringen und die Politik eine Lösung für diese Apotheken findet. Zudem müssen Regelungen gefunden werden, dass die von den Krankenkassen gezahlten Gelder sicher auf Treuhandkonten verwaltet werden, so wie das schon heute von zahlreichen Rechenzentren gelebt wird.

Auch das Thema Arzneimittelversorgung steht weit oben auf der Agenda. Das EuGH-Urteil zur Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente feiert seinen 4. Geburtstag. Bis heute gibt es keine Regelung für die Gleichpreisigkeit. Das VOASG kommt nun hoffentlich schnell voran, das aktuelle Signal der EU-Kommission ist nicht schlecht – allerdings brauchen wir die von uns schon vor Monaten geforderten, dringend notwendigen Änderungen. Wir setzen hier auch nochmals „alle Hebel in Bewegung“, um zu verdeutlichen, welchen Änderungsbedarf wir haben, damit das Gesetz wenigstens einigermaßen seinem Namen gerecht wird.

Ein positives Zeichen ist für mich, dass sich die Ärztin und Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar an das BMG gewandt hat mit der Frage, wie auch PKV-Versicherte in diese Regelung eingeschlossen werden können.

Ihr besonderes Augenmerk möchte ich auf unsere Premiere legen: ZFB@home am 14./15.November. Machen Sie es sich zuhause gemütlich und verfolgen Sie ein interessantes Fortbildungsprogramm am Rechner – ich bin sicher, Sie werden viel Neues und Interessantes hören.

Natürlich freuen wir uns alle, wenn unsere Zentrale Fortbildungsveranstaltung wieder in der Gießener Kongresshalle stattfindet und wir uns vor Ort wiedersehen können. Bis dahin ist das Online-Format eine gute Alternative!

Bleiben Sie gesund – beste Grüße!

 

Ihre


Ursula Funke


Aktuell


Videobotschaft des hessischen Ministerpräsidenten

Videobotschaft des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier

In vielen Gesprächen, Telefonaten, Videokonferenzen und auch Briefen wurde der Politik verdeutlicht, was Apothekerinnen und Apotheker für die Menschen gerade während der Pandemie geleistet haben, wie wichtig das flächendeckende Netz der inhabergeführten Apotheken für die sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist. Diese Leistung und Bedeutung der Apothekerinnen und Apotheker für die Gesundheitsversorgung haben LAK und HAV in einem gemeinsamen Brief an den hessischen Ministerpräsidenten ausführlich geschildert.

Die als Reaktion auf diesen Brief erstellte Videobotschaft des Ministerpräsidenten an die hessischen Apothekerinnen und Apotheker kann hier abgerufen werden:

>> Videobotschaft des Ministerpräsidenten

Über die Videobotschaft, die sowohl Anerkennung für die Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker als auch die Wichtigkeit der Apothekerschaft ausdrückt, freuen wir uns und verbinden dies gleichzeitig mit der Aufforderung, dass die Politik auch handelt: Die Hessische Landesregierung berät und verabschiedet zwar nicht das VOASG, wer Sicherheit und Zukunftsfähigkeit will, muss hier allerdings noch an manchen Stellen nachschrauben! Daher bitten wir auch an dieser Stelle unsere Hessische Landesregierung, sich mit Nachdruck für eine sichere und zukunftsfähige Arzneimittelversorgung stark zu machen!

 

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Aktuell


© Foto: peterschreiber.media/adobe stock

Corona-Warn-App

Die Nutzung der Corona-Warn-App sowie die Einhaltung der Hygieneregeln können helfen, den Verlauf der Corona-Pandemie nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

Als Heilberufler tragen wir hier eine besondere Verantwortung. Mehr als jeder anderen Berufsgruppe vertrauen die Menschen in unsere Fähigkeiten, in unsere Expertise und in unsere Versorgung. Sie fragen uns und vertrauen unserem Rat, wenn es um Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten der Infektionsschutzmaßnahmen geht. Das haben bereits die letzten Monate unter Beweis gestellt.

Nutzen Sie dieses Vertrauen und motivieren Sie die Patientinnen und Patienten immer wieder zur Einhaltung der Hygieneregeln und insbesondere zur Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung.

Das gemeinsame Anschreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer und der ABDA, das sich an alle Ärzte, Zahnärzte und Apotheker richtet, ist als PDF beigefügt.

Das Schreiben können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie


© Foto: Nick Morrison/unsplash

Online-Seminare 2020

In diesem Jahr finden in unserer Reihe noch weitere interessante Online-Seminare statt.

Die Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.

 

21. Oktober 2020

Geriatrische Pharmazie 

22. Oktober 2020

Covid-19

14. November 2020

ZFB@home – Diagnostik/Biomarker, Teil 1

(15:00 – 18:45 Uhr)

15. November 2020

ZFB@home – Diagnostik/Biomarker, Teil 2

(09:00 – 12:45 Uhr)

18. November 2020

Gar nicht übel − antiemetische Therapie in der Apotheke 

16. Dezember 2020

Mikrobiom − Vielfalt für den Alltag

 

Für die Teilnahme an einem Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.

Bei längeren Online-Seminaren erfolgt die Punktevergabe gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.

 

Die Übersicht der Online-Seminare können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie


© Foto: Jacqueline Kelly/unsplash

ZFB@home

Programm der 103. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen am 14. und 15. November 2020

Die 103. Zentrale Fortbildungsveranstaltung wird als Online-Seminar durchgeführt!

„Diagnostik/Biomarker“

Samstag, 14. November 2020

15:00 – 15:15 Uhr

Eröffnung und Begrüßung

Ursula Funke

Präsidentin der LAK Hessen

15:15 – 16:15 Uhr

Grundlagen der stratifizierten onkologischen Pharmakotherapie

Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Institut für Pharmazeutische Chemie, Goethe-Universität, Frankfurt am Main

16:30 – 17:30 Uhr

Diagnostik und Therapie des metastasierten Prostatakarzinoms

Prof. Dr. med. Igor Tsaur

Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie,

UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz

17:45 – 18:45 Uhr

CAR-T- und CAR-NK-Zellen in der Krebstherapie

Prof. Dr. phil. nat. Dr. med. habil. Ulrike Köhl

Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie IZI, Leipzig

 

Sonntag, 15. November 2020

09:15 – 10:15 Uhr

Kolorektales Karzinom – zwischen neuen Therapien und Altbewährtem

Priv.-Doz. Dr. med. Thorsten Oliver Götze

Institut für Klinisch-Onkologische Forschung (IKF),
Krankenhaus Nordwest GmbH, Frankfurt am Main

10:30 – 11:30 Uhr

Update Mammakarzinom 2020

Prof. Dr. med. Christian Jackisch

Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Sana Klinikum, Offenbach

11:45 – 12:45 Uhr

Arzneimitteltherapie bei eingeschränkter Nierenfunktion

Prof. Dr. Martin J. Hug

UNIVERSITÄTSKLINIKUM FREIBURG, Apotheke, Freiburg

Moderation:

Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

Dr. rer. nat. Nils Keiner

Stellvertretender Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

Eine Anmeldung bis 24 Uhr am Vortag ist erforderlich.

Eine Beschreibung zur Teilnahme an Online-Seminaren finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

Die Anmeldelinks von pharma4u werden rechtzeitig auf der Homepage freigeschaltet.

Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende  Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.

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Pharmazie


© Foto: Iakov Filimonov/shutterstock

Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1:
22. Februar bis 5. März 2021

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

 

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank

Für Sie gefunden und aufbereitet:

Thema: Clindamycin, Unverträglichkeit, Zahn.

Frage: Ein Zahnarzt sucht für einen Patienten mit Unverträglichkeit gegenüber Clindamycin eine Alternative. Welche Antibiotika können empfohlen werden?

Kommentar:

In der zahnärztlichen Praxis kommen in den meisten Fällen Mischinfektionen vor, die durch Bakterien verschiedenster Art ausgelöst werden.

Die meisten in der Zahnarztpraxis vorkommenden Infektionen werden von grampositiven Bakterien (α- und β-hämolysierende Streptokokken, nicht Penicillinase-bildende Staphylokokken) verursacht. In diesen Fällen kommen in erster Linie Oralpenicilline mit fehlender oder geringer Penicillinase-Festigkeit (Penicillin V) und als Alternative Erythromycin oder Clindamycin in Betracht. Besteht Verdacht auf Mischinfektionen, d.h. es sind auch gramnegative Keime beteiligt, z.B. beim periapikalen Granulom, müssen Breitspektrumpenicilline wie Ampicillin, Amoxicillin oder deren Kombination mit Clavulansäure bzw. Sulbactam und bei Penicillinunverträglichkeit Tetracycline gegeben werden.

Gentamicin und weitere Substanzen vom Aminoglykosidtyp wirken auf grampositive und gramnegative Bakterien, haben aber eine geringe therapeutische Breite. Diese Pharmaka sollen nur im Ausnahmefall und gezielt nach Antibiogramm eingesetzt werden.

Im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Risikoverhältnis schneiden die Penicilline am besten ab und ihnen sollte daher gegenüber allen anderen Antibiotika der Vorzug gegeben werden. Die neueren Substanzen aus der Reihe der Gyrasehemmstoffe (Chinolone) mit Wirkung auf grampositive und -negative Erreger haben bisher keine Indikation in der zahnärztlichen Praxis (1).

FAZIT

Bestehen Unverträglichkeiten gegen bestimmte Antibiotika oder zeigt das angesetzte Antibiotikum keine Wirkung, sollte ein Antibiogramm angefertigt werden. Aus den o.g. Antibiotikagruppen kann dann ein geeignetes ausgewählt werden.

 

Quelle: AMINO-Datenbank

 

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Pharmazie


© Foto: Zhao jian kang/shutterstock

Leitlinien

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie eine Zusammenfassung ausgewählter Leitlinien (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen.

Thema „Osteoporose“, Teil 1 – Grundlagen und medikamentöse Therapie
(„Osteoporose“, Teil 2 – Supplementation und Allgemeine Empfehlungen und Ernährung)

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der OSTEOPOROSE bei postmenopausalen Frauen und bei Männern [1]

Die Leitlinie gibt Empfehlungen zur Prävention, Diagnose und Therapie – ausschließlich für die Patientengruppen „Männer“ und „postmenopausale Frauen“. Zu beachten ist, dass besondere Aspekte, die sekundäre Osteoporose betreffend, nicht besprochen werden. Der Apotheker wird nicht speziell erwähnt, jedoch „andere Personen in Gesundheitsberufen“.

Der Apotheker ist niedrigschwelliger Ansprechpartner für Patienten mit Osteoporose bzw. dem Wunsch in der Selbstmedikation nach „Vitamin D“ und/oder „Calcium“. Mit Kenntnis der Risiken und Therapieziele bei der Osteoporose kann der Apotheker mithilfe der Leitlinie den Patienten gezielt beraten, Aufklärungsarbeit leisten bzw. den Patienten einer ärztlichen Konsultation zuführen. Patienten mit Osteoporose neigen deutlich häufiger zu Frakturen, was zum einen eine Auswirkung auf deren Lebensqualität haben kann, zum anderen auch eine große wirtschaftliche Bedeutung hat.

Von Osteoporose wird gesprochen als eine systemische Skeletterkrankung mit niedriger Knochenmasse bzw. Verschlechterung des Knochengewebes; als manifestiert gilt sie, wenn Frakturen auftreten [1]. Gemessen wird die Knochendichte durch DXA (dual-energy x-ray absorptiometry). Risikofaktoren für eine Osteoporose laut Leitlinie sind z.B. ein höheres Lebensalter sowie weibliches Geschlecht.

Risikofaktoren für Frakturen sind z.B. Immobilität sowie Rauchen und COPD. Auch zählen einige Grunderkrankungen dazu, z.B. Schilddrüsenfunktionsstörungen und Diabetes mellitus. Einige medikamentöse Therapien erhöhen ebenfalls das osteoporosebedingte Frakturrisiko, z.B. eine hormonablative Therapie, Aromatasehemmer sowie Glucocorticoide (abhängig von Dosis und Dauer sowie Darreichungsform), sturzbegünstigende Wirkstoffe sowie Antiepileptika oder Antidepressiva. Protonenpumpenhemmer erhöhen das Frakturrisiko ebenfalls (schwach bis mäßig, bei langfristiger Einnahme stärker), der Mechanismus ist jedoch noch nicht geklärt. Bei den medikamentösen Risikofaktoren muss berücksichtigt werden, dass einige Wirkstoffe das Risiko für Unfälle und Stürze erhöhen, andere wiederum das Knochensystem verändern.

Medikamentöse Therapie

Eine Therapie erfolgt in der Regel bei Vorliegen einer Osteoporose und erhöhtem Frakturrisiko. Auch wird bei höher dosierter und längerfristiger Glucocorticoidtherapie eine Therapie angestrebt (> 3 Monate und ≥ 7,5 mg Prednisolonäquivalent). Weitere Risikofaktoren (z.B. Diabetes mellitus I, geringe Knochendichte), z.T. auch in Kombination mit höherem Frakturrisiko, können eine Therapie notwendig machen. Indizierte Präparate werden patientenindividuell ausgewählt, abhängig von der nachgewiesenen Wirksamkeit bei der Risikogruppe und den jeweiligen Kontraindikationen sowie einer individuellen Nutzen-Abwägung, auch unter Kostenaspekten. So haben z.B. bei postmenopausalen Frauen folgende Wirkstoffe eine Frakturreduktion gezeigt: Alendronat, Ibandronat, Risedronat und Zoledronsäure sowie Denosumab und Raloxifen, auch Östrogene und Teriparatid (Zulassungsbeschränkungen) (aus [1]). Bei Männern werden in der zugelassenen Indikation der Osteoporosetherapie vor allem Alendronat, Risedronat, Zoledronat, Denosumab und Teriparatid eingesetzt. Neu zugelassen wurde 2020 Romosozumab, daher findet sich dies (noch) nicht in der Leitlinie [2].

Typische Nebenwirkungen unter den Therapien können beispielhaft sein: VHF unter Bisphosphonaten, Kiefernekrosen unter Bisphosphonaten bzw. Denosumab, Hypokaliämien (parenterale Antiresorptiva) oder auch venöse thromboembolische Ereignisse unter Raloxifen (aus [1], kein Einsatz bei Hochbetagten und Immobilisierten). Estrogen-Therapien bleiben, aufgrund des kardiovaskulären Risikos, jüngeren postmenopausalen Frauen vorbehalten, die zusätzlich Wechseljahresbeschwerden haben. Romosozumab soll z.B. nicht bei bestehenden kardiovaskulären oder zerebrovaskulären Risiken eingesetzt werden.

Generell sollte eine Re-Evaluation der Therapie regelmäßig erfolgen, für viele Wirkstoffe ist die Wirksamkeit nur für einen begrenzten Zeitraum erwiesen (z.B. Bisphosphonate 3 – 5 Jahre), ein längerer Therapiezeitraum wird jedoch in der Praxis umgesetzt.

Nach Frakturen ist eine analgetische Therapie, wenn möglich nach WHO-Stufenschema, indiziert. Patientenindividuell (Verträglichkeit und Wirksamkeit, ggf. bestehende Kontraindikationen) werden NSAR, Paracetamol, Metamizol bzw. Opioide (Cave: Erhöhung Sturzrisiko) verordnet [3]. Dies erfolgt immer parallel zur Basisversorgung mit Mobilisation.

Merke für die Apothekenpraxis:

Der Apotheker kann Risikopatienten identifizieren (z.B. durch Medikationsanalysen) und diese gezielt über eine Osteoporoseprophylaxe aufklären. Hierzu gehört z.B. eine Glucocorticoidtherapie oder eine Langzeiteinnahme von PPI.

Die Einnahme von Bisphosphonaten sollte mit Leitungswasser erfolgen, insbesondere wenn der Patient calciumreiches Mineralwasser trinkt. Die Einnahme in aufrechter Körperhaltung und getrennt von weiteren Medikamenten ist zu gewährleisten. Interaktionen mit zusätzlich eingenommenen Calciumprodukten können z.B. durch Optimierung von Dosisintervallen vermieden werden. Eine optimale Mundhygiene ist anzuraten. Insbesondere auf das ungewöhnliche Dosierintervall ist einzugehen (i. d. R. einmal wöchentlich), gleiches gilt für Denosumab (alle sechs Monate, s.c.). Romosozumab wird einmal monatlich subcutan injiziert (max. Einsatz über 12 Monate), aktuell sind noch zwei direkt aufeinander folgende Injektionen an zwei unterschiedliche Stellen notwendig (je 105 mg Romosozumab/FSP) [4]. Bei Teriparatid (max. Einsatz über 24 Monate) ist die tägliche Injektion mit der richtigen Injektionstechnik und die Lagerung (auch zwischen den Injektionen im Kühlschrank) zu erläutern [5].

Sie finden die Leitlinien und Literaturquellen unter:

[1] S3 Leitlinie Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der OSTEOPOROSE bei postmenopausalen Frauen und bei Männern; unter: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/183-001l_S3_Osteoporose-Prophylaxe-Diagnostik-Therapie_2019-02.pdf; letzter Aufruf am 19.06.2020

[2] Schubert-Zsilavecz, M. Wie die Osteoporose-Therapie heute aussieht. PZ. 25. 2020

[3] Rzewuska, M. et al. The efficacy of conservative treatment of osteoporotic compression fractures on acute pain relief: a systematic review with meta-analysis. Eur Spine J. 24. 702-14. 2015

[4] Fachinformation EVENITY® 105 mg Injektionslösung im Fertigpen/in einer Fertigspritze; Stand Dezember 2019

[5] Fachinformation FORSTEO®; Stand November 2017

 

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Im Fokus


© Foto: K. Mitch Hodge/unsplash

Hinweis

Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen, neben den wirtschaftlichen Herausforderungen und Sorgen, ein psychischer Stresstest.

Ausgangsbeschränkungen, häusliche Isolation in einem vielleicht problematischen familiären Umfeld und stündlich neue Nachrichten über steigende Infektions- und Todeszahlen in den Medientickern. Geschlossene Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen und die Kombination aus Kinderbetreuung (Homeschooling) und Home-Office stellten und stellen weiterhin viele Familien vor besondere Herausforderungen. Älteren Menschen fehlt, aus Sorge um die eigene Gesundheit, ein/e persönliche/r Ansprechpartner*in für den Austausch über die Ängste und Nöte in der Krise.

Daher haben sich die HAGE e.V. und die Firma YAKAMARA Media in Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration auf den Weg gemacht, die vielen bestehenden und neu entstandenen Telefonseelsorge, Krisen- oder Gesprächsangebote für betroffene Menschen zusammenzutragen und auf der Internetseite >> offeneohren-hessen.de darzustellen.

Als Mitglied der HAGE e.V. möchten wir auf diesen Service aufmerksam machen.

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Im Fokus


© Foto: ABDA

Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“

Etwa 10.000 Menschen pro Jahr begehen in Deutschland Suizid. Darunter sind etwa 70 Prozent Männer. Suizidversuche sind noch um ein Vielfaches häufiger und werden auf etwa 100.000 pro Jahr geschätzt. Ein besonderes Risiko tragen alte Menschen und Menschen mit psychischen Störungen wie Depressionen, Abhängigkeitserkrankungen, Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen. Experten sind sich einig, dass viele Menschen mit Suizidabsichten gerettet werden können. Dazu muss man entsprechende Warnsignale erkennen, Betroffene ansprechen und Ihnen weitergehende Hilfen anbieten.

Arzneimittel spielen bei Suiziden und Suizidversuchen oft eine Rolle. Apothekern wird großes Vertrauen entgegengebracht. Sie kennen ihre Kunden gut und verfügen über Hintergrundinformationen. Viele Suizid-Gefährdete suchen im Vorfeld eine Apotheke auf, sodass Apotheker durch den persönlichen Kontakt eine wichtige Rolle bei der Suizidprävention spielen können.

In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) Deutschland, einem bundesweiten kooperativen Netzwerk mit dem besonderen Fokus auf Förderung aktiver Initiativen zur Suizidprävention in allen gesellschaftlichen Bereichen, und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) hat die ABDA einen Gesprächsleitfaden zum Umgang mit suizidalen Patienten in der Apotheke erarbeitet. Der Leitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ soll Apothekenmitarbeiter für mögliche Hinweise auf suizidale Absichten ihrer Patienten sensibilisieren, Möglichkeiten der Gesprächsführung aufzeigen und Hinweise zum weiteren Umgang mit betroffenen Patienten geben. Ebenso werden Kontaktadressen und Ansprechpartner genannt.

Der Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ steht >> auf der Homepage der ABDA zum Download bereit (unter dem Punkt „Weitere Arbeitshilfen“ bzw. als Download über den untengenannten Link).

Weiterführende Informationen zur Suizidalität bei Älteren sowie Möglichkeiten der Früherkennung und Prävention können der Broschüre „Wenn das Altwerden zur Last wird – Suizidprävention im Alter“ entnommen werden. Sie kann online unter www.suizidpraevention.de/materialien/broschueren.html heruntergeladen werden.

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Pharmazie




securPharm – Relegitimation und Zertifikatsverlängerung

Da in nächster Zeit die ersten Zertifikate (N-ID) ablaufen werden, möchten wir Sie zum Thema Relegitimation informieren. 

Bei der Relegitimation werden die Zugangsvoraussetzung zur Nutzung u.a. des securPharm-Systems durch Apotheken und weitere Betriebstätten geprüft und bestätigt. Dies ist spätestens alle zwei Jahre bei Ablauf des N-ID-Zertifikates notwendig, sowie bei möglichen Änderungen der Zugangsvoraussetzungen (z.B. Namensänderung). Der Prozess wird durch die Apotheken initiiert.

Unter folgenden Links stellt die NGDA weitere Informationen und Anleitungen bereit: 

Bitte denken Sie daran, die Daten Ihrer Zugangsvoraussetzung stets aktuell zu halten und stoßen Sie ggf. eine Relegitimation und Zertifikatserneuerung an.

Da der Prozess etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt die NGDA die Zertifikatserneuerung spätestens zwei Wochen vor Ablauf zu starten.

 

Gerne steht Ihnen bereits jetzt der Helpdesk der NGDA für Fragen zum Ablauf zur Verfügung.

Telefon +49 6196 928-111
Telefax +49 6196 928-174
E-Mail hilfe@ngda.de
Web www.ngda.de

Wir bitten, von Rückfragen bei der Landesapothekerkammer Hessen abzusehen.

 

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Aktuell


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Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

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Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

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Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Daniela Pach, Michael Aland, Johanna Hauser, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Dr. Viola Schneider, Dr. Cora Menkens, Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Sebastian Barzen, Claudia Wegener

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

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Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

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