landesapothekerkammer Hessen
x

LAK aktuell Ausgabe September 2020



Ursula Funke, Präsidentin

VOASG muss nachgebessert werden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Regierungsentwurf des VOASG hat es ins parlamentarische Verfahren geschafft: am 11.09.20 war die erste Lesung um Bundestag, am 16.09.20 findet die Anhörung im Gesundheitsausschuss statt.

Wenn die Politik ein Gesetz will, das den Namen „Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz“ verdient und das auch tatsächlich die deutschen Apotheken vor Ort stärken soll, muss deutlich nachgebessert werden.

Die ABDA hat in ihrer Stellungnahme nochmals klar betont, dass die Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß die beste Lösung zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit wäre. Wir mussten allerdings alle zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesregierung diesen Weg in ihrer Antwort auf genau diese vor einem Jahr (!) vom Bundesrat geforderten Lösung abgelehnt hat – einstimmig abgelehnt hat!

Die im VOASG vorgesehen Regelung zur Gleichpreisigkeit muss auf Selbstzahler und Privatversicherte ausgeweitet werden, ansonsten haben wir keine Gleichpreisigkeit.

Dies ist für die Patienten notwendig: damit sie weiterhin überall in Deutschland hochwertig, flächendeckend, schnell und persönlich mit Arzneimitteln versorgt werden.

Daneben gibt es noch einige Punkte, bei denen dringender Änderungsbedarf besteht, ich will sie hier nur stichwortartig nennen, Sie können es überall nachlesen:

Makelverbot, Botendienst, Automaten und das große Thema „Pharmazeutische Dienstleistungen“. Wir Apotheker können uns hier zum Wohle der Patienten einbringen, gerade wenn es das eRezept, den eMediplan geben wird. Wir haben die präventiven Werkzeuge, die Zahl der Menschen, die durch arzneimittelbezogene Probleme jährlich versterben deutlich zu reduzieren. Der medizinische und pharmazeutische Fortschritt ermöglicht es uns, ein höheres Lebensalter zu erreichen – dazu gehört aber auch eine gute uns sichere Pharmakotherapie: wir können hier Probleme im Vorfeld erkennen und verhindern. Wir stellen uns dieser Aufgabe – sie ist anspruchsvoll und zeitintensiv. Hier muss die Honorierung stimmen, es sollte es der Gesellschaft wert sein. Es ist nicht unethisch, mit neuen Leistungen Geld zu verdienen, daher gilt: wir investieren für die Erbringung der Dienstleistungen, daher darf diese Honorierung nicht nur kostendeckend sein.

Und eines muss auch ganz klar sein: die während der Pandemie eingeführte Honorierung unseres Apothekenbotendienst, die ein Zuschuss ist und keine Kostendeckung darstellt, muss verstetigt werden. Darüber hinaus hat dieser Botendienst gerade gar nichts mit pharmazeutischen Dienstleistungen zu tun: daher kann und darf das Honorar nicht aus dem gleichen Topf kommen.

Wir werden die parlamentarischen Beratungen kritisch verfolgen und weiterhin alle Möglichkeiten des Dialogs mit Abgeordneten nutzen. Sie werden sich daran messen lassen müssen, ob sie tatsächlich die wohnortnahen, inhabergeführten Apotheken in ihren Wahlkreisen unterstützen!

Nutzen auch Sie alle Gesprächsmöglichkeiten – die nächsten Wochen sind entscheidend!

 

Ihre


Ursula Funke


Im Fokus


Dr. Andreas Kiefer © Foto: ABDA

Nachruf Dr. Andreas Kiefer

Unser Präsident der Bundesapothekerkammer und der Präsident unserer Nachbarkammer Rheinland-Pfalz, Dr. Andreas Kiefer ist am 2. September 2020 im Kreis seiner Familie gestorben. Ich wusste, dass er sehr schwer, ja lebensbedrohlich erkrankt war und die Krankheit ihm in den vergangenen Monaten sehr viel abverlangt hat, aber die Nachricht von seinem Tod kam doch überraschend, hat er eine Woche zuvor noch eine mehrstündige Sitzung des BAK-Vorstandes geleitet und sich mit einigen Kollegen für den 4. September zum Abendessen verabredet.

Sein Tod ist für seine Familie ein riesiger Verlust, unser Mitgefühl gilt seiner Frau Iris, den Töchtern Carolin, Annika, Dorothee und Charlotte mit ihren Familien sowie seiner Mutter.

Andreas Kiefer war mit Leib und Seele Apotheker, sein Einsatz für die Menschen im Umfeld seiner Apotheke in Koblenz-Neuendorf ist beispiellos. Er war ein Kümmerer, jede Patientin und jeder Patient sollte das richtige Arzneimittel zur richtigen Zeit erhalten und genau wissen, warum, wieso und wie es genommen werden muss. Um das zu erreichen war ihm keine Mühe zu groß. Er war in „seinem“ Neuendorf verwurzelt, wo er als Kind mit seiner Familie hingezogen ist. Nach Studium und Promotion hat er die väterliche Sophien-Apotheke übernommen. Mit seiner Frau lebte er in Neuendorf, seine vier Töchter sind dort aufgewachsen und die ganze Familie ist dort heimisch, aktiv im Karneval, als Klarinettist im Musikverein und in seiner Pfarrgemeinde St. Peter.  Diese Betätigungen gaben ihm Ausgleich zu seinem Engagement in Apotheke und Politik. In seiner knappen Freizeit war er leidenschaftlicher Segler, Motorradfahrer und im Winter Skifahrer.

Neben seinem Wirken in der Apotheke und dem Ausbau seines Herstellungsbetriebs hat er sich schon frühzeitig für uns Apotheker eingesetzt. Getrieben hat ihn das Weiterbringen der Pharmazie, der Apotheke, von uns Apothekern mit einem Ziel: die Versorgung der Patienten zu verbessern und zu zeigen, dass man hierfür Apotheker braucht. Sein geflügelter Ausspruch „Apotheker braucht man von der Wiege bis zur Bahre“ sollte zum einen die Notwendigkeit der Apotheker für die Menschen verdeutlichen, gleichzeitig aber auch zeigen, in wie vielen unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern Apotheker gebraucht werden, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Er hatte neben seinem großen Pflichtbewusstsein klare Vorstellungen, für die er sich eingesetzt hat, für die er gekämpft hat – mit seinen Kollegen, mit der Politik auf Bundes- und Landesebene. Der Schlüssel zu seinem Erfolg lag darin, dass er immer geradlinig, ehrlich und aufrichtig war, er war anderen Argumenten gegenüber offen, hat sich damit auseinandergesetzt, wenn man ihn überzeugte, konnte er auch seine Meinung ändern. In allen Diskussionen war er sachlich, nie verletzend und hat seinen Gesprächspartnern immer vermittelt, dass er sie als Mensch schätzt, auch wenn man sich in der Sache auseinandersetzt.

Mit seiner fröhlichen rheinländischen Art begrüßte er uns morgens zu den BAK-Sitzungen, wir werden sein „einen fröhlichen guten Morgen zusammen“ schmerzlich vermissen. Wir haben alle von seinem unglaublichen pharmazeutischen Wissen profitiert, er kam immer mit Vorschlägen, Gedanken, Visionen in Sitzungen und als Sitzungsleiter war ihm wichtig, alle Meinungen zu hören, zusammenzuführen und letztendlich ein gemeinsames Ergebnis des Gremiums zu finden, hinter dem alle stehen konnten. Keine Diskussion, kein Hinterfragen war ihm zu viel, er wollte uns einbinden und den Weg für die Weiterentwicklung unseres Berufs gemeinsam bestmöglich beschreiten.

Am Rande von Sitzungen, an Vorabenden haben wir über alles Mögliche gesprochen und diskutiert, uns gegenseitig gut kennen- und schätzen gelernt und gegenseitiges Vertrauen aufgebaut.

Im Juni 2015 kam Andreas Kiefer in unsere hessische Delegiertenversammlung und hat mit uns die aktuelle politische Lage diskutiert. Beim 60jährigen Jubiläum unserer Kammer im Jahr November 2016 war er unser Gast und hat ein Grußwort gesprochen. Freiberuflichkeit und ordnungspolitische Grundsätze haben ihn geprägt, er hat sich bis zuletzt für die so notwendige Gleichpreisigkeit, das juristisch wie technisch zu verankernde Makelverbot beim eRezept und damit die Stärkung der inhabergeführten Apotheke vor Ort stark gemacht. RxVV war für ihn immer die beste Lösung, allerdings ist seine Hoffnung für dessen Realisierung in den letzten Monaten aufgrund der politischen Blockade geschwunden und er hat sich mit aller Kraft für  Verbesserungen im VOASG eingesetzt. Noch während der parlamentarischen Sommerpause führte er Gespräche mit Abgeordneten.

Für seinen riesigen Einsatz schulden die deutschen Apotheker Dr. Andreas Kiefer großen Dank – wir haben einen wichtigen Vertreter und Verfechter verloren, der eine große Lücke hinterlässt. Kraftquelle für all sein Tun und Wirken, seinen Einsatz für uns alle war seine Familie - seine Frau, seine Töchter und seine Enkelin – die Geburt des zweiten Enkels hat er nicht mehr erlebt. Ihnen gilt unser Dank, dass sie die vielen Abwesenheiten von Ehemann, Vater und Opa nicht nur geduldet und respektiert, sondern aktiv akzeptiert und unterstützt haben.

Wir werden Dr. Andreas Kiefer nicht vergessen.

Persönlich habe ich nicht nur einen Kollegen, sondern auch einen guten Freund verloren.

Ursula Funke

 

PDF Download


Aktuell




Soforthilfe für den Libanon


Apothekerhilfsorganisationen rufen zu Spenden für den Libanon auf!

Um die akute Not im Libanon nach den verheerenden Explosionen, die gerade auch im Gesundheitswesen unbeschreibliche Schäden hervorgerufen haben, zu mildern, bitten „Apotheker helfen“ und „Apotheker ohne Grenzen“ um Spenden für ihre Tätigkeit in diesem Gebiet.

Kontoverbindung für Spenden für den Libanon:

APOTHEKER HELFEN e.V.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE02300606010004793765
BIC: DAAEDEDD
Verwendungszweck: Soforthilfe Libanon
https://www.apotheker-helfen.de/helfen-spenden/

Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE 88 3006 0601 0005 0775 91
BIC: DAAEDEDDXXX
Verwendungszweck: Libanon
https://www.apotheker-ohne-grenzen.de/mitmachen/einfache-spende/

 

Weitere Informationen findet man auf den Homepages der Hilfsorganisationen.

 

Den Artikel und weiterführende Informationen der Hilfsorganisationen können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: John Schnobrich/unsplash

Online-Seminare 2020

In diesem Jahr finden in unserer Reihe noch weitere interessante Online-Seminare statt.

Die Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.

 

23. September 2020

AMTS bei Multipler Sklerose − die Krankheit mit 1.000 Gesichtern (Refresher) 

30. September 2020

AMTS bei Multipler Sklerose − die Krankheit mit 1.000 Gesichtern (Refresher) 

21. Oktober 2020

Geriatrische Pharmazie 

14. November 2020

ZFB@home – Diagnostik/Biomarker, Teil 1

(15:00 – 18:45 Uhr)

15. November 2020

ZFB@home – Diagnostik/Biomarker, Teil 2

(09:15 – 12:45 Uhr)

18. November 2020

Gar nicht übel − antiemetische Therapie in der Apotheke 

16. Dezember 2020

Mikrobiom − Vielfalt für den Alltag

 

Für die Teilnahme an einem Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.

Bei längeren Online-Seminaren erfolgt die Punktevergabe gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.

 

Die Übersicht der Online-Seminare können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Sharon Mccutcheon/unsplash

Refresher – Erfahrungen mit dem neuen Fortbildungskonzept

Im letzten Jahr führte die LAK Hessen mit dem Refresher-Konzept eine neue Art der Fortbildung ein. Für den Piloten wurde das Thema „KHK und Infarkt“ ausgewählt. Los ging es mit einem Online-Seminar, in dem die pharmakologischen Grundlagen des Krankheitsbildes aufgefrischt und vertieft wurden. Gerüstet mit dem aufgefrischten Wissen ging es schließlich in die Präsenzveranstaltung, in deren Rahmen ausschließlich in Gruppen am (fiktiven) Patienten gearbeitet wurde. Da die Inhalte des Online-Seminars hier vorausgesetzt wurden, war eine Teilnahme auch nur möglich, wenn im Vorfeld am Online-Seminar teilgenommen wurde.

In kleinen Gruppen diskutierten die Teilnehmer Fragen zu einem Patientenfall – allerdings nicht wie in anderen Veranstaltungen üblich. Beim sogenannten „Team-based Learning“ geht es vielmehr darum, aus verschiedenen richtigen Antworten diejenige auszuwählen, die augenscheinlich für den Patienten am besten ist. Jede Gruppe teilt ihr Ergebnis den anderen Gruppen mit und begründet die Auswahl ihrer Antwort. Im Anschluss daran diskutiert die gesamte Gruppe die verschiedenen Antwortmöglichkeiten – immer unter dem Aspekt der „one best answer“.

Also alles andere als ein gewöhnlicher Vortrag. Doch kam dieser gut an? „Kurzweilig und spannend“ lauteten die Rückmeldungen der Teilnehmer. Lob erhielt das Konzept auch für die Kombination aus Theorie, die im Online-Seminar vermittelt wurde, und Praxis durch die Gruppenarbeit im Seminar. Das Wiederholen von Wissen durch die Aufteilung auf zwei Termine kam ebenfalls gut an.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dieses Jahr stehen noch folgende Themen auf dem Programm:

„Der Patient mit nozizeptiven Schmerzen“

Präsenz:                         28.09.2020   19:30 – 21:30 Uhr   Frankfurt/Main

 

„AMTS bei MS“

Online-Seminar:

23.09.2020

20:00 – 21:30 Uhr oder

 

30.09.2020

 20:00 – 21:30 Uhr

 

Präsenz:

 

08.10.2020

 

19:30 – 21:30 Uhr

 

Darmstadt

 

12.10.2020

19:30 – 21:30 Uhr

Frankfurt a.M.

 

13.10.2020

19:30 – 21:30 Uhr 

Fulda

 

19.10.2020

19:30 – 21:30 Uhr 

Marburg

 

07.12.2020

19:30 – 21:30 Uhr

Kassel

 

15.12.2020

19:30 – 21:30 Uhr

Hofheim-Diedenbergen

Anmeldeschluss zu den Präsenzveranstaltungen AMTS bei MS": 05.10.2020

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Pixabay/pexels

Fortbildung Region Darmstadt: wichtige Änderung

Der Vortrag von Frau Dr. Lautenschläger am 1. Oktober 2020 in Darmstadt („Krankheitsbewältigung jungerkrankter Menschen mit chronischen Erkrankungen“) muss leider kurzfristig ausfallen. Als Ersatz wird Herr Dr. Ude diesen Termin übernehmen und über Hämophilie-Versorgung aus der Apotheke referieren.

Hämophilie-Versorgung aus der Apotheke
Dr. Christian Ude
01.10.2020
20:00 Uhr s. t.
The Hotel Darmstadt, Hilpertstraße 27, 64295 Darmstadt

 


Pharmazie


© Foto: Jacqueline Kelly/unsplash

ZFB@home

Programm der 103. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen am 14. und 15. November 2020

Die 103. Zentrale Fortbildungsveranstaltung wird als Online-Seminar durchgeführt!

„Diagnostik/Biomarker“

Samstag, 14. November 2020

15:00 – 15:15 Uhr

Eröffnung und Begrüßung

Ursula Funke

Präsidentin der LAK Hessen

15:15 – 16:15 Uhr

Grundlagen der stratifizierten onkologischen Pharmakotherapie

Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Institut für Pharmazeutische Chemie, Goethe-Universität, Frankfurt am Main

16:30 – 17:30 Uhr

Diagnostik und Therapie des metastasierten Prostatakarzinoms

Prof. Dr. med. Igor Tsaur

Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie,

UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz

17:45 – 18:45 Uhr

CAR-T und CAR-NK-Zellen in der Krebstherapie

Prof. Dr. phil. nat. Dr. med. habil. Ulrike Köhl

Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie IZI, Leipzig

 

Sonntag, 15. November 2020

09:15 – 10:15 Uhr

Kolorektales Karzinom – zwischen neuen Therapien und Altbewährtem

Priv.-Doz. Dr. med. Thorsten Oliver Götze

Institut für Klinisch-Onkologische Forschung (IKF)
Krankenhaus Nordwest GmbH, Frankfurt am Main

10:30 – 11:30 Uhr

Update Mammakarzinom 2020

Prof. Dr. med. Christian Jackisch

Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Sana Klinikum, Offenbach

11:45 – 12:45 Uhr

Arzneimitteltherapie bei eingeschränkter Nierenfunktion

Prof. Dr. Martin J. Hug

UNIVERSITÄTSKLINIKUM FREIBURG, Apotheke, Freiburg

Moderation:

Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

Dr. rer. nat. Nils Keiner

Stellvertretender Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

Eine Anmeldung bis 24 Uhr am Vortag ist erforderlich.

Eine Beschreibung zur Teilnahme an Online-Seminaren finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

Die Anmeldelinks von pharma4u werden rechtzeitig auf der Homepage freigeschaltet.

Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende  Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Robert Kneschke/shutterstock

Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2020/2021

Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 10. November 2020 in Frankfurt am Main und in Kassel statt.

Die praktische Abschlussprüfung wird am 13. Januar 2021 in Frankfurt am Main und in Kassel durchgeführt.

Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen im Regionalbereich Kassel wird die Abschlussprüfung nur in Frankfurt am Main durchgeführt.
Dies wird umgehend nach Anmeldeschluss bekanntgegeben.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA können Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Gemäß Prüfungsordnung soll die Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt werden, wenn die Gesamtleistung in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0 beurteilt wird. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung und das Anmeldeformular können von der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen heruntergeladen werden.

Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.

Anmeldeschluss: Dienstag, 29. September 2020

 

Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2021

Die Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 27. Januar 2021 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt.

Angemeldet werden können Auszubildende, die mit der Ausbildung zum Schuljahr 2019/20 begonnen haben.
Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.

Bei Auszubildenden, die am Tag der Zwischenprüfung noch nicht volljährig sind, muss der Anmeldung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden.

Anmeldeschluss: Freitag, 27. November 2020

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: ABDA

Workshop für Pharmazeuten im Praktikum

 

Referenten:

Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt
Dr. Miriam Ude, Apothekerin, Darmstadt

Termin:

07.11.2020                                                                           WPP 02/20

Uhrzeit:                   

09:00 – 20:00 Uhr  

Ort:

MERCURE HOTEL & RESIDENZ FRANKFURT MESSE
Voltastraße 29
60486 Frankfurt am Main

Kostenfrei:

Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Anmeldung:

>> www.apothekerkammer.de

Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!

 

Inhalt:

Der Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:

Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.

Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.

Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: ABDA

Seminar: Athina

Referentinnen:     

Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg
Dr. Inga Leo-Gröning, Apothekerin, Bad Vilbel

Termin:               

31. Oktober und 1. November 2020                             FB-02/20

Uhrzeit:

09:00 – 18:00 Uhr  

Ort:

MERCURE HOTEL & RESIDENZ FRANKFURT MESSE
Voltastraße 29
60486 Frankfurt am Main

Gebühr:

220,00 Euro

Information:

In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt.

Anmeldung:

Per beiliegendem Anmeldeformular oder über
>> www.apothekerkammer.de       

Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!

Inhalt:

Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA

Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“:

Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken

Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.

Schulungsphase:

Tag 1:

Sie erfahren,

  • welche Patienten von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren,

  • wie Sie auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen die Gesamt­medikation des Patienten erfassen,

  • wie Sie auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen (Interaktionsmanagement),

und Sie haben Ihre Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews geübt.

 

Tag 2:

Tool-Workshop inklusive Patienten- und Arztansprache, Erprobung der einzelnen Arbeits­schritte von ATHINA-Fällen, Organisation der Abläufe in der Apotheke, Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.

Praxisphase:

  • praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)

  • persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle

  • fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)

  • Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung

Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown-Bag-Review“. Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.

Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wen­den, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.

Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen Online-Seminaren zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.

Achtung:

Beachten Sie bitte, dass Sie für das Schulungsseminar einen Laptop mit Excel-Programm benötigen.

Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von sechs Monaten erfolgreich bearbeiten.

Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie




Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.

Auch dieses Jahr übernimmt die Landesapothekerkammer Hessen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.

Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2020 (Cremezubereitung mit Harnstoff) finden Sie auf unserer Homepage unter >> Service.

Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2020.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: ABDA

Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank

Für Sie gefunden und aufbereitet:

Thema: Therapie

Frage: Ist Metformin zur Therapie des polycystischen Ovarialsyndroms (PCOS) geeignet?

Kommentar:

Das polycystische Ovarialsyndrom (PCOS) ist eine multifaktorielle Stoffwechselstörung, die sich durch hohe Androgenspiegel (Hyperandrogenismus), Zyklusstörungen und Unfruchtbarkeit bemerkbar macht. Sie betrifft in den westlichen Ländern 4 bis 12 Prozent aller Frauen im gebärfähigen Alter. Hormonelle Störungen (z.B. Überangebot an luteinisierendem Hormon), Adipositas oder Insulinresistenz werden als mögliche Ursachen bzw. Faktoren für die Entstehung der Erkrankung diskutiert. Durch einen erhöhten Insulinspiegel wird indirekt auch der Testosteronspiegel erhöht, was sich unter anderem in Störungen des weiblichen Zyklus bemerkbar macht.

Es gibt eine Vielzahl von Veröffentlichungen zu dieser Thematik. Antidiabetika, wie z.B. Metformin, steigerten in verschiedenen Untersuchungen die Ovulationsrate beim PCOS. In Kombination mit dem Ovulationsauslöser Clomifen scheint Metformin die Schwangerschaftsrate bei diesen Patientinnen zu erhöhen. Der Effekt wird wahrscheinlich über die Wiederherstellung der Insulinempfindlichkeit erreicht (Insulin beeinflusst die Gewebsempfindlichkeit gegenüber verschiedenen Geschlechtshormonen), da neben Metformin auch Pioglitazon in dieser Indikation erfolgreich eingesetzt wird. Ein direkter Einfluss auf Körpergewicht oder Hirsutismus ist nicht hinreichend belegt, obwohl es auch hier einzelne positive Berichte gibt.

Insbesondere bei Nichterreichen der Therapieziele durch Clomifen wird der indikationsüberschreitende Einsatz von Metformin, meist zusätzlich zur Clomifen-Grundtherapie, empfohlen. Eingesetzt wird der Wirkstoff in einer Dosierung von 1500 bis 1700 mg.

In anderen Studien wurde kein Nutzen durch eine entsprechende Therapie gefunden. Deshalb ist festzustellen, dass trotz der vielen auf eine Wirksamkeit hinweisenden Untersuchungen noch nicht ausreichend geklärt ist, unter welchen Umständen und für welchen Personenkreis von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis ausgegangen werden kann.

Vor dem Hintergrund dieser unklaren Studienlage ist es zu erklären, dass der Einsatz nicht als zugelassene Indikation in der Fachinformation von Metformin-Präparaten aufgeführt ist.

Der Einsatz von Metformin beim PCOS stellt damit einen plausiblen Therapieversuch in einem nicht zugelassenen Indikationsgebiet dar.

 

Quelle: AMINO-Datenbank

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Zhao jian kang/shutterstock

Leitlinien

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen.

Thema „Akute Rhinosinusitis“

S2k Leitlinie Rhinosinusitis [1]

Pünktlich zum beginnenden Herbst haben wir uns noch einmal die 2017 erschienene Leitlinie angeschaut. Diese unterscheidet zwischen einer akuten (≤ 12 Wochen), einer rezidivierenden akuten (mindestens 4 Episoden innerhalb von 12 Monaten) und einer chronischen Rhinosinusitis.

Bei der akuten Rhinosinusitis können zur Symptomlinderung lokale Spülungen NaCl-Lösungen 0,9 Prozent empfohlen werden. Auch die Inhalation heißer Dämpfe (38°C - 42°C) wird empfohlen. Die Zugabe von ätherischen Ölen hat hierbei keinen Vorteil gezeigt, kann aber eine subjektive Besserung hervorrufen. Bei Patienten mit bronchialen Grunderkrankungen kann jedoch die Zugabe von ätherischen Ölen ein Risikofaktor sein z.B. für die Auslösung eines Asthmaanfalls. Um die Infektionsgefahr bei der häufigeren Verwendung von Nasenduschen zu reduzieren, müssen hierbei einige Hygieneregeln beachtet werden. So muss die Nasendusche regelmäßig gereinigt und (nach Herstellerangaben) desinfiziert werden. Bei sichtbaren Verschmutzungen sollte sie ausgetauscht werden. Spüllösungen sollen wenn möglich immer frisch zubereitet werden.

Empfohlen wird die Anwendung von patentierten (Misch-)Extrakten (BNO 1016®) oder von definierten Eukalyptusextrakten zur Unterstützung des Sekretabflusses. Für die generelle Empfehlung von Phytotherapeutika wie z.B. Efeuextrakten fehle aktuell noch die Evidenz.

Bei der Empfehlung von abschwellenden Nasentropfen oder -sprays zur akuten Symptomlinderung müssen die maximalen Anwendungsdauern beachtet werden, um nicht eine Rhinitis medikamentosa auszulösen bzw. um Rebound-Effekte zu vermeiden. Soweit möglich, sollten Präparate in niedrigen Dosierungen bzw. konservierungsmittelfreie Präparate bevorzugt werden. Oral applizierte Dekongestiva können ebenfalls Einsatz finden, hierbei sind Kontraindikationen zu beachten (z.B. Tachyarrhythmie, Hyperthyreose, erhöhter Blutdruck oder eine schwere KHK).

Schmerzmittel können ebenfalls zur symptomatischen Therapie eingesetzt werden. Aufgrund des antiphlogistischen Effektes sollte hier Ibuprofen bei fehlenden Kontraindikationen der Vorzug gegeben werden. Auch ASS kann eingesetzt werden. Paracetamol hat keinen antiphlogistischen Effekt, kann aber analgetisch eingesetzt werden, falls Unverträglichkeiten z.B. auf Ibuprofen vorliegen.

Ist die akute Rhinosinusitis allergisch bedingt, finden auch lokale Kortikoid-Nasensprays ihren Einsatz. Antihistaminika können ggf. ebenfalls Symptome lindern, die Leitlinie tendiert hier zu einem Behandlungsversuch. Kortikoid-Nasensprays werden ansonsten nur in der Therapie der chronischen Rhinosinusitis eingesetzt. Bei der Nutzung von Kortikoid-Sprays sollte beachtet werden, dass diese so appliziert werden, dass nicht auf das Nasenseptum gesprüht wird (z.B. durch Sprühen mit der gegenläufigen Hand).

Antibiotika werden normalerweise nicht bei akuter Rhinosinusitis eingesetzt. Ausnahmefälle bilden hier Patienten mit Komplikationen, z.B. starke Kopfschmerzen oder Gesichtsschwellungen, oder besonderen Risikofaktoren, z.B. Immunsupprimierte oder schwer kranke Patienten. Hierbei wird Amoxicillin als Mittel der ersten Wahl eingesetzt bzw. ein Cephalosporin wie Cefuroxim.

Allgemeine Informationen zur Rhinosinusitis

Typische Symptome der Rhinosinusitis sind eine Nasenatmungsbehinderung, eine vermehrte Sekretion (anterior und/oder posterior), Gesichtsschmerz sowie eine Riechstörung. Diese Hauptsymptome können auch von Fieber oder Kopfschmerz begleitet werden. Bei der Rhinosinusitis liegt eine Entzündung der Nase und oft der Nasennebenhöhlen vor, meist durch eine virale Infektion. Im Verlauf kann sich auch eine bakterielle Infektion entwickeln. Bei circa 80 Prozent der Patienten bessert sich die akute Rhinosinusitis binnen zwei Wochen. Chronifiziert diese bzw. treten rezidivierende Episoden auf, verändern sich die Therapieprinzipien. In diesen Fällen kann auch eine operative Therapie anstehen, bei chronischen Verläufen kommen auch Biologika zum Einsatz.

 

Merke für die Apothekenpraxis:

Der Apotheker ist oft erster Ansprechpartner für Patienten mit der Symptomschilderung, z.B. einer behinderten Nasenatmung oder einer vermehrten Sekretion. Wichtig ist zunächst, die Grenzen der Selbstmedikation zu erkennen [2]. Eine Therapie in der Selbstmedikation sollte maximal sieben Tage dauern, bei Risikofaktoren wie Immundefizienz oder chronischen Atemwegserkrankungen, Symptomen wie hohem Fieber, eitrigem Auswurf oder sich verschlimmernden Beschwerden oder starkem Gesichtsschmerz sollte der Hausarzt aufgesucht werden.

Zur Symptomlinderung können leitliniengerecht Nasenspülungen, Inhalationen mit heißen Dämpfen und abschwellende Nasensprays oder -tropfen empfohlen werden. Auch einige Phytopharmaka (z.B. Eukalyptusextrakte) finden evidenzbasierten Einsatz. Bei verschiedenen Phytopharmaka ist die Beratung zur korrekten Anwendung wichtig (z.B. Einnahme mit kaltem Leitungswasser und 30 Minuten vor einer Mahlzeit). Bei der Empfehlung für Dekongestiva sollten ggf. konservierungsmittelfreie Präparate empfohlen werden. Auf eine kurze Anwendungsdauer ist hinzuweisen, ebenfalls auf die hygienische Applikation (z.B. Tropfer zusammengedrückt aus der Nase ziehen, Nase vor der Applikation putzen, Teile, die mit der Nase in Berührung gekommen sind, abwischen).

 

 

Sie finden die Leitlinien und Literaturquellen unter:

[1] S2k-Leitlinie Rhinosinusitis. AWMF-Register-Nr. 017/049 und 053-012; https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/017-049_und_053-012l_S2k_Rhinosinusitis_2019-04.pdf; letzter Aufruf am 24.03.2020

[2] Wolf E. Nebenhöhlen in Not; PZ Online vom 05.02.2019; https://www.pharmazeutische-zeitung.de/nebenhoehlen-in-not/; letzter Aufruf am 24.03.2020

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

 

PDF Download


Pharmazie


© Foto: ABDA

Gesprächsleitfaden Suizidprävention

„Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“

Etwa 10.000 Menschen pro Jahr begehen in Deutschland Suizid. Darunter sind etwa 70 Prozent Männer. Suizidversuche sind noch um ein Vielfaches häufiger und werden auf etwa 100.000 pro Jahr geschätzt. Ein besonderes Risiko tragen alte Menschen und Menschen mit psychischen Störungen wie Depressionen, Abhängigkeitserkrankungen, Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen. Experten sind sich einig, dass viele Menschen mit Suizidabsichten gerettet werden können. Dazu muss man entsprechende Warnsignale erkennen, Betroffene ansprechen und ihnen weitergehende Hilfen anbieten.

Arzneimittel spielen bei Suiziden und Suizidversuchen oft eine Rolle. Apothekern wird großes Vertrauen entgegengebracht. Sie kennen ihre Kunden gut und verfügen über Hintergrundinformationen. Viele Suizid-Gefährdete suchen im Vorfeld eine Apotheke auf, sodass Apotheker durch den persönlichen Kontakt eine wichtige Rolle bei der Suizidprävention spielen können.

In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) Deutschland, einem bundesweiten kooperativen Netzwerk mit dem besonderen Fokus auf Förderung aktiver Initiativen zur Suizidprävention in allen gesellschaftlichen Bereichen, und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) hat die ABDA einen Gesprächsleitfaden zum Umgang mit suizidalen Patienten in der Apotheke erarbeitet. Der Leitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ soll Apothekenmitarbeiter für mögliche Hinweise auf suizidale Absichten ihrer Patienten sensibilisieren, Möglichkeiten der Gesprächsführung aufzeigen und Hinweise zum weiteren Umgang mit betroffenen Patienten geben. Ebenso werden Kontaktadressen und Ansprechpartner genannt.

Der Gesprächsleitfaden „Suizidale Menschen in der Apotheke – Warnzeichen erkennen und reagieren“ steht >> auf der Homepage der ABDA zum Download bereit (unter dem Punkt „Weitere Arbeitshilfen“ bzw. als Download über den untengenannten Link).

Weiterführende Informationen zur Suizidalität bei Älteren sowie Möglichkeiten der Früherkennung und Prävention können der Broschüre „Wenn das Altwerden zur Last wird – Suizidprävention im Alter“ entnommen werden. Sie kann >> über die Homepage des NaSPro heruntergeladen werden.

 

PDF Download


Recht


© securPharm

securPharm und die Revision in den Apotheken

Mit Meldung vom 18.08.2020 hat die EU-Kommission mehrere „Aide Mémoires“ zur Durchführung von Inspektionen im Zusammenhang mit securPharm herausgegeben.

Diese „Aide Mémoires“ wurden seitens EU-Kommission in Abstimmung mit den Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden erstellt. Unter anderem gibt es auch eines, welches sich speziell mit den Inspektionen in den Apotheken beschäftigt. Dies soll bei den Revisionen eine Hilfestellung liefern, um in Zukunft auch die Anbindung, Nutzung und Handhabung des securPharm-Systems in den Apotheken zu überprüfen.

Abgefragt werden könnten dann die Themengebiete „Anbindung an den Server und die dazugehörigen technischen Voraussetzungen“, „Überprüfung der Sicherheitsmerkmale“, „Rückbuchung eines bereits ausgebuchten Systems“, „Maßnahmen bei Fälschungsverdacht“ oder auch die einzelnen Verpflichtungen der Apotheke bei z.B. der Abgabe von Teilmengen.

Über den genauen Inhalt dieser überprüfbaren Inhalte speziell für Apotheken können Sie sich >> hier informieren.

 

PDF Download


Recht


© securPharm

securPharm-Alarm in der Apotheke – und nun?

- Leitfaden der BAK -

Bei einem securPharm-Alarm ergeben sich unterschiedliche Fragestellungen und Handlungsoptionen. Die BAK hat hierzu eine Standardarbeitsanweisung zum Vorgehen in der Apotheke im Falle einer Alarmmeldung zusammengestellt.

- Hinweise der ABDA -

Die ABDA hat Hinweise veröffentlicht, wie sich Fehler bei Rück- und Weitergabe vermeiden lassen.

 

Die Anweisungen der BAK und der ABDA können Sie über den unten stehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Recht


© Foto: EsHanFot/shutterstock

Tetanus-Impfstoff – Bevorratungspflicht nach § 15 ApBetrO

Gemäß § 15 Abs. 1 ApBetrO (Apothekenbetriebsordnung) sind in der Apotheke folgende Medikamente zu bevorraten:

  • Analgetika

  • Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung

  • Glucocorticosteroide zur Injektion

  • Antihistaminika zur Injektion

  • Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgasintoxikationen

  • Antischaummittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen

  • Medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension

  • Tetanus-Impfstoff

  • Tetanus Hyperimmun-Globulin 250 I.E.

  • Epinephrin zur Injektion

  • 0,9%ige Kochsalzlösung zur Injektion

  • Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung

Da ein Tetanus-Monoimpfstoff nicht mehr verfügbar ist, möchten wir darauf hinweisen, dass stattdessen die Bevorratung mit einem Kombinationsimpfstoff angezeigt ist.

Dies empfiehlt auch >> die STIKO:

Tetanus-Impfstoff, monovalent

Tetanol pur®; Vermarktung in Deutschland wurde eingestellt.

Die STIKO empfiehlt generell die Verwendung von Tetanus-Kombinations-Impfstoffen.“

Eine >> Auflistung der Lieferengpässe bei Impfstoffen ist beim Paul-Ehrlich-Institut zu finden, dort werden auch möglich Alternativen aufgeführt bzw. auf die Handlungsanweisungen der STIKO verwiesen.

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Aktuell


Dr. Stephan Hölz © Foto: privat

Wechsel an der Spitze der Kammeraufsicht

Zum 01.10.2020 wechselt der langjährige Leiter der Abteilung V im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Dr. Stephan Hölz, hausintern auf eine andere Stelle. Mit diesem Wechsel endet eine lange und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die ihren Anfang nahm, als Dr. Hölz als Leiter des Ministerbüros von Frau Staatsministerin Silke Lautenschläger mit der Kammer in Kontakt kam. Die nächste Station seines beruflichen Werdegangs war die Leitung der für die Kammeraufsicht zuständigen Abteilung. Hier hatte Dr. Hölz für die Anliegen der Apotheker wie auch für die der Apothekerkammer stets ein offenes Ohr und war jederzeit bereit, Fragen und Probleme in Gesprächen zu vertiefen. Notwendigkeiten der Änderung am Heilberufsgesetz konnte man mit ihm ebenso offen besprechen, wie die Probleme bei der Beschaffung von Arzneimitteln für die Notfalldepots. Hier war Dr. Hölz schnell klar, dass eine belastbare rechtliche Lösung in der Herstellung von Arzneimitteln in der Europäischen Union liegen muss.

Als der Bundesgesetzgeber das sogenannte gemeinsame Landesgremium nach § 90 a SGB V ins Leben rief, sorgte Dr. Hölz dafür, dass neben den ärztlichen Organisationen auch die Landesapothekerkammer Hessen dort vertreten war und ist.

In den Hochzeiten der Corona-Pandemie leitete Dr. Hölz den Pandemiestab des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration mit großem Engagement und berief auch einen Vertreter der Landesapothekerkammer Hessen in das Gremium. So konnte es beispielsweise in persönlichen Gesprächen gelingen, dass die Gesundheitsämter die modifizierten Empfehlungen des RKI zur Quarantäne auf öffentliche Apotheken ausweiteten und so deren Betriebsfähigkeit sicherstellten.

Die Landesapothekerkammer Hessen dankt Dr. Stephan Hölz für die jahrelange menschlich und fachlich ausgezeichnete Zusammenarbeit und wünscht ihm auf seiner neuen Stelle ebenso viel Erfolg wie in den vergangenen Jahren.


Aktuell


© Foto: ESB Professional/shutterstock

expopharm Impuls

Als digitales Format findet im Oktober die erste expopharm Impuls statt. Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker lädt zu dem Live-Event vom 5. bis zum 8. Oktober 2020 ein. An vier Tagen wartet ein Mix aus Live-Beiträgen, zugeschalteten Expertenvorträgen, Diskussionen, Webinaren, Produktpräsentationen und Teilnehmerinteraktion auf alle Interessierten.

Die Themenbereiche für das ganze Apothekenteam erstrecken sich von digitaler Kundenbindung und Prozessoptimierung über Apothekenmanagement, Pharmazie und Schwerpunktapotheken hin zu aktuellen marktpolitischen Entwicklungen.

Mehr Informationen zur kostenfreien Teilnahme und zum Programm finden Sie auf >> www.expopharm-impuls.de.

 

Die Einladung mit weiteren Informationen können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Aktuell


© Graphik: Bundesministerium für Gesundheit

AHA - Zusammen gegen Corona

Aktion des BMG

Das Bundesministerium für Gesundheit möchte auf die Aktion #ZusammenGegenCorona aufmerksam machen: Unter diesem Motto sollen Menschen überall im Alltag daran erinnert werden,  wie wichtig es ist, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Das BMG stellt dazu kostenlos Materialien zur Verfügung, welche online unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/gesundheit/pub/2/99/0.html bestellbar sind.

Die Informationsbroschüre können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Im Fokus


© Foto: Ilya Pavlov/unsplash

Digitalisierung - ein ganz wichtiges Thema für uns Apotheker!

Wir sind in Deutschland nicht an allerster Stelle auf dem Gebiet der Digitalisierung, allerdings schreitet diese mit großen Schritten voran. Es ist dringend notwendig, dass wir uns auf diesem Gebiet bewegen, dass wir selber gestalten, sonst werden wir gestaltet. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen und die Risiken kennen. Um einen Einblick zu bekommen, haben wir ein interessante und spannende Fortbildung an 2 Samstagnachmittagen durchgeführt.

_________________________________________________________________________________________________

Rückblick „Quo vadis, Pharmazie? Im Dschungel der Digitalisierung“

Jeder beschäftigt sich zurzeit mit der Digitalisierung in der Apotheke und Pharmazie und jeder denkt bei diesem Thema im ersten Moment an etwas anderes. Um diese inhaltliche Breite abzudecken und zu diskutieren, veranstaltete die Landesapothekerkammer am 28. August und am 5. September eine Online-Fortbildung. Die digitale Transformation ist sehr durch Start-ups und die technischen Entwicklungen getrieben. Anhand von verschiedenen Prototypen und Geschäftsmodellen führte Dr. Tobias Gantner, Inhaber einer Ideenschmiede, durch den ersten Vortrag. Beispiele wie der Kindersitz, der mittels modernster Sensorik auch den Zustand und die Gesundheit des Kindes überwacht oder das Konzept der „Ohne-Arzt-Praxis“, zeigten, dass neben dem Fortschritt im Bereich der Hardware, rechtliche Rahmenbedingungen eine maßgebliche Rolle spielen. Gantner machte keinen Hehl draus, dass viele junge Firmen im Gesundheitsbereich den Rechtsrahmen maximal ausnutzten und verglich es mit „bei dunkelgelb über die Ampel fahren“.

Mit dem Aufbau einer zentralen, sicheren und unabhängigen Plattform für das Gesundheitswesen ist der zweite Referent beschäftigt. Dr. Florian Hartge, Chief Operating Officer der Gematik GmbH, ist einer der führenden Köpfe hinter der Telematik-Infrastruktur (TI) und insbesondere für die Anwendungen zuständig. Hartge war zuversichtlich, dass nachdem alle Arztpraxen angeschlossen seien, bis Ende des Jahres mit Eintritt der Apotheken, die TI für die ersten Anwendungen bereit sei. Neben dem Medikationsplan und dem eRezept solle die TI auch als sichere Kommunikationsplattform zwischen den Heilberufen dienen und somit das noch häufig genutzte Faxgerät ersetzen. Eine häufig gestellt Frage an Herrn Hartge war der Zugang zum eRezept für Patienten ohne Smartphone. Hierfür werde es einen Ausdruck des Zugangscodes seitens der Arztpraxis geben, durch den die Apotheke das Rezept abrufen könne.

Neben der Gematik, hat auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neue „digitale“ Aufgaben bekommen. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde die Erstattungsfähigkeit für medizinische Apps eingeführt. Hierfür müssen die Apps u.a. einen Prüfprozess beim BfArM durchlaufen und schließlich auf der DiGa-Liste aufgenommen werden, bevor Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen möglich seien. Mit der ersten erstattungsfähigen App sei im vierten Quartal 2020 zu rechnen.

Zwei Apps, die gute Chancen haben, in die erstattungsfähig zu gelangen, wurden am zweiten Veranstaltungstag vorgestellt. Prof. Dr. Martin Hirsch, einst der führende Kopf hinter der bereits erhältlichen App ADA und inzwischen Professor für künstliche Intelligenz in der Medizin an der Philipps Universität Marburg, stellte ADA vor. ADA sei eine Diagnose App. Anhand eines Frage-Antwort-Dialogs mit der App würden Symptome und bekannte diagnostische Parameter erfasst und auf dessen Basis eine mögliche Diagnose erstellt werden. Bereits in mehreren Studien habe die App gezeigt, dass sie sehr präzise arbeite und gerade bei seltenen Erkrankungen, die schwer zu erkennen sind, einen Vorteil biete. Diese „Decision Support“-Systeme werden in Zukunft an Verbreitung zu nehmen und könnten auch in Apotheken eingesetzt werden.

Eine App zur Therapie der Migräne und deren Funktionsweise stellte Dr. Markus Dahlem in seinem Vortrag vor. Ziel der App sei es Migräneattacken durch Anpassung des eigenen Verhaltens zu verhindern. Dabei frage die App nach der Installation die Grundparameter zur Migräne und zum eigenen Verhalten ab und begleite den Patienten auf dem Smartphone durch den Tag. Sie generiere Tipps, wie zum Beispiel einen geregelten Tag-Nacht-Rhythmus einzuhalten, dokumentiere die Schlafdauer und die sportlichen Aktivitäten und warne vor Wetterlagen, die eine Attacke triggern könnten, mit dem Hinweis sich zu schonen. Die positive Auswirkung konnten laut Dr. Markus Dahlem bereits in Studien bewiesen werden.

Professor Jörg Breitkreuz, Professor für Pharmazeutische Technologie an der Universität Düsseldorf, ging auf die aktuell technischen Möglichkeiten im 3D-Druck ein. Verschiedenste Arzneiformen mittels 3D-Druck in adäquater Qualität herzustellen, sei heute kein Problem mehr, jedoch fehle aktuell noch der Schritt in den Massenmarkt. Forscher und Arzneimittelhersteller arbeiteten aktuell an arzneistoffhaltigen Substraten in Form von Tinten oder Filamenten für solche Drucker, die dann beispielsweise in Apotheken als Ergänzung zur Rezeptur eingesetzt werden könnten. Breitkreuz war sich in seinem Schlusswort sicher, dass ein Teil der Arzneimittelproduktion in Zukunft dezentral stattfinden werde und er sehe dabei eine große Chance für Krankenhaus- und Vor-Ort-Apotheken.


Aktuell


© Foto: Nordwood Themes/unsplash

Die Social-Media-Kanäle der Landesapothekerkammer Hessen

Folgen Sie dem >> Twitter-Kanal der Kammer  oder nutzen Sie den Auftritt auf >> Facebook, um tagesaktuelle Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen, politischen Entwicklungen, Verbraucherinformationen und vieles mehr zu erhalten.


Veranstaltungen


© Foto: Chinnapong/shutterstock

Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

mehr erfahren


Stellenmarkt


© Foto: ABDA

 

Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

mehr erfahren


Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Daniela Pach, Michael Aland, Johanna Hauser, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Dr. Viola Schneider, Dr. Cora Menkens, Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Sebastian Barzen, Claudia Wegener

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

Konzept, Redaktion, Layout, Satz & Grafik:
AzetPR
Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg
Tel.: 040 413270-31
E-Mail: info(at)azetpr.com

Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

Folgen Sie der Landesapothekerkammer Hessen auch auf >> Twitter und >> Facebook.