LAK aktuell Ausgabe Juni 2020
LAK aktuell Ausgabe Juni 2020
Die Politik muss handeln!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist allerhöchste Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister Farbe bekennt: Kommt sein VOASG nun vor der Sommerpause endlich ins parlamentarische Verfahren oder sind die Bedenken aus Brüssel zu groß – für uns ist jedenfalls ein weiteres Hinhalten nicht zu ertragen. Wir haben immer gesagt, wir unterstützen das Rx-Boniverbot, aber dann muss es jetzt endlich kommen. Gesundheitspolitiker aus der CDU/CSU-Fraktion wollen auch nicht mehr warten, sie sehen als Alternative zum Rx-Boniverbot nun doch auch wieder RxVV.
Die Zeit drängt – wir stehen an der Front, wir haben gezeigt, dass man sich auf uns verlassen kann, dass wir auch in der Phase während des Lockdowns flächendeckend vor Ort waren, zusätzliche Aufgaben ohne viel Aufhebens zuverlässig erledigt haben, dass man uns braucht. Ein weiteres Hinhalten ist nicht akzeptabel, Politik muss systemrelevante Strukturen nachhaltig schützen. Wir erleben zurzeit, wie schnell ein Gesetzgebungsverfahren ablaufen kann – auf geht’s!
Ein weiterer Punkt, der dringend für uns geklärt werden muss, ist das wasserdichte Makelverbot. Es muss technisch verhindert werden, das juristische Verbot ist nicht ausreichend – wir haben einschlägige leidvolle Erfahrungen mit der Durchsetzbarkeit von deutschen Gesetzen in Holland erleben müssen. Es ist genauso, wie der ABDA-Vizepräsident sehr anschaulich in einer Videobotschaft an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert hat: Wenn man an einer Straße ein Schild hinstellt „Einfahrt verboten“, ist es juristisch klar, dass man hier nicht reinfahren darf, allerdings wird es immer wieder Autofahrer geben, die das ignorieren. Wenn man allerdings Poller hinstellt, ist es technisch nicht machbar, in diese Straße zu fahren.
So eine Lösung brauchen wir für den Transport des eRezeptes, die ein Makeln technisch ausschließt.
Der dritte Punkt, der ganz schnell angegangen werden muss, ist eine Korrektur beim Kassenabschlag, damit die Apotheken durch die Senkung der Mehrwertsteuer nicht schlechter gestellt werden. Das muss ganz fix passieren, sonst klingen die anerkennenden Worte des Bundesgesundheitsministers für all unser Tun und Wirken in den letzten Monaten wirklich wie Hohn.
Es gibt viel für die Politik zu tun – packen Sie es zügig an!
Ihre
Ursula Funke
Hinweis
Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen, neben den wirtschaftlichen Herausforderungen und Sorgen, ein psychischer Stresstest.
Ausgangsbeschränkungen, häusliche Isolation in einem vielleicht problematischen familiären Umfeld und stündlich neue Nachrichten über steigende Infektions- und Todeszahlen in den Medientickern. Geschlossene Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen und die Kombination aus Kinderbetreuung (Homeschooling) und Home-Office stellen viele Familien vor besondere Herausforderungen. Älteren Menschen fehlt, aus Sorge um die eigene Gesundheit, ein*e persönliche*r Ansprechpartner*in für den Austausch über die Ängste und Nöte in der Krise.
Daher haben sich die HAGE e.V. und die Firma YAKAMARA Media in Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration auf den Weg gemacht, die vielen bestehenden und neu entstandenen Telefonseelsorge-, Krisen- oder Gesprächsangebote für betroffene Menschen zusammenzutragen und auf der Internetseite >> http://offeneohren-hessen.de darzustellen.
Als Mitglied der HAGE e.V. möchten wir auf diesen Service aufmerksam machen.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Online-Seminare 2020
In diesem Jahr finden in unserer Reihe wieder interessante Online-Seminare statt.
Ein Großteil der abgesagten Veranstaltungen konnte auf Online-Seminare umgestellt werden. Das Angebot wurde dementsprechend um die Ersatztermine Corona-bedingter, ausgefallener Präsenzfortbildungen ergänzt.
Die Seminare finden von 20:00 bis 21:30 Uhr statt, abweichende Uhrzeiten können unten stehender Tabelle entnommen werden. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.
18. Juni 2020 |
Europäische Impfwoche (inkl. der neuesten STIKO-Updates) (Achtung: 19:30 - 21:00 Uhr) |
22. Juni 2020 |
Schlafstörungen |
24. Juni 2020 |
Medikationsmanagement bei COPD |
29. Juni 2020 |
Neue Wege in der Schmerztherapie |
Juli und August 2020 |
keine Online-Seminare |
16. September 2020 |
Neurodermitis: Kleine und große Kunden mit hohem Leidensdruck |
23. September 2020 |
AMTS bei Multipler Sklerose − die Krankheit mit 1.000 Gesichtern (Refresher) |
30. September 2020 |
AMTS bei Multipler Sklerose − die Krankheit mit 1.000 Gesichtern (Refresher) |
21. Oktober 2020 |
Geriatrische Pharmazie |
18. November 2020 |
Gar nicht übel − antiemetische Therapie in der Apotheke |
16. Dezember 2020 |
Mikrobiom − Vielfalt für den Alltag |
Für die Teilnahme an einem Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.
Die Online-Seminar-Übersicht können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Refresher – Erfahrungen mit dem neuen Fortbildungskonzept
Im letzten Jahr führte die LAK Hessen mit dem Refresher-Konzept eine neue Art der Fortbildung ein. Für den Piloten wurde das Thema „KHK und Infarkt“ ausgewählt. Los ging es mit einem Online-Seminar, in dem die pharmakologischen Grundlagen des Krankheitsbildes aufgefrischt und vertieft wurden. Gerüstet mit dem aufgefrischten Wissen ging es schließlich in die Präsenzveranstaltung, in deren Rahmen ausschließlich in Gruppen am (fiktiven) Patienten gearbeitet wurde. Da die Inhalte des Online-Seminars hier vorausgesetzt wurden, war eine Teilnahme auch nur möglich, wenn im Vorfeld am Online-Seminar teilgenommen wurde.
In kleinen Gruppen diskutierten die Teilnehmer Fragen zu einem Patientenfall – allerdings nicht wie in anderen Veranstaltungen üblich. Beim sogenannten „Team-based Learning“ geht es vielmehr darum, aus verschiedenen richtigen Antworten diejenige auszuwählen, die augenscheinlich für den Patienten am besten ist. Jede Gruppe teilt ihr Ergebnis den anderen Gruppen mit und begründet die Auswahl ihrer Antwort. Im Anschluss daran diskutiert die gesamte Gruppe die verschiedenen Antwortmöglichkeiten – immer unter dem Aspekt der „one best answer“.
Also alles andere als ein gewöhnlicher Vortrag. Doch kam dieser gut an? „Kurzweilig und spannend“ lauteten die Rückmeldungen der Teilnehmer. Lob erhielt das Konzept auch für die Kombination aus Theorie, die im Online-Seminar vermittelt wurde, und Praxis durch die Gruppenarbeit im Seminar. Das Wiederholen von Wissen durch die Aufteilung auf zwei Termine kam ebenfalls gut an.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dieses Jahr stehen noch folgende Themen auf dem Programm:
Präsenzveranstaltungen „Der Patient mit nozizeptiven Schmerzen“
Fulda |
22. Juni 2020 |
abgesagt |
Uhrzeit: 19:30 – 21:30 Uhr
„AMTS bei MS“
Online-Seminar: |
23. September 2020 |
20:00 – 21:30 Uhr oder |
30. September 2020 |
20:00 – 21:30 Uhr |
Präsenz: Die Termine befinden sich noch in Planung.
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DPhG: Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2020
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG finden nicht statt.
23.06.2020 |
Dr. Ilse Zündorf und Prof. Dr. Robert Fürst Phytopharmaka in der Gynäkologie ABGESAGT! |
Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Straße 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
ABSAGE: „Palliativpharmazie“
Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und von ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.
Da die Bevölkerung immer älter wird, werden typische Alterserkrankungen und damit auch begleitende Therapien zunehmen. Neben der Geriatrischen Pharmazie wird das Thema „Palliative Care“ eine immer größere Bedeutung erlangen.
Bitte beachten Sie, dass die APPH den Zertifikatskurs wegen der aktuellen Situation abgesagt hat. Ein neuer Termin wird für das Frühjahr 2021 gesucht.
Im nächsten Jahr findet in Kassel in Kooperation mit der APPH wieder ein Zertifikatskurs „Palliativpharmazie“ statt:
Teil 2 26. – 28. Juni 2020
Veranstaltungsort:
DRK-Kliniken Nordhessen
Standort Wehlheiden
Hansteinstraße 29
34121 Kassel
Das Anmeldeformular wurde im Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2020 veröffentlicht.
Seminar: Athina
Referentinnen: |
Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg |
Termin: |
31. Oktober und 1. November 2020 FB-02/20 |
Uhrzeit: |
09:00 – 18:00 Uhr |
Ort: |
MERCURE HOTEL & RESIDENZ FRANKFURT MESSE |
Gebühr: |
220,00 Euro |
Information: |
In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt. |
Anmeldung: |
Per beiliegendem Anmeldeformular oder über www.apothekerkammer.de Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA
Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“:
Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken
Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.
Schulungsphase:
Tag 1:
Sie erfahren,
welche Patienten von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren,
wie Sie auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen die Gesamtmedikation des Patienten erfassen,
wie Sie auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen (Interaktionsmanagement),
und Sie haben Ihre Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews geübt.
Tag 2:
Tool-Workshop inklusive Patienten- und Arztansprache, Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen, Organisation der Abläufe in der Apotheke, Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.
Praxisphase:
praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)
persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle
fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)
Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung
Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown-Bag-Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.
Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.
Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen Online-Seminaren zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.
Achtung:
Beachten Sie bitte, dass Sie für das Schulungsseminar einen Laptop mit Excel-Programm benötigen.
Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von sechs Monaten erfolgreich bearbeiten.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.
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Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch dieses Jahr übernimmt die Landesapothekerkammer Hessen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.
Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2020 (Cremezubereitung mit Harnstoff) finden Sie auf unserer Homepage unter >> Service. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2020.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.
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Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 2:
7. bis 18. September 2020
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
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Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum
Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2020 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.
Im September 2020 gibt es die Möglichkeit, einen Kapselringversuch durchzuführen.
Kostenfreie Teilnahme möglich
Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (September). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches Sie auf der Homepage der >> Landesapothekerkammer Hessen im Servicebereich herunterladen können.
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Workshop für Pharmazeuten im Praktikum
Referenten: |
Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt Dr. Miriam Ude, Apothekerin, Darmstadt |
Termin: |
ABGESAGT: 04.07.2020 WPP 01/20 07.11.2020 WPP 02/20 |
Uhrzeit: |
jeweils 09:00 – 20:00 Uhr |
Ort: |
29.08.2020 WPP 01/20
07.11.2020 WPP 02/20
|
Kostenfrei: |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Der Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:
Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.
Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.
Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.
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Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank
Für Sie gefunden und aufbereitet:
Thema: alternative Therapie, Immunsuppression, Grippeimpfung
Frage:
Eine Patientin nimmt Immunsuppressiva ein und darf daher nicht gegen Grippe geimpft werden. Sie hat gelesen, dass Cistrose gegen Virusgrippe schützen soll. Wir haben Studien gefunden, wonach Cistus incanus antiviral wirksam sei.
Kommentar:
Die graubehaarte Cistrose (Cistus incanus) wird der Familie der Zistrosengewächse (Cistaceae) zugeordnet und ist im Mittelmeerraum beheimatet. Als Inhaltsstoffe werden polymere Polyphenole, ätherisches Öl und Harz beschrieben. Auf dem deutschen Markt sind unter anderem Produkte mit einem standardisierten Cistus-incanus-Extrakt (Cystus 052®) verfügbar. Laut Deklaration handelt es sich hierbei um Nahrungsergänzungs- und Lebensmittel sowie Medizinprodukte. Lediglich ein Präparat ist nach unserer Kenntnis als traditionelles Arzneimittel zugelassen.
Bezüglich einer Wirksamkeit des Pflanzenextraktes Cystus 052® konnten wir zwei Humanstudien identifizieren, in denen die Wirksamkeit der Lutschtabletten bei Infektionen der oberen Atemwege im Vergleich zu Placebo bzw. grünem Tee untersucht wurde. Autoren der unabhängigen Zeitschrift arznei-telegramm® kritisieren diese Studien aufgrund mangelhafter methodischer Qualität (fehlende Angaben zur Fallzahlplanung oder Einschlusskriterien wie Dauer der Beschwerden oder erlaubter Begleitmedikation). Des Weiteren wird bezweifelt, dass der Fragebogen zur Evaluierung der Endpunkte validiert war. Ein Nutzenbeleg auf Basis dieser Daten sei daher schwer möglich. Weitere neuere klinische Studien zur Wirksamkeit von viralen Infekten von Cystus 052® oder anderen Cistus-incanus-Extrakten konnten wir nicht finden.
Gegenanzeigen werden bei Cystus-Lutschpastillen wenig beschrieben (Überempfindlichkeit). Als Nebenwirkungen können allergische Reaktionen und gastrointestinale Beschwerden auftreten. Aufgrund der enthaltenen Gerbstoffe sollten andere Arzneimittel immer in einem Abstand von mindestens einer Stunde eingenommen werden, was bei einer empfohlenen Dosierung von 1-2 Tabletten alle 3 Stunden im Alltag schwierig realisierbar scheint.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Immunsuppression (genaue Indikation hier unbekannt) in der Regel keine Kontraindikation für eine Grippeimpfung ist. Im Gegenteil: Das Robert-Koch-Institut empfiehlt eine jährliche Grippeimpfung bei dieser Patientengruppe, da eine Infektion schwerwiegender verlaufen kann. Hierzu gab es in der Vergangenheit zwei offizielle Stellungnahmen, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen.
Auch in einer beispielhaften Fachinformation eines aktuellen Grippeimpfstoffs wird eine Immunsuppression nicht als Kontraindikation genannt.
Fazit:
Auch wenn erste Hinweise für eine Wirksamkeit aus Cistus incanus aus wenigen, älteren klinischen Studien fraglicher Methodik vorliegen, würden wir die Datenlage als nicht ausreichend bezeichnen und keine Empfehlung für die Anwendung von Cistus-incanus-Extrakt aussprechen. Des Weiteren sehen wir ein gewisses Wechselwirkungspotential aufgrund der enthaltenen Gerbstoffe. Die Patientin sollte nochmals mit ihrem behandelnden Arzt die Möglichkeit einer Grippeimpfung ansprechen. Auch die Impfung von engen Kontaktpersonen wird empfohlen.
Quelle: AMINO-Datenbank
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CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern
Auch diesen Monat finden Sie wieder einen kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS >> www.jeder-fehler-zaehlt.de in LAK aktuell.
In unserem Beispiel geht es um ein klassisches Look-Alike Problem, welches regelmäßig auftritt [1].
Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von >> www.jeder-fehler-zaehlt.de – hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.
Jeder Fehler Zählt – Fehlerbericht Nr. 955
Impfstoff verwechselt
Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?
„Versehentlich Impfstoff verwechselt. Dadurch 1,5 Impfdosen IPV verabreicht, statt IPV + Influenza […] keine Schäden […] Mögliche Gründe […] Zeitmangel, Impfstoff an falscher Stelle im Kühlschrank gelagert, Impfstoff vor Verabreichung nicht mehr durch Augenschein überprüft.“
Im vorliegenden Beispiel gab es keine offensichtlichen Folgen für den Patienten. Eine weitere Impfung mit Influenza-Impfstoff wäre unproblematisch möglich, da der Irrtum direkt aufgefallen ist.
In der Fachinformation von IPV Merieux® findet sich unter 4.9 der Hinweis, dass bisher keine Überdosierungen bekannt sind [2].
Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken
Risiken durch Look-Alike treten häufig auf [3, 4]. In unserem Fall haben die Umverpackungen beider Impfstoffe eine vergleichbare Größe und die Beschriftungen ähneln sich. Dies begünstigt eine Verwechslung. Auch dicht beieinander liegende Lagerplätze begünstigen die Entnahme der falschen Umverpackung. Erfolgt eine Kontrolle des zu applizierenden Präparates unzureichend, kann die Verwechslung bis zum Patienten durchdringen.
Fehler können sich trotz einer Vier-Augen-Kontrolle weiter fortsetzen in der Prozesskette. Dies liegt daran, dass nicht jeder als Vier-Augen-Kontrolle empfundener Vorgang tatsächlich zur Risikoerkennung und -reduktion geeignet ist. In einigen Veröffentlichungen wird von einer Doppelkontrolle gesprochen, hierbei sind nicht immer zwei Personen notwendig. Dies vereinfacht eventuell auch Prozesse unter dem Blickwinkel des Personalmangels. Empfehlenswert ist hier jedoch, den Kontrollprozess auf seine Tauglichkeit für den jeweiligen Prozessschritt zu überprüfen. Neue Risiken können entstehen durch Autoritätsgläubigkeit (z.B. werden in der Hierarchie höher Gestellte nicht hinterfragt) oder oberflächliche Kontrollen durch fehlende Aufmerksamkeit aufgrund routinierter Automatisierung von Doppelkontrollen [5].
Der Apotheker kann die Vermeidung von Verwechslungen dadurch unterstützen, dass er für Look-Alikes sensibilisiert und ggf. auch das Personal vor Ort in den Arztpraxen schult. Auch Sensibilisierungsmaßnahmen in Wort und Bild können Erfolge zeigen [6, 7].
Merke: Der Apotheker unterstützt bei der Reduktion von Verwechslungen z.B. durch gezielte Information über Look-Alikes und Sound-Alikes (Sensibilisierung). Präparate mit Verwechslungsrisiken können zusätzlich gekennzeichnet werden, wenn beide in einen Verantwortungsbereich abgegeben werden. Das Bewusstsein, dass nicht alle Varianten eines Vier-Augen-Prinzips tatsächlich die Sicherheit erhöhen, sollte da sein (= falsche Sicherheit).
Kommentar „Jeder Fehler zählt“:
Fehler bei der Impfung sind nicht selten und können in verschiedenen Konstellationen auftreten: Doppelte Impfungen (wie im vorliegenden Fall), Impfungen mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum, falsche Applikationswege, Impfung einer Schwangeren, Impfung eines Kindes ohne Einwilligung der Eltern usw. Diese Fälle gehen meist ohne schwerwiegenden Schaden für den Patienten aus, was aber nicht heißt, dass es hier kein Verbesserungspotenzial gibt. Solche Fälle sind ein guter Anlass, den Ablauf des Herrichtens und der Impfstoffgabe zu reflektieren und ggfs. anzupassen.
Eine Userin von JFz macht den Vorschlag
1) Eine Person richtet
2) Zweite Person vergleicht Eintrag im Impfpass und die vorbereiteten Ampullen und verimpft den Impfstoff.
Um dieses sogenannte Vier-Augen-Prinzip umzusetzen, ist keine hochtechnische Neuerung notwendig, d.h. sie kann relativ zeitnah unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten in der Einrichtung (Praxis oder Apotheke) durchgeführt werden. Am besten überlegt sich das Team gemeinsam einen Ablauf, so wird sichergestellt, dass der Prozess von allen getragen wird und jede Kollegin und jeder Kollege ist sich seiner Verantwortung bewusst.
Generell gilt nicht nur bei Impfungen, sondern bei jeder Anordnung und Ausführung von Medikationsgaben die 6-R-Regel:
richtiger Patient?
richtiges Medikament?
richtige Dosis?
richtiger Zeitpunkt?
richtiger Applikationsweg?
richtige Dokumentation?
Literatur
[1] http://www.adka-dokupik.de/solva_docs/Sound-undLook-Alikes_01012019.pdf; letzter Aufruf am 17.03.2020
[2] Fachinformation IPV Mérieux®, Stand November 2017
[3] Leape LL, Bates DW, Cullen DJ, et al. Systems analysis of adverse drug events. ADE Prevention Study Group. JAMA : the journal of the American Medical Association 1995;1:35-43.
[4] Tully MP, Ashcroft DM, Dornan T, Lewis PJ, Taylor D, Wass V. The causes of and factors associated with prescribing errors in hospital inpatients: a systematic review. Drug safety : an international journal of medical toxicology and drug experience 2009;10:819-36.
[5] Schriftenreihe Patientensicherheit Schweiz Nr. 10. (Doppel-)Kontrolle von Hochrisiko-Medikation: eine Empfehlung für Schweizer Spitäler unter: https://www.patientensicherheit.ch/fileadmin/user_upload/2_Forschung_und_Entwicklung/DOKO/Doppelkontrolle_Empfehlung_DE.pdf; letzter Aufruf am 17.03.2020
[6] Picksak G. Look-alikes – ein wiederkehrendes Problem. KPH 2015(36):12
[7] Hahnenkamp C, Rohe J, Thomeczek C. Ich sehe was, was Du nicht schreibst. Deutsches Ärzteblatt 2011(108)36
Abb. 1) Abbildung IPV Mérieux®, unter https://mein.sanofi.de/produkte/IPV-Merieux; letzter Aufruf am 17.03.2020
Abb. 2) Abbildung Vaxigrip Tetra®, unter https://mein.sanofi.de/produkte/Vaxigrip-Tetra; letzter Aufruf am 17.03.2020
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Leitlinien
BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen.
Thema „Adipositas“
Patientenleitlinie zur Diagnose und Behandlung der Adipositas [1]
Die Patientenleitlinie, die im Januar 2019 veröffentlicht wurde, richtet sich gezielt an Betroffene und Angehörige bzw. nahestehende Personen. Die Patientenleitlinie beruht auf der S3-Leitlinie zur Adipositas, diese ist zurzeit in Überarbeitung [2]. Sie beschreibt wissenschaftlich fundierte Maßnahmen, wenn eine Adipositas besteht. Betroffene finden hierin leicht erklärt Hilfestellung.
Niederschwellig ist häufig auch der Apotheker Ansprechpartner für diese Personen. Sie kommen mit Fragen zu Mitteln zur Gewichtsreduktion in die Apotheke. Hierbei hat der Apotheker die Chance, basierend auf der Patientenleitlinie, Aufklärungsarbeit zu leisten, patientenindividuell gezielt zu beraten sowie die Betroffenen ggf. auch einer ärztlichen Unterstützung zuzuführen.
Adipositas besteht bei einem BMI von ≥ 30 kg/m2. Das Ausmaß wird in Grad I (30-34,9), Grad II (35-39,9) und Grad III (≥ 40) quantifiziert. Risikofaktoren für Adipositas sind z.B. eine familiäre Veranlagung, genetische Ursachen, Lebensstil (z.B. Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung), einfache Verfügbarkeit jeglicher Lebens- und Genussmittel (rund um die Uhr), Schlafmangel, Stress (z.B. durch vermehrte Cortisolausschüttung), Depressionen, geringer Sozialstatus, Essstörungen, Stoffwechsel-Erkrankungen (z.B. Hypothyreosen) sowie mangelnde Bewegung (z.B. Immobilisation) oder während der Raucherentwöhnung. Auch Medikamente können die Ursache sein, z.B. einige Antidepressiva, Neuroleptika, Antiepileptika, einige Antidiabetika, Glukokortikoide, einige Kontrazeptiva und Betablocker (aus [1]). Da sowohl das Risiko von Folgeerkrankungen steigt, die Lebenserwartung sinkt sowie die gesellschaftliche Stigmatisierung oft ein Problem für die Betroffenen darstellt, wird die Adipositas behandelt.
Das Ziel der Behandlung bei Adipositas ist die langfristige Senkung des Körpergewichtes und damit Senkung weiterer Risiken wie Folgeerkrankungen. Wichtig ist ein realistisches Ziel für eine Gewichtssenkung sowie die Festlegung von Maßnahmen zum Halten eines erreichten Zielgewichtes. Die Basis besteht immer aus der Trias Ernährungs-, Verhaltens- und Bewegungstherapie. Ergänzt wird dies u.a. durch Gewichtsreduktionsprogramme oder eine begleitende medikamentöse Therapie [1].
Zentral bei der Ernährung ist die Reduktion der Energieaufnahme (circa 500 kcal pro Tag weniger). Dies kann zum Beispiel erreicht werden durch Reduktion von Fett, Kohlenhydraten bzw. Zucker. Die DGE empfiehlt auch den Einsatz von Formulaprodukten, jedoch sollte dies immer unter ärztlicher Kontrolle erfolgen, wenn alle Mahlzeiten hierdurch ersetzt werden. Ziel sollte eine langfristige ErnährungsUMSTELLUNG sein, nicht ein kurzfristiger Erfolg. Auch sind die Ausgewogenheit der Ernährung sowie die Aufnahme aller notwendigen Nährstoffe sicherzustellen. Die DGE gibt mit ihren zehn Regeln eine Hilfestellung für die gute Ernährung [3]. Die wissenschaftliche Evidenz ist zu berücksichtigen, so wird u.a. das DGE-Programm „Ich nehme ab“ empfohlen oder auch „Weight Watchers“. Auch für die Ernährung mit Formula-Diäten gibt es evidenzbasierte Programme wie das „OPTIFAST-52“-Programm. Die Einbindung von Apothekern ist jedoch bisher noch in keinem der Programme vorgesehen.
Abhängig vom Ausmaß der Adipositas werden ergänzend verschiedene Formen der Bewegung empfohlen (z.B. gelenkschonend). Wichtig ist, dass mehr Bewegung in den Alltag integriert wird (z.B. zu Fuß gehen oder Treppen steigen).
In der eskalierenden medikamentösen Therapie wird, bei ausbleibendem Erfolg aller anderen Maßnahmen, bisher nur Orlistat empfohlen. Bei Diabetikern kann auch Liragluitid eingesetzt werden. Es sollte kein Off-Label-Use mit anderen Wirkstoffen erfolgen (wie Amphetamine oder L-Thyroxin). Den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln zur Gewichtsreduktion, die ja ohne Wirksamkeitsnachweis vertrieben werden dürfen, sehen die Leitlinienautoren sehr kritisch, insbesondere, wenn diese ausschließlich im Internet vertrieben werden.
Beratung bei Adipositas
Die Leitlinie enthält Hilfestellungen für die Betroffenen zum Umgang mit Informationen. Hier kann der Apotheker als Fachperson unterstützen – dazu muss er in der Lage sein, qualifiziert zu beraten. Kritischer Umgang mit Informationen wird den Betroffenen zum Beispiel angeraten, wenn mit Sensationsberichten geworben wird oder Wunderheilungen beschrieben sind, wenn versprochen wird, dass keine Nebenwirkungen auftreten, wenn von evidenzbasierten bzw. bewährten Behandlungen abgeraten wird oder wenn über den Mechanismus der Angstauslösung eine Behandlung angepriesen wird.
Merke für die Apothekenpraxis:
Der Apotheker findet als Unterstützer bei einer Adipositasbehandlung keine Erwähnung in der Leitlinie. Jedoch ist er als niederschwelliger Ansprechpartner ein wichtiger Baustein.
In der Apotheke finden Betroffene Hilfe, wenn es um eine gezielte und sinnvolle Gewichtsreduktion geht. Hierbei sollte der Apotheker ausschließlich evidenzbasierte Maßnahmen empfehlen (z.B. Formuladiäten). Auch muss er die Grenzen der Selbstmedikation erkennen und in diesem Fall einen Hausarztbesuch anregen. Adipositas kann durch viele Ursachen begünstigt werden. Diese sollten gefunden werden und wenn möglich in einer Verhaltenstherapie behandelt werden. Der Apotheker kann zudem durch Medikationsanalyse gewichtsbeeinflussende Medikamente identifizieren.
Während der Adipositasbehandlung kann der Apotheker zum Beispiel durch unterstützende Maßnahmen wie dem Anbieten von Gewichtskontrolle, Blutdruckkontrolle oder Hilfe beim Führen eines Ernährungs- und Bewegungstagebuchs helfen [4].
Sie finden die Leitlinien und Literaturquellen unter:
[1] AWMF. Patientenleitlinie zur Diagnose und Behandlung der Adipositas – Eine Leitlinie für Betroffene, Angehörige und nahestehende Personen, die sich auf eine ärztliche Leitlinie stützt: die „S3-Leitlinie Prävention und Therapie der Adipositas“; Januar 2019; unter: https://www.adipositas-gesellschaft.de/fileadmin/PDF/Leitlinien/Patientenleitlinie_Adipositas.pdf; letzter Aufruf am 13.05.2020
[2] AWMF. Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur „Prävention und Therapie der Adipositas“; unter: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/050-001l_S3_Adipositas_Prävention_Therapie_2014-11-abgelaufen.pdf (abgelaufen); letzter Aufruf am 13.05.2020
[3] DGE. Zehn Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (2017); unter https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/vollwertige-ernaehrung/10-regeln-der-dge/; letzter Aufruf am 13.05.2020
[4] Ernährungstagebuch Deutsche Gesellschaft für Ernährung; unter https://www.dge-medienservice.de/mein-ernahrungstagebuch.html; letzter Aufruf am 03.06.2020
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