LAK aktuell Ausgabe Mai 2020
LAK aktuell Ausgabe Mai 2020
Lockerungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserem Alltag sind in diesem Monat Lockerungen schon möglich geworden, die nächsten Schritte auf dem Weg in eine „neue Normalität“ – eine Normalität mit Corona – folgt in diesen Tagen. Gelingen kann dieser Weg, wenn wir als Gesellschaft verantwortungsbewusst und mit großer Sensibilität damit umgehen. Wir wünschen uns alle, dass dies gelingt und die Infektionszahlen weiter sinken, Freizeit- und Urlaubsmöglichkeiten in den Sommerferien für viele von uns möglich werden!
Auch in unserem Berufsalltag haben wir in den öffentlichen Apotheken Erleichterungen erhalten. Erleichterungen, die wir sachlich fundiert dem BMG vorgeschlagen und die ein Ziel haben: eine sichere und schnelle Versorgung der Menschen vor Ort zu gewährleisten.
Die Instrumente oder sozusagen die pharmazeutischen Lockerungen, die uns jetzt an die Hand gegeben wurden, sind sinnvoll und notwendig. Gelingen wird deren Umsetzung dann, wenn wir diese alle gemeinsam mit pharmazeutischem Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein anwenden und umsetzen – und hiervon bin ich überzeugt, dass wir alle gemeinsam alles daransetzen, dass dies gelingen wird. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir trotz Lieferengpässen die Patienten bestmöglich versorgen werden. Aus zahlreichen Gesprächen mit einzelnen Kollegen weiß ich, dass auch der Dialog Arzt-Apotheker intensiviert wird und unsere heilberuflichen Kollegen dankbar Empfehlungen und Vorschläge von uns annehmen. In diesem Zusammenhang wird hier auch während der Pandemie deutlich, wie wichtig Apotheker in allen möglichen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen sind und ihr Know-how einsetzen, damit kranke Menschen das richtige Arzneimittel zur richtigen Zeit bekommen. Für die Praktiker an der Front sind die von unseren Kollegen bei der ABDA erarbeiteten Äquivalenzdosentabellen eine wichtige Hilfe, gerade wenn Wirkstoffe in Abstimmung zwischen Arzt und Apotheker ausgetauscht werden müssen. Rezepturhilfen für nicht lieferbare Arzneimittel, die Apotheker beim DAC/NRF und ZL erarbeiten, erleichtern vor Ort die Herstellung. In Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln zur Bekämpfung von Covid-19 bzw. einem entsprechenden Impfstoff sind ebenfalls Apotheker engagiert. Unsere Hochschullehrer haben mit großem Aufwand planmäßig die Staatsexamina abgenommen und wir sind froh, wenn die Ermächtigung, unsere Approbationsordnung wie bei Medizin und Zahnmedizin zu flexibilisieren, in Kraft gesetzt wird und so den Hochschulen Spielräume eröffnet werden.
Dies sind nur wenige exemplarische Beispiele (bei weitem nicht umfassend), aber sie zeigen, dass wir uns als Berufsstand gemeinsam den Herausforderungen und Aufgaben stellen.
Wie wir alle als Gesellschaft gemeinsam gefordert sind, mit den Lockerungen gewissenhaft umzugehen, sind wir Apotheker in der Pflicht, diese neuen Möglichkeiten in der Versorgung sorgsam umzusetzen.
Ich bin jedoch optimistisch, dass wir dies alle gemeinsam als Apothekerschaft gut meistern werden – mit Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität – und dann auch zeigen, dass mehr Verantwortung und Entscheidungsfreiheit der Apotheker die Arzneimitteltherapie während der Pandemie schneller und sicherer machen. Dann liegt es als logische Folge auf der Hand, dass der Dialog mit der Politik geführt werden muss, damit derartige Maßnahmen auch nach der Pandemie möglich sind – zum Wohle der Patienten!
Sowohl der Bundesgesundheitsminister wie Gesundheitspolitiker auf Bundes- und Landesebene haben erkannt, dass die Arzneimittelversorgung ohne uns nicht funktioniert, dass wir anpacken und handeln – Stichwort Herstellung von Desinfektionsmitteln, dass man sich auf uns verlassen kann. Dass dies so schnell, flächendeckend und praktisch reibungslos gelungen ist, ist Ihr Verdienst! Daher möchte ich Ihnen allen auch an dieser Stelle nochmals ganz herzlich danken – wir Apotheker machen an jedem Ort einen richtig guten Job!
Die Chance, langfristig für unseren Alltag etwas zu ändern und uns pharmazeutisch stärker einzubringen, müssen wir jetzt nutzen!
Ihre
Ursula Funke
Hinweis
Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen, neben den wirtschaftlichen Herausforderungen und Sorgen ein psychischer Stresstest.
Ausgangsbeschränkungen, häusliche Isolation in einem vielleicht problematischen familiären Umfeld und stündlich neue Nachrichten über steigende Infektions- und Todeszahlen in den Medientickern. Geschlossene Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen und die Kombination aus Kinderbetreuung (Homeschooling) und Home-Office stellen viele Familien vor besondere Herausforderungen. Älteren Menschen fehlt, aus Sorge um die eigene Gesundheit, ein/e persönlicher Ansprechpartner*in für den Austausch über die Ängste und Nöte in der Krise.
Daher haben sich die HAGE e. V. und die Firma YAKAMARA Media in Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration auf den Weg gemacht, die vielen bestehenden und neu entstandenen Telefonseelsorge, Krisen- oder Gesprächsangebote für betroffene Menschen zusammenzutragen und auf der Internetseite >> https://offeneohren-hessen.de darzustellen.
Als Mitglied der HAGE e. V. möchten wir auf diesen Service aufmerksam machen.
Refresher – Erfahrungen mit dem neuen Fortbildungskonzept
Im letzten Jahr führte die LAK Hessen mit dem Refresher-Konzept eine neue Art der Fortbildung ein. Für den Piloten wurde das Thema „KHK und Infarkt“ ausgewählt. Los ging es mit einem Online-Seminar, in dem die pharmakologischen Grundlagen des Krankheitsbildes aufgefrischt und vertieft wurden. Gerüstet mit dem aufgefrischten Wissen ging es schließlich in die Präsenzveranstaltung, in deren Rahmen ausschließlich in Gruppen am (fiktiven) Patienten gearbeitet wurde. Da die Inhalte des Online-Seminars hier vorausgesetzt wurden, war eine Teilnahme auch nur möglich, wenn im Vorfeld am Online-Seminar teilgenommen wurde.
In kleinen Gruppen diskutierten die Teilnehmer Fragen zu einem Patientenfall – allerdings nicht wie in anderen Veranstaltungen üblich. Beim sogenannten „Team-based Learning“ geht es vielmehr darum, aus verschiedenen richtigen Antworten diejenige auszuwählen, die augenscheinlich für den Patienten am besten ist. Jede Gruppe teilt ihr Ergebnis den anderen Gruppen mit und begründet die Auswahl ihrer Antwort. Im Anschluss daran diskutiert die gesamte Gruppe die verschiedenen Antwortmöglichkeiten – immer unter dem Aspekt der „one best answer“.
Also alles andere als ein gewöhnlicher Vortrag. Doch kam dieser gut an? „Kurzweilig und spannend“ lauteten die Rückmeldungen der Teilnehmer. Lob erhielt das Konzept auch für die Kombination aus Theorie, die im Online-Seminar vermittelt wurde, und Praxis durch die Gruppenarbeit im Seminar. Das Wiederholen von Wissen durch die Aufteilung auf zwei Termine kam ebenfalls gut an.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dieses Jahr stehen noch folgende Themen auf dem Programm:
Präsenzveranstaltungen „Der Patient mit nozizeptiven Schmerzen“
Frankfurt/Main |
3. Juni 2020 |
abgesagt |
Hofheim-Diedenbergen |
4. Juni 2020 |
abgesagt |
Darmstadt |
8. Juni 2020 |
abgesagt |
Marburg |
15. Juni 2020 |
abgesagt |
Kassel |
17. Juni 2020 |
abgesagt |
Fulda |
22. Juni 2020 |
abgesagt |
Uhrzeit: 19:30 – 21:30 Uhr
„AMTS bei MS“
Online-Seminar: 23.09.2020 20:00 – 21:30 Uhr oder
30.09.2020 20:00 – 21:30 Uhr
Präsenz: Die Termine befinden sich noch in Planung.
DPhG: Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2020
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG finden nicht statt.
26.05.2020 |
Prof. Dr. Christine Solbach Therapie des Hormonrezeptors-positiven Brustkrebs – ein Update ABGESAGT! |
23.06.2020 |
Dr. Ilse Zündorf und Prof. Dr. Robert Fürst Phytopharmaka in der Gynäkologie ABGESAGT! |
Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Straße 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
ABSAGE: „Palliativpharmazie“
Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und von ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.
Da die Bevölkerung immer älter wird, werden typische Alterserkrankungen und damit auch begleitende Therapien zunehmen. Neben der Geriatrischen Pharmazie wird das Thema „Palliative Care“ eine immer größere Bedeutung erlangen.
Bitte beachten Sie, dass die APPH den Zertifikatskurs wegen der aktuellen Situation abgesagt hat. Ein neuer Termin wird für das Frühjahr 2021 gesucht.
Im nächsten Jahr findet in Kassel in Kooperation mit der APPH wieder ein Zertifikatskurs „Palliativpharmazie“ statt:
Teil 1 8. – 10. Mai 2020
Teil 2 26. – 28. Juni 2020
Veranstaltungsort:
DRK-Kliniken Nordhessen
Standort Wehlheiden
Hansteinstraße 29
34121 Kassel
Das Anmeldeformular wurde im Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2020 veröffentlicht.
Seminar: Athina
Referentinnen: |
Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg |
Termin: |
31. Oktober und 1. November 2020 FB-02/20 |
Uhrzeit: |
09:00 – 18:00 Uhr |
Ort: |
MERCURE HOTEL & RESIDENZ FRANKFURT MESSE |
Gebühr: |
220,00 Euro |
Information: |
In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt. |
Anmeldung: |
Per beiliegendem Anmeldeformular oder über www.apothekerkammer.de Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA
Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“:
Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken
Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.
Schulungsphase:
Tag 1:
Sie erfahren,
welche Patienten von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren,
wie Sie auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen die Gesamtmedikation des Patienten erfassen,
wie Sie auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen (Interaktionsmanagement),
und Sie haben Ihre Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews geübt.
Tag 2:
Tool-Workshop inklusive Patienten- und Arztansprache, Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen, Organisation der Abläufe in der Apotheke, Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.
Praxisphase:
praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)
persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle
fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)
Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung
Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown-Bag-Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.
Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.
Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen Online-Seminaren zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.
Achtung:
Beachten Sie bitte, dass Sie für das Schulungsseminar einen Laptop mit Excel-Programm benötigen.
Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von sechs Monaten erfolgreich bearbeiten.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.
Wiedereinsteiger-Kurs
Referenten: |
Ina Förderer, Dr. Andrea Kurz, Antje Lein, Dr. Inga Leo-Gröning, |
Termin: |
Samstag und Sonntag, 26./27. September 2020 und WEK 01/20 |
Uhrzeit: |
09:00 – 18:15 Uhr |
Ort: |
Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Ost |
Gebühr: |
250,00 Euro (für beide Wochenenden) |
Information: |
In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt. |
Anmeldung: |
Per beiliegendem Anmeldeformular oder über www.apothekerkammer.de Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Haben Sie im Beruf pausiert und möchten gerne wieder in den Berufsalltag einer Apotheke einsteigen? Oder haben Sie in den letzten Jahren in einem anderen pharmazeutischen Gebiet gearbeitet und es zieht Sie wieder an „die Basis“ in die Apotheke? Jedoch haben Sie Bedenken, nur schwer wieder den Anschluss zu finden bei der Fülle der gesetzlichen, medizinischen und pharmazeutischen Veränderungen der letzten Jahre? Dann ist unser Wiedereinsteiger-Seminar genau das Richtige für Sie!
Nicht nur die Gesetzesgrundlagen und Verordnungen, die den Apothekenbetrieb betreffen, sind heute andere als vor einigen Jahren. EDV-Kenntnisse müssen aufgefrischt werden, Abrechnungsfragen – unter anderem auch durch die Einführung der Rabattverträge – werden immer wichtiger und müssen Beachtung finden. Durch die Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung sind neue Schwerpunkte in der praktischen Arbeit hinzugekommen.
Im Anschluss an das Wiedereinsteiger-Seminar können die Teilnehmer gerne ein Praktikum in einer Apotheke absolvieren. Den Kontakt zu möglichen Praktikumsapotheken stellt die Landesapothekerkammer Hessen gerne her.
Die Fortbildung wird im Rahmen der Fortbildungsrichtlinie der Landesapothekerkammer Hessen mit 32 Punkten anerkannt.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch dieses Jahr übernimmt die Landesapothekerkammer Hessen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.
Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2020 (Cremezubereitung mit Harnstoff) finden Sie auf unserer Homepage unter >> Service. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2020.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.
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Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 2:
7. bis 18. September 2020
Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
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Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum
Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2020 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.
Im Juni sowie im September 2020 gibt es jeweils die Möglichkeit, einen Kapselringversuch durchzuführen.
Kostenfreie Teilnahme möglich
Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeut im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (Juni oder September). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches Sie auf der Homepage der >> Landesapothekerkammer Hessen im Servicebereich herunterladen können.
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Workshop für Pharmazeuten im Praktikum
Referenten: |
Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt Dr. Miriam Ude, Apothekerin, Darmstadt |
Termin: |
ABGESAGT: 04.07.2020 WPP 01/20 07.11.2020 WPP 02/20 |
Uhrzeit: |
jeweils 09:00 – 20:00 Uhr |
Ort: |
29.08.2020 WPP 01/20
07.11.2020 WPP 02/20
|
Kostenfrei: |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Der Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:
Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.
Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.
Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.
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Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank
Für Sie gefunden und aufbereitet:
Thema: AM-Sicherheit
Frage: Wie können arzneimittelinduzierte QTc-Zeitverlängerungen in der Apotheke praxisnah beurteilt und ggf. notwenige Maßnahmen gegenüber dem Arzt begründet werden?
Kommentar:
Dafür eignet sich der Algorithmus inkl. Risikoscore von Vandael et al. veröffentlicht im Journal of the Malta College of Pharmacy Practice. Die Veröffentlichung steht kostenlos auf der >> Website der University of Malta zum Download zur Verfügung.
Hierbei werden patientenspezifische Risikofaktoren (zum Beispiel Alter > 65 Jahre, bestimmte Erkrankungen, Geschlecht, Einnahme kaliumsparender Diuretika) sowie das Risiko der eingenommenen Arzneistoffe berücksichtigt. Damit erhält man eine begründete Einschätzung der klinischen Relevanz dieser ggf. lebensbedrohlichen Interaktion für den individuellen Patienten.
Als Hilfestellung für die Risikobeurteilung der Arzneistoffe werden die Daten auf >> https://www.crediblemeds.org/ herangezogen. Sie sind dort nach ihrem Potenzial für eine QTc-Verlängerung und/oder Torsades de Pointes (TdP) kategorisiert:
Bekanntes TdP-Risiko (Liste 1, gekennzeichnet mit einem Achtungszeichen): Diese Arzneimittel verlängern das QT-Intervall UND sind eindeutig mit einem bekannten TdP-Risiko verbunden, selbst wenn sie wie empfohlen eingenommen werden.
Mögliches Risiko einer TdP (Liste 2, gekennzeichnet mit einem Fragezeichen): Diese Medikamente können QT-Verlängerung verursachen ABER derzeit fehlen Beweise für ein Risiko von TdP, wenn sie wie empfohlen eingenommen werden.
Alternativ stehen diese Informationen auch kostenlos als App „CredibleMeds Mobile“ zur Verfügung.
Quelle: AMINO-Datenbank
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CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern
Auch diesen Monat finden Sie wieder einen kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS >> www.jeder-fehler-zaehlt.de in LAK aktuell.
In unserem Beispiel geht es diesmal um einen Bericht, bei der eine fehlerhafte Dosierung einer Rezeptur verordnet wurde. Verursacht wurde dies durch unzureichende Angaben in der Arzneimitteldatenbank des Verordners.
Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von >> www.jeder-fehler-zaehlt.de – hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.
Jeder Fehler Zählt – Fehlerbericht Nr. 970
Falsche Dosierung: Verordnung aus der AMDB statt aus dem BMP
Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?
„Risiken bei Verordnung aus der Arzneimitteldatenbank (AMDB) anstelle des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) – Bsp: BMP Midazolam 1 mg/ml, Rp. […] aus AMDB erstellt: auch Midazolam, aber 5 mg/ml --- 5-fache Konzentration!
Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken
Im vorliegenden Fall in einer Palliativbetreuung wurde eine Rezeptur aus der Arzneimitteldatenbank verordnet (Midazolam 5 mg/ml). Diese Rezepturverordnung aus der AMDB war jedoch fünffach höher dosiert als die eigentlich für den Patienten vorgesehene Dosis (Midazolam 1 mg/ml). Die richtige Dosis wäre aus dem Medikationsplan ersichtlich gewesen. Dosisfehler bei Rezepturen können für Patienten lebensbedrohliche Risiken bedeuten wie auch dauerhafte Schäden mit sich bringen [1].
Fehlerhafte Verordnungen aufgrund unzureichender Informationsgrundlagen können auftreten. Verstärkt bzw. ausgelöst werden diese auch durch Look-Alike (X mg/ml), Informationsmedien (z.B. unübersichtliche Datenbanken) oder auch fehlende Kenntnis oder Unaufmerksamkeit [2-4].
In der Apotheke können vor Herstellung einer Rezeptur (bzw. bei Abgabe eines Präparates wie z.B. einer Defektur) Risiken für den Patienten identifiziert werden. Im Folgenden können diese mit dem Arzt abgeklärt werden und somit vermieden werden, bevor sie den Patienten erreichen. So arbeiten Apotheker und Arzt Hand-in-Hand für die sichere Arzneimitteltherapie der Patienten (eg. Vier-Augen-Prinzip/Sichere Doppelkontrolle nach [5].
Gemeinsam mit dem Arzt kann der Apotheker häufig auftretende Risiken sammeln (und melden) um somit andere zu sensibilisieren für diese Art von potentiellen Bedrohungen für die Patientensicherheit.
Merke: Der Apotheker übernimmt Verantwortung für die sichere Arzneimitteltherapie seiner Patienten. Verordnungen sollten kritisch geprüft werden. Die Plausibilitätskontrolle vor Herstellung einer Rezeptur sollte auch eine Dosisüberprüfung beinhalten.
Kommentar „Jeder Fehler zählt“:
Aus Arztpraxen wird berichtet, dass es bei einigen Software-Programmen schneller geht, ein Medikament aus der Arzneimitteldatenbank aufzurufen als den Bundeseinheitlichen Medikationsplan zu bemühen. Das ist natürlich kontraproduktiv, aber menschlich gesehen absolut normal. Der Mensch neigt dazu, den kürzesten und bequemsten Weg zu gehen.
Sehen wir es trotzdem positiv: Es ist erst einmal gut, dass das Risiko erkannt wurde. Denn dann kann man entsprechend handeln (Erkenntnis ist der erste Weg zur Besserung – dies meinen wir in diesem Kontext völlig ernst und keinesfalls ironisch). Damit aber auf lange Sicht gesehen diese Fehler nicht mehr auftreten, ist es notwendig, den Zugriff auf die eigene Arzneimitteldatenbank zu erschweren, bzw. die Nutzung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans zu vereinfachen. Es braucht Maßnahmen, die sich nicht auf den Faktor Mensch verlassen, sondern sogenannte starke Maßnahmen. Also solche, die es erschweren, eine falsche Handlung durchzuführen.
Ansätze könnten hier die Betreiber der Arzneimitteldatenbank sowie die Entwickler des Bundeseinheitlichen Medikationsplans geben. Beide sollten ihre Produkte nachbessern und dies am besten in gemeinsamer Zusammenarbeit – so wie es jetzt schon Apotheken und Arztpraxen im Sinne der Patientensicherheit tun.
Literatur
[1] Dosierungsfehler des Arztes nicht erkannt: Apotheker haftet auf Schadensersatz: OLG Kln 07-08-13 unter: https://www.christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66/374-dosierungsfehler-des-arztes-nicht-erkannt-apotheker-haftet-auf-schadensersatz-olg-kln-07-08-13.html; letzter Aufruf am 17.03.2020
[2] Reason J. Human error: Models and management. BMJ 2000;320:768
[3] Leape LL, Bates DW, Cullen DJ, et al. Systems analysis of adverse drug events. ADE Prevention Study Group. JAMA : the journal of the American Medical Association 1995;1:35-43.
[4] Tully MP, Ashcroft DM, Dornan T, Lewis PJ, Taylor D, Wass V. The causes of and factors associated with prescribing errors in hospital inpatients: a systematic review. Drug safety : an international journal of medical toxicology and drug experience 2009;10:819-36.
[5] Schriftenreihe Patientensicherheit Schweiz Nr. 10. (Doppel-)Kontrolle von Hochrisiko-Medikation: eine Empfehlung
für Schweizer Spitäler unter: https://www.patientensicherheit.ch/fileadmin/user_upload/2_Forschung_und_Entwicklung/DOKO/Doppelkontrolle_Empfehlung_DE.pdf; letzter Aufruf am 17.03.2020
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Leitlinien
BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen.
Thema „Dyslipidämie“
2019 ESC/EAS Guidelines for the management of dyslipidaemias: lipid modification to reduce cardiovascular risk) [1]
Die überarbeitete Leitlinie ersetzt die im August 2016 veröffentlichte Leitlinie. Eine Überarbeitung war notwendig, da es umfangreiche neue Studiendaten gibt.
Neu ist insbesondere der gestiegene Fokus auf eine starke Reduktion des LDL. Abhängig vom Risikopotential der Patienten werden Zielwerte von < 55mg/dL angestrebt bzw. von < 70 mg/dL. Eine 50 % Reduktion des Ausgangswertes von LDL wird ebenfalls angestrebt.
Auch die Therapie von älteren Patienten wurde neu bewertet. Für ältere Patienten ≤ 75 Jahren wird die Statingabe in der Primärprävention empfohlen (Klasse 1). Allerdings findet sich hier für die Primärprävention bei älteren Patienten ≥ 75 Jahren mit mindestens sehr hohem Risiko nur eine „Kann“-Empfehlung (Klasse IIb). Die Daten basieren auf einer nicht randomisierten Studie [2], in der zudem Patienten ausgeschlossen waren, die häufig eingesetzte Wirkstoffe bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen hatten (z.B. Thrombozytenaggregationshemmer oder ACE-Hemmer).
Abhängig von den Erfolgen einer Statintherapie in der Primär- und Sekundärprävention (Empfehlung zur maximal tolerierten Dosierung) sollte Ezetimib bei unzureichender Wirkung in Kombination gegeben werden. Eskalierend oder bei Unverträglichkeiten findet sich jetzt die Empfehlung auch für einen PCSK9-Hemmer (Empfehlung Grad I).
Aufgenommen wurde eine Empfehlung (Grad II bei Hypertriglycerinämie) für hochdosierte Eicosapentaensäure (EPA)-Ethylester. Diese ist jedoch aktuell nur im US-amerikanischen Ausland als Diätadjuvanz zugelassen bei Triglyceridwerten ≥ 500mg/dl. In Deutschland sind aktuell nur Kombinationspräparate aus EPA und Docosahexaensäure (DHA) verfügbar. Diesen wurde jedoch aufgrund eines fehlenden Wirksamkeitsnachweises zur Sekundärprophylaxe nach Herzinfarkt die Zulassung in dieser Indikation von der EMA in 2019 entzogen [3].
Hingewiesen wird darauf, dass eine echte Statin-Unverträglichkeit eher selten ist. Meist können Nebenwirkungen durch eine Dosisreduktion (ggf. Kombination mit Ezetimib) oder einen Substanzwechsel vermieden werden.
Die Leitlinie enthält ausführlichere Beschreibungen der Wirkstoffe/-gruppen. Bei den Statinen wird auch auf die Interaktionsrisiken eingegangen (u.a. mit Clarithromycin, Amiodaron, Amlodipin). Es finden sich Bewertungen weiterer Substanzen/-gruppen in der Leitlinie wie z.B. für Nikotinsäure, Fibrate, Mipomersen und Lomitapid.
Allgemeine Informationen zur Dyslipidämie
Die Leitlinie enthält Tabellen zur Risikoberechnung für eine tödliche Herz-Kreislauf-Erkrankung (binnen 10 Jahren/SCORE). Hierbei wird der systolische Blutdruck einberechnet, das Geschlecht, das Gesamtcholesterin sowie der Risikofaktor „Rauchen“ und das Patientenalter (Abb. 1 und 2 in [1]). Die Tabellen beziehen sich auf verschiedene Risikoregionen in Europa, z.B. wird für Deutschland oder Frankreich ein niedrigeres Risiko angenommen als beispielsweise für Polen oder Rumänien. Weitere Faktoren, die das Risiko modifizieren sind z.B. Adipositas, physische Inaktivität, Fettleber oder psychosozialer Stress.
Zentrale Bedeutung hat eine Lifestyle-Modifikation (Tab. 8 in [1]). Diese wird als Basistherapie empfohlen. Hierzu gehören u.a. eine patientenindividuelle Diät (z.B. Vermeidung von gesättigten und Transfettsäuren, Ballaststoffe), Raucherentwöhnung, Alkoholreduktion, Gewichtsreduktion und Bewegung. Eine Übersichtstabelle über zu bevorzugende und zu vermeidende Lebensmittel unterstützt die Lifestyle-Modifikation (Tab. 9 in [1]).
Merke für die Apothekenpraxis:
Der Apotheker kann eine cholesterinsenkende Arzneimitteltherapie unterstützen. Zum einen kann er den Patienten – insbesondere bei einer Hochdosistherapie mit Statinen – über mögliche Nebenwirkungen aufklären, bei denen umgehend der Arzt aufzusuchen wäre. Auch verursachen viele Statine Interaktionen, hier kann der Apotheker durch einen Interaktionscheck präventiv Risiken vermeiden.
Auch ist der Apotheker meist niederschwelliger Ansprechpartner, wenn es um eine Lifestyle-Modifikation geht. Er kann durch Empfehlungen z.B. von Nikotinersatzprodukten (wie Nikotinpflaster) oder diätunterstützende Produkte den Patienten unterstützen.
Sie finden die Leitlinien und Literaturquellen unter:
[1] Mach F, Baigent C, Catapano AL et al. 2019 ESC/EAS Guidelines for themanagement of dyslipidaemias: lipid modification to reduce cardiovascular risk; European Heart Journal (2020) 41,111-188
[2] Giral P et al. Cardiovascular effect of discontinuing statins for primary prevention at the age of 75 years: a nationwide population-based cohort study in France; European Heart Journal (2019) 43, 3516-3525
[3] EMA. EMA confirms omega-3 fatty acid medicines are not effective in preventing further heart problems after a heart attack; Press release from 29.03.2020 unter https://www.ema.europa.eu/en/news/ema-confirms-omega-3-fatty-acid-medicines-are-not-effective-preventing-further-heart-problems-after; letzter Aufruf am 24.03.2020
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Ausgabe vom Heilberufsausweis (HBA) und Institutionskarte (SMC-B) für die Leiter von öffentlichen Apotheken
Die Antragstellung bei der Landesapothekerkammer Hessen zur Erlangung der HBA und der SMC-B ist nun möglich. Das Antragsportal auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen ist freigeschaltet. Im Folgenden wollen wir Sie über die Antragstellung und Bestellung der Karten informieren. Bitte beachten Sie, dass zunächst die Inhaber von Betriebserlaubnissen die Karten beantragen und bestellen sollen.
Um einen Antrag auf Erteilung der Karten zu stellen, loggen Sie sich bitte auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen mit Ihren Zugangsdaten ein. Es erscheinen dann zwei Buttons, „HBA beantragen“ und „SMC-B beantragen“, über die Sie sowohl auf die Antragsformulare als auch auf eine Auswahl der Anbieter gelangen. Um das Verfahren für Sie so einfach als möglich zu gestalten, haben wir Ihre uns bekannten Daten dort bereits hinterlegt.
Bitte beachten Sie, dass bereits direkt über die Seite des Kartenanbieters gestellte Anträge aufgrund der technischen Umsetzung nicht mehr bearbeitet werden können. Sie müssen daher bei der Landesapothekerkammer Hessen einen neuen Antrag über das Antragsportal auf der Homepage stellen.
Es ist unerlässlich, dass Sie Ihre Daten auf ihre Richtigkeit prüfen. Ihre persönlichen Daten müssen mit den Daten in Ihrem Personalausweis vollständig übereinstimmen. Dies ist notwendig, da die Bestellung des HBAs ein Post-Ident-Verfahren voraussetzt, bei dem Ihre angegebenen Daten mit den Daten auf dem Ausweisdokument abgeglichen werden. Daher ist es wichtig, dass diese aktuellen Daten einschließlich Ihrer Privatanschrift bei der Kammer hinterlegt sind.
Sollten Sie feststellen, dass Ihre Daten mit den uns gemeldeten und bei uns hinterlegten Daten nicht übereinstimmen, setzen Sie sich bitte schriftlich, selbstverständlich auch per E-Mail oder Telefax, mit uns in Verbindung. Erst nach Berichtigung der Daten in unserer Datenbank können Sie mit der Beantragung des HBA fortfahren. Einzelne Daten können auch direkt im Antragsportal von Ihnen abgeändert werden.
Wenn Sie die Karte beantragt haben, überprüfen wir, ob Sie für den HBA im Besitz einer gültigen Berufserlaubnis, also Approbation, oder einer gültigen Betriebserlaubnis für die SMC-B sind. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen mitteilen, dass Sie berechtigt sind, die Karte bei dem entsprechenden Anbieter zu bestellen. Sobald wir Ihre Daten an den Anbieter übermittelt haben, erhalten Sie von uns schriftlich eine Vorgangsnummer, mit welcher Sie innerhalb von 30 Tagen die Karte beim Anbieter bestellen müssen. Andernfalls muss das Antragsverfahren neu gestartet werden. Berücksichtigen Sie hier, dass die 30-Tage-Frist mit unserer Übermittlung der Daten an den Anbieter beginnt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der technischen Umsetzungen durchaus noch zu Verzögerungen bei der Weiterleitung kommen kann. Wir bitten daher um Verständnis, wenn die Mitteilung über Berechtigung einige Tage in Anspruch nehmen wird.
Nähere Informationen zur Kartenbestellung beim qualifizierten Diensteanbieter finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Information und Rahmenverträge“.
Beachten Sie bitte, dass die Refinanzierung der Kartenkosten erst ab dem Zeitpunkt erfolgt, an dem die Karten im Rahmen der Telematikinfrastruktur benutzt werden können. Sollten Sie die Karten vorher beantragen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Bitte beachten Sie, dass die Refinanzierungsvereinbarungen stetigen Verhandlungen unterliegen können. Neuerungen hierzu können Sie dann über den Hessischen Apothekerverband oder auch gegebenenfalls über die Landesapothekerkammer Hessen erfahren.
Leiter von Krankenhausapotheken
Die Leiter von Krankenhausapotheken müssen nur den HBA beantragen. Die SMC-B Karte für das Krankenhaus muss diese als Betrieb selbst beantragen.
Für die Herausgabe der SMC-B Karte für Krankenhäuser ist nicht die Landesapothekerkammer zuständig. Zuständig ist vielmehr die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG). Deren Gesellschafter sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die 16 Landeskrankenhausgesellschaften. Nähere Informationen zur Beantragung der Karten und den Refinanzierungsvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft finden Sie auf >> DKTIG.
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Mit der Kammer fortbilden
Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.
Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.
LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
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