LAK aktuell Ausgabe April 2020
LAK aktuell Ausgabe April 2020
Verschiedene Heilberufe – ein Ziel!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vernünftige und richtungsweisende Vorstellungen, wie die Arzneimittelversorgung während der Coronakrise gesichert und auch unter noch schwierigeren Bedingungen mit einer ansteigenden Zahl an infizierten Menschen sinnvoll durchgeführt werden kann, hat der Bundesgesundheitsminister in seinen Referentenentwurf geschrieben.
Dass Vertreter der GKV hinsichtlich einer Vergütung des Botendienstes (bei Weitem nicht kostendeckend!) laut aufschreien, war zwar zu erwarten, allerdings kann man auch zu dem Schluss kommen, dass es ihnen vielleicht doch nicht so sehr um die gute, kontinuierliche und sichere Versorgung ihrer Versicherten geht. Vielleicht ist der Blick aus dem kuscheligen Homeoffice auf die harte Realität der kranken und hilfebedürftigen Menschen schon sehr vernebelt.
Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass es gemeinsames Ziel der verschiedenen Heilberufe ist, die Menschen bestmöglich zu versorgen. Daher ist es unverständlich, dass nun Bedenken laut werden, die Arzneimitteltherapiesicherheit sei nicht gewährleistet, wenn Apotheker in der jetzigen Phase der Pandemie gepaart mit den immensen und täglich steigenden Lieferengpässen den Patienten bspw. mit einem Candesartan 16 mg und der Dosierung 1 x 2 Tabletten anstelle der verordneten Candesartan 32 mg 1 Mal täglich versorgen.
Im Ergebnis benötigt der Patient sein Sartan in der richtigen Dosierung – und das können wir als Arzneimittelfachleute nun wahrlich am besten!
Ich rufe daher den ärztlichen Kollegen zu: Lassen Sie uns an einem Strang ziehen, lassen Sie jeden von uns seine Zeit und Ressourcen bestmöglich für die Patienten einsetzen, wir nehmen uns gegenseitig nichts weg!
Unser Bundesgesundheitsminister zeichnete sich bisher dadurch aus, sich nicht von seinem Weg abbringen zu lassen. Herr Minister, verfolgen Sie auch hier den von Ihnen vorgegebenen Weg und setzen Sie Ihren Vorschlag schnellstens um!
Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich weiterhin viel Energie und Kraft für die alltägliche Arbeit. Wir stehen gerade auch in dieser Krisenzeit zusammen und zeigen sehr deutlich, dass es ohne uns nicht geht!
Passen Sie auf sich auf – bleiben Sie gesund!
Ihre
Ursula Funke
Absage aller Veranstaltungen
In Anbetracht der behördlich angeordneten Kontakt- und Ausgangsreduzierungen sowie der allgemeinen Gefahrenlage werden alle Veranstaltungen der Landesapothekerkammer Hessen bis zum Beginn der Sommerferien, also dem 04.07.2020, abgesagt.
Folgende Abendveranstaltungen konnten bereits auf ein Online-Seminar umgestellt werden:
22.04.2020 – 20:00 - 21:30 Uhr Schlafstörungen
Dr. Miriam Ude
18.05.2020 - 19:30 - 21:00 Uhr Harnwegsinfektionen
Edith Benack
02.06.2020 – 20:00 - 21.30 Uhr Phytopharmaka in der Gynäkologie
Dr. Christian Ude / Dr. Mario Wurglics
15.06.2020 – 20:00 - 21.30 Uhr Ernährung für ein gesundes Darm-Mikrobiom
Dr. Ulrich Enzel
18.06.2020 – 20:00 - 21.30 Uhr Europäische Impfwoche (inkl. der neuesten STIKO-Updates)
Dr. Ulrich Enzel
29.06.2020 – 20:00 - 21.30 Uhr Neue Wege in der Schmerztherapie
Dr. med. Stefan Ries
Für die anderen Veranstaltungen im Mai und Juni befinden wir uns derzeit in Absprache mit pharma4u und den Referenten.
Bitte beachten Sie hierzu unsere >> Homepage.
DPhG: Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2020
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG finden nicht statt.
28.04.2020 |
Dr. Miriam Ude Verhütung und die Pille danach ABGESAGT! |
12.05.2020 |
Prof. Dr. Peyman Hadji Hormonersatztherapie im Klimakterium ABGESAGT! |
26.05.2020 |
Prof. Dr. Christine Solbach Therapie des Hormonrezeptors-positiven Brustkrebs – ein Update ABGESAGT! |
23.06.2020 |
Dr. Ilse Zündorf und Prof. Dr. Robert Fürst Phytopharmaka in der Gynäkologie ABGESAGT! |
Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Straße 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Ärzte und Apotheker im Dialog
Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker
Thema: |
Reisemedizin |
ABGESAGT |
6. Mai 2020 |
NEUER TERMIN |
21. April 2021 |
Uhrzeit: |
19:00 bis 21:30 Uhr |
Leitung: |
Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Hans-Rudolf Tinneberg |
Referenten: |
Dr. med. Ulrich Klinsing |
Ort: |
Steuerfachschule Dr. Endriss |
Kosten: |
30,00 Euro |
Anmeldung: |
Christina Ittner, Tel. 06032 782-223, Fax 069 97672-67223 |
Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!
Wenn die Medikation nicht greift: Leitlinienorientierte Therapie – wann und warum sind Anpassungen bei der Medikation nötig?
Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Unsere gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen.
In dieser Fortbildungsreihe wird praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet.
Unser besonderes Augenmerk gilt dabei denjenigen Patienten, die nicht wie erwartet auf eine Medikation ansprechen. Warum wirken einige Medikamente bei manchen Menschen besonders stark und bei anderen fast gar nicht? Wie kann zwischen Wirkmechanismen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen die passende Therapie gefunden werden?
Darüber hinaus befassen wir uns mit denjenigen Patienten, bei denen, z.B. aufgrund einer Vorerkrankung oder einer chronischen Erkrankung, in zahlreichen Zusammenhängen besondere Therapieoptionen erwogen werden müssen. Auch das hohe Beratungsbedürfnis dieser Patienten – z.B. bzgl. sportlicher Aktivitäten oder bei Reiseplänen – wird in Praxen und Apotheken hineingetragen.
Die Fortbildungsreihe greift mit jeder Veranstaltung ein aktuelles Thema oder ein Krankheitsbild auf. Es wird im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt – idealerweise werden die Teilnehmer in diesen Dialog einsteigen.
Alle sind eingeladen, eigene Fragen und Fälle mitzubringen.
ABSAGE: „Palliativpharmazie“
Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und von ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.
Da die Bevölkerung immer älter wird, werden typische Alterserkrankungen und damit auch begleitende Therapien zunehmen. Neben der Geriatrischen Pharmazie wird das Thema „Palliative Care“ eine immer größere Bedeutung erlangen.
Bitte beachten Sie, dass die APPH den Zertifikatskurs wegen der aktuellen Situation abgesagt hat. Ein neuer Termin wird für das Frühjahr 2021 gesucht.
Refresher – Erfahrungen mit dem neuen Fortbildungskonzept
Im letzten Jahr führte die LAK Hessen mit dem Refresher-Konzept eine neue Art der Fortbildung ein. Für den Piloten wurde das Thema „KHK und Infarkt“ ausgewählt. Los ging es mit einem Online-Seminar, in dem die pharmakologischen Grundlagen des Krankheitsbildes aufgefrischt und vertieft wurden. Gerüstet mit dem aufgefrischten Wissen ging es schließlich in die Präsenzveranstaltung, in deren Rahmen ausschließlich in Gruppen am (fiktiven) Patienten gearbeitet wurde. Da die Inhalte des Online-Seminars hier vorausgesetzt wurden, war eine Teilnahme auch nur möglich, wenn im Vorfeld am Online-Seminar teilgenommen wurde.
In kleinen Gruppen diskutierten die Teilnehmer Fragen zu einem Patientenfall – allerdings nicht wie in anderen Veranstaltungen üblich. Beim sogenannten „Team-based Learning“ geht es vielmehr darum, aus verschiedenen richtigen Antworten diejenige auszuwählen, die augenscheinlich für den Patienten am besten ist. Jede Gruppe teilt ihr Ergebnis den anderen Gruppen mit und begründet die Auswahl ihrer Antwort. Im Anschluss daran diskutiert die gesamte Gruppe die verschiedenen Antwortmöglichkeiten – immer unter dem Aspekt der „one best answer“.
Also alles andere als ein gewöhnlicher Vortrag. Doch kam dieser gut an? „Kurzweilig und spannend“ lauteten die Rückmeldungen der Teilnehmer. Lob erhielt das Konzept auch für die Kombination aus Theorie, die im Online-Seminar vermittelt wurde, und Praxis durch die Gruppenarbeit im Seminar. Das Wiederholen von Wissen durch die Aufteilung auf zwei Termine kam ebenfalls gut an.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dieses Jahr stehen noch folgende Themen auf dem Programm:
„Der Patient mit nozizeptiven Schmerzen“
Online-Seminar: 04.05.2020 20:00 – 21:30 Uhr oder
14.05.2020 20:00 – 21:30 Uhr
Präsenz:
Frankfurt/Main |
3. Juni 2020 |
abgesagt |
Hofheim-Diedenbergen |
4. Juni 2020 |
abgesagt |
Darmstadt |
8. Juni 2020 |
abgesagt |
Marburg |
15. Juni 2020 |
abgesagt |
Kassel |
17. Juni 2020 |
abgesagt |
Fulda |
22. Juni 2020 |
abgesagt |
Uhrzeit: 19:30 – 21:30 Uhr
Ersatztermine für die o.g. abgesagten Präsenzveranstaltungen sind in Planung.
„AMTS bei MS“
Online-Seminar: 23.09.2020 20:00 – 21:30 Uhr oder
30.09.2020 20:00 – 21:30 Uhr
Präsenz: Die Termine befinden sich noch in Planung.
Seminar: Athina
Referentinnen: |
Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg |
Termin: |
31. Oktober und 1. November 2020 FB-02/20 |
Uhrzeit: |
09:00 – 18:00 Uhr |
Ort: |
MERCURE HOTEL & RESIDENZ FRANKFURT MESSE |
Gebühr: |
220,00 Euro |
Information: |
In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt. |
Anmeldung: |
Per beiliegendem Anmeldeformular oder über www.apothekerkammer.de Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA
Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“:
Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken
Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.
Schulungsphase:
Tag 1:
Sie erfahren,
welche Patienten von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren,
wie Sie auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen die Gesamtmedikation des Patienten erfassen,
wie Sie auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen (Interaktionsmanagement),
und Sie haben Ihre Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews geübt.
Tag 2:
Tool-Workshop inklusive Patienten- und Arztansprache, Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen, Organisation der Abläufe in der Apotheke, Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.
Praxisphase:
praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)
persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle
fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)
Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung
Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown-Bag-Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.
Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.
Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen Online-Seminaren zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.
Achtung:
Beachten Sie bitte, dass Sie für das Schulungsseminar einen Laptop mit Excel-Programm benötigen.
Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von sechs Monaten erfolgreich bearbeiten.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.
Wiedereinsteiger-Kurs
Referenten: |
Ina Förderer, Dr. Andrea Kurz, Antje Lein, Dr. Inga Leo-Gröning, |
Termin: |
Samstag und Sonntag, 26./27. September 2020 und WEK 01/20 |
Uhrzeit: |
09:00 – 18:15 Uhr |
Ort: |
Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Ost |
Gebühr: |
250,00 Euro (für beide Wochenenden) |
Information: |
In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt. |
Anmeldung: |
Per beiliegendem Anmeldeformular oder über www.apothekerkammer.de Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Haben Sie im Beruf pausiert und möchten gerne wieder in den Berufsalltag einer Apotheke einsteigen? Oder haben Sie in den letzten Jahren in einem anderen pharmazeutischen Gebiet gearbeitet und es zieht Sie wieder an „die Basis“ in die Apotheke? Jedoch haben Sie Bedenken, nur schwer wieder den Anschluss zu finden bei der Fülle der gesetzlichen, medizinischen und pharmazeutischen Veränderungen der letzten Jahre? Dann ist unser Wiedereinsteiger-Seminar genau das Richtige für Sie!
Nicht nur die Gesetzesgrundlagen und Verordnungen, die den Apothekenbetrieb betreffen, sind heute andere als vor einigen Jahren. EDV-Kenntnisse müssen aufgefrischt werden, Abrechnungsfragen – unter anderem auch durch die Einführung der Rabattverträge – werden immer wichtiger und müssen Beachtung finden. Durch die Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung sind neue Schwerpunkte in der praktischen Arbeit hinzugekommen.
Im Anschluss an das Wiedereinsteiger-Seminar können die Teilnehmer gerne ein Praktikum in einer Apotheke absolvieren. Den Kontakt zu möglichen Praktikumsapotheken stellt die Landesapothekerkammer Hessen gerne her.
Die Fortbildung wird im Rahmen der Fortbildungsrichtlinie der Landesapothekerkammer Hessen mit 32 Punkten anerkannt.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch dieses Jahr übernimmt die Landesapothekerkammer Hessen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.
Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2020 (Cremezubereitung mit Harnstoff) finden Sie auf unserer Homepage unter >> Service. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2020.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 2:
7. bis 18. September 2020
Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
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Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum
Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2020 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.
Im Juni sowie im September 2020 gibt es jeweils die Möglichkeit, einen Kapselringversuch durchzuführen.
Kostenfreie Teilnahme möglich
Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeut im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (Juni oder September). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches Sie auf der Homepage der >> Landesapothekerkammer Hessen im Servicebereich herunterladen können.
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Workshop für Pharmazeuten im Praktikum
Referenten: |
Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt Dr. Miriam Ude, Apothekerin, Darmstadt |
Termin: |
ABGESAGT: 04.07.2020 WPP 01/20 07.11.2020 WPP 02/20 |
Uhrzeit: |
jeweils 09:00 – 20:00 Uhr |
Ort: |
29.08.2020 WPP 01/20
07.11.2020 WPP 02/20
|
Kostenfrei |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Der Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:
Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.
Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.
Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Leitlinien
BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen.
Thema „Coronavirus“
S1-Leitlinie Neues Coronavirus – Informationen für die hausärztliche Praxis
S1-Leitlinie Therapie von Patient*innen mit COVID-19 aus palliativmedizinischer Perspektive
S1-Leitlinie Corona-Virus 2019 (Covid-19) Informationen für Patienten und Ärzte (Fokus: Hämatologie und Onkologie)
Alle unter >> www.awmf.org
Die Leitlinien befassen sich mit verschiedenen Themen rund um den Umgang mit Covid-19-Patienten. Alle drei Leitlinien sind binnen kurzer Zeit entstanden und sollen einen Überblick über den jeweiligen Zielbereich geben. Als S1-Leitlinien entstanden sie durch repräsentativ zusammengesetzte Expertengruppen der jeweils betroffenen Fachgesellschaften in einem informellen Konsens.
In der S1-Leitlinie finden sich viele Hinweise zur Risikoeinschätzung einer Covid-19-Infektion. Hygienemaßnahmen und Alternativen (z.B. bei fehlender Schutzausrüstung) werden erläutert. Anlaufstellen für potentiell Infizierte werden genannt. Eine Patientenleitlinie findet sich in der DEGAM-Leitlinie zur Fragestellung „Grippe oder Coronavirus?“ [1].
Für den Apotheker und seine Beratung von Kunden, die sich über mögliche Risiken niederschwellig in ihrer Apotheke aufklären lassen wollen, finden sich in der Leitlinie weitere Hinweise zu Risikogruppen und Risikoarzneimitteln:
„Welche Begleiterkrankungen markieren das größte Komplikationsrisiko?
1. Kardiovaskuläre Erkrankungen (inklusive Hypertonie)
2. Diabetes mellitus
3. COPD/Raucher
4. Immunsuppression
Nach den wenigen, vorliegenden Daten ist Alter alleine (also ohne Vorerkrankungen) ein moderater Risikofaktor ab ca. 60 Jahren.“
„Arzneimitteleinnahme: Zur Zeit gibt es keine evidenzbasierten Therapie-Optionen (zahlreiche Studien zur Arzneimitteltherapie sind angelaufen). Ob Covid-19 durch die Einnahme von ACE-Hemmern, Angiotensin-II-Rezeptoren-blockern (Sartanen), Glitazonen oder Ibuprofen (Hochregulierung von ACE-2 in meist nicht-humanen Experimentalstudien) verschlimmert werden kann und ein eventueller Austausch gegen andere Arzneisubstanzen vor Komplikationen schützt, ist unbekannt; dieser hypothetisch bestehende Zusammenhang ist wissenschaftlich bislang nicht belegt.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Evidenz existiert, kann ein genereller Austausch oder gar ein ersatzloses Absetzen der Substanzen nicht empfohlen werden.“
Empfehlenswert ist, die Inhalte der S1-Leitlinie in die eigene Beratungspraxis einfließen zu lassen. Jedoch muss jeder Apotheker sich über diese Inhalte und ggf. neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Laufenden halten. So wurde der Einsatz von Ibuprofen bzw. ACE-Hemmern in verschiedenen Medien unterschiedlich kritisch diskutiert und auch die WHO hat verschiedene Aussagen hierzu getroffen [2, 3]. Auch wurde die Leitlinie in den letzten vierzehn Tagen bereits mehrfach aktualisiert.
Merke für die Apothekenpraxis:
Der Apotheker ist oft niederschwelliger Ansprechpartner für Patienten mit Fragestellungen zu Infektionserkrankungen. Er sollte Patienten mit Symptomschilderungen ggf. auch an seinen Hausarzt verweisen, wenn er ein Covid-19-Infektionsrisiko erkennt. Patienten und Angehörige sollten im Falle von Infekten zusätzlich immer auch umfangreich zu Hygienemaßnahmen aufgeklärt werden. Der Apotheker kann auch beruhigend auf seine Kunden einwirken, Ängste nehmen und damit z.B. „Hamsterkäufen“ bzw. „Hamsterverordnungen“ entgegenwirken. Auch einem eigenmächtigen Absetzen notwendiger Therapien kann der Apotheker durch seine gute Beratung entgegenwirken.
Sie finden die Literaturquellen unter:
[1] DEGAM Patienteninformation Grippe oder Coronavirus?; https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/054-054l_S1_Neues_CORONA_Virus_2020-04.pdf; letzter Aufruf am 06.04.2020
[2] Lei Fang, George Karakiulakis, Michael Roth. Are patients with hypertension and diabetes mellitus at increased risk for COVID-19 infection?. The Lancet 2020, March 11; DOI: https://doi.org/10.1016/S2213-2600(20)30116-8
[3] https://www.who.int/; letzter Aufruf am 24.03.2020
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CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern
Auch diesen Monat finden Sie wieder einen kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS >> www.jeder-fehler-zaehlt.de in LAK aktuell.
In unserem Beispiel geht es diesmal erneut um den Bericht, bei dem die Information über die korrekte Dosierung durch eine Anpassung des Medikationsplanes verloren ging. Dieser wird noch einmal unter anderen Gesichtspunkten (z.B. Vier-Augen-Prinzip / Doppelkontrolle) beleuchtet.
Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von >> www.jeder-fehler-zaehlt.de – hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.
Jeder Fehler Zählt – Fehlerbericht Nr. 938
Dosis bei Anpassung des Medikationsplans "verloren" gegangen
Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?
„Patient hatte nur eine Tagesdosis Brilique® täglich über einen Monat im ersten halben Jahr nach Stent genommen, da Abenddosis bei Anpassung des Medikationsplanes verloren gegangen ist. […] zu geringe Einnahmedosis, keine Folge offensichtlich.“
Im vorliegenden Beispiel gab es keine offensichtlichen Folgen für den Patienten, jedoch bestand das Risiko einer unzureichenden Wirkung. Dies hätte für den Patienten schwerwiegende Folgen haben können, wäre es durch die versehentliche Halbierung der Dosierung zu thromboembolischen Komplikationen gekommen.
Der Wirkstoff Ticagrelor wird in der Regel in einem zweimal täglichen Dosisintervall appliziert. Die mittlere Halbwertszeit beträgt zwischen sieben und achteinhalb Stunden (Metabolit). Die Wirkung erfolgt u.a. über eine direkte und selektive sowie reversible Bindung an den P2Y12-Rezeptor.
Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken
Die Informationen in Medikationsplänen sind immer noch unzureichend [1,2]. Eine Grundlage für eine sichere Arzneimitteleinnahme durch den Patienten bietet jedoch nur die eindeutige und vollständige Information über seine Arzneimitteltherapie.
Um eine sichere Informationsgrundlage zu haben, wurde der Medikationsplan entwickelt. Beim Umgang mit diesem treten jedoch neue Risiken auf, die jeder kennen sollte, um sie zukünftig proaktiv zu vermeiden. Insbesondere bei Neuausstellung und Anpassung können Fehler durch Unachtsamkeit z.B. bei Copy-Paste auftreten sowie Auslassungen bzw. ungewollte Dosisveränderungen. Eine sichere Vier-Augen-Kontrolle (sog. Doppelkontrolle nach [3]) sollte nach Ausstellung eines Medikationsplanes stehen. Diese kann durch z.B. interprofessionell durch das Team Arzt-Apotheker gewährleistet werden. Die Einbindung des Patienten durch Verifizierung des Medikationsplanes kann bei Patienten, die kognitiv dazu in der Lage sind, ebenfalls eine Option sein. Auch kann der Apotheker den Patienten bei dieser Herausforderung unterstützen und mögliche Unstimmigkeiten im Medikationsplan z.B. durch Abgleich mit Daten der Kundendatei identifizieren. Dies würde das geforderte Medication Reconciliation zur Sicherstellung der richtigen Medikation bei Übergängen im Behandlungsprozess unterstützen [4].
Merke: Der Apotheker übernimmt Verantwortung für die sichere Arzneimitteltherapie seiner Patienten. Dies kann z.B. beinhalten, dass er für den Patienten bzw. gemeinsam mit dem Patienten neu ausgestellte Medikationspläne verifiziert und ggf. Unstimmigkeiten abklärt. Damit unterstützt der Apotheker die ärztlich verordnete Therapie durch eine sinnvolle Doppelkontrolle von Medikationsplänen.
Kommentar „Jeder Fehler zählt“:
Auch wenn der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) das Ziel hat, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen, heißt es im Umkehrschluss nicht, dass man ihm blind vertrauen darf.
Zunächst ist es Aufgabe des Arztes, den BMP zu aktualisieren. Dass der Plan immer mit den vorliegenden Daten der Arztpraxis oder der Apotheke abgeglichen werden soll, weiß jeder der Beteiligten. Und dass sowohl die/der Ärztin/Arzt als auch die/der Apothekerin/Apotheker eine Prüfpflicht bei der Verordnung und Abgabe der Arzneimittel haben, ist auch klar. Trotzdem passieren Fehler – weil Wissen allein oft nicht ausreicht.
Aus dem vorliegenden Fall geht nicht hervor, wo, wie und warum die Angaben zur Abenddosis verschwunden sind. Diese Fragen müssen ernsthaft beantwortet werden, um die Sicherheitslücke(n) im Verordnungsprozess zu erkennen. Wenn die Lücken bekannt sind, können Maßnahmen ergriffen werden, sie zu schließen.
Nehmen Sie solche Ereignisse nicht als gegeben hin. Überlegen Sie gemeinsam – auch über die Praxis- oder Apothekengrenze hinaus – wie der Ablauf sicherer gestaltet werden kann. Wann haben Sie sich das letzte Mal mit den Praxen in Ihrer Nähe ausführlich ausgetauscht?
Literatur
[1] Waltering I, Schwalbe O, Hempel G: Discrepancies on Medication Plans detected in German Community Pharmacies. J Eval Clin Pract. 2015; 21(5): 886-892
[2] Müller MA, Opitz R, Grandt KD, Lehr T: Der bundeseinheitliche Medikationsplan in der Versorgung – im Versorgungsalltag erfolgreich angekommen? Beobachtende Querschnittsstudie an der Schnittstelle der Patientenaufnahme ins Krankenhaus. Abstract V-12 beim 5. Deutscher Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie; Berlin, 18.–19. Oktober 2018
[3] Schriftenreihe Patientensicherheit Schweiz Nr. 10. (Doppel-)Kontrolle von Hochrisiko-Medikation: eine Empfehlung für Schweizer Spitäler unter: https://www.patientensicherheit.ch/fileadmin/user_upload/2_Forschung_und_Entwicklung/DOKO/Doppelkontrolle_Empfehlung_DE.pdf; letzter Aufruf am 17.03.2020
[4] https://www.aezq.de/patientensicherheit/h5s/high5s-medrec; letzter Aufruf am 17.03.2020
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Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank
Für Sie gefunden und aufbereitet:
Thema: AM-Sicherheit
Frage:
Wir haben einen Patienten mit einer Doppelmedikation Clopidogrel und Repaglinid. Nun zeigt unser Kassensystem eine rote Warnung an: Clopidogrel kann die Blutspiegel von Repaglinid deutlich steigern. Ich habe in der Fachinformation von Clopidogrel nachgesehen, dort wird nichts Derartiges erwähnt.
Gibt es dieses Risiko wirklich und wie bedeutsam ist es im vorliegenden Falle?
Kommentar:
Die ABDA-Datenbank vermeldete, dass Clopidogrel den Blutspiegel von Repaglinid deutlich steigern könne. Die Fachinformation enthält diese Information nicht.
Die potentielle Wechselwirkung wurde gemäß Drugdex in einer einzelnen Studie an gesunden Probanden festgestellt. Bei neun Freiwilligen mit einer täglichen Clopidogrel-Dosierung von 300/75/75 und zusätzlicher Gabe von 0,25 mg Repaglinid eine Stunde nach der Clopidogrel-Einnahme an Tag eins und drei wurden Repaglinid-Spiegel vom 5- bzw. 4-fachen des Normalspiegels gemessen. Ein möglicher pharmakologischer Hintergrund könnte die CYP2C8-Hemmung des Acyl-ß-D-Glucuronyl-Metaboliten von Clopidogrel sein. Zu beachten ist, dass dieser Effekt bisher anscheinend nur an gesunden Probanden beobachtet wurde und damit eine Übertragung in die Praxis nur mit Vorsicht erfolgen sollte.
Diese Information ist auch in die Fachinformation von Repaglinid und in das Wechselwirkungs-Modul der ABDA-Datenbank aufgenommen worden. Sie fehlt aber im Wirkstoffdossier von Clopidogrel.
Trotz der vorsichtigen Formulierung zur Häufigkeit ("kann") wurde aufgrund des Schweregrads potentieller Probleme eine Einstufung als wichtige Interaktion vorgenommen.
Für den vorliegenden Fall sind die zitierten Veröffentlichungen aus der Fachliteratur nicht zutreffend. Da der Patient schon auf die Therapie eingestellt ist, besteht kein Grund für akute Maßnahmen. Eine Information an den behandelnden Arzt (z.B. Fax) wäre aber dahingehend hilfreich, dass bei einer Änderung der Clopidogrel-Medikation möglicherweise Blutspiegelschwankungen von Repaglinid auftreten könnten und hier zumindest vorsichtig vorgegangen werden sollte.
Quelle: AMINO-Datenbank
Die ABDATA wurde informiert und hat die Einträge im Wirkstoffdossier ergänzt.
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T–Rezept: neuer Vordruck ab 15.04.2020
Im Bundesanzeiger (BAnz AT 01.04.2020 B4) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den aktualisierten Vordruck des T-Rezeptes bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 3a Abs. 1, 6 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Die bisher ausgegebenen T-Rezepte behalten ihre Gültigkeit.
Das zweiteilige T-Rezept ist ein Sonderrezept für die Verschreibung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid.
Durch die Überarbeitung des T-Rezept-Vordrucks wird auf Teil II des Rezeptvordrucks ein Feld für den Apothekenstempel ergänzt, um die Dokumentationspflichten nach § 17 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ApBetrO zu erleichtern.
§ 17 Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten
[…]
(6) Bei der Abgabe der Arzneimittel sind auf der Verschreibung und, falls es sich um eine Verschreibung nach § 3a Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung handelt, auf der Durchschrift der Verschreibung, anzugeben oder im Falle der Verschreibung in elektronischer Form der elektronischen Verschreibung hinzufügen
1. der Name oder die Firma des Inhabers der Apotheke und deren Anschrift, zu erleichtern.
[…]
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