Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (COVID19-ImpfpräventionsG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass auch Apothekerinnen und Apotheker Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, durchführen (siehe dazu auch die Information der LAK Hessen vom 13. Dezember 2021). Voraussetzung hierfür ist nach § 20b Abs. 1 IfSG, dass die impfenden Apothekerinnen und Apotheker
1. hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung bestätigt wurde und
2. ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist, oder der Apotheker in andere geeignete Strukturen, insbesondere ein mobiles Impfteam, eingebunden ist.
Sofern Apotheker die Schulung für Grippeschutzimpfungen im Rahmen von Modellversuchen nach § 132j SGB V absolviert haben, dürfen sie nach § 20b Infektionsschutzgesetz eigenverantwortlich Personen ab 18 Jahren impfen.
Die Vorgaben an die ärztliche Schulung ergeben sich aus § 20b Abs. 2 IfSG.
Aufgrund von diesbezüglichen Nachfragen weisen wir zudem darauf hin, dass die Landesapothekerkammer Hessen keine Zuständigkeit dafür besitzt, die Gleichwertigkeit alternativer Schulungsangebote bzw. deren Vereinbarkeit mit den Vorgaben des § 20b IfSG zu prüfen oder zu bescheinigen. Unsere Verantwortlichkeit erstreckt sich allein auf die von uns angebotenen Schulungen, welche den Vorgaben des § 20b IfSG entsprechen.
COVID-19-Impfschulung
Das Curriculum der Bundesapothekerkammer sieht folgende Module vor:
1. Selbststudium
2. COVID-19 – Theorie (mit Lernerfolgskontrolle)
3. Durchführung der Impfung – Theorie (mit Lernerfolgskontrolle)
4. Durchführung der Impfung – Praktische Übungen
5. Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen
Die Module 2 und 3 werden als Online-Veranstaltung (Videodatei mit anschließender Lernerfolgskontrolle) durchgeführt.
Der praktische Teil der Schulung (Module 4 und 5) findet als Präsenzveranstaltung statt.
Bitte beachten Sie, dass für die Präsenzseminare die Vorgaben des Landes Hessen gelten.
Wichtiger Hinweis:
Die Module 4 und 5 können auch als „Lernen vor Ort“ absolviert werden! Das heißt, die Schulung kann unter ärztlicher Aufsicht in einer Impfstelle, in der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (z. B. Impfzentren, mobile Impfteams oder Arztpraxen), durchgeführt werden. Eine Vorlage zur Bestätigung der Schulung durch den Arzt steht Ihnen hier zur Verfügung:
Bestätigung ärztliche Schulung
Das Modul 1 (Selbststudium, 2x45Minuten) soll der Vorbereitung und/oder Vertiefung der insbesondere in den Teilen 3 und 4 zu vermittelnden Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten dienen. Dies beinhaltet insbesondere:
» Aufklärung
› Aufklärungsmerkblätter des RKI
› Aufklärung über Impfmythen
» Anamnese einschließlich Impfanamnese
› STIKO-Empfehlungen
› Ein- und Ausschlusskriterien für die Impfung
› Kontraindikationen, falsche Kontraindikationen
› Impfabstände zu Tot- und Lebendimpfstoffen
› Mögliche Impfreaktionen und ihre Bewertung
› Anamnese- und Einwilligungsbögen des RKI zur Schutzimpfung gegen COVID-19
» Impfung gegen COVID-19
› Anatomie der Impfregion
› i. m. Spritztechnik, Impfbesteck
› Hygiene- und Schutzmaßnahmen
› COVID-19-Impfstoffe
› Nachbeobachtung
» Verhalten nach der Impfung
» Notfallmanagement
› Notfallplan
› Anaphylaktische Reaktionen und Maßnahmen
Weiterführende Links:
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