Ziel der Weiterbildung ist es, Apothekern nach Abschluss ihrer Berufsausbildung im Rahmen ihrer Berufstätigkeit weitergehende Kenntnisse und Fertigkeiten in den Gebieten und Bereichen zu vermitteln. Nach Abschluss der Weiterbildung können für diese besondere Bezeichnungen geführt werden.
In Hessen ist die Weiterbildung in folgenden Gebieten möglich:
Allgemeinpharmazie
Klinische Pharmazie
Arzneimittelinformation
Pharmazeutische Analytik und Technologie
Toxikologie und Ökologie
Die Weiterbildungszeit beträgt bei Vollzeitbeschäftigung mindestens 36 Monate. Der Weiterzubildende ist in einer von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätte tätig und wird von einem von der Kammer ermächtigten Apotheker betreut. Nach bestandener mündlicher Abschlussprüfung darf der Titel Fachapotheker geführt werden.
Zusätzlich zu diesen Titeln kann das Recht auf das Führen einer Bereichsbezeichnung durch entsprechende Tätigkeit und den Besuch von Seminaren erworben werden.
Die Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen lässt die Weiterbildung in folgenden Bereichen zu:
Ernährungsberatung
Geriatrische Pharmazie
Homöopathie und Naturheilkunde
Onkologische Pharmazie
Prävention und Gesundheitsförderung
Medikationsmanagement im Krankenhaus
Infektiologie
Die Formulare für die Weiterbildung stehen Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung und können hier heruntergeladen werden.
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Modul A.8 Beratungsintensive Arzneistoffe