Die Fachkommissionen der Bundesapothekerkammer für die einzelnen Weiterbildungsgebiete haben Durchführungsempfehlungen erarbeitet, um den Weiterzubildenden und Ermächtigten einen Leitfaden für den Ablauf der Weiterbildung zu geben. Diese gewährleisten ein qualitativ hohes und einheitliches Niveau der Weiterbildung in Deutschland.
Zu den folgenden Gebieten stehen Ihnen die Durchführungsempfehlungen der Fachkommissionen der Bundesapothekerkammer zum Download und Ausdruck zur Verfügung:
Pharmazeutische Analytik und Technologie
Weiterführende Infos sowie auch ein Muster-Projekt finden Sie auf der Internet-Seite der ABDA bzw. ABDA/Allgemeinpharmazie.
Während der Weiterbildungszeit ist der Besuch von mindestens 120 Seminarstunden vorgeschrieben.
Eine Projektarbeit ist anzufertigen. Die Erstellung eines Weiterbildungsplans sowie die Protokollierung von zwei Fachgesprächen pro Jahr sind ebenfalls vorgeschrieben.
Die Apothekerkammern haben sich auf bundeseinheitliche Themenkataloge für die Seminare verständigt. Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen nachfolgend die Seminarinhalte der jeweiligen Gebiete zum Download und Ausdruck zur Verfügung.
Die Themenkataloge für die Seminare Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie, Arzneimittelinformation sowie zur Pharmazeutischen Analytik und -Technologie sind in den Durchführungsempfehlungen enthalten.
Folgende Weiterbildungsbereiche werden von der Landesapothekerkammer Hessen angeboten. Auch hierfür wurden Durchführungsempfehlungen und Seminarinhalte von den Fachkommissionen der Bundesapothekerkammer erarbeitet, die wir Ihnen zum Download und Ausdruck zur Verfügung stellen:
Homöopathie und Naturheilkunde
Prävention und Gesundheitsförderung
Medikationsmanagement im Krankenhaus
Gesetzliche Grundlage für die Weiterbildung bildet die Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen sowie deren Anlage (auf der Homepage in den Rechtsgrundlagen unter Kapitel 15).
AzetPR
Andrea Zaszczynski,
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