Seit dem 01.08.2001 gibt es die Fortbildungsrichtlinie der Landesapothekerkammer Hessen für Approbierte (Textsammlung der Rechtsgrundlagen, Nr. 41). Aufgrund dieser Richtlinie können die Kammerangehörigen auf freiwilliger Basis Punkte für ihre besuchten Fortbildungsveranstaltungen sammeln.
Nach Erreichen von 150 Fortbildungspunkten innerhalb von 36 Monaten kann mittels des Antragformulars das Fortbildungszertifikat beantragt werden.
Der Richtlinie können die genauen Vergabemodalitäten der einzelnen Veranstaltungen entnommen werden.
Während der Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2006 sind innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten 30 Fortbildungspunkte erforderlich, um das Zertifikat beantragen zu können.
Ab dem 1. Januar 2007 müssen 100 Punkte, die innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten gesammelt worden sind, eingereicht werden.
Die Vergabemodalitäten der Punkte entnehmen Sie bitte der Richtlinie: Textsammlung der Rechtsgrundlagen, Nr. 41a.
Dem Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates sind sämtliche Bescheinigungen und sonstige Nachweise in Kopie beizufügen.
Das Zertifikat sowie die ebenfalls zu erwerbende Fortbildungsplakette dienen der Dokumentation der regelmäßigen Fortbildung für die Patienten.
Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Fortbildungsveranstaltungen bei der Landesapothekerkammer Hessen akkreditieren zu lassen. Die Punktevergabe für die zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt ebenfalls nach der oben genannten Richtlinie.
Entsprechende Antragsformulare finden Sie in unserem Formulardownload
AzetPR
Andrea Zaszczynski,
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon 040 413270-0
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