Schriftlich am 03. Mai 2023 in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Wiesbaden, Fulda, Kassel und Limburg
Praktisch in FFM am 20.- 23.06.2023
Praktisch in Kassel am 22.06.2023
Anmeldeschluss: 22. März 2023
Schriftlich am 15. November 2023 in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Wiesbaden, Fulda, Kassel und Limburg
Praktisch in FFM am 17.01.2024
Praktisch in Kassel am 17.01.2024
Anmeldeschluss: 04. Oktober 2023
Anmerkung:
Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA kann der Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Gemäß Prüfungsordnung soll die Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt werden, wenn die Gesamtleistung in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0 beurteilt wird.
Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.
Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können nach Veröffentlichung der Prüfungstermine in PZ und DAZ d. h. drei Monate vorher von der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen hier heruntergeladen werden.
Prüfungstermin: 31.01.2024 in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Wiesbaden, Fulda, Kassel und Limburg
Anmeldeschluss: 20.12.2023
Anmerkung:
Bei Auszubildenden, die am Tag der Zwischenprüfung noch nicht volljährig sind, muss der Anmeldung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden.
AzetPR
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