landesapothekerkammer Hessen
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Apotheker/in aus EU/Drittstaaten

Die häufigsten Fragen rund um die Erteilung der Approbation, zur Kenntnisstandprüfung und zur Fachsprachenprüfung finden Sie in unseren FAQs:


  FAQ Approbation und Kenntnisstand- und Fachsprachenprüfung

  Hier finden Sie zusätzliche Informationen zur Beschäftigung von Apothekern aus Drittstaaten

Die Landesapothekerkammer Hessen wurde vom HLfGP als zuständige Behörde beauftragt, die Fachsprachen- und Kenntnisstandprüfungen durchzuführen.

Die Anmeldung zur Kenntnisstandprüfung erfolgt beim HLfGP. Das HLfGP prüft diese und leitet die Anmeldung der Prüfungskandidaten an die LAK Hessen weiter. Die Terminvergabe für Prüflinge, die Organisation der Räumlichkeiten und die Terminabsprache mit den Prüfern erfolgt über die LAK Hessen.


Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung bei der LAK Hessen erfolgt direkt, mit folgendem Formular:


  Anmeldeformular LAK Fachsprachenprüfung


Informationen zur Fachsprachenprüfung finden Sie im Informationsblatt der LAK Hessen:


  Informationsblatt LAK Fachsprachenprüfung


Nach Beenden der jeweiligen Prüfung erfolgen alle weiteren Schritte durch das HLfGP.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des HLfGP unter der Kategorie Akademische Gesundheitsberufe -> Approbation (Abschluss im Ausland).

  Homepage des HLfGP

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Bundes-Apothekerordnung darf eine pharmazeutische Tätigkeit nur ausgeführt werden, soweit Ihnen hierzu die Approbation vorliegt. Mit einer vorübergehenden Berufserlaubnis dürfen unter Aufsicht eines Apothekers ebenfalls pharmazeutische Tätigkeiten verrichtet werden.

Die Berufserlaubnis für Hessen wird beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Frankfurt am Main beantragt, zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Approbation.


Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen von außerhalb Deutschlands finden Sie auch auf den Seiten der ABDA unter den folgenden Links:

  Englisch

  Deutsch

Für Fragen zur Fachsprachenprüfung wenden Sie sich bitte an:

Karla Groth, Landesapothekerkammer Hessen
Tel.: 069 979509-24
k.groth@apothekerkammer.de

Für Fragen zur Kenntnisstandprüfung wenden Sie sich bitte an:

Marcel Wachsmuth, Landesapothekerkammer Hessen
Tel.: 069 979509-12
m.wachsmuth@apothekerkammer.de

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Pressekontakt der Landesapothekerkammer Hessen:

AzetPR
Andrea Zaszczynski,
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon 040 413270-0
E-Mail: info@azetpr.com

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