Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) bietet jedes Jahr drei Ringversuche zur Qualitätssicherung von in der Apotheke hergestellten Rezepturen an. Die Rezepturherstellung in der öffentlichen Apotheke hat nach wie vor einen hohen Stellenwert und ist wichtiger Bestandteil der pharmazeutischen Tätigkeit. Zur Schließung therapeutischer Lücken sind individuell angefertigte Arzneimittel in verschiedenen Darreichungsformen unverzichtbar, da für spezielle Therapien oder seltene Krankheitsbilder häufig keine Fertigarzneimittel in geeigneter Dosierung oder mit den gewünschten Eigenschaften zur Verfügung stehen. Gerade bei der Rezepturherstellung können die Apotheker ihre Fähigkeiten eindrucksvoll demonstrieren und die fachliche Qualifikation und Sachkenntnis ihrer Mitarbeiter hervorheben. Dies gelingt nur, wenn ein hoher und konstanter Qualitätsstandard gewährleistet ist.
Seit 2012 wird im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) als Teil des Qualitätsmanagements neben der Selbstinspektion auch eine regelmäßige Teilnahme an Maßnahmen zur externen Qualitätsüberprüfung gefordert (ApBetrO §2a). Die vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker durchgeführten Ringversuche eignen sich hervorragend, um diese Vorgabe zu erfüllen.
Auch die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke - neben geeigneten, regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen zur internen Qualitätskontrolle - einmal jährlich an einem Ringversuch teilzunehmen und hat deshalb geeignete Maßnahmen in ihre Leitlinie zur Qualitätssicherung aufgenommen.
Die Auswahl der Rezepturen für den Ringversuch erfolgt vor allem nach dem Gesichtspunkt der Praxisrelevanz. Dabei werden sowohl standardisierte Rezepturen, z. B. NRF-Rezepturen, als auch nicht-standardisierte Rezepturen für die Ringversuche ausgewählt, die gemäß Umfragen des ZL nach wie vor häufiger rezeptiert werden.
Die Landesapothekerkammer Hessen bietet allen Apotheken im Kammerbereich die Übernahme der Teilnahmegebühr für einen von der Kammer ausgewählten Ringversuch an. Voraussetzung ist die Anmeldung mit dem kammereigenen Formular, welches im Downloadbereich hinterlegt ist, über die Landesapothekerkammer Hessen (Fax: 069 979509-22). Dort werden die Anmeldungen registriert und dem ZL weitergeleitet. Eine Kostenübernahme des Rezeptur-Ringversuchs kann nur erfolgen, wenn das Anmeldeformular an die Landesapothekerkammer Hessen geschickt wird! Informationen zum zeitlichen Ablauf der Ringversuche sind hingegen beim ZL zu erfragen.
Mit der Anmeldung über die Landesapothekerkammer Hessen willigen die Apothekenleiter ein, dass die Ergebnisse der Ringversuche an die Landesapothekerkammer Hessen weitergegeben werden. Wenn dies nicht gewünscht ist, kann die Anmeldung zu einem oder mehreren Ringversuchen direkt über die ZL-Homepage www.zentrallabor.com erfolgen.
AzetPR
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