Qualitätssicherung ist aus dem täglichen apothekerlichen Handeln nicht wegzudenken. Qualitätssicherung bedeutet nicht weniger, als das Einhalten pharmazeutischer Grundregeln und betrifft bei weitem nicht nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die ein QM-System in ihrer Apotheke installieren möchten.
Diese Grundregeln gelten für jede Apotheke und ihre Einhaltung für jeden Mitarbeiter in der Apotheke, unabhängig vom Status des "Handelnden". Diese Grundregeln hat schon der Gesetzgeber in der Apothekenbetriebsordnung und im Arzneimittelgesetz verankert, sie gehören als allgemein anerkannte pharmazeutische Regeln zum GMP, die zu jeder Zeit "revisionsfähig" sein müssen.
Die Bereiche, deren Qualität gesichert sein muss, erstrecken sich nicht nur auf Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln. Sie umfassen den gesamten Apothekenbetrieb. Dazu gehören auch Information und Beratung, Logistik, physiologisch-chemische Untersuchungen und besondere Versorgungsformen, wie z. B. Heimbelieferung.
Auf der Homepage der ABDA finden Sie diese Leitlinien themengeordnet als PDF-Files zum Download vor. Leitlinien zur Qualitätssicherung
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