Apothekennotdienst:
Wie ist der neue Infoservice der Landesapothekerkammer Hessen zu nutzen? Der Infoservice der Landesapothekerkammer Hessen zeigt jedem Apotheker und jedem Bürger tagesaktuell die notdienstbereiten Apotheken in Hessen an. Für die hessischen Apothekenleiter besteht zudem die Möglichkeit, den Notdienstplan für die eigene Apotheke auszudrucken. Gleichzeitig kann jeder Bürger unter der Telefonnummer 01801 555 777 9317 die drei nächstgelegenen Notdienstapotheken zum Ortstarif abfragen. Die Landesapothekerkammer Hessen trägt damit zu einem zeitgemäßen Service hinsichtlich des Auffindens einer nahe gelegenen Notdienstapotheke bei.
Doch wie funktioniert der Internet-Service im Detail? Klickt der Bürger oder ein Apotheker auf der Homepage der LAK den Button „Notdienstbereite Apotheken“ an, erscheint zunächst die Landkarte von Hessen. Nach kurzer Zeit wird auf der Hessenkarte jede notdienstbereite Apotheke mit dem Apotheken „A“ als notdienstbereit gekennzeichnet. Der Notdienst kann für jeden Tag im Kalenderjahr visualisiert werden. Klickt der Benutzer die Lupe an, kann er sich auf der Hessenkarte bewegen und sozusagen das gesamte Bundesland abfahren. Indem der Benutzer ein Apotheken „A“ anklickt, ruft er eine notdienstbereite Apotheke auf und es erscheint am rechten Bildschirmrand der Name, die Adresse und die Telefonnummer der Notdienstapotheke. Außerdem kann für jede Apotheke eine Anfahrtsskizze aufgerufen und ausgedruckt werden. Insgesamt erhält der Benutzer mit der Hessenkarte (Button „Karte“ am linken Seitenrand) einen guten Überblick über die Verteilung der einzelnen notdienstbereiten Apotheken in Hessen.
Klickt der Benutzer dann am linken Seitenrand den Button „Kalender“ an, kann er für jeden beliebig einzugebenden Ort Apothekennotdienstpläne abrufen und ausdrucken. Die Neuerung dieses Service liegt darin, dass nicht nur Dienstpläne angezeigt werden, die in den einzelnen Notdienstkreisen gelten, sondern für jeden einzelnen Ort in Hessen kann der „Dienstplan“ der ansässigen und benachbarten Apotheken angezeigt und ausgedruckt werden. Dies bietet auch Patienten, an deren Wohnort sich keine Apotheke befindet, die Möglichkeit, sich einen Dienstplan der umliegenden Apotheken, ausdrucken zu lassen. Doch wie geht es genau? Der Benutzer hat zunächst einen Ort auf der Hessenkarte anzuklicken oder den Ortsnamen (z.B. Kronberg) oder die Postleitzahl (z.B. 61476) einzugeben. Dann erscheint die Anzeige „Notdienstplan erstellen“. Der Benutzer hat nun den Umkreis anzugeben, in dem die notdienstbereiten Apotheken um den gewählten Ort herum angezeigt werden sollen sowie den Zeitraum für den der Plan gelten soll. Die Eingaben müssen anschließend mit dem Button „Notdienstplan erstellen“ bestätigt werden. Dann erscheint eine für den gewählten Zeitraum gültige Liste mit Notdienstapotheken. Diese Liste kann sowohl vom Patienten als auch vom Apotheker ausgedruckt werden. Der Apotheker kann diese Liste zudem als Aushang verwenden.
Hinter dem Button „Individuell“ am linken Seitenrand verbirgt sich für jeden Apothekenleiter die Möglichkeit, den Dienstplan für die eigene Apotheke auszudrucken. Klickt der Benutzer den Button „Individuell“ an, erscheint eine Liste aller hessischen Apotheken, die alphabetisch nach dem Namen sowie dem Sitz der Apotheken geordnet ist. Der Benutzer kann aus dieser Liste seine Apotheke auswählen und anklicken. Dann hat der Benutzer hat einen beliebigen Zeitraum einzugeben, der maximal ein Jahr betragen kann. Anschließend errechnet die Software den individuellen Notdienstplan für die ausgewählte Apotheke. Damit hat jeder Apotheker künftig die Möglichkeit, seinen eigenen Dienstplan abzurufen und auszudrucken sowie diesen an seine Patienten weiterzugeben, sofern er dies möchte.
Neben dem Internetauftritt hat die Landesapothekerkammer Hessen auch eine Apothekennotdienstnummer eingerichtet, mittels derer die Bevölkerung sich die umliegenden notdienstbereiten Apotheken ansagen lassen kann. Dies funktioniert ganz einfach: Zunächst wählt der Anrufer die Rufnummer 01801 555 777 9317. Nach einer kurzen Begrüßung erhält der Anrufer den Hinweis, dass ihm für dieses Gespräch, sofern er aus dem Festnetz der Deutschen Telekom anruft, lediglich die Kosten für ein Ortsgespräch entstehen. Der Anrufer wird dann aufgefordert, die 5-stellige Postleitzahl seines Wohnortes einzusprechen oder über die Telefontastatur einzutippen. Dann werden dem Anrufer die nächstgelegenen drei notdiensthabenden Apotheken mit Adresse und Telefonnummer angesagt. Diese Ansage kann beliebig oft wiederholt werden ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Damit der Infoservice stets richtig und vollständig ist, weist Sie die LAK darauf hin, dass der Tausch eines Notdienstes im Vorfeld beantragt und genehmigt werden muss. Ein Tausch kann nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes genehmigt werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag mit Angabe des Grundes, des Tauschdatums und des Tauschpartners rechtzeitig bei der LAK ein. Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Kann der Notdienst aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. Krankheit, Unfall oder Einbruch etc. nicht ordnungsgemäß versehen werden, ist dies der Kammer so bald als möglich anzuzeigen. Im Interesse ihrer Patienten und Kollegen bitten wir Sie, uns rechtzeitig über derartige Änderungen zu informieren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit.
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