Aktuelles
 

Politik
BMG: Preismoratorium bleibt bis 2013 03.02.2012
BERLIN – Bei einer Überprüfung der Erforderlichkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel nach § 130a Absatz 4 SGB V kam das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu dem Ergebnis, diese Abgaben – wie im Gesetz vorgesehen – bis 2013 Ende beizubehalten. Dem Beschluss vorausgegangen waren die Stellungnahmen der maßgeblichen Herstellerverbände, Kostenträger und Leistungserbringer.

Die Entscheidung habe man vor dem Hintergrund der konjunkturellen Unsicherheiten und der zu erwartenden Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen, hieß seitens des BMG. Die Abschläge entlasteten die Krankenversicherung im Vorgriff auf das neue System der Vereinbarung wirtschaftlicher Erstattungsbeträge auf Grundlage von Nutzenbewertungen für neue Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. Diese gesetzliche Neuregelung ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft und werde von der Selbstverwaltung für jeden betroffenen Wirkstoff umgesetzt. Die Vertragspartner könnten bereits, so das Ministerium, nach geltendem Recht in ihren Vereinbarungen eine Ablösung gesetzlicher Herstellerabschläge vorsehen.

Der Beschluss des BMG bedeutet, dass Preismoratorium und höhere Herstellerabschläge (16 Prozent für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag und von sechs Prozent für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) weiterhin gelten.

Kritik kam aus der Pharmaindustrie. „Schon bei Einführung von Preismoratorium und erhöhten Herstellerabschlägen war die Begründung überholt und damit falsch“, erklärte Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie. Er verwies darauf, dass die Hersteller allein 2011 mehr als drei Milliarden Euro an Zwangsabschlägen bezahlt hätten, obwohl die Kassen Gewinne in Milliardenhöhe verbuchten.

Politik
Bahr zu ApBetrO: BMG war immer gegen eine „Apotheke light“ 02.02.2012
BERLIN – Das Bundeskabinett hat die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in seiner gestrigen Sitzung erwartungsgemäß gebilligt. Damit wird die Vorlage nun dem Bundesrat zugeleitet, der der Verordnung ebenfalls zustimmen muss. Mit der Novelle sieht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Rolle und Bedeutung der inhabergeführten Apotheke „eindeutig“ gestärkt. Das betonte er gegenüber „DAZ.online“, dem Internetportal der „Deutschen Apotheker Zeitung“.

Bahr ging dabei auch auf die zuletzt vorgenommenen Änderungen hinsichtlich der zunächst vorgesehenen Privilegierungen von Filialapotheken ein. Sein Ministerium sei immer gegen eine „Apotheke light“ gewesen. Auch die vorgesehenen „Erleichterungen“ für Filialapotheken hätten „niemals eine ‚Apotheke light‘ zur Folge gehabt“, behauptete der Politiker. Er habe sich letztlich anders entschieden, weil er „die Sorge akzeptiert, dass dies zu unterschiedlichen Wettbewerbssituationen zwischen Filial- und Einzelapotheken hätte führen können. Wir haben das zwar nicht so gesehen. Aber jeder Politiker, der nur stur etwas durchboxen will, wird seiner Aufgabe nicht gerecht. Ich habe die Argumente abgewogen und diesem, wie ich glaube, vernünftigen Kompromiss zugestimmt“, so Bahr zu „DAZ.online“.

Politik
Retaxation auf Null verstößt gegen das Grundgesetz 01.02.2012
DÜSSELDORF – Die als „allgemeines Prinzip“ vom Bundessozialgericht – mit einem Urteil aus dem Jahr 2010 – eingeführte Retaxation auf Null ist verfassungswidrig. Dafür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Nullretaxationen sind eine „Vermögensstrafe“ und damit ein Fremdkörper in unserer Rechtsordnung, die Fragen des Vermögensausgleichs getrennt von Fragen der Sanktionierung behandele. Mit seiner Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht „die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung und richterlicher Rechtsfortbildung“ überschritten. Zu diesem eindeutigen Schluss kommt ein vom Apothekerverband Nordrhein in Auftrag gegebenes Gutachten des Stuttgarter Pharmarechtlers Dr. Heinz-Uwe Dettling.

Politik
ApBetrO: Novelle kostet Apotheken – einmalig – 5,1 Millionen Euro 31.01.2012
BERLIN – Wird die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) umgesetzt, entstehen den 21.500 deutschen Apotheken einmalige Kosten in Höhe von 5,1 Millionen Euro. Das hat der Normenkontrollrat (NKR) der Bundesregierung, eine Art Bürokratieagentur, errechnet. Allein 3,7 Millionen Euro werde demnach die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) kosten, obwohl zahlreiche Apotheken bereits über ein QM-System verfügen. Der NKR nimmt routinemäßig zu Kabinettsvorlagen Stellung. So auch im Fall der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den Mitgliedern der Bundesregierung zugeleiteten Novelle der ApBetrO. Das Kabinett soll diese in seiner Sitzung am morgigen Mittwoch billigen und an den Bundesrat zur Beschlussfassung weiterleiten.

Arzneimittelversorgung
Stiftung Warentest findet Defizite bei Pick-up 30.01.2012
BERLIN – Die Bilanz ist erschreckend: Wartezeiten auf Arzneimittel zwischen drei und acht Tagen, Lieferprobleme, kaum Rücksprachemöglichkeiten für den Kunden. Und am Ende stimmten Order und Lieferung auch nur „im Wesentlichen“ überein. Bemerkenswert: Mit diesem Ergebnis ihrer Testbestellung bei den Drogerieketten dm (Kooperationspartner Europa Apotheek Venlo) und Schlecker (Apothekentochter Vitalsana) gab sich die Stiftung Warentest zufrieden. Der Tip der Warentester gleicht einem Offenbarungseid: Kunden, die ihre Arzneimittel umgehend benötigen, sollten diese nicht bei Pick-up-Stellen ordern.

Apotheken
ApBetrO sieht QMS für alle vor – ohne Pflicht zur Zertifizierung 27.01.2012
BERLIN – Das Thema „Qualitätsmanagementsystem“ (QMS) zog sich wie ein roter Faden durch die Diskussionen um die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Mit dem nun bekannten Entwurf ist klar, dass das QMS zwar verpflichtend eingeführt, eine Zertifizierung aber nicht vorgeschrieben wird. Das ergibt sich aus dem neuen § 2a der ApBetrO. Darin heißt es: „Der Apothekenleiter muss ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten betreiben. Mit dem Qualitätsmanagementsystem müssen die betrieblichen Abläufe festgelegt und dokumentiert werden. Das Qualitätsmanagementsystem muss insbesondere gewährleisten, dass die Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt, geprüft und gelagert werden und dass Verwechslungen vermieden werden sowie eine ausreichende Beratungsleistung erfolgt“.

Politik
ApBetrO: Apotheke „light“ tatsächlich vom Tisch 26.01.2012
BERLIN – Das Thema „Apotheke light“ ist vom Tisch, hieß es bereits Anfang Januar. Daraufhin gab sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) alle Mühe, diese Meldung zu relativieren. Jetzt liegt, auf 65 Seiten niedergeschrieben, der finale Entwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vor. Und siehe da: Was vom Bundeskabinett am Mittwoch kommender Woche abgesegnet werden soll, entspricht der Nachricht vom 4. Januar: Filialapotheken werden nicht den Zweigapotheken gleichgestellt. Sie müssen ein Labor vorhalten und werden auch nicht per se vom Nacht- und Notdienst befreit.

Damit gibt das BMG den Protesten der Apothekerschaft ebenso nach, wie den Drohungen der Länder, die Novelle in ihrer damalig geplanten Form im Bundesrat scheitern zu lassen. Was den künftigen § 23 ApBterO betrifft, gibt es zwar weiterhin die Möglichkeit Nacht- und Notdienste innerhalb eines Filialverbundes zu verlagern – dies allerdings nur bei Nachweis eines „berechtigten Interesses“. Das allerdings dürfe nicht mit dem Versorgungsauftrag der Apotheke kollidieren.

Der weitere Fahrplan sieht vor, dass die Kabinettsvorlage von der Bundesregierung am 1. Februar verabschiedet wird. Die Länderkammer dürfte sich dann voraussichtlich noch im März mit der Novelle der ApBterO befassen.

Gesundheitsmarkt
AMK warnt vor gefälschtem Nahrungsergänzungsmittel 25.01.2012
BERLIN – Immer wieder tauchen gefälschte Nahrungsergänzungsmittel auf, die vor allem über das Internet vertrieben werden. Aktuell warnt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vor dem Nahrungsergänzungsmittel „Passion Power“. Dieses aus Portugal kommende Produkt enthält anders als deklariert nicht nur rein pflanzliche Inhaltsstoffe. Verbotenerweise wurde dem Präparat der blutdrucksenkende Arzneistoff Phentolamin zugemischt. Dementsprechend ist es als nichtverkehrsfähiges und bedenkliches Arzneimittel einzustufen.

Das gepanschte Mittel wird möglicherweise über das Internet und auch von Erotikshops, Kräuterläden und anderen Einzelhändlern in Deutschland vertrieben. Auch die Überwachungsbehörden von Bund und Ländern warnen vor den gesundheitlichen Risiken dieses Mittels, das als illegales Arzneimittel anzusehen ist. Durch die Einnahme dieses gepanschten Präparats können zum Beispiel krisenhafter Blutdruckabfall, Herzrhythmusstörungen und andere schwerwiegende Herzkreislaufstörungen auftreten.

Sondermeldung
AMG-Novelle: Union für Pick-Up-Verbot und Mindestabschlag von 1,75 Euro 24.01.2012
BERLIN – Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ihre Linie für die weiteren Regelungen im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-Novelle) abgesteckt. In dem fünfseitigen Positionspapier wird festgehalten, dass man den Arzneimittelmarkt mit dem Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) unter patienten- und mittelstandsfreundlichen sowie wettbewerblichen Kriterien grundsätzlich neu geordnet habe. So werden die Preise für Arzneimittel nun nicht mehr einseitig von der Industrie festgelegt, sondern über wettbewerblich ausgestaltete Verhandlungen gebildet. Gleichzeitig bleibt der freie Marktzugang erhalten – und damit der schnelle Zugang der Menschen zu innovativen Arzneimitteln gesichert.

Was die Apotheker betrifft, will die Union im Rahmen des weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens folgende Punkte – hier auszugsweise in wörtlicher Wiedergabe – einbringen:

„Bereits im Koalitionsvertrag haben wir ein Verbot von Pick-Up-Stellen vereinbart. An diesem Ziel halten wir fest. Nachdem bisher alle Vorstöße gescheitert sind, da sie nicht verfassungskonform waren, liegt nunmehr ein Vorschlag von Seiten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vor, der zur Zeit auf seine Verfassungskonformität hin geprüft wird. Sobald dem Entwurf von den zuständigen Ressorts bescheinigt wird, dass er nicht gegen die Verfassung verstößt und den Versandhandel grundsätzlich weiterhin ermöglicht, wollen wir den Vorschlag schnellstmöglich mit diesem Gesetz umsetzen.

Nach Auslaufen der Sparmaßnahmen Ende 2012 ist der Apothekenabschlag auf Basis präzisierter Daten wieder von den Vertragspartnern auf der Bundesebene zu vereinbaren. Wir schlagen vor, dass für das Jahr 2013 als Ausgangsbasis für die vorgesehenen Verhandlungen der für 2009 und 2010 von der Schiedsstelle festgesetzte Abschlag von 1,75 Euro gesetzlich festgegelegt wird. Dies ist sachgerecht und bildet eine faire Ausgangsbasis für die folgenden Verhandlungen zwischen Kassen und Apothekern.

Die bisherigen Erfahrungen mit der Ausschreibungspflicht von Zytostatika lassen viele Fragen offen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass sie zu einem Oligopol in der Versorgung der Krebspatienten führen. Zudem drohen Qualitätseinbußen und Probleme in der Flächendeckung, wenn die Krankenkassen mit einzelnen Apothekern Selektivverträge über die Zytostatikaversorgung abschließen. Wir setzen uns daher für eine Überprüfung der Ausschreibungspflicht ein.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist die Betäubungsmittelgebühr (derzeit 0,26 Euro, seit 1978 unverändert) in ihrer Höhe zu überprüfen. Es gibt Anzeichen, dass die heutige Höhe nicht mehr sachgerecht ist.

Ebenso ist zu prüfen, ob gesetzliche Anpassungen notwendig sind, um die zur Zeit von einigen Betriebskrankenkassen durchgeführten Nullretaxationen bei Betäubungsmitteln wegen leichter formaler Unzulänglichkeiten bei der Rezeptausstellung in sachgerechtere Bahnen zu lenken. Bei einer Nullretaxation senken die Krankenkassen den Erstattungsbetrag auf null ab, das heißt, die Apotheken bekommen ihre Kosten für das ausgelieferte Medikament nicht erstattet. Das derzeitige Vorgehen jedenfalls ist inakzeptabel. Hier ist jedoch zunächst der Erfolg der bereits ergriffenen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen abzuwarten."

Politik
BTM: Im Notfall Abgabe durch den Arzt – oder Bevorratung der Apotheken erweitern 24.01.2012
BERLIN – Im Rahmen der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll das Dispensierverbot für Ärzte gelockert werden, meldet die „Berliner Zeitung“. Was das Blatt unter Berufung auf „Regierungskreise“ als „historischen Schritt“ bezeichnet, ist weder historisch noch neu. Überlegt wird seit einiger Zeit, Ärzten in dringenden Fällen zu gestatten, Schmerzmittel an unheilbar Kranke abzugeben, deren Betreuung (Sterbebegleitung) zu Hause erfolgt.

Bereits vor Monaten hatte die Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), Erika Fink, auf entsprechende Diskussionen verwiesen. Angestoßen hatten sie ambulant tätige Palliativmediziner. Wie die BAK-Präsidentin bereits damals erläuterte, gingen die Überlegungen der BAK dahin, die Bevorratungspflicht der Apotheken zu erweitern – und zwar um geeignete, schnell und stark wirkende, Opioide in oraler wie parenteraler Darreichungsform.

Damit ließe sich die weit überwiegende Zahl dieser Patienten auch im Nacht- und Notdienst versorgen. Die Auswahl der Präparate, so Fink weiter, solle in Absprache mit den Ärzten vor Ort getroffen und von diesen bei den Verordnungen entsprechend berücksichtigt werden. Dort wo zu nächtlichen Zeiten keine Taxen verfügbar seien, müssten die Apotheken im Gegenzug für den Notdienst einen Fahrservice zu den Patienten sicherstellen.

Fazit: Eine Abgabe durch den (Not-) Arzt wäre nur zulässig, wenn trotz der Bevorratungspflicht der Apotheken ein zeitlich eng begrenzter Zeitraum überbrückt werden müsse.

Diese Überlegungen werden, wie die BAK-Präsidentin betonte, vom Bundesgesundheitsministerium begrüßt. Und dies nicht zuletzt unter der Prämisse, dass die Regelungen den jeweiligen regionalen Verhältnisse Rechnung trügen.

Apotheken
Wachstum im verschreibungspflichtigen Apothekenmarkt gebremst 23.01.2012
BERLIN – Das Wachstum im verschreibungspflichtigen Apothekenmarkt ist 2011 mit 1,7 Prozent gebremst worden. In den Jahren 2007 bis 2010 erzielte dieses Segment kontinuierlich Umsatzsteigerungen von rund fünf Prozent. Hier zeigt offensichtlich unter anderem das Preismoratorium im Rahmen des GKV-Änderungsgesetzes aus dem Jahr 2010 seine Wirkung. Absolut lag der Umsatz nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens Insight Health bei knapp 21,6 Milliarden Euro (Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers). Davon gehen 2,4 Milliarden Euro auf das Herstellerdirektgeschäft zurück. Dies entspricht einem Anteil von 11,3 Prozent (2010: 10,6 Prozent).

Insgesamt haben sich die Anteile nach Abgabebestimmungen auf dem Apothekenmarkt kaum verschoben. Bei einem gestiegenen Gesamtumsatz der Apotheken um 2,1 Prozent auf 26,2 Milliarden Euro im Jahr 2011 (2010: 25,6 Milliarden Euro) nahmen die verschreibungspflichtigen Arzneimittel einen Anteil von 82,5 Prozent ein (2010: 82,8 Prozent). Der Anteil der apothekenpflichtigen Arzneimittel lag mit 11,1 Prozent knapp über dem Vorjahreswert (2010: 11,0 Prozent). Die restlichen 6,4 Prozent (2010: 6,2 Prozent) teilten sich die Nichtarzneimittel, die nicht apothekenpflichtigen Präparate und Drogen/Chemikalien.

Eine erste Trendwende könnte sich im apothekenpflichtigen Sortiment zeigen. Der Umsatz mit Präparaten, die nicht vom Arzt verordnet werden, aber nur in der Apotheke abgegeben werden dürfen, wuchs im vergangenen Jahr um 2,8 Prozent, nachdem er 2010 um 3,2 Prozent und im Jahr 2009 um 1,9 Prozent gesunken war. Das Umsatzvolumen im apothekenpflichtigen Segment variierte allerdings in den Jahren 2005 bis 2011 nur geringfügig zwischen 2,82 und 2,97 Milliarden Euro (2011: 2,9 Milliarden Euro).

Die Anzahl der in die Apotheken gelieferten Einzelpackungen stieg um 3,1 Prozent auf 1,6 Milliarden. Bei den verschreibungspflichtigen Präparaten betrug das Plus 15,2 Millionen Packungen (plus 2,1 Prozent) auf insgesamt 734 Millionen, davon waren 333 Millionen N3-Packungen (plus 6,4 Prozent zum Vorjahr). Von den apothekenpflichtigen Produkten wurden 2011 677 Millionen Packungen in die Apotheken geliefert, das waren 26,5 Millionen Packungen mehr als 2010 (plus 4,1 Prozent).

Die von Insight Health vorgelegte Analyse basiert auf den Großhandelseinkäufen und dem Direktgeschäft der Hersteller in die Apotheken.

Information
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Apothekerinnen und Apotheker in der pharmazeutischen Industrie 19.01.2012

Aufgrund einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund bei einem Pharmaunternehmen wollen wir Sie über die Schwierigkeiten in der gegenwärtigen Bescheidungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Apothekerinnen und Apotheker in der Pharmaindustrie informieren. Problematisiert werden vor allem solche Tätigkeiten, die nicht nur von Angehörigen der verkammerten Freien Berufe sondern auch von anderen Berufsgruppen, in der Regel Naturwissenschaftlern, ausgeübt werden können.

 

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Überprüfung des Befreiungsrechts immer einzelfall- und tätigkeitsbezogen im Rahmen der Betriebsprüfung erfolgt. Zu dieser Thematik sind verschiedene Gerichtsverfahren bis hin zum Bundessozialgericht anhängig, im Vorfeld der Betriebsprüfung sollten alle Apothekerinnen und Apotheker in der pharmazeutischen Industrie folgende Gesichtspunkte unbedingt beachten:

 

1.         Voraussetzung für die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugunsten des Berufsständischen Versorgungswerkes ist die Kammermitgliedschaft. Wer kein Kammermitglied ist, für den entfaltet auch eine möglicherweise vorliegende Befreiung keine Wirkung.

 

2.         Eine möglichst ausführliche und präzise Stellen- und Funktionsbeschreibung muss erarbeitet und den Personalunterlagen beigefügt werden. Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Mitgliedschaft in der Apothekerkammer ist apothekerlich tätig, wer auf dem Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand des Pharmaziestudiums tätig ist. Auch wenn es sich hierbei nicht um Rechtsprechung der Sozialgerichte handelt, ist doch ein Indiz für die Kammermitgliedschaft und die aus ihr folgende Mitgliedschaft im Versorgungswerk gegeben.

 

Die Stellen- und Funktionsbeschreibung soll möglichst ausführlich und individualisiert vorliegen. Wenn alle Personen in einem Unternehmen die gleiche Stellenbeschreibung haben, führt dies nicht zu einer Individualisierung. Die Stellenbeschreibung muss eindeutigen Bezug auf das Berufsbild des Apothekers ausgelegt sein. Dies illustriert folgendes Beispiel: „Schulung des Außendienstes“ ist unpräzise und legt keinen pharmazeutischen Bezug dar. Stattdessen müsste es beispielsweise heißen: „Schulung des Außendienstes in Bezug auf die pharmakologischen Wirkungen des Arzneimittels XY“. Von einer apothekerlichen Tätigkeit ist z.B. dann auszugehen, wenn in Ihrem Unternehmen auf vergleichbare Stellen nur Apotheker beschäftigt werden und Sie auch mit der Ausbildung von Pharmaziepraktikanten befasst sind.

 

Folgende generelle Hinweise wollen wir Ihnen gerne anhand geben:

 

1.         Auch vor dem Hintergrund der Betriebsprüfung bei dem Pharmaunternehmen ist die pauschale Aussage unzutreffend, dass allen Industrieapothekern künftig die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung genommen werden soll. Dass dieses Unternehmen seit 01. Januar Beiträge für die bei ihm beschäftigten Apotheker an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, ist als reine Vorsichtsmaßnahme des Arbeitgebers einzustufen. Sollte sich bei den weiteren Prüfungen, bzw. nach entsprechenden Gerichtsverfahren herausstellen, dass die betroffenen Apothekerinnen und Apotheker zurecht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurden, werden die Beiträge von der Rentenversicherung an das berufsständische Versorgungswerk erstattet werden.

 

2.         Auch in dem Fall des zur Zeit geprüften Pharmaunternehmens ist noch keineswegs entschieden, ob alle/einige der dort beschäftigen Apothekerinnen und Apotheker die Befreiung verlieren. Es gibt die Auffassung der Rentenversicherung, dass von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann befreit werden kann, wenn die Approbation zum Apotheker obligatorische Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist. Genau über diese Fragen werden aber noch weitere Diskussionen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und sicher auch prozessuale Auseinandersetzungen erfolgen. Bis zu einer abschließenden Klärung wird es also noch geraume Zeit dauern.

 

Sollte bei dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine Betriebsprüfung stattfinden oder angekündigt sein, dürfen wir Sie bitten, uns hierüber möglichst zeitnah zu informieren. Nur so können wir Sie unterstützen. Selbstverständlich können Sie sich mir Fragen jederzeit an uns wenden.


Arzneimittel
8.100 Meldungen aus Apotheken zur Arzneimittelsicherheit 19.01.2012
BERLIN – Im Jahr 2011 bearbeitete die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) insgesamt 8.122 Meldungen aus Apotheken. Rund ein Viertel bezog sich auf Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen einschließlich Missbrauchsverdacht von Arzneimitteln. Außerdem meldeten die Apotheken an die AMK Verdachtsfälle zu Qualitätsmängeln von Arzneimitteln.

Die Meldungen werden an die Bundesoberbehörden beziehungsweise Landesbehörden und die pharmazeutischen Hersteller weitergeleitet. Zur Information der Apotheken veröffentlichte die AMK 144 Chargenrückrufe beziehungsweise -überprüfungen. 37 dieser Chargenrückrufe gingen auf Meldungen zurück, die aus Apotheken kamen. Die AMK-Mitarbeiter bearbeiteten in 2011 zudem 3.300 Anfragen zur Arzneimitteltherapiesicherheit.

Apotheken
Gericht: Kritik an E-Zigaretten zulässig / Aufsicht: kein Vertrieb in Apotheken 18.01.2012
BERLIN – Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (B‘90/Grüne) warnt vor gesundheitlichen Gefahren von E-Zigaretten. Das rief einen Hersteller auf den Plan. Die Firma wollte der Ministerin Kritik an diesen Produkten untersagen – und scheiterte damit vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 16 L 2043/11).

Die Richter stützten aber auch Steffens Meinung, wonach es sich bei den E-Zigaretten um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes handele. Eine Einschätzung, die Fachleute nicht teilen. Das machte Apotheker Reiner Herkner, Dezernatsleiter „Arzneimittelvertrieb, Apotheken, klinische Prüfungen“ im Regierungspräsidium Darmstadt, deutlich. In der neuesten Ausgabe des von der Landesapothekerkammer Hessen herausgegebenen Magazins „LAK konkret“ stellte Herkner klar:

„Wenn eine ‚E-Zigarette‘ der Raucherentwöhnung dienen soll, würde es sich unstrittig um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handeln. Da diesen Produkten die Zulassung fehlt, würde ein Inverkehrbringen in diesem Indikationsgebiet eine Straftat darstellen. Dient die ‚E-Zigarette‘ lediglich dem Genuss, ist sie, wie jede andere Zigarette, nicht apothekenüblich, auch wenn sie als ‚gesunde‘ Alternative zur Tabakzigarette beworben wird, denn sie dient natürlich nicht der Gesundheit. Fazit: ‚E-Zigaretten‘ dürfen in Apotheken nicht vertrieben werden.“

Service
Neue Ratgeberkarte: „Als Schmerzpatient im Beruf“ 17.01.2012
OBERURSEL – Eine neu erschienene Ratgeberkarte der Initiative Schmerz messen („Als Schmerzpatient im Beruf – bei der Arbeit weiterhin aktiv bleiben“) gibt Betroffenen Tips, wie sie ihr Arbeitsleben meistern können und worauf sie am Arbeitsplatz achten sollten. Denn vielen Menschen mit chronischen Schmerzen ist ihre Berufstätigkeit sehr wichtig. Sie bedeutet neben der Sicherung der Existenz auch einen geregelten Tagesablauf, soziale Kontakte und Selbstbestätigung durch Erfolg. Häufig ermöglicht eine effektive und zugleich verträgliche Schmerzbehandlung vielen Betroffenen erst wieder, ihrem Beruf nachzugehen.

Die Kartenserie gibt Schmerzpatienten Tips und Hilfestellung für den Alltag. Bereits erschienen sind: „Gut vorbereitet zum Arzt“, „Mit Opioiden auf Reisen“, „Schmerzfrei einkaufen“, „Austausch von Opioiden“, „Sicher am Steuer“, „Selbsthilfegruppen“, „Starker Rücken“, „Neues Kniegelenk bei Arthrose“ sowie „Positive Gedanken“. Jede Karte enthält zudem Hinweise, wie Patienten ihre Schmerzstärke messen und dokumentieren können, was sie bei der Einnahme von Schmerzmitteln beachten sollten und wo sie Hilfe finden.

Die kostenfreien Ratgeberkarten stehen unter www.schmerzmessen.de <http://www.schmerzmessen.de>  zum Download bereit und können per Post oder E-Mail angefordert werden bei der Initiative Schmerz messen, c/o Deutsche Schmerzliga e.V., Adenauer Allee 18, 61440 Oberursel, E-Mail: info@schmerzliga.de. Die Initiative Schmerz messen ist eine Kooperation der Deutschen Schmerzliga e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V..

Urteil
BGH bestätigt: Für Rx-Importe gilt deutsche Arzneimittelpreisverordnung 16.01.2012
KARLSRUHE – Der Import von Arzneimitteln aus dem Ausland und die Abgabe solcher Präparate auf Rechnung der ausländischen Apotheke ist rechtens. Unbeschadet dessen gilt für eingeführte und von einer deutschen Apotheke abgegebene Rx-Arzneimittel, dass dies nur unter Beachtung der Arzneimittelpreisverordnung geschehen darf. Mit dieser Begründung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Grundsatz zwei Urteile der Vorinstanzen (Landgericht Traunstein (11. März 2009 – 2 HKO 2534/08) und Oberlandesgericht München (28. Oktober 2010 – 6 U 2657/09)) und wies die Revisionsklage einer Apothekerin aus dem oberbayerischen Freilassingen mit Urteil vom 12. Januar 2012 (I ZR 211/10) ab.

Die Freilassinger Apothekerin hatte Kunden mit dem Versprechen geködert, Ihnen Rabatte in Höhe von 22 Prozent für nichtverschreibungspflichtige Arzneien, beziehungsweise in Höhe von zehn Prozent für Rx-Präparate zu gewähren. Im Falle einer Bestellung ließ sie die Medikamente zunächst durch einen Großhändler aus Deutschland an eine Apotheke nach Budapest liefern, von wo aus sie wieder zurückgeliefert wurden. Sofern die Kunden dies wünschten, wurden sie bei Abholung ihrer Medikamente in der Apotheke der Beklagten pharmazeutisch beraten.

Die Klägerinnen, die ebenfalls in Freilassing Apotheken betreiben, sehen in dem Verhalten ihrer Kollegin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung (bei Rx-Präparaten) sowie gegen andere arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei Non-Rx. Sie klagten beim Landgericht Traunstein auf Unterlassung und Schadensersatz. Dem wurde stattgegeben. Das Oberlandesgericht München bestätigte dieses Urteil nur bezüglich der Rabatte auf Rx-Arzneimittel.

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH bestätigte diese Entscheidung. Insbesondere verneinte er – in Übereinstimmung mit dem OLG – einen Verstoß der Apothekerin gegen das arzneimittelrechtliche Verbringungsverbot des § 73 Arzneimittelgesetz. Danach dürfen zulassungspflichtige Arzneimittel nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere sei der Versand von Arzneimitteln auch aus dem EU-Ausland an deutsche Endverbraucher nur unter engen Voraussetzungen gestattet, die die Budapester Apotheke nicht erfülle.

Auch wenn das von der Freilassinger Apothekerin praktizierte Modell so ausgestaltet sei, dass sie den Verkauf der bestellten Arzneimittel durch die Budapester Apotheke lediglich vermittele und der Kaufvertrag deswegen zwischen dem deutschen Kunden und der Budapester Apotheke zustande komme, „sei die Beklagte arzneimittelrechtlich als Empfängerin anzusehen, die ihrerseits die Medikamente sodann an die Kunden abgibt“. Für die arzneimittelrechtliche Beurteilung ist dabei maßgebend, so die BGH-Richter, „dass in die Abgabe an den Endverbraucher eine inländische Apotheke eingeschaltet ist, die verpflichtet ist, die Qualität, Eignung und Unbedenklichkeit der auf diese Weise abzugebenden Arzneimittel zu prüfen und die Verbraucher bei Bedarf zu beraten“. Deswegen sei „arzneimittelrechtlich die inländische Apotheke der Beklagten Empfängerin der von der Budapester Apotheke versandten Arzneimittel.“ Daher hat der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen das Verbringungsverbot des § 73 AMG verneint.

Im Übrigen sei der Apothekerin, so der BGH-Senat, die Gewährung von Rabatten auf Rx-Arzneimittel von den Vorinstanzen gerade deswegen verboten worden, „weil sie die Arzneimittel als inländische Apothekerin abgibt“. Denn die insoweit anwendbaren arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften, die einen solchen Rabatt untersagten, gelten nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nur im Falle der Abgabe durch inländische Apotheken.

Politik
AMG-Novelle: BDA für Apothekenketten und gegen Arzneimittelpreisbindung 13.01.2012
BERLIN – Eine vollständige Beseitigung sowohl der für den Wettbewerb „kontraproduktiven“ Preisbindung für Arzneimittel als auch des Mehr- und Fremdbesitzverbots fordert die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) in ihrer Stellungnahme zur AMG-Novelle. Den Krankenkassen müsse es möglich sein, nicht nur mit Pharmaherstellern, sondern auch mit den Apotheken selektive Rabatt- beziehungsweise Versorgungsverträge abzuschließen. Und last but not least: Da die Krankheitskosten zu einem Großteil auf verhaltensbedingte Faktoren zurückzuführen seien, seien die Versicherten – durch mehr Eigenverantwortung (sprich: eine höhere Selbstbeteiligung) – zu einem wirtschaftlicheren Verhalten zu bewegen.

Arzneimittelmarkt
Apothekenpflicht: Hexal zeigt Rossmann und dm Rote Karte 12.01.2012
BERLIN – Die Drogeriemarktketten Rossmann und dm haben N-Acetylcystein-haltige Brausetabletten als „Hustenlöser“ verkauft. Die Tabletten enthalten jeweils 200mg NAC und sind laut Gebrauchsinformation zur „ergänzenden bilanzierten Diät zur diätetischen Behandlung von Bronchitis“ geeignet. Der Arzneimittelhersteller Hexal sieht das anders. Sein Vorwurf: Hier wird ein Arzneimittel als Lebensmittel verkauft. Hexal leitete umgehend wettbewerbsrechtliche Schritte gegen die Drogerieketten ein und forderte sie auf, den Verkauf dieser Produkte zu unterlassen. Nach Informationen von „DAZ.online“, dem Internetdienst der „Deutschen Apotheker Zeitung“, haben Rossmann und dm nunmehr eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sie verpflichten sich, diese Produkte – unter Einräumung einer kurzen Aufbrauchfrist – vom Markt zu nehmen.

Politik
GKV: Apothekenvergütung generell per Rechtsverordnung regeln 11.01.2012
BERLIN – In seiner Stellungnahme zur Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) führt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung einen Punkt oben an: Den Apothekenabschlag wieder auf 2,30 Euro festzuzurren – und die Anpassungsoption, die der Gesetzgeber den Vertragspartnern explizit einräumt, zu streichen.

Zur Begründung verweist der Verband auf die ergebnislosen Verhandlungen der letzten zwei Jahre. Verwiesen wird auch auf die höchst komplexe Rückabwicklung inklusive eines für beide Seiten (Kassen wie Apotheker) erheblichen Finanzrisikos in dreistelliger Millionenhöhe, wenn es nach jahrelangen Schieds- und Gerichtsverfahren zu einer finalen Entscheidung komme.

Fazit des GKV-Spitzenverbandes: Rechtssystematisch sei es unsachgemäß, die Apothekenvergütung zum einen über die Arzneimittelpreisverordnung und zum anderen über den Abschlag zu regeln. Dies dürfe nicht Aufgabe von GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband sein, sondern müsse per Rechtsverordnung geschehen.

Politik
Sachverständigenausschüsse: BMG will Stimmrecht neu bündeln 10.01.2012
BERLIN – Bislang sieht das Arzneimittelgesetz bei der Besetzung von Fachausschüssen, die sich mit der Apotheken- und Verschreibungspflicht befassen, die Einbindung von stimmberechtigten Vertretern aus Praxis und Industrie vor. In dem kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referentenentwurf für das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ wird ihnen nur noch eine Rolle als Berater ohne Stimmrecht zugebilligt. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sowie der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) reagierten verärgert. Es gäbe keinen Anlass, am bisherigen System zu rütteln.

Zum Hintergrund: Es geht um die Anhörung von Sachverständigen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 36 AMG (Standardzulassungen) sowie nach § 45 und § 46 AMG (Apothekenpflicht) und um den Erlass von Rechtsverordnungen nach § 48 AMG (Verschreibungspflicht). Diesen dafür jeweils zu bildenden Ausschüssen sollen Sachverständige aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der pharmazeutischen Industrie angehören.

So gehören dem Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht aktuell 15 stimmberechtigte Mitglieder an: drei Universitätslehrer der Pharmakologie sowie je einer der Medizinischen Statistik/Epidemiologie und der Pharmazie. Des Weiteren gehören je ein Arzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Kinderkrankheiten sowie jeweils ein Apotheker, Zahnarzt, Tierarzt und Heilpraktiker dem Gremium an. Hinzu kommen zwei ebenfalls stimmberechtigte Vertreter der human- und einer der veterinärpharmazeutischen Industrie.

Gesundheitssystem
Neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel 09.01.2012
BERLIN – Seit Jahresbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherten Patienten auf Rezept verordnet werden. Die Krankenkassen mussten diese Beträge neu berechnen, weil der Gesetzgeber den Großhandelszuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung verändert hat. Darauf macht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) aufmerksam.

Derzeit unterliegen 32.336 Arzneimittel einem so genannten Festbetrag, einem für alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) geltenden Erstattungshöchstbetrag. Davon sind 6.212 Arzneimittel zuzahlungsbefreit; das sind mit 19,2 Prozent fast ein Fünftel (Stand: 1. 1. 2012). Arzneimittel können grundsätzlich von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Beide Werte werden vom GKV-Spitzenverband festgesetzt.

Für zuzahlungspflichtige Arzneimittel gilt: Ist auf dem Rezept kein Befreiungsvermerk eingetragen oder liegt keine Befreiungsbescheinigung vor, sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen von den Versicherten zu erheben und an die Krankenkassen weiterzuleiten. Jährlich sind das etwa 1,8 Milliarden Euro (Stand: 2010).

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf zehn Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es fünf Euro und höchstens zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels zu entrichten.

Die „Aktuelle Zuzahlungsbefreiungsliste für Medikamente“ sind unter www.aponet.de zu finden.

Politik
Flach relativiert: Rezeptur nicht zwingend in jeder Filiale 06.01.2012
BERLIN – Nun offenbar doch nicht: Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ulrike Flach (FDP), fühlt sich mit ihrer Äußerung zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung missverstanden. Das BMG hält daran fest, dass der Notdienst auch künftig – nach Absprache mit der Genehmigungsbehörde – innerhalb von Filialverbünden „geschoben“ werden könne. Einen Rückzieher machte Flach auch in puncto Rezepturen. Die müssten in einem Filialverbund immer angefertigt werden – „entweder in einer oder in zwei, drei oder in allen vier Apotheken.“ Jede anderslautende Aussage sei falsch. Flach trat damit gegenüber „DAZ.online“, dem Internetdienst der „Deutschen Apotheker Zeitung“, Presseberichten über eine Abkehr des BMG vom Privileg von Filialapotheken entgegen.

Information
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Apothekerinnen und Apotheker in der Industrie 05.01.2012

Seit einigen Tagen erreichen uns zahlreiche telefonische und schriftliche Anfragen von Apothekerinnen und Apothekern in der pharmazeutischen Industrie. Gegenstand der Fragen ist eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG. Im Rahmen der Betriebsprüfung äußerte die Deutsche Rentenversicherung Bund Zweifel daran, dass die bei der Firma Vetter tätigen Apothekerinnen und Apotheker berufsspezifisch, also apothekerlich, tätig seien. Von den Betroffenen wird dabei die Sorge geäußert, dass die Apothekerinnen und Apotheker in der Industrie generell ihre Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verlieren könnten und so Pflichtmitglieder in der Deutschen Rentenversicherung werden müssten, was zu einer Beendigung der Mitgliedschaft in dem berufsständischen Versorgungswerk führen würde.

 

Die Problematik ist in vollem Umfang in Kammer und Versorgungswerk bekannt. Die gesamte vorliegende Thematik des Befreiungsrechts wird bereits seit längerem durch die Dachorganisation der Versorgungswerke, die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. begleitet. Diese ist auch über die aktuellen Entwicklungen bei der Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG informiert, koordiniert die Vorgänge und leitet die aus ihrer Sicht notwendigen politischen Maßnahmen ein.

 

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Überprüfung des Befreiungsrechts immer Einzelfall- und tätigkeitsbezogen im Rahmen von Betriebsprüfungen erfolgt. Zu dieser Thematik sind verschiedene Gerichtsverfahren, bis hin zum Bundessozialgericht anhängig. Wir bitten alle Mitglieder, die selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch Betriebsprüfungen oder Gerichtsverfahren betroffen sind, möglichst schnell mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Die Apothekerversorgungswerke erarbeiten gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. eine juristische und politische Strategie, um das Befreiungsrecht für Industrieapothekerinnen und -apotheker möglichst umfassend zu erhalten.

 

Die Geschäftsführung der Apothekerversorgung Hessen steht Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung, wobei wir im Interesse einer Kräftebündelung darum bitten, von allgemeinen Rückfragen abzusehen, um uns so Gelegenheit zu geben, unsere Zeit und Kraft dafür zu nutzen, konstruktiv an einer Lösung des Problems zu arbeiten und dies voranzubringen.


Politik
„Apotheke light“ vom Tisch: BMG beugt sich Apothekern und Ländern 05.01.2012
BERLIN – Das Thema „Apotheke light“ ist vom Tisch. Der Entwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der unter anderem eine Befreiung der Filialapotheken von der Rezepturherstellung sowie vom Nacht- und Notdienst vorsah, wird korrigiert. Das machte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), beim Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein am (gestrigen) Mittwoch in Düsseldorf deutlich. Damit gibt das Ministerium den Protesten der Apothekerschaft ebenso nach, wie den Drohungen der Länder, die Novelle im Bundesrat scheitern zu lassen. Die überarbeitete ApBetrO soll den Mitgliedern der Bundesregierung nun im Februar als Kabinettsvorlage zur Beschlussfassung zugeleitet werden. Die Länderkammer könnte sich dann voraussichtlich noch im März damit befassen.

Arzneimittelmarkt
Auch 2011 eröffneten Generika neue Chancen für Wettbewerb 03.01.2012
BERLIN – Die Generikahersteller in Deutschland haben im abgelaufenen Jahr 2011 wieder zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, mit dem Arzneimittel zu sparen. Zählt man alle unterschiedlichen Wirkstärken, Darreichungsformen und Packungsgrößen zusammen, wurden von Januar bis Oktober 2011 insgesamt 1.206 generische Arzneimittel neu auf den Markt gebracht. Darunter 341 Produkte, die wirkstoffgleiche Alternativen zu zehn Erstanbieterpräparaten darstellen, deren Patentschutz abgelaufen ist.

Wie groß die Vorteile für die Krankenkassen sind, zeigt ein Blick auf die Durchschnittspreise. Während ein durchschnittliches Generikum von Januar bis Oktober 2011 in der Apotheke 19,91 Euro kostete, waren nach Angaben des Branchenverbandes Pro Generika vergleichbare patentfreie Erstanbieterprodukte mit 48,53 Euro rund zweieinhalb Mal so teuer. Arzneimittel ohne Generikakonkurrenz und patengeschützte Präparate kosteten im Schnitt 116,74 Euro und damit sogar fast den sechsfachen Preis eines Generikums.

Noch liegen die konkreten Einsparungen, die 2011 mit Generika erzielt wurden, nicht in Zahlen vor. Im Jahr 2010 hatten die gesetzlichen Krankenversicherungen mehr als zehn Milliarden Euro durch den Einsatz von Generika gespart. Für 2011 wird von einem ähnlichen Ergebnis ausgegangen.

Krankenkassen
Verwaltung schluckt fast ein Viertel der GKV-Ausgaben 02.01.2012
BERLIN – Ein Studienergebnis, das für sich spricht: 23 Prozent – und damit fast ein Viertel – der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen für Verwaltungskosten drauf. Diese erschreckende Bilanz veröffentlichte jetzt das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Das Blatt beruft sich dabei auf eine Studie der Unternehmensberatung A. T. Kearney. Zum Vergleich: In der Industrie liegt der Verwaltungskostenanteil bei 6,1 Prozent.

Was bisher verschwiegen wurde, die Studie aber nachweist: Die Krankenkassen produzieren nicht nur ihre eigene Bürokratie, sondern belasten damit die gesamte Gesundheitswirtschaft in einem erheblichen Ausmaß. So zum Beispiel Apotheken, Arztpraxen oder Krankenhäuser. Die Experten der Unternehmensberatung haben neben den von der GKV selbst angegebenen Verwaltungskosten in Höhe von 9,5 Milliarden Euro alle „delegierten“ Kosten zusammengerechnet. Demnach komme bei den Leistungserbringern fast noch einmal das Doppelte hinzu – nämlich weitere 18 Milliarden Euro. Und die seien bisher nirgendwo veranschlagt worden.

Fazit der Experten: Das Gesundheitswesen habe durch die Vielzahl der Reformen „einen Grad der Komplexität erreicht, der nicht mehr angemessen beherrschbar ist“. Das Optimierungspotential bezeichneten sie als enorm. Würde die GKV ihre Strukturen verschlanken, ließe sich der Beitragssatz von jetzt 15,5 auf 14,2 Prozent senken.

Übrigens: Für die Studie hat die Unternehmensberatung A. T. Kearney mehr als 6.000 Apotheker, Ärzte, Kliniken und Sanitätshäuser befragt.

Umfrage
Jeder fünfte Deutsche weiß nichts vom ärztlichen Notdienst 30.12.2011
HANNOVER – Jeder fünfte Deutsche hat vom ärztlichen Notdienst noch nie etwas gehört. Jeder Zehnte hilft sich im Krankheitsfall an Sonn- und Feiertagen mit Bettruhe sowie Hausmitteln und wartet lieber bis zum nächsten Werktag, um den Arzt seines Vertrauens aufzusuchen. Das ergab eine repräsentative des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der KKH-Allianz. Informationen darüber, welcher Arzt Notdienst hat, holen sich die Bürger aus der Zeitung (40 Prozent), vom Hausarzt, über die Auskunft oder aus dem Internet.

Politik
Spahn denkt an Strafen für unberechtigte Retaxationen 29.12.2011
BERLIN – „Das derzeitige Retaxierungsunwesen der Kassen gegenüber den Apothekern ist der reinste Irrsinn.“ Dies erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, in einer Pressemitteilung. Als Konsequenz kündigte er eine Prüfung möglicher Strafen für unberechtigte Retaxationen an. Kritik übte Spahn auch an der Praxis, Schiedsstellenentscheidungen nicht zu akzeptieren, so dass Gerichte entscheiden müssen, ob vereinbarungsgemäß zustande gekommene Schiedssprüche gültig sind.

Wie es nach übereinstimmenden Medienberichten aus dem Büro des Politikers heißt, wird offenbar daran gedacht, jede unberechtigte Retaxation per Gesetz mit einer Entschädigungszahlung (Beispiel: 300 Euro) zu belegen. Eine entsprechende Regelung könnte in die anstehende AMG-Novelle aufgenommen werden.

Krankenkassen
Zusatzbeiträge werden alsbald ihre Renaissance erleben 28.12.2011
BERLIN – Höhere Ausgaben und niedrigere Einnahmen werden den Gesundheitsfonds ab 2013 unter Druck setzen. Dann dürften die, bei Versicherten wie bei Kassen, ungeliebten und voraussichtlich bis Ende März 2012 abgeschafften Zusatzbeiträge alsbald eine Renaissance erleben. Davon gehen nicht nur die Chefs von Barmer, KKH-Allianz und Co. aus, die im derzeitigen Einnahmeplus nur ein „Zwischenhoch“ sehen.

Die Chefin des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Doris Pfeiffer, verweist bereits darauf, dass die Reserven der GKV nur für 17 Tage reichen. Und die Betriebskrankenkassen warnen schon jetzt vor weiteren Pleiten. Allerdings: 2013 ist Wahljahr. Da werde die Regierung lieber Steuergelder in das System pumpen, als die Eintreibung von Zusatzbeiträgen zu riskieren, so dass Kalkül einiger Kassenmanager.

Einer von ihnen, Ingo Kailuweit von der KKH-Allianz, geht davon aus, dass Zusatzbeiträge voraussichtlich ab 2014 flächendeckend eingeführt werden. Dann, so seine Überzeugung, dürfte der Sonderzuschlag zu einem Dauerposten auf den Kontoauszügen der GKV-Mitglieder werden.

Gesundheitssystem
Bahr erteilt EU Absage: Kein Abitur für Pflegeberufe 27.12.2011
BERLIN – Eine erneute Absage erteilte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) Plänen der EU-Kommission, als Ausbildungsvoraussetzung für Krankenschwestern, -pfleger und Hebammen eine zwölfjährige Schulzeit (Abitur) vorzuschreiben. Er bezeichnete den Vorschlag der Kommission als „falsches“ Signal. „Ich habe mich in Brüssel persönlich gegen diese Pläne gewehrt und werde das weiter tun“, erklärte der Politiker der „Saarbrücker Zeitung“. Bahr weiter: „Wir müssen auch Haupt- und Realschülern die Möglichkeit geben, einen Pflegeberuf zu ergreifen. Häufig kommt es viel mehr auf die soziale Kompetenz an, statt auf die verbrachte Zeit in der Schule.“

Berechnungen von Bildungsexperten ergaben im Übrigen: Wollte man den Plänen der EU-Kommission folgen, müssten sich rund 30 Prozent aller Abiturienten in Deutschland für einen Pflegeberuf entscheiden, um den Bedarf annähernd zu decken.

Arzneimittel
Amtliche ATC-Klassifikation mit DDD für 2012 erschienen 23.12.2011
KÖLN – Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat die 9. aktualisierte amtliche Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) inklusive definierter Tagesdosen (DDD) herausgegeben. Sie tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Das DIMDI bietet die Klassifikation online zum kostenfreien Download an.

Grundlage für die amtliche Fassung ist die internationale ATC/DDD-Klassifikation der WHO. Diese wird ebenfalls einmal jährlich aktualisiert. Um dem deutschen Arzneimittelmarkt gerecht zu werden, wird sie jährlich an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst. Dazu dient ein transparentes, regelgebundenes Verfahren. Das DIMDI gibt die ATC-Klassifikation im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit heraus.

Die Klassifikation erlaubt es, Tagestherapiekosten von Arzneimitteln anzugeben und zu vergleichen. Das ermöglichen die DDD-Angaben, die einzelnen Wirkstoffen zugeordnet werden. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 73 Abs. 8 Satz 5 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die DDD-Angaben beruhen auf der angenommenen mittleren täglichen Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen. Sie entsprechen daher nicht zwangsweise der im Einzelfall angewendeten Dosierung eines Arzneimittels. Gleiches gilt für die auf dieser Basis errechneten Tagestherapiekosten.

Die aktuelle amtliche deutsche ATC/DDD-Klassifikation mit DDD und ihre Vorversionen kann online von der Homepage des DIMDI als PDF-Datei heruntergeladen werden. Eine maschinenlesbare Fassung im Excel-Format steht auf den Webseiten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zur Verfügung.

Arzneimittel
Schmerzmittelmissbrauch wird zukünftig erschwert 22.12.2011
BERLIN – Eines der am häufigsten missbrauchten Schmerzmittel, die Kombination aus dem Opioid Tilidin und Naloxon in schnell im Organismus freigesetzten Tabletten und Tropfen, wird künftig schwieriger zugänglich sein: Anfang Dezember hat der Sachverständigenausschuss im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn, empfohlen, entsprechende Medikamente unter die betäubungsmittelrechtlichen Regelungen zu stellen. Die medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes, Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und der Arbeitskreis „Gesundheitsschutz für Anästhesisten“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin begrüßen diese Entscheidung angesichts „des hohen Missbrauchspotentials“.

Arzneimittelmarkt
Marktkonzentration durch Rabattverträge verharrt auf hohem Niveau 21.12.2011
BERLIN – Mit der aktuellen 7. Tranche der AOK-Rabattverträge setzt sich nach Ansicht des Branchenverbandes Pro Generika ein Trend fort, den unabhängige Institute wie IMS HEALTH oder das Berliner IGES-Institut bereits seit Längerem beobachten. Während der Marktanteil der Top 10 Hersteller (Gesamtumsatz Apothekenverkaufspreis, AVP) im Marktsegment ohne Rabattverträge laut IGES bei nur 35 Prozent liegt, steigt dieser im Marktsegment mit Rabattvertrag auf 75 Prozent.

Das IGES hat vor diesem Hintergrund aktuell die Zuschläge der 7. AOK-Tranche aus wissenschaftlicher Perspektive analysiert. Das Ergebnis: Hier entfallen sogar 90,2 Prozent der voraussichtlichen Jahresumsätze (AVP) auf die zehn umsatzstärksten Unternehmen.

Bereits in den AOK-Tranchen 3, 4 und 6 teilten sich die zehn umsatzstärksten Generikaunternehmen zwischen 90 und 97 Prozent der voraussichtlichen Jahresumsätze – die 5. Tranche blieb bei der IGES-Auswertung unberücksichtigt, da in dieser lediglich elf Wirkstoffe ausgeschrieben wurden. In den Rabattverträgen nach dem Exklusivvergabemodell wie dem der AOK, zeigt sich also eine noch wesentlich höhere Marktkonzentration als im Marktsegment mit Rabattvertrag.

Europäische Union
EU-Kommission: Pflegekräfte sollen Abitur haben / Deutliche Kritik aus Deutschland 20.12.2011
BERLIN – Würde diese Vorstellung der Kommission der Europäischen Union (EU) wahr, hätte dies erhebliche Folgen: Krankenschwestern, Pfleger und Hebammen sollen künftig als Ausbildungsvoraussetzung einen zwölfjährigen Schulabschluss vorweisen. Das entspräche in Deutschland dem Abitur.

Die Forderung der EU-Kommission findet sich in dem am (gestrigen) Montag veröffentlichten Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der Berufsqualifikationsrichtlinie. Brüssel verweist darauf, dass lediglich Deutschland, Österreich und Luxemburg dieser Anforderung nicht entsprechen. Vor dem Hintergrund, dass hier offenbar Äpfel mit Birnen verglichen werden, löste das EU-Papier in Deutschland Verärgerung aus.

Der amtierende Präsident der Gesundheitsministerkonferenz, Hessen Sozialminister Stefan Grüttner (CDU), wies den Vorstoß der EU-Kommission zurück. Eine Akademisierung dieser Berufe sei „unnötig“. Grüttner forderte, dass ein mittlerer Schulabschluss auch weiterhin den Zugang zu Pflegeberufen eröffnen müsse.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) reagierte im Namen der Bundesregierung: „Die deutsche Pflegewirtschaft ist hoch leistungsfähig. Mit ihrem Vorschlag wird die Kommission den Fachkräftemangel in Deutschland verschärfen, statt ihn zu bekämpfen. Die Qualität der Ausbildung von Pflegekräften in Deutschland braucht keinen Vergleich zu scheuen und spricht für sich. Die Kommission hätte gut daran getan, einen Wettbewerb der Systeme zuzulassen, statt Gleichmacherei um jeden Preis zu betreiben.“

Politik
Verschoben: Bundesregierung berät ApBetrO erst im Januar 19.12.2011
BERLIN – Ursprünglich sollte die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in dieser Woche von der Bundesregierung abgesegnet werden. Daraus wird nichts. Grund sind weniger redaktionelle Korrekturen, als vielmehr das Hakeln von Pflegereform und AMG-Novelle. Insbesondere die Pflegereform hat aus Sicht der Koalitionspolitiker Vorrang. Das Kabinett wird sich nun voraussichtlich Mitte Januar mit der ApBetrO befassen.

An der Tatsache, dass die von der Apothekerschaft im Rahmen einer Anhörung vorgetragenen Bedenken und Einwände im Prinzip keine Berücksichtigung finden, ändert die Verzögerung nichts. Wenn die Bundesregierung, wie in solchen Verfahren üblich, die Kabinettsvorlage durchgewunken hat, muss sich der Bundesrat damit befassen. Dort ist (wir berichteten) mit Widerstand zu rechnen. Die Länderkammer kann die Novelle zu Fall bringen.

Gesundheitsvorsorge
GBA: Test auf Schwangerschaftsdiabetes wird GKV-Leistung 16.12.2011
BERLIN –  Schwangere Frauen haben künftig Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen entsprechenden Beschluss, der unter anderem auf den Ergebnissen der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) basiert, fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am (gestrigen) Donnerstag in Berlin.

Ein Gestationsdiabetes liegt vor, wenn der Blutzucker während der Schwangerschaft bestimmte Werte übersteigt. Damit nimmt das Risiko für bestimmte seltene Geburtskomplikationen zu. Das IQWiG weist in seinem Bericht darauf hin, dass sich der Nutzenbeleg für die Therapie des Gestationsdiabetes auf Schwangere bezieht, die mit Hilfe eines zweistufigen Screenings bestimmt wurden. Daher sind in der ärztlichen Betreuung von Schwangeren zukünftig auch zwei Tests vorgesehen.

Europäische Union
Apotheker in Europa: Wolf übergibt Präsidentschaft für 2012 15.12.2011
BERLIN – Zum Jahreswechsel übergibt Heinz-Günter Wolf den Vorsitz des Zusammenschlusses der Apotheker in der Europäischen Union (PGEU, Pharmaceutical Group of the European Union) an seine französische Kollegin Isabelle Adenot. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) war 2011 höchster Vertreter der europäischen Apotheker. Die PGEU-Generalversammlung hatte Adenot im Juni in Berlin zur Vorsitzenden für 2012 ernannt. Wolf, der Mitglied im Exekutivkomitee bleibt, hatte sich in seiner Amtszeit vor allem für den Kampf gegen Arzneimittelfälschungen eingesetzt. Die PGEU vertritt die Interessen von rund 400.000 Apothekerinnen und Apothekern in 31 europäischen Ländern.

Politik
SPD: Beschluss zur Liberalisierung des Apothekenmarkts gilt 14.12.2011
BERLIN – Die SPD-Führung steht treu und fest zu ihrem gesundheitspolitischen Leitantrag, in dem eine Liberalisierung des Apothekenmarktes verlangt wird. Die in der Öffentlichkeit daraus gezogene und fast durchgehend negativ bewertete Schlussfolgerung: Die Sozialdemokraten wollen die inhabergeführte Apotheke zugunsten von Handelskonzernen (sprich: Apothekenketten) zur Disposition stellen.

Dieses Echo hat in der SPD-Bundestagsfraktion höchst nervöse Reaktionen ausgelöst. Zahlreiche Abgeordnete, bis hin zur Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Carola Reimann, versuchen jetzt den Parteitagsbeschluss zu relativieren. Dabei spielt sicher die Gewissheit eine Rolle, dafür im heimischen Wahlkreis eher massiv kritisiert denn gelobt zu werden. Die Parteispitze, die sich dem Wahlvolk bekanntlich nicht stellen muss, belasten solche Überlegungen nicht. Sie beharrt auf diesem Beschluss, für den – zumindest bislang – niemand namentlich geradestehen will

Politik
ApBetrO: Bahr ignoriert Einwände der Apotheker 13.12.2011
BERLIN – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wird die Novelle zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in ihrer Originalfassung als Beschlussvorlage an die übrigen Mitglieder der Bundesregierung weiterleiten. Das bestätigen unterschiedliche Quellen. Demnach soll das Kabinett in seiner letzten Sitzung vor den Feiertagen, die voraussichtlich am 21. Dezember stattfindet, die Verordnung ohne jede Korrektur beschließen.

Auf 81 Seiten hatte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) den Sinngehalt des Referentenentwurfs Punkt für Punkt widerlegt: Ob Verzicht auf die Rezepturherstellung, die Befreiung vom Nacht- und Notdienst, die Aufweichung der Pflicht wissenschaftliche Hilfsmittel (Fachliteratur, Datenbanken) vorzuhalten ... – die ABDA warnte eindringlich vor Einführung einer „Apotheke light“ in Gestalt von Filialapotheken.

Auch die Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), Erika Fink, fand am 28. November bei der Anhörung zur Novelle der ApBetrO deutliche Worte. Eine Umsetzung dieser Verordnung führe in letzter Konsequenz zur Entprofessionalisierung der Apotheken.

Fest steht, dass weder die schriftliche Stellungnahme der ABDA noch die mündliche Anhörung der BAK-Präsidentin zu einem Sinneswandel im Bundesgesundheitsministerium führten. Sollten die Länder im Bundesrat bei ihrer Haltung bleiben und (wie die verfasste Apothekerschaft) die Privilegierung der Filialapotheken weiterhin ablehnen, scheitert Bahr. Denn die ApBetrO ist zustimmungspflichtig. Ihm bliebe dann nur, die Novelle im Sinne der Länder (und damit auch der Apotheker) umzuschreiben, oder das Papier zu entsorgen.

Arzneimittelmarkt
GKV-Arzneiausgaben in den ersten neun Monaten 2011 rückläufig 12.12.2011
FRANKFURT/MAIN – Die Ausgaben für Arzneimittel und Testdiagnostika belaufen sich für den gesamten Markt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den ersten neun Monaten 2011 auf knapp 22,3 Milliarden Euro zu Apothekenverkaufspreisen (AVP). Bereits abgezogen sind hier die von den Pharmaherstellern zu leistenden Zwangsrabatte sowie die Nachlässe der Apotheken gegenüber der GKV. Unberücksichtigt sind Einsparungen aus Rabattverträgen und Patientenzuzahlungen.

Im Vergleich mit den ersten neun Monaten des Vorjahres ergibt sich ein Ausgabenminus von 2,7 Prozent. Der Absatz nach Packungen erhöht sich geringfügig um 0,7 Prozent. Ohne Impfstoffe, die bei der GKV über eine andere Kostenstelle verbucht werden, betragen die Ausgaben 21,6 Milliarden Euro bei einem Rückgang von 2,5 Prozent.

Die rückläufige Entwicklung erklärt sich durch erhöhte Herstellerzwangsrabatte (130a Abs. 6 SGB V) im Rahmen des AMNOG (Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes). Hinzu kommt ein bis 2013 festgelegtes Preismoratorium.

Die erhöhten Abschläge der Leistungserbringer haben dazu geführt, dass sich das dadurch erzielte Einsparvolumen in den ersten neun Monaten 2011 bereits der Drei-Milliardenmarke (2,8 Milliarden Euro) nähert.

Seit 2011 hat auch der Großhandel einen Abschlag von 0,85 Prozent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) zu gewähren. Dadurch reduziert sich der Apothekeneinkaufspreis (AEP) und folglich auch der Apothekenverkaufspreis (AVP). Der Rabatt, den die Apotheken der GKV pro Packung für rezeptpflichtige Arzneimittel zu gewähren haben, wurde von 1,75 Euro auf 2,05 Euro angehoben. Damit schultern Hersteller, Apotheken und Großhandel allein einen Einsparbeitrag von 13 Prozent der GKV-Arzneiausgaben, wobei der Löwenanteil auf die pharmazeutische Industrie entfällt.

Auch wenn in den ersten neun Monaten 2011 kaum mehr Arzneipackungen über die HV-Tische der Apotheken gingen, wurden bei verschreibungspflichtigen Medikamenten immerhin um 4,8 Prozent mehr Großpackungen (N3) verordnet. Die Verschreibung mittlerer (N2) und kleiner Packungen (N1) nahm hingegen ab.

Die zehn absatzstärksten Arzneigruppen weisen denn mit Ausnahme der Kategorie Calcium-Antagonisten (Einsatz bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen) alle Zuwächse bei der N3-Größe auf, einige besonders stark. N3-Verschreibungen nahmen am stärksten bei Magenmitteln, Schmerzmitteln und Antidepressiva zu.

Krankenkassen
GKV kassiert von Januar bis Oktober Überschuss von 3,9 Milliarden Euro 07.12.2011
BERLIN – Die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in den ersten neun Monaten 2011 deutlich besser verlaufen als im vergangenen Jahr. Nach einem Plus von 277 Millionen Euro im 1. - 3. Quartal 2010 haben die Krankenkassen im 1. - 3. Quartal dieses Jahres einen Überschuss von rund 3,9 Milliarden Euro erzielt. In den Monaten Januar bis September 2011 standen bei sämtlichen Krankenkassen Einnahmen in Höhe von rund 137,7 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von gut 133,7 Milliarden Euro gegenüber.

Bei der Betrachtung der Finanzentwicklung im weiteren Jahresverlauf sei allerdings zu beachten, so das Bundesgesundheitsministerium, dass die GKV-Ausgaben im vierten Quartal regelmäßig um rund ein bis 1,5 Milliarden Euro höher ausfielen als die der Vorquartale. Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass der Überschuss in den letzten drei Monaten des Jahres noch abschmelze.

Politik
16. AMG-Novelle: Deutsches Preisrecht auch für ausländische Versandapotheken 05.12.2011
BERLIN – Neue arzneimittelrechtliche Richtlinien der Europäischen Union (wie die Fälschungsrichtlinie) sowie entsprechende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (Beispiel: Heilmittelwerbegesetz (HWG)) haben das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (16. AMG-Novelle) erforderlich gemacht. Dazu legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt einen 125 Seiten umfassenden Referentenentwurf vor.

Eine für die Apotheker erfreuliche Änderung findet sich auf Seite 39. Dort heißt es unter Ziffer 63: „Dem § 78 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ‚Die Arzneimittelpreisverordnung, die auf Grund von Satz 1 erlassen worden ist, gilt auch für Arzneimittel, die gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden‘.“ Damit werde klargestellt, so die Begründung, „dass die Arzneimittelpreisverordnung auch für den Versandhandel aus dem Ausland nach Deutschland gilt“.

Arzneimittelversorgung
Krankenkassen für rechtliche Prüfung von BtM-Rezepten nicht zuständig 02.12.2011
DÜSSELDORF – Krankenkassen sind nicht befugt, formale rechtliche Prüfungen von BtM-Rezepten durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für Retaxierungen zu nehmen. Das teilte die für die Apothekenaufsicht zuständige Bezirksregierung Düsseldorf auf Anfrage der Apothekerkammer Nordrhein mit. Der Brief ging in Kopie unter anderem an das Gesundheitsministerium, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und last but not least an den Vorstand der Novitas BKK.

Die Bezirksregierung verwies darauf, dass die originäre Zuständigkeit für die Prüfung und Überwachung des BtM-Verkehrs bei den Unteren Gesundheitsbehörden – und damit bei den Amtsapothekern – liegt. Die Aufsichtsbehörde stellte des Weiteren klar: „Im Rahmen einer Rezeptabrechnung lässt sich keinen Grund erkennen, der die abrechnenden Krankenkassen dazu befugt, Abrechnungen aus formal betäubungsmittelrechtlichen Gründen zu verweigern und damit eine Teil- und/oder Vollretaxation zu begründen.“

Die Novitas BKK weist die Stellungnahme der Bezirksregierung zurück. Sie beruft sich bei ihrem Vorgehen auf den Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung sowie den Arzneimittelliefervertrag und verweist zudem auf ihrer Ansicht nach einschlägige Urteile des Bundessozialgerichts. Demnach habe der Apotheker, so die Kasse, selbst wenn die Belieferung korrekt war, bei Formfehlern auf dem Rezept keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

Arzneimittelmarkt
AMNOG verteuert ab Januar Generika 01.12.2011
BERLIN – Zum 1. Januar 2012 sieht das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eine veränderte Vergütung des pharmazeutischen Großhandels vor. Statt des bisherigen prozentualen Zuschlages erhalten die Großhändler dann für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung einen Fixbetrag von 70 Cent plus einen nach oben gedeckelten prozentualen Zuschlag von 3,15 Prozent auf ihren Einkaufspreis. Basierend auf den Daten des Jahres 2010, so der Branchenverband Pro Generika, werden durch diese Regelung mehr als 336 Millionen preiswerte Generikapackungen in den Apotheken teurer.

Dazu merkt der Verband weiter an: 2010 hatten rund 21 Millionen der von Apotheken verkauften Generikapackungen einen Herstellerabgabepreis (HAP) von unter 70 Cent. Aufgrund der neuen AMNOG-Regelung werde deren Apothekeneinkaufspreis ab Januar 2012 de facto verdoppelt.

Doch nicht nur diese Arzneimittel werden für die Krankenkassen kostspieliger. Die Umstellung der Großhandelsvergütung verteuert alle Arzneimittel, die ab Werk weniger als 7,78 Euro kosten. Im Jahr 2010 waren das mehr als 336 Millionen Generikapackungen. Da gleichzeitig alle Medikamentenpackungen, die mehr als 7,77 Euro kosten, günstiger werden, sollen die Kassen aber insgesamt nicht mehr für Arzneimittel zahlen.

Gesundheitskosten
Zuckerpastillen an der Tankstelle billiger als Generika 30.11.2011
BERLIN – Die gesetzlichen Krankenversicherungen – allen voran die AOKen – freuen sich über die Rabattverträge, die sie in erster Linie mit den Generikaherstellern abschließen. Während die Kassen darin ein florierendes Geschäftsmodell sehen, warnen die Generikahersteller vor dem finanziellen Ruin. Sie sehen vor allem mittlere und kleinere Firmen gefährdet. Die Preise für ihre Waren seien inzwischen niedriger, als die für „Zuckerpastillen an der Tankstelle“, kritisierte Pro Generika-Geschäftsführer Wolfgang Späth anlässlich des 10. Berliner Dialogs. Der Wettbewerb sei derart „ruinös“, dass sich Investitionen kaum noch lohnen. Langfristig werde das System zusammenbrechen, prognostiziert Späth.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), signalisierte seine Bereitschaft zur Hilfe, sollten die Rabattverträge den Generikamarkt verzerren. Er bot den Herstellern entsprechende Gespräche an, für die AOK-Geschäftsführer Harald Möhlmann (AOK Nordost) offenbar keinen Anlass sah. Er forderte Belege dafür, dass sich die Wettbewerbssituation tatsächlich verschlechtert habe – aktuell spräche man nur über „zukünftig theoretisch mögliche Probleme“.

Apotheker
Professoren warnen: „Apotheke light“ könnte „Pharmaziestudium light“ folgen 29.11.2011
BERLIN – In einer Stellungnahme warnen die Berliner Pharmazieprofessoren: Wenn die neue Apothekenbetriebsordnung mit der „Apotheke light“ kommen sollte, werde dies zunächst in der Versorgung auf eine Zweiklassenpharmazie hinauslaufen – und am Ende könnte diese Zweiteilung auch in der pharmazeutischen Ausbildung drohen. Die Erklärung nachfolgend im Wortlaut:

„Die Professorinnen und Professoren des Instituts für Pharmazie der Freien Universität Berlin schließen sich der Kritik der ABDA am Referentenentwurf zur neuen Apothekenbetriebsordnung an und unterstützen die ABDA bei Ihrem Bemühen, den Weg in eine Zweiklassenpharmazie zu verhindern.

Eine “Apotheke light” steht im Widerspruch zu einem qualitativ hochwertigen, naturwissenschaftlich ausgerichteten Hochschulstudium der Pharmazie. Insbesondere die Aussagen im Referentenentwurf zu den wissenschaftlichen Hilfsmitteln sind für die Hochschulpharmazie der Freien Universität Berlin nicht akzeptabel, da sie die Anstrengungen zur Qualitätssicherung untergraben.

Während des Studiums werden Kenntnisse vermittelt, die alle in Deutschland verbindlichen Arzneibücher einbeziehen, also neben dem Europäischen Arzneibuch auch das Deutsche Arzneibuch, DAC/NRF und HAB. Die Prüfung von Arzneimitteln ist eine Kernaufgabe für jede Apothekerin und jeden Apotheker. Daher gehört ein entsprechend ausgestattetes Labor zum Selbstverständnis unseres Berufs.

Die Herstellung von Arzneimitteln stellt ebenfalls ein elementares Tätigkeitsfeld der öffentlichen Apotheke dar, daher ist sie Bestandteil der theoretischen und praktischen Ausbildung im Rahmen des Pharmaziestudiums. Entsprechend muss die apothekenübliche Ausstattung zur Herstellung von Arzneimitteln als Kernelement auch in allen Apotheken vorhanden sein.

Warum soll ein Gegensatz zwischen Hochschulausbildung und Apothekenpraxis aufgebaut werden? Ist dies nur der erste Schritt für ein “Pharmaziestudium light”?

Der Referentenentwurf fordert für eine hochwertige Versorgung der Bevölkerung einen hohen Qualitätsstandard in den Apotheken. Dann müssen dafür aber auch alle Prämissen in der Apotheke verbindlich vorliegen. Die Hochschulausbildung ist dafür die notwendige Voraussetzung, die erforderlichen Rahmenbedingungen muss die Apothekenbetriebsordnung festlegen.

Die Professorinnen und Professoren des Instituts für Pharmazie der Freien Universität Berlin fordern daher das Bundesgesundheitsministerium auf, im Interesse einer hochwertigen Arzneiversorgung durch die Apotheken, das Prinzip der vollversorgenden Apotheken nicht aufzugeben.“

Universitätsprofessor Dr. Matthias F. Melzig, Freie Universität Berlin, Institut für Pharmazie

Pharmazeutischer Großhandel
Experten sehen Streit zwischen Großhandel und Novartis gelassen 28.11.2011
BERLIN – Der Streit um die Lieferkonditionen zwischen dem Hersteller Novartis einerseits und den pharmazeutischen Großhandlungen Gehe (Celesio), Phoenix und Sanacorp andererseits, geht weiter. Trotz Verhandlungen um neue Konditionen verweigere ihnen Novartis die Lieferung von drei Produkten: den Blutdrucksenker Diovan, das Leukämiepräparat Glivec sowie Lucentis, das bei Makuladegenerationen Anwendung findet. Die drei Händler, sie repräsentieren einen Marktanteil von rund 60 Prozent, befürchten nun Lieferengpässe.

Das wiederum sehen unabhängige Fachleute anders. Sie verweisen darauf, dass der übrige Großhandel offenbar die neuen Konditionen – nunmehr 0,55 statt bislang 1,5 Prozent Skonti – akzeptiert habe und beliefert werde. Die neuen Novartis-Margen dürften, so Experten, für den Großhandel Verluste von 40 bis 50 Millionen Euro bedeuten.

Apotheker
Martius neuer Kommunikationsleiter der ABDA 25.11.2011
BERLIN – Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat einen neuen Sprecher. Nach fünfmonatiger Vakanz übernimmt Florian Martius am 1. Januar 2012 die Leitung der ABDA-Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Der 48-jährige Politikwissenschaftler hat zehn Jahre als Journalist gearbeitet, bevor er vor elf Jahren in die pharmazeutische Industrie wechselte. Dort ist er seit Mitte August 2009 als Kommunikationsdirektor für den Impfstoffhersteller Sanofi Pasteur MSD tätig.

Umfrage
Arzneimitteltherapie: Jeder Vierte wünscht mehr Beratung 24.11.2011
BERLIN – Ein Viertel der Deutschen wünscht sich mehr Beratung und Betreuung bei ihrer Arzneimitteltherapie. Bei den unter 30-Jährigen sind mit 42 Prozent sogar deutlich mehr mit der Informationsbereitstellung unzufrieden. Die Umfrage wurde vom Forsa Institut im Auftrag der Krankenkasse BIG direkt gesund unter 1.002 Personen mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme durchgeführt.

Jeder fünfte Deutsche (21 Prozent) habe, wie die Umfrage weiter ergab, schon einmal selbständig seine vom Arzt verordnete Therapie abgebrochen. Bei den unter 30-Jährigen war es gar fast jeder Dritte (30 Prozent). Hauptgrund für den Therapieabbruch: Unverträglichkeiten mit den Medikamenten. Das gaben 27 Prozent aller Umfrageteilnehmer an. Frank Neumann, Vorstandsvorsitzender der BIG: „Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass hier sowohl im Sinne der Versorgung, als auch vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im Arzneimittelbereich ein deutlicher Handlungsbedarf besteht“.

Politik
BMG stellt erhöhten Herstellerrabatt auf den Prüfstand 23.11.2011
BERLIN – Am 1. August 2010 war der Herstellerrabatt für Arzneimittel (befristet bis 2013) von sechs auf 16 Prozent erhöht worden. Jetzt prüft das Bundesgesundheitsministerium, ob eine vorzeitige Absenkung dieses Zwangsabschlages in Frage kommt. Dazu wurden 14 Verbände (Hersteller, Krankenkassen, Apotheker) um ihre Stellungnahme gebeten – abzugeben bis zum 9. Dezember. Diese Überprüfung ist aufgrund der europäischen Transparenzrichtlinie (89/105 EWG) vorgeschrieben. Die Pharmaindustrie hat bereits mehrfach eine Rücknahme des erhöhten Rabatts gefordert, was die Krankenversicherer ihrerseits regelmäßig zurückwiesen.

Bundesrat
Länder wollen Novelle der ApBetrO nicht hinnehmen 22.11.2011
BERLIN – Die deutsche Apothekerschaft steht mit ihrer Kritik an der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht allein. Auch im Bundesrat formiert sich Widerspruch – und der zielt im Schwerpunkt auf die geplanten Erleichterungen für Filialapotheken. Als erstes Land macht Rheinland-Pfalz Front gegen deren „Privilegierung“.

Eine Umfrage von „DAZ.online“, dem Interdienst der „Deutschen Apotheker Zeitung“ ergab, das auch andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Hessen die Position der Mainzer Landesregierung teilen. Hessen lehnt eine „Abwertung der Filialapotheke“ ab und bemängelt das fehlende Verbot der Pick-up-Stellen. Deutliche Worte kamen auch aus Düsseldorf: Sollte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) an dieser Stelle nicht einlenken, müsse er sehen, „wo er mit der Apothekenbetriebsordnung bleibt“.

Offiziell wollen die Länder allerdings den Beschluss der Bundesregierung zur ApBetrO abwarten. Das Kabinett will am 20. Dezember endgültig darüber entscheiden, wie die Vorlage im Detail aussehen soll, die dann zur Beschlussfassung an den Bundestag und den Bundesrat weitergeleitet wird.

Politik
ApBetrO: ABDA bezieht auf 81 Seiten Stellung / Keine „Apotheke light“ 21.11.2011
BERLIN – Die am Freitag dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zum Entwurf für eine neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) lässt an Klarheit nichts vermissen. Die Antwort der ABDA und ihrer 34 Mitgliedsorganisationen ist für das BMG hinsichtlich der geplanten Erleichterungen für Filialapotheken eine Abfuhr erster Klasse.

Ob Verzicht auf die Rezepturherstellung, die Befreiung vom Nacht- und Notdienst, die Aufweichung der Pflicht wissenschaftliche Hilfsmittel (Fachliteratur, Datenbanken) vorzuhalten oder auch die verringerten Anforderungen an die Betriebsräume – was immer unter dem Schlagwort „Entbürokratisierung“ für Filialen zusammengetragen wurde, läuft, so das Fazit der ABDA, auf eine Entprofessionalisierung der Apotheken hinaus.

Auf 81 Seiten widerlegt die Standesvertretung Punkt für Punkt den Sinn der vorgesehenen Regelungen. Wenn das BMG Filialapotheken auf das deutlich geringere Niveau von Zweig- oder Notapotheken drücke, laufe dies auf das Gegenteil des mit der Novelle erklärten Ziels, nämlich die Versorgung vor Ort weiter zu verbessern, hinaus. Im Extremfall könnten, so die Warnung der ABDA, bis zu 75 Prozent der Apotheken ihr Leistungsprofil zum Nachteil der Patienten einschränken.

Eine weitere Konsequenz des BMG-Konzepts wäre, dass auch andere zentrale Gemeinwohlpflichten, wie beispielsweise die Beratung, in Frage gestellt würden. Und last but not least ginge die Ausbildungsfähigkeit in einem Großteil der Apotheken verloren, weil sie wesentliche Kompetenzen nicht mehr vermitteln könnten, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Neben diesen Punkten will die ABDA auch bei den apothekenüblichen Waren und Dienstleistungen sowie beim Botendienst Änderungen an der Novelle der ApBetrO erreichen.

Politik
ApBetrO: Stellungnahmen müssen heute vorliegen / Anhörung Montag, 28. November 18.11.2011
BERLIN – Die Stellungnahme der Apothekerschaft zum Entwurf der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist am heutigen Freitag im Bundesgesundheitsministerium (BGM) vorzulegen. In nur einer Woche will das BMG die von Kammern und Verbänden formulierten Vorstellungen und Argumente prüfen. Bereits am 28. November wird dann die mündliche Anhörung der Apotheker stattfinden. Die in ihrem Wortlaut fertige ApBetrO soll Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) der Bundesregierung am 20. Dezember als Beschlussvorlage (Kabinettssitzung 21. Dezember) zuleiten. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages dürfte sich voraussichtlich Ende Januar mit dem Papier befassen.

Gesundheitsvorsorge
Masern: BZgA rät Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Impfung 16.11.2011
BERLIN – Hoch ansteckend und riskant – Masernviren breiten sich in Deutschland wieder deutlich aus. In diesem Jahr wurden bereits mehr als doppelt so viele Fälle gemeldet wie 2010. Auffällig ist, dass viele Jugendliche und junge Erwachsene betroffen sind. Jeder dritte gemeldete Erkrankte ist zwischen 15 und 39 Jahren alt.

Angesichts dieser Entwicklung rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Alle nach 1970 geborenen Personen, die keinen ausreichenden Impfschutz aufweisen, sollten sich umgehend mit einer Impfung schützen, am besten mit einem Masern-Mumps-Röteln Kombinationsimpfstoff.“ Viele Menschen halten sogenannte „Kinderkrankheiten“ wie Masern oder Mumps für harmlos. Dabei werde oft vergessen, so die BZgA, dass zahlreiche Infektionskrankheiten zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen führen und bislang auch mit den Mitteln heutiger Medizin nicht behandelt werden können.

Diese Wissensdefizite belegt eine aktuelle BZgA-Studie: Befragt wurden Eltern mit Kindern zwischen 0 bis 13 Jahren zu ihrem Wissen und ihrer Einstellung zu Impfungen sowie zum Impfverhalten. Demnach sind 68 Prozent der Eltern der Meinung, dass das Durchmachen von Kinderkrankheiten gut für die kindliche Entwicklung sei. Mehr als jeder Dritte Erziehungsberechtigte hält Masern für ungefährlich.

Pharmazeutischer Großhandel
ANZAG-Bilanz: Gesetzgeber belastet Ergebnis 15.11.2011
FRANKFURT/M. – Die Eingriffe des Gesetzgebers in die Arzneimitteldistribution spiegeln sich in der Halbjahresbilanz der Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) wider: Der Pharmagroßhändler hat seinen Konzernumsatz in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahrs 2011/12 (1. April bis 30. September 2011) nur um 0,8 Prozent auf 2,19 Milliarden Euro gesteigert. Das betriebliche Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern (EBIT) ist auf 23,6 Millionen Euro gesunken.

Das Wachstum im deutschen Arzneimittelmarkt hat sich erneut verlangsamt: Auf Basis der Abgabepreise pharmazeutischer Unternehmen (ApU) erhöhte sich das Marktvolumen gegenüber dem ersten Halbjahr des vorherigen Geschäftsjahrs lediglich um 0,3 Prozent. Vor allem das GKV-Änderungsgesetz (GKVÄndG) und das Anfang 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) haben diese Entwicklung beeinflusst.

Der Markt des pharmazeutischen Großhandels entwickelte sich mit einem Wachstum von 0,2 Prozent im Vergleich zur Vorjahresperiode erneut unterproportional zum Arzneimittelmarkt. Der wesentliche Grund hierfür sind die abermals leicht gestiegenen Direktbelieferungen durch die Hersteller, die inzwischen wertmäßig einen Anteil von 16,3 Prozent am Gesamtmarkt erreicht haben. Zudem ist ein Rückgang der Packungszahlen um 0,9 Prozent zu verzeichnen.

Hingegen entwickelten sich die Arzneimittelmärkte in Rumänien, Kroatien und Litauen – den Ländern, in denen die ANZAG mit Unternehmensbeteiligungen präsent ist – durchweg positiv: Der rumänische Arzneimittelmarkt ist im Berichtszeitraum in Landeswährung um 8,7 Prozent gewachsen. In Kroatien konnte der Arzneimittelmarkt um 5,1 Prozent zulegen. Der litauische Arzneimittelmarkt ist nach Jahren des Rückgangs zum ersten Mal wieder leicht um 2,0 Prozent gestiegen.

Arzneimittel
Nebenwirkungen: Kritik an ASS und Paracetamol / Packungsgröße begrenzen 14.11.2011
BERLIN – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fordert eine Begrenzung von Analgetikapackungen auf vier Anwendungstage. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, der die Bundesregierung berät, lehnte dies noch im September in einer Sondersitzung ab. Das Thema steht nun erneut zur Diskussion – bei der regulären 68. Sitzung des Gremiums, die am 10. Januar im BfArM in Bonn stattfindet. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) setzt das Bundesgesundheitsministerium offenbar auf eine positive Entscheidung.

Der Erlanger Pharmakologe Kay Brune sagte dem NDR, dass den Kunden durch eine Packungsverkleinerung bewusster werden könnte, dass es sich bei Schmerzmitteln nicht um harmlose Pillen handelt. Brune fordert in der Dokumentation „45 Min – Mythos Aspirin“ (Sendung am heutigen Montag, 14. November, 22 Uhr, NDR Fernsehen) langfristig eine Rezeptpflicht für die Schmerzmittel Aspirin und andere ASS-Produkte sowie für Paracetamol.

Nach Ansicht des Hamburger Spezialisten Friedrich Hagenmüller haben Medikamente mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) als Schmerzmittel sogar „ausgedient“. Jedes Jahr sterben in Deutschland nach Schätzungen von Experten zwischen 1.000 und 5.000 Menschen an blutenden Magen- und Darmgeschwüren oder Magendurchbrüchen, die unter anderem durch ASS ausgelöst werden. Auch Nierenschäden und Asthmaanfälle können auf den Wirkstoff ASS zurückgeführt werden.